Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Datenschutzbeauftragter: Whatsapp-Nutzung in der Regel rechtswidrig
Streng genommen ist die Nutzung des beliebten Whatsapp-Dienstes rechtswidrig. Diese Schlussfolgerung legte zumindest Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse in seinen Tätigkeitsberichten für 2016 und 2017 vor. Grund sei die ohne explizite Zustimmung der betreffenden Personen rechtswidrige Weitergabe der Adressbuch-Daten an Whatsapp selbst.
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Streng genommen ist die Nutzung des beliebten Whatsapp-Dienstes rechtswidrig. Diese Schlussfolgerung legte zumindest Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse in seinen Tätigkeitsberichten für 2016 und 2017 vor. Grund sei die ohne explizite Zustimmung der betreffenden Personen rechtswidrige Weitergabe der Adressbuch-Daten an Whatsapp selbst.
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