AW: Ich wähle keine Spielekiller: Aktualisiertes Protestschreiben vor der Europawahl
Servus Community,
am 05.06.2009 nach dem ich den bericht hier gelesen habe habe ich viele abgeordnete angeschrieben mit dem vordruck.
Unteranderem auch jeweils an die Bundesgeschäftsstellen der CDU,SPD etc....
Vor ca. 10 min habe ich ein Fax bekommen von der Bundesgeschäftsstelle der CDU, geantwortet hat mir Herr Michael Kaufmann.
Ich zitiere hier nun den ganzen Brief/Fax (falls PCGH daran interessiert ist faxe ich euch gerne das Dokument zu)
Der Brief:
Sehr geehrter Herr Blackrabbit (geändert fürs inet),
vielen Dank für ihr Schreiben zum Beschluss der Innenministerkonferenz über gewalt verherrlichende Computerspiele.
Computerspiele nehmen im Alltag der meisten Kinder und Jugendlichen eine besondere Rolle ein. Sie sind quasi zu einem Leitmedium geworden, Darin liegt eine große chance, weil sie junge Menschen spielerisch in ihrer persönlichen, schulischen und beruflichen Entwicklung unterstützen können. Solche Spiele sind wichtig. Auf Initiative der Union wurde deshalb der Deutsche Computerspielpreis geschaffen und 2009 erstmalig verliehen.
Gleichzeitig muss der Jugendschutz weiterentwickelt werden. Nur so kann er seinen Zweck erfüllen, Kinder und Jugendliche bei der Erkundung elektronischer Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten wirksam vor nachteiligen Auswirkungen auf ihre Entwicklung zu schützen. Dies gilt ebenso für frauenfeindliche und rassistische Musik oder auch besonders brutale Comics.
Immer mehr Menschen suchen Spaß und Unterhaltung in Computerspielen. Negative Folgen eines exzessiven Spiel- und Medienkonsum können vielfältig sein und treffen Kinder und Jugendliche unterschiedlich. Sie reichen von nachlassenden schulischen Leistungen bis zu suchtartigen Erkrankungen und sozialer Vereinzelung. Besonders gefährdet sind jene, die mit dem Einfluss von Medien in ihren Familien alleine gelassen werden, also die Schwächsten unserer Gesellschaft. Bei ihnen können sich bestehende Defizite verstärken und negative Vorbilder durchsetzen.
Rechtliche Regelungen müssen Grenzen aufzeigen. Verbote allein reichen nicht aus, um Gefahren abzuwehren. Spiele, die Mord- und Metzelszenen detailliert darstellen und verherrlichen sowie zu Gewalttätigkeit anstacheln, gehören nicht in die Hände von Kindern. Deshalb sind eine bessere Alterskennzeichnung und eine Klarstellung der Kriterien für eine Altersfreigabe ab 18 Jahren richtig. Bereits heute bietet das Strafrecht in Deutschland Regelungen für das Verbot eines Gewalt verherrlichenden Computerspiels.
Entscheidend ist die konsequente Umsetzung nach entsprechender Prüfung. Unerlässlich ist daneben eine frühzeitige und altersgerechte Medienerziehung in Familie, Kindergarten und Schule. Nur so können Kinder und Jugendliche die Chancen elektronischer Medien sinnvoll nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kaufmann
Team Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle
danach noch warum die cdu so toll ist und in den EU wahlen so gut waren und das die wähler ja frau merkel und der CDU vertrauen.
So Long
Blackrabbit