Lastschriftbetrug mit Smartphone-App: Polizei ermittelt

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Ähm, sollte nicht jeder normal denkende Bürger sein Konto regelmäßig checken und falsche Lastschriften zurückbuchen lassen!?:huh:

Aber dennoch, dreist, die alten Herren! :daumen2:
 
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Klar sollte man das, aber wieviele tun das nicht? :D
Anscheinend immer noch genug, dass da mal eben 1,7 Millionen zusammen kommen!

Wieso die alten Herren? Das war ein 62-jähriger mit einer 65 Jahre alten KomplizIN XD
 
Ich frag mich nur woher die die Kontodaten haben:huh:

Btw. wird das Konto dank Onlinebanking eh jeden Tag gecheckt, und gerade bei Smartphonenutzern sollte die Rate der Leute, die Onlinebanking haben, besonders hoch sein.
 
Ich frag mich nur woher die die Kontodaten haben:huh:

Btw. wird das Konto dank Onlinebanking eh jeden Tag gecheckt, und gerade bei Smartphonenutzern sollte die Rate der Leute, die Onlinebanking haben, besonders hoch sein.


Das Problem ist aber, nicht jeder NUTZT! Onlinebanking. Ich kenne soviele Leute die das nicht nutzen und lieber jeden Tag zur bank rennen :D


Aber schon eine 3ste Sache.
 
Das frage ich mich auch, woher haben die, die konto daten.
Dann müßen doch zumindest ein teil der "geschedigten" so beschedigt sein und sinnlos ihre Kontodaten irgendwo abgegeben haben....

wobei... moment mal... das muß man nicht mal, man kann auch einfach mal sinnlos irgendwo hin eine überweisung schicken und hoffen das dort ein Konto existiert und dann sich das Geld dort runter holen.

Brauch zwar viel Zeit, aber das scheinen die alten leutchens zu haben.... :devil:
 
Scheint auch so zu gehen.

Hab bei Amazon im Namen meiner Frau was bestellt, mit ihrem Amazonkonto. Dummerweise die Kontodaten ihrer Mutter eingegeben. Als Kontoinhaber hatte ich aber den Namen meine rFrau geschrieben.
Der Kontoinhaber hat also nicht gestimmt, und Amazon hat trotzdem abgebucht.:daumen2:
 
Kontoinhaber ist der Bank egal, solange die Kontonummer und die Bankleitzahl stimmt, ist es alles in butter, da kannst du auch angela merkel hin schreiben.
 
Die Dinger werden aber zumindest bei uns von einem extra Unternehmen regelnmäßig an der Sparkasse abgeholt und zerstört, da passen die Banken schon auf.
 
Erstmal hat das wohl gar nichts mit einer Smartphone App an sich zu tun, sondern es wurde nur als Verwendungszweck irgendwas von App eingegeben (das scheinen einige in der News hier überlesen zu haben - wobei die Überschrift auch reißerisch gestalltet ist)

Die Bank prüft schon einige Jahre nicht mehr was als Empfänger bei Überweisungen steht, genauso wird es wohl auch bei Lastschriften sein (vermute ich mal). Solange Kontonummer und BLZ stimmen ist alles i.O.

Bei nicht authorisierten LS hat man 6 Wochen nach Kenntnis der Abbuchung Zeit das Geld zurückzuholen (ab Ausdruck des Kontoauszugs - wie es bei online only Banken ist kann ich nicht sagen) und wer nicht mal seinen Kontoauszug überprüft der braucht sich nicht nachträglich beschweren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstmal hat das wohl gar nichts mit einer Smartphone App an sich zu tun, sondern es wurde nur als Verwendungszweck irgendwas von App eingegeben (das scheinen einige in der News hier überlesen zu haben - wobei die Überschrift auch reißerisch gestalltet ist)

Die Bank prüft schon einige Jahre nicht mehr was als Empfänger bei Überweisungen steht, genauso wird es wohl auch bei Lastschriften sein (vermute ich mal). Solange Kontonummer und BLZ stimmen ist alles i.O.

Bei nicht authorisierten LS hat man 6 Wochen nach Kenntnis der Abbuchung Zeit das Geld zurückzuholen (ab Ausdruck des Kontoauszugs - wie es bei online only Banken ist kann ich nicht sagen) und wer nicht mal seinen Kontoauszug überprüft der braucht sich nicht nachträglich beschweren.

Na ja aber gerade bei einer Lastschrift sollte die Bank schon überprüfen, ob der Kontoinhaber stimmt.
Sonst kann man ja mal eben 1 cent Beträge nach dem Glückspielprinzip überweisen und wenn die Überweisung
nicht zurückkommt deren Konto dann per Lastschrift belasten.
 
Na ja aber gerade bei einer Lastschrift sollte die Bank schon überprüfen, ob der Kontoinhaber stimmt.
Sonst kann man ja mal eben 1 cent Beträge nach dem Glückspielprinzip überweisen und wenn die Überweisung
nicht zurückkommt deren Konto dann per Lastschrift belasten.
wurde auch schon gemacht. ist nichts neues für die welt.
mfg
 
Jaja, schon dreist, aber auch blöd, warum nicht gleich über Umwege in die Schweiz oder nach Buxtehude:ugly:.
Hätts denen alten Säcken gegönnt, sich nen netten Lebensabend auf Irgendwo in der Südsee... Wenn sich das Geld eben nicht auszahlen lässt, dann eben ausgeben, für ne Yacht und genügend Vorräten, ein paar Angeln und Waffen, und dann dürfen die mal Jäger und Sammler spielen, wenns nicht gut läuft können sie es ja mal als Piraten ausprobieren:-D.
 
Die Bank prüft schon einige Jahre nicht mehr was als Empfänger bei Überweisungen steht, genauso wird es wohl auch bei Lastschriften sein (vermute ich mal). Solange Kontonummer und BLZ stimmen ist alles i.O.

Genau so ist es, seit November 2009 (siehe unten) gibt es eine neue EU-Richtlinie, laut der bei Überweisungen der Auftraggeber die Verantwortung trägt, dass er an die richtigen Kontodaten überweist, es wird nicht überprüft, ob das Empfängerkonto auch auf den Namen lautet, der bei der Überweisung angegeben ist.
Genauso muss die Bank auch bei Lastschriften nicht zwingend den Kontowortlaut überprüfen, Wenn die angegebene Kontonummer (bzw. IBAN) bei der angegebenen Bankleitzahl (bzw. BIC) vorhanden ist und das Konto ausreichend gedeckt ist ohne Kontosperre, wird der Betrag üblicherweise auch abgebucht.


Bezüglich Einspruchsfristen:

[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Einzugserm%C3%A4chtigung schrieb:
Einzugsermächtigung[/url]]
Durch die Zahlungsdiensterichtlinie wurden im November 2009 die AGB angepasst und die Regelungen zur Lastschrift in eigene „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“ ausgelagert. Danach gilt im nationalen Lastschriftverfahren eine Frist von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses (Nr. 2.4 der Sonderbedingungen), der entweder am Ende eines Monats oder eines Quartals versandt wird. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Belastung. Bei einer nicht vorhandenen Einzugsermächtigung und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen (§ 676b Abs. 2 BGB). Nach Ablauf der Frist von 13 Monaten bestehen nach einer Belastung auf dem Konto grundsätzlich keine Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche mehr. Die Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt im europäischen Lastschriftverfahren SEPA 8 Wochen nach Kontobelastung.

(Bei uns in Österreich gelten die 8 Wochen nach Kontobelastung übrigens auch für Inlands-Lastschriften, nicht nur für SEPA-Lastschriften.)
 
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