Die Verträge sind geheim. Aber es gibt keine Hinweise darauf, dass irgendwelche Bedingungen darin festgeschrieben werden. Nicht nur Power-Limits, auch Kompatibilitäten und Möglichkeiten meilenweit dessen, was Intel vorsieht, werden geduldet: DDR3 mit Coffee Lake, 12er non-K-OC mit B660, P67 für Lynnfield, Core 2 Quad auf i865, Xeon @Desktop – selbst die großen Marken hauen sowas immer mal wieder raus. Und bei China-Krämern gibt es Comet Lake Mobile für Sockel 1151 oder B75 für Sockel 2011-v3. Das hat auch eine sehr lange Tradition. Ich erinnere mich, wie selbst große OEMs Intels i810 und i820 den Laufpass gegeben und stattdessen den alten i440BX auf 133 MHz FSB übertaktet haben. Nur ganz selten zeigt Intel überhaupt mal eine direkte Reaktion, dann aber nicht in Form einer Vertragsstrafe, sondern zum Beispiel mit einer allgemeinen Einschränkung im Produkt. (z.B. 103-MHz-Lock seitdem Asrock non-K-OC an die große Glocke gehängt hat.)
Meine Schlussfolgerung daher: Es gab bislang schlicht gar keine Vorgaben. Intel dokumentiert, wie ein Mainboard aussehen muss, damit Core-Prozessoren darauf laufen. Wer sich nicht daran hält, ist halt selbst für seinen RMA-Aufwand verantwortlich. Dass dennoch der Ruf Intels leidet, scheint man erst jetzt langsam zu realisieren. Aber Beschränkungen tauchten bislang nur da auf, wo die IME alles selbst übernimmt (z.B. OC-Locks und andere Features) –dann kann man halt nichts ändern, obwohl man es darf. Aber das Power Management gehört nicht zu diesem Bereich. Da haben die Mainboard-Hersteller freie Hand.