Neues Polizeigesetz in Sachsen [UPDATE 2]

DKK007

PCGH-Community-Veteran(in)
Während es in Bayern und Niedersachsen recht viel Aufmerksamkeit für die neuen Polizeigesetze gab und die Leute dagegen auf die Straße gehen, bliebt es in Sachsen ziemlich ruhig. Das könnte auch daran liegen, dass bisher kaum darüber berichtet wurde. Dabei sind genauso strittige Punkte, wie u.a. die Fußfessel für Gefährder, Kontaktsperren, sowie der Einsatz von Maschinengewehren und Handgranaten.

Interessanterweise bleibt allerdings die Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung im sächsischen Polizeigesetz weiterhin untersagt. Über den Einsatz von Bodycams wird noch gestritten.

polg-png.1014133


Polizei in Sachsen bekommt neue Befugnisse | MDR.DE
Gegen die autoritaere Politik der Staatsregierung – NEIN zum neuen Polizeirecht fuer Sachsen! #NoPolG | Polizeigesetz stoppen!

Das Gesetz tritt in Kraft, falls der Landtag zustimmt.


UPDATE 1:
Die Sächsische Landesregierung hat sich geeinigt. TKÜ und Onlinedurchsuchung kommen nicht.

Mehr am aktuellen Ende des Threads: http://extreme.pcgameshardware.de/w...eues-polizeigesetz-sachsen-8.html#post9694717

UPDATE2:
Der Punkt "Automatisierte Kennzeichenerkennung" (KFZ-Kennzeichen-Scan) wird nach Verfassungsgerichtsurteil noch einmal geprüft.
 

Anhänge

  • PolG.png
    PolG.png
    50,8 KB · Aufrufe: 488
Zuletzt bearbeitet:
AW: Neues Polizeigesetz in Sachsen

Was ist das Problem? Solange du nicht straffällig wirst hast du nichts zu befürchten, da wir in einem Rechtsstaat leben.
 
AW: Neues Polizeigesetz in Sachsen

Genau das ist das Problem. Das Polizeigesetz regelt die Gefahrenabwehr und greift somit, bevor eine Straftat geschieht. Sobald eine Straftat geschehen ist, greifen die bundesweit geltenden Regelungen der StPO.



Wobei ich eigentlich davon ausgegangen bin, dass das Aufzeichnen von Notrufen schon seit Jahrzehnten Standard ist. Alleine schon um ihn sich noch mal anzuhören, falls etwas schwer zu verstehen ist.
 
AW: Neues Polizeigesetz in Sachsen

Wobei ich eigentlich davon ausgegangen bin, dass das Aufzeichnen von Notrufen schon seit Jahrzehnten Standard ist. Alleine schon um ihn sich noch mal anzuhören, falls etwas schwer zu verstehen ist.
Das ist von BL zu BL unterschiedlich geregelt.
Bei 110 bin ich mir nicht sicher, aber es kann im Ermessen der Polizei liegen, ob ein Anruf aufgezeichnet wird oder nicht.
Bei 112 wird das in einigen Bundesländern grundsätzlich gemacht, wohl wegen Absicherung der Beteiligten, sollte mal es mal einen Rechtsfall geben.
 
AW: Neues Polizeigesetz in Sachsen

Einsatz von Maschinengewehren und Handgranaten??????
Ja,das können sie gegen die Rechtsgesinnten einsetzen.Dagegen hab ich nichts.
 
AW: Neues Polizeigesetz in Sachsen

Doch - nämlich all das wo da oben "gestattet" steht.
All das darf die Polizei tun, ohne dass du irgendwas böses anstellst. Einfach nur weil ihnen deine Nase komisch vorkommt.

Willkommen im Rechtsstaat. :schief:

Und was machen sie damit? Eventuell einen Verdacht bestätigen oder eben auch nicht? Oder hast du etwa Angst, dass Dinge aufgeklärt werden, wie z.B Schwarzarbeit? Kennt man ja hier, dass es einige nicht so ernst nehmen mit dem Steuern zahlen, ob Unternehmen oder Privatpersonen :schief:.
 
AW: Neues Polizeigesetz in Sachsen

Oder man kommt halt mal ein paar Wochen in den Knast, obwohl man unschuldig ist. https://www.tagesspiegel.de/weltspi...t-nach-brand-in-gefaengniszelle/23135528.html

Dazu kommt, das eben auch Leute bei der sächsischen Polizei Dreck am Stecken haben und dabei weitreichende Zugriffe auf die Datenbanken bestehen.
Pegida-Demo: LKA-Mitarbeiter hat Zugriff auf sensible Ermittlungsdaten | MDR.DE
SEK-Beamte tragen Kollegen als Uwe Boehnhardt in Zutrittsliste ein | MDR.DE
Wie lasch mit den sensiblen Datenbanken umgegangen wird, zeigen Fälle aus Berlin: Poliks: Berliner Senat dementiert Sicherheitsluecke im Polizeisystem |
heise online



Kennt man ja hier, dass es einige nicht so ernst nehmen mit dem Steuern zahlen, ob Unternehmen oder Privatpersonen :schief:.
Was haben denn Steuern damit zu tun? Wenn man wirklich Steuern kassieren möchte müsste man einfach mal bei Apple und Amazon an die Tür klopfen.

Zumal für Steuern das Finanzamt/Zoll zuständig sind und nicht die Polizei. Dazu sehe ich dort nichts, was einen präventiven Eingriff rechtfertigt. Es fehlt einfach die "Gefahr".
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Neues Polizeigesetz in Sachsen

Bundeswehr im inneren, neue Hunderte Millionen Euro teure urbane Übungsstädte für Polizei sowie Militär in Deutschland (Schnöggersburg) und Frankreich (Sissonne), Paramilitärische Aufrüstung von Bundes- wie EU Polizeieinheiten (EuroGendfor), Lissabon EU Vertrag Todesstrafe, Ausbau der Überwachung wie z.b. durch Gesichtserkennung an Bahnhöfen, Polizeigesetze werden Bundesweit verschärft, Innenministerium/ Geheimdienste versagen seit Jahren(-zehnten) auf ganzer Linie (Auslandsüberwachung, Curveball, NSU, Amri) und eine Merkel stellt sich im Sep. 2015 vor die Kameras und entdeckt ihr C im Parteinamen nachdem man Millionen an Rüstungsgütern Jahrzehnte lang in besagte Krisenregionen geliefert hat ?

Was Demokratie wirklich bedeutet, einfach mal den guten Seehofer+Lobby bei Youtube eingeben ... was hier läuft ist nichts anderes wie divide et impera und ein jeder sollte sich fragen cui bono ? Die Party ist bald mal wieder vorbei, aber ist auch wieder alles nur die Kausalität auf Grundlage der eigenen ignoranten Lebensweise. Als würden "die da oben" irgendwas dem Zufall überlassen.

Genauso wegen 3000 Opfern eine gesamte Region, mit Millionen Toten, zu destabilisieren. Um sich dann ein Jahrzehnt später vor die Kameras zu stellen und zu meinen "das haben wir ja alles nicht geahnt, das sich dies alles so entwickeln würde ..." (mittlerer Osten, Libyen)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Neues Polizeigesetz in Sachsen

Was für ein Polizeistaat!
Als nächstes kommt dann die vorbeugende Inhaftierung.

Das ist Demokratie?
Daß ich nicht lache.

Aber es ist nicht zum Lachen:
- der Schutz der Beamten duch bodycams ist nicht erlaubt, ser Einsatz von Störsendern schon.

Störsender verstoßen aber gegen nationale und internationale Gesetze (Stockholmer Abkommen).
Hat aber die Stasi auch nicht gejuckt.

Genau neben Radio Luxemburg war 4kHz daneben ein starker KW-Sender positioniert.
Zusammen mit dem Hauptsender war da immer ein schönes 4kHz-Pfeifen zu hören ... .

Auf Mittelwelle war es das gleiche, so daß man auf Radio 208(m) (englisches Programm ab 19:00Uhr von RTL) abends ein herrliches Gepfeife hören konnte.

Die politische Entwicklung läuft ganz klar auf eine Polizeidiktatur hin.
 
AW: Neues Polizeigesetz in Sachsen

Die Bodycam nicht gestattet? Wundert mich.
Oder auch nicht... denn damit könnten nämlich auch mögliche Fehlverhalten der Polizei selber aufgezeichnet werden.
Und es gab ja davon schon nicht wenige Fälle.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Neues Polizeigesetz in Sachsen

Und was machen sie damit? Eventuell einen Verdacht bestätigen oder eben auch nicht? Oder hast du etwa Angst, dass Dinge aufgeklärt werden, wie z.B Schwarzarbeit? Kennt man ja hier, dass es einige nicht so ernst nehmen mit dem Steuern zahlen, ob Unternehmen oder Privatpersonen :schief:.

Keine Sorge, ich habe keine Angst davor dass man bei mir was aufdeckt, ich habe nichts verbrochen und zahle auch ordnungsgemäß Steuern - und das ggf. fünfstellig im Jahr.

Der Punkt ist, dass sie wenn sie das bei mir kontrollieren wollen einfach fragen können. Ich würde die sogar kulanterweise völlig ohne Durchsuchungsbefehl in meine Wohnung lassen - hier gibts wie gesagt nix zu sehen. Es ist eben ziemlich befremdlich, dass hier die Möglichkeit gegeben wird, erst mal alle meine Vekehrsdaten abzurufen, mir ne Fußfessel anzulegen und mich mit Störsendern zu belegen und vieles mehr, OHNE vorher zu fragen und OHNE dass ich irgendwas verbrochen habe. Klar stellt sich irgendwann raus dass ich unschuldig bin - aber hier gehts um Beamte. Das kann durchaus Wochen dauern.

