Bethesda und gebrauchte Spiele: Gamer sollte Spiel vom Marketplace nehmen

[..]Aber gut zu wissen, dass die bei Bethesda solche Korinthenkacker sind.

Das können wir aber mal durchgehen lassen. Haben den Verkäufer ja nicht in den Ruin getrieben oder sowas, und ist tatsächlich nur Wortklauberei, also nix aufregendes.

Aber hinsichtlich anderer Publisher, bei Bethesda hat man wenigstens das programmieren nicht eingestellt. Oder den Singleplayer. Außerdem sind die Spiele nicht um irgend einen Mikro-shice oder Lootboxen herum gebaut.
Bethesda Games bezahl ich jedenfalls gerne. Und eigentlich auch nicht gebraucht.. wenn ich mir unsicher bin weiß ich wo es eine Testversion gibt. ;-)
 
Wenn ich ein Spiel im Marketplace oder bei ebay kaufe, sollte mir schon klar sein dass es kein Rückgaberecht gibt.
Auch bei Amazon Marketplace und ebay sind einige Händler dabei die ähnliche Verträge haben wie wir damals im Media Markt.
Auch hier müsste es bei PC-Games dann theoretisch die Option geben für den Kunden die Ware umzutauschen oder zurück zu geben.
Für den Händler entstehen ja keine so großen Kosten dadurch. Der Händler sammelt einfach die Retourenware und schickt sie unfrei zurück.
Einzig problematisch ist hier eher das die Kunden das Porto selbst übernehmen müssten.
 
Natürlich entstehen für den Händler große Kosten.
Und Unfrei wird da scho gar Nix versendet, auch schickt der Händler Nirgendswo was hin, denn der Händler bleiben auf den Sachen sitzen oder verkauft Diese weiter zu einem niedrigeren Preis.
Bei Unfrei ist übrigens dem Händler erlaubt den Differenzbetrag vom Erstattungsbetrag abzuziehen was es mehr kostet anstatt mit frankierten Sendungen.
 
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Das liegt am Händler selbst.
Ich war ja Softwaredisponent, und bei PC-Games hatten alle Anbieter 100% Retourenrecht.
D.h. ich habe den kompletten Einkaufspreis als Händler zurück bekommen, und musste oft noch nicht einmal dass Porto zahlen.
Nur bei den Konsolen gab es überhaupt keine Möglichkeit auf eine Retour.

Und wenn man sich dann mal durch die ganzen Originalquellen wühlt, dann findet man heraus, dass es sich gar nicht um eine PC-Version gehandelt hat (wie hier einige annehmen), sondern um eine PS4-Version.:

Philadelphia-based Ryan Hupp recently contacted Polygon to explain how he’d been forced by Bethesda to stop selling his copy of The Evil Within 2. He bought the game but never unwrapped it, he told us. He’d been expecting to purchase a PlayStation 4, but instead spent his money upgrading a gaming PC. Hupp said he often sells used goods through Amazon Marketplace, which works in much the same way as other online trading sites, such as eBay.
Quelle: Bethesda blocks resale of a secondhand game (update) - Polygon

Wenn ich ein Spiel im Marketplace oder bei ebay kaufe, sollte mir schon klar sein dass es kein Rückgaberecht gibt.

Nicht wenn ich es bei einem Händler im Marketplace kaufe, die dort auch anbieten. In Deutschland gäbe es dann noch die Hürde, dass du als Händler gesetzlich dazu verpflichtet bist in diesem Fall (Evil Within 2 USK 18) das Alter des Empfängers zu verifizieren, während dir das als Privatperson ziemlich egal sein kann.
 
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Sowas habe ich letztens in anderem Zusammenhang schon mal gelesen.

Wieso gibt es bei Ebay dann überhaupt die Möglichkeit als Artikelzustand Neu ("Brandneu") auszuwählen? Sollte die Option dann eigentlich für Privatverkäufer gar nicht erst verfügbar sein?
 
Ist doch Bullshit. Wenn ich es rechtmäßig erworben habe, kann ich es auch rechtmäßig verkaufen. Bethesda hat keinem Menschen da etwas vorzuschreiben.
 
In Deutschland gäbe es dann noch die Hürde, dass du als Händler gesetzlich dazu verpflichtet bist in diesem Fall (Evil Within 2 USK 18) das Alter des Empfängers zu verifizieren, während dir das als Privatperson ziemlich egal sein kann.

Ich würde Dir dringend raten, Dich mal über die Rechtslage zu informieren. Das nämlich eine Privatperson keine Alterverifizierung des Käufers durchführen muß, ist völliger Unfug.
 
Ist doch Bullshit. Wenn ich es rechtmäßig erworben habe, kann ich es auch rechtmäßig verkaufen. Bethesda hat keinem Menschen da etwas vorzuschreiben.

Also wenn jemand den Eindruck erweckt als gewerblicher Händler mit Garantie etwas von ihnen anzubieten und das schlichtweg nicht stimmt, dann geht die das sehr wohl auch etwas an.
Ist doch positiv das darauf geachtet wird das ihre Software nicht unter fragwürdigen Bedingungen verkauft wird.

Das Problem war doch hier simpel, hätte er nicht das Spiel als "NEU" verkauft, sondern als "Neuwertig", oder auch "ungeöffnet" etc. hätte es doch gar kein Problem gegeben.
Es gibt so viele Möglichkeiten dem Käufer klarzumachen, dass er ein Produkts zwar "so gut wie neu", aber dennoch von einer Privatperson kauft.
Der Verkäufer hat hier doch nur mal wieder überhaupt nicht nachgedacht.

Ein simpler Sachverhalt wird hier künstlich aufgeblasen, man kann sich auch über nix aufregen.
Ich hätte mich gewiss mehr darüber aufgeregt, wenn ich es als neu gekauft hätte, einen Defekt festgestellt hätte, und dann im nachhinein zu hören bekommen hätte: Sorry, war ein Privatverkauf...
Insoweit finde ich das Verhalten des Herstellers hier nur eines, vorbildlich.
 
In Deutschland gäbe es dann noch die Hürde, dass du als Händler gesetzlich dazu verpflichtet bist in diesem Fall (Evil Within 2 USK 18) das Alter des Empfängers zu verifizieren, während dir das als Privatperson ziemlich egal sein kann.

Das stimmt nicht ganz, aber dann man darf solche Artikel als Privatperson nirgends verkaufen, weil man sie nicht einstellen kann (das ist Händlern vorbehalten), eben weil es nicht möglich ist das Alter zu verfifizieren. Man kann so dann im schlimmsten Fall selber Probleme bekommen, wenn man in diesem Fall von TEW2 einen FSK 18 Titel einem Minderjährigen zukommen lässt.

Man braucht sich ja nur Foren ansehen, praktisch überall werden in den Marktplätzen FSK18 Sachen ausgeschlossen.
 
Ich habe wohl Glück gehabt, weil auch ich habe schon in einem Auktionshaus versiegelte Ware verkauft und es auch so angegeben! Probleme gab es bis Heute nicht, liegt aber wohl daran das nicht jeder ein Vergleichsweise kleines Auktionshaus kennt. :)
 
Hmm, würde ich ignorieren.

Was für eine rechtliche Handhabe hat den Bethesda? Keine.

Von daher, ignorieren und weiterverkaufen. :ugly:
 
Hmm, würde ich ignorieren.

Was für eine rechtliche Handhabe hat den Bethesda? Keine.

Von daher, ignorieren und weiterverkaufen. :ugly:

Nunja, Bethesda gehört das Spiel ja, du hast nur eine Beschränkte Nutzungserlaubnis bezahlt :) Es wäre für die Käufer aber schon seltsam wenn der Verkäufer "Gebraucht aber ungeöffnet" schreibt :D Wie kann ein Artikel der ungeöffnet ist Gebraucht sein? :what:
 
Nach US Recht sicherlich kritisch zu beäugen. Ich weiss nicht wie die Rechtslage dort genau ist, was Neuware angeht.

Im EU Recht ist allerdings verankert, dass man die Gewährleistung bei Neuware nicht absprechen kann. Sprich man steht auch als Privatverkäufer dafür ein. Grundsätzlich halte ich aber weiterhin trotzdem nichts davon dass der Hersteller hingeht und Leuten mit Anwälten droht, weil jemand nen Spiel privat als Neu verkauft. Ob jetzt legitim oder nicht isses halt ausnutzen einer Machtposition - wer kann sich schon die gerichtlichen Kosten in den Staaten leisten.
 
Das Problem ist doch, dass viele (Wieder-) Verkaufsportale nur sehr ungenügende Kategorisierungen anbieten. "Neu" und "Unbenutzt" sind nun einmal zwei sehr unterschiedliche Dinge, sogar wenn man den ganzen Rattenschwanz an - je nach Region - möglichen oder nicht möglichen Gewährleistungen außen vor ließe.
 
Fraglich ist die Argumentation aber schon. Prinzipiell sind Privatpersonen nicht ausgeschlossen Neuware zu verkaufen. Ob mot dem verkauf von Neuware auch ein Gewerblicher Karakter gegeben ist bleibt fraglich. Wer keine Gewährleistung geben will muss sie ausdrücklich usschließen und das auch im Angebot bereits, im Nachhinein geht das nicht. Prinzipiell knn aber auch eine Provatperson Gewährleistung geben. Als Privatprson sollte einem demnach klar sein, wenn er Ware als Neu verkauft, kann das einen gewerblichen Karakter suggerieren, Amazon bietet aber auch die Bezeichnung „wie Neu“ womit zum Beispiel auf den Umstand, des nicht gewerblichen Verkaufs eingegangen werden kann.
 
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