Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant | Update: 7 Jahre Speicherdauer für AT

DKK007

PCGH-Community-Veteran(in)
Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant | Update: 7 Jahre Speicherdauer für AT

Obwohl die Vorratsdatenspeicherung schon mehrfach vom BVerfG und dem EUGH für Verfassungswidrig erklärt wurde, will es der Horst gleich noch mal versuchen.
Diesmal soll die Vorratsdatenspeicherung gleich mal ein Jahr dauern.

IT-Sicherheitsgesetz: Schwere Strafen fuer Betrieb von Darknet-Foren und Doxxing | heise online


Zusätzlich soll das BSI mit deutlich mehr Kompetenzen ausgestattet werden und so z.B. Geräte in Botnetzen bereinigen dürfen.
IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Wir veroeffentlichen den Entwurf, der das BSI zur Hackerbehoerde machen soll – netzpolitik.org


Interessant sind auch die Punkte zum Haushalt:
Der Verwaltung entsteht für die Erfüllung der im Gesetz vorgesehenen zusätzlichen Aufgaben ein Aufwand von insgesamt … Planstellen/Stellen mit Personalkosten in Höhe von jährlich rund … Millionen Euro.
Anschließend werden die Planstellen fürs BSI aufgelistet.
F. Weitere Kosten
Keine.

Neue Planstellen für das BKA bzw. die LKAs, welche in den neuen Straftatbeständen ermitteln sollen wurden nicht erwähnt. Dabei reicht schon heute das Personal für "öffentliche" Internet nicht aus.
Wie soll das dann bei den noch deutlich aufwendigeren Ermittlungen im Darknet hinsichtlich Plattformanbietern aussehen?

Die Änderung des StGB ist in Artikel 4 des Entwurfes zu finden.


Wobei an einigen Stellen durchaus noch auf die Verhältnismäßigkeit geachtet wurde:
Änderung StGB schrieb:
§ 126a – Zugänglichmachen von Leistungen zur Begehung von Straftaten

(1) Wer Dritten eine internetbasierte Leistung zugänglich macht, deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten zu ermöglichen, zu fördern oder zu erleichtern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein, als die für die Tat im Sinne von Absatz 1 angedrohte Strafe.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten im Sinne dieser Vorschrift verbunden hat, begeht.

(4) Absatz 1 gilt nicht für Handlungen
* wenn die Begehung von Straftaten nur einen Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung darstellt, oder

* die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. Dazu gehören insbesondere beruflichen Handlungen der in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Personen.

Mit den im Absatz 4 gemeinten Personen sind Journalisten gemeint, die also weiterhin einen anonymen Upload für brisante Informationen anbieten können, ohne unter den Verdacht der Datenhehlerei zu fallen.


Edit: Zu §202e; Die Begründung zum 202e StGB ist ganz interessant. Davon ist wohl auch die Spionage / Telemetrie in Windows 10 betroffen, denn auch wenn hier expliziert Anwendungen genannt werden, gilt selbiges natürlich auch für das Betriebssystem, sei es Windows oder Android.
Durchaus erfasst sind hingegen beispielsweise Applikationen (Apps) für Endgeräte, die einen größeren Funktionsumfang haben als in der jeweiligen Beschreibung oder Datenschutzerklärung angegeben, bei deren Installation die Nutzer mithin bewusst über die eingeräumten Zugriffsrechte getäuscht werden.

§ 202e StGB-E erfüllt insoweit auch einen bedeutenden Zweck im Zivilrecht, indem die Funktion eines Schutzgesetzes im Sinne von § 823 Absatz 2 BGB eingenommen und damit auch zivilrechtlich ein besserer Verbraucherschutz erreicht wird.
 
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AW: Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant

Ich wußte immer, daß der Knödelfresser ein Stinkstiefