OLG Köln: Ehefrau haftet nicht für Download des Ehegatten

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OLG Köln: Ehefrau haftet nicht für Download des Ehegatten

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OLG Köln: Ehefrau haftet nicht für Download des Ehegatten

Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist.
oder wie war das nochmal??
 
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Ohh schade doch keine Sippenhaft? Da wird ja einigen das Herz bluten das dort keine Abkassiererei möglich ist
 
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Völlig richtige Entscheidung.
Wär ja noch schöner wenn ich blechen muss weil mein Lebenspartner in die Kacke tritt :P
 
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Schon fast verwunderlich, wenn man sich die letzten Entscheidungen in Erinnerung ruft.

Vielleicht wachen auch in paar andere Richter auf, und erkennen, das sich ein Beschuldigter gar nicht verteidigen kann in so einem Fall, und das es sehr berechtigte Zweifel daran gibt, dass der Anschlussinhaber wirklich der Übeltäter ist. Man erinnere sich ja nur an die ganzen WLan-Router Skandale der letzten wochen....
 
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Naja diese Urteile in der Richtung lösen bei mir ohnehin (außer in obigen Ausnahmen...) leichte Schmerzen aus.
Wenn ich im Gesetz lese "bis die Schuld bewiesen" ist bedeutet das für mich, dass der Täter ZWEIFELSFREI und SICHER identifiziert werden muss um bestraft zu werden. Das ist bei solchen Geschichten aber nur in Ausnahmefällen wirklich möglich.
 
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"Die zuverlässige Ermittlung der IP-Adresse reicht, um den Anschlussinhaber als mutmaßlichen Täter in Anspruch nehmen zu können." - Das ist völlig realitätsfremd. Der Mörder hat die Hausnummer 17, ein Mehrfamilienhaus... der Fall ist eindeutig, es muss eine Bande gewesen sein! :ugly:

Wenn man das mal mit Radarkontrollen im Straßenverkehr vergleicht... Auf den Blitzfotos kann eindeutig das richtige Auto mit dem richtigen Kennzeichen und noch dazu dem richtigen Fahrer zu sehen sein. Sobald der Fahrer eine große Sonnenbrille trägt, die viel vom Gesicht verdeckt, wirds für die Behörde schwer sich durchzusetzen. Und in der IT-Welt reicht das Kennzeichen? :what:
 
AW: OLG Köln: Ehefrau haftet nicht für Download des Ehegatten

Naja diese Urteile in der Richtung lösen bei mir ohnehin (außer in obigen Ausnahmen...) leichte Schmerzen aus.
Wenn ich im Gesetz lese "bis die Schuld bewiesen" ist bedeutet das für mich, dass der Täter ZWEIFELSFREI und SICHER identifiziert werden muss um bestraft zu werden. Das ist bei solchen Geschichten aber nur in Ausnahmefällen wirklich möglich.
Genau das ist ja der Punkt. Vom Empfinden her wird hier die Beweislast, völlig zu Unrecht wie ich finde, einfach umgedreht. In diesem Fall war es offensichtlich nicht schwer die Richter davon zu überzeugen das man da als alte Frau kein Interesse an so einem shooter hat. In vielen anderen Fällen ist das leider nicht so.

p.s.: Bezüglich der "zuverlässigen ip Ermittlung" habe ich auch schon oft davon gelesen, dass teilweise ip´s falsch ermittelt wurden. So lange man das nicht ausschließen kann, bin ich dafür das im Zweifel für den angeklagten gilt.

MfG
 
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Wenn man das mal mit Radarkontrollen im Straßenverkehr vergleicht... Auf den Blitzfotos kann eindeutig das richtige Auto mit dem richtigen Kennzeichen und noch dazu dem richtigen Fahrer zu sehen sein. Sobald der Fahrer eine große Sonnenbrille trägt, die viel vom Gesicht verdeckt, wirds für die Behörde schwer sich durchzusetzen. Und in der IT-Welt reicht das Kennzeichen? :what:

So ists leider. Kommt wahrscheinlich daher, dass die breite Masse sich einfach nicht auskennt.
Beim Blitzerfoto wo man den Fahrer nicht erkennt kommt (fast) jeder auf die Idee zu sagen "Hey das bin ich nicht ich zahl nichts", einfach weil es für einen Normalsterblichen logisch ist: Wenn man mich nicht erkennt kann mans mir nicht beweisen.
Von IT haben die Leute aber so wenig den Plan im Allgemeinen, dass ein Brief mit "Sie wurden identifiziert anhand IP blablubb" ausreicht um den Bürger meist dazu zu bringen zu denken "Verdammt die haben mich und habens bewiesen... die wissen was sie machen" oder so ähnlich. Dass ein "Beweis" per IP nicht mehr ist als ein unscharfes Foto mit erkennbarem Kennzeichen weiß ja keiner. :(
 
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So ists leider. Kommt wahrscheinlich daher, dass die breite Masse sich einfach nicht auskennt.
Beim Blitzerfoto wo man den Fahrer nicht erkennt kommt (fast) jeder auf die Idee zu sagen "Hey das bin ich nicht ich zahl nichts", einfach weil es für einen Normalsterblichen logisch ist: Wenn man mich nicht erkennt kann mans mir nicht beweisen.
Von IT haben die Leute aber so wenig den Plan im Allgemeinen, dass ein Brief mit "Sie wurden identifiziert anhand IP blablubb" ausreicht um den Bürger meist dazu zu bringen zu denken "Verdammt die haben mich und habens bewiesen... die wissen was sie machen" oder so ähnlich. Dass ein "Beweis" per IP nicht mehr ist als ein unscharfes Foto mit erkennbarem Kennzeichen weiß ja keiner. :(

Dafür bekäme man dann aber recht schnell ein Fahrtenbuch aufgebrummt.

Für die Vorermittlung mag es mit der IP ja reichen, nur das Problem ist auf der Seite aber das man ein Clanmember nicht anschwärzen muss
 
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Dafür bekäme man dann aber recht schnell ein Fahrtenbuch aufgebrummt.

Für die Vorermittlung mag es mit der IP ja reichen, nur das Problem ist auf der Seite aber das man ein Clanmember nicht anschwärzen muss

Fahrtenbuch gibts normalerweise glaub ich nur dann wenn man dich auf dem Bild eigentlich erkennen kann aber du durch irgendwelche Lücken (Benennung anderer Fahrer, Irrtum, Verjährung, Ersafa/Alberto und was weiß ich wasses da noch gibt) das Ganze zu umgehen versuchst. Bei "unscharfen" Bildern eigentlich erst wenns mehrfach vorkommt oder du schon besser bekannt bist in Flensburg.

Das wär doch mal was, ein Internet-Fahrtenbuch^^
Eine auflage die dich zwingt, zu notieren von wann bis wann du im Internet warst mit welchem PC (den man dann per IP ermitteln kann - wobei selbst das ja nicht 100%tig ist). :ugly:
 
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Warum nicht gleich einen Führerschein und einen passenden Gesetzeskatalog:lol:
 
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Ja... innerhalb eines laufenden Kalenderjahres 2x mit mehr als 25 GB illegalem Traffic erwischt: 1 Monat Internetentzug, 3 Punkte beim Provider und 80€ Bußgeld + 23,50 Bearbeitungsgebühr :lol:
 
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Schon fast verwunderlich, wenn man sich die letzten Entscheidungen in Erinnerung ruft.

Welche wären das denn?

Den einzigen Fall an den ich mich erinnern kann war die Oma die irgendwelche rechtsradikalen (?) Stücke gesaugt haben soll. Da sie aber niemanden "verpetzen" wollte, blieb es dabei, dass sie die Störerin war.

Wenn man das mal mit Radarkontrollen im Straßenverkehr vergleicht... Auf den Blitzfotos kann eindeutig das richtige Auto mit dem richtigen Kennzeichen und noch dazu dem richtigen Fahrer zu sehen sein. Sobald der Fahrer eine große Sonnenbrille trägt, die viel vom Gesicht verdeckt, wirds für die Behörde schwer sich durchzusetzen. Und in der IT-Welt reicht das Kennzeichen?

Deshalb gibt es ab dem zweitem Fehlversuch der Fahrerermittlung die Pflicht ein Fahrtenbuch zu führen. Außerdem handelt es sich hierbei idR um zu verhängende Verwarnungs- oder Bußgelder, und nicht um Schadensersatzansprüche Dritter. Kann man also garnicht vergleichen.



Zur Sache: Vollkommen richtig entschieden und plausibel begründet. Im Grunde ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass der Ehemann der Verursacher des Schadens war, damit kommt eine Störerhaftung nicht zum Tragen. Der Fall könnte jetzt so weitergehen, dass die angesprochene Spielefirma ihre Schadensersatzansprüche gegen die Erben des Ehemanns geltend macht, was aber wohl daran scheitern wird, dass die Schuld des Ehemanns (in einem separaten Verfahren) nicht gerichtlich verhandelt wird, da er nunmal tot ist. Und gegen Tote kann man nicht klagen.
 
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wie sieht es eigentlich aus,wenn man privat dns nutzt und dahinter eben 2-3 pc's/laptops oder n smartphone?!
 
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So weit ich Informiert bin, gilt Störhaft nur bei Schadenersatzforderungen. Wenn ich mich richtig erinnere, gilt das auch bei anderen Sachen, wie Verkehrsunfällen. Wenn der Täter nicht ermittelbar ist, muss die Person zahlen, dessen Auto/Anschluss verwendet wurde. Die Störhaft besagt ja auch nicht, dass der Anschlussinhaber für die Gesetzesübertretung gerade stehen muss, also keine Haft oder so für die Person. Nur halt Schadensersatz. Und das sind halt ganz verschiedene Sachen. Sinn dahinter ist, das der Geschädigte auf jeden Fall Schadensersatz bekommt. Die Person, die aufgrund der Störhaft zahlen muss wird wahrscheinlich im Nachhinein feststellen können, wer es war und sich von dem das Geld zurückholen.
 
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Was verstehst du unter "privat dns"?

haben die router zu hause, bei mir von vodafone, nicht schon dns aktiviert?! oder hab ich n denkfehler drin?
wie auch immer, bei mehreren geräten hinter einem router lassen sich doch die ip-adressen nicht ausfindig machen?!
 
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Außerdem handelt es sich hierbei idR um zu verhängende Verwarnungs- oder Bußgelder, und nicht um Schadensersatzansprüche Dritter. Kann man also garnicht vergleichen.

Wieso soll man das nicht vergleichen können? Wegen verschiedener Rechtsgebiete? Es geht in beiden Fällen darum jemanden für sein Vergehen zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen.

Es geht um privatrechtliche Schadensersatzansprüche bei denen mit Wischi-Waschi-Methoden ermittelt und daraufhin nahezu sicher bestraft wird. Zum Vergleich nenne ich die Radarkontrolle (öffentlich-rechtlich), bei der mit geeichten Geräten und einer Fülle an schlagenden Beweisen ermittelt wird, woraufhin eine gewisse Chance besteht, dass nicht weiterverfolgt wird.

Dass in der IT-Welt ziemlich unsicher durchgegriffen wird ist hier sehr deutlich und alles andere als nachvollziehbar.
 
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Es ist schon traurig das oft Personen als beschuldigte gelten, bis der beschuldigte beweisen kann das er unschuldig ist (was in so einen Fall ja fast gar nicht geht, daher ist es leicht jemanden zu Beschuldigen), aber es sollte ja umgekehrt sein.
 
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