Ich baue ja darauf, dass die überwältigende Mehrheit der Beamten Menschen mit gesundem Menschenverstand sind und so nen Quatsch nicht machen aber es sind immer möchtegern-Rambos dabei die diese Rechte ausnutzen werden. Wenn du dann an so einen gerätst der dich mal fixn paar Tage fesselt oder dich 4 Wochen innen Bau steckt änderst du deine Meinung vermutlich auch - nur ists dann zu spät.
 
AW: Neues Polizeigesetz in Sachsen

Ich würde die sogar kulanterweise völlig ohne Durchsuchungsbefehl in meine Wohnung lassen - hier gibts wie gesagt nix zu sehen.
Würde ich nicht. Auch wenn ich nichts zu verbergen habe.
Aber dann erfinden sie andere Gründe wie "Gefahr im Verzug" oder so einen Schwachsinn und kommen eh rein.
 
AW: Neues Polizeigesetz in Sachsen

Ich würde trotzdem auf den Durchsuchungsbeschluss bestehen, dann hat man hinterher wenigstens Möglichkeiten es anzufechten.
Denn Sachen die ohne Rechtsgrundlage beschlagnahmt werden, sind vor Gericht wertlos, wenn ein Beweisverwertungsverbot greift.

Insbesondere muss im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt sein, was einem vorgeworfen wird, sowie was genau gesucht wird.
Anwalt: Bei Durchsuchungen nur "Schweigen, Schweigen, Schweigen" | heise online
 
AW: Neues Polizeigesetz in Sachsen

Ich würde trotzdem auf den Durchsuchungsbeschluss bestehen, dann hat man hinterher wenigstens Möglichkeiten es anzufechten.
Denn Sachen die ohne Rechtsgrundlage beschlagnahmt werden, sind vor Gericht wertlos, wenn ein Beweisverwertungsverbot greift.

Insbesondere muss im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt sein, was einem vorgeworfen wird, sowie was genau gesucht wird.
Anwalt: Bei Durchsuchungen nur "Schweigen, Schweigen, Schweigen" | heise online
Bei "Gefahr im Verzug" hast du keine Chance!
Wenn die reinwollen kommen die rein!;)
 
AW: Neues Polizeigesetz in Sachsen

So einfach ist es dann doch nicht!

Seit einem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001[4] wird der Begriff der GiV im Bereich der Wohnungsdurchsuchung sehr eng ausgelegt und muss einer jeweiligen Einzelfallprüfung standhalten. Die richterliche Anordnung einer Durchsuchung soll demnach die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme sein. GiV muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen für die Prognose der GiV nicht aus.

Gerichte und Strafverfolgungsbehörden haben nach dieser Entscheidung im Rahmen des Möglichen tatsächliche und rechtliche Vorkehrungen zu treffen, damit die in der Verfassung vorgesehene Regelzuständigkeit des Richters auch in der Masse der Alltagsfälle gewahrt bleibt (Vermeidung der Aushöhlung).
 
AW: Neues Polizeigesetz in Sachsen

So einfach ist es dann doch nicht!

Seit einem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001[4] wird der Begriff der GiV im Bereich der Wohnungsdurchsuchung sehr eng ausgelegt und muss einer jeweiligen Einzelfallprüfung standhalten. Die richterliche Anordnung einer Durchsuchung soll demnach die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme sein. GiV muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen für die Prognose der GiV nicht aus.

Gerichte und Strafverfolgungsbehörden haben nach dieser Entscheidung im Rahmen des Möglichen tatsächliche und rechtliche Vorkehrungen zu treffen, damit die in der Verfassung vorgesehene Regelzuständigkeit des Richters auch in der Masse der Alltagsfälle gewahrt bleibt (Vermeidung der Aushöhlung).
Theoretisch vielleicht. In der Praxis sieht das aber ganz anders aus...
 
AW: Neues Polizeigesetz in Sachsen

GiV muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen für die Prognose der GiV nicht aus.

Stimmt in der Theorie. Und wenn die zwei Nasen in grün vor deiner Tür stehen und dich reinschieben mit GiV und deine Wohnung verwüsten hilft dir das wie genau? Dass die danach ggf. ein Disziplinarverfahren bekommen ist ja toll, ändert aber nichts daran dass du im Chaos stehst und (sofern dafür anfällig) psychische Schäden davonträgst.

All diese neuen Ermächtigungen können dazu führen, dass sich das Bild vom Polizisten als dein Freund und Helfer vielleicht nicht ganz zu Unrecht wandelt zum Polizisten der gefährliche Überwacher. Hatten wir alles schonmal und will man eigentlich nicht wieder haben. Nur weil die Politik keine besseren Lösungen findet um mit Gefährdern/Straftätern besser umzugehen ist eine Stasi2.0 garantiert nicht richtiger geworden.
 
Zurück