Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung
Eine Smartphone-Nutzerin hatte auf eine Entschädigung von 570 Euro geklagt, weil ihr Smartphone ausgefallen war und damit auch der Anschluss an das mobile Internet. Diese Klage wurde vom Landgericht Hagen abgewiesen. Solcherlei Ansprüche könne nur geltend machen, wer auf die ständige Verfügbarkeit des Mobiltelefons zur "eigenwirtschaftlichen Lebenshaltung" angewiesen sei.
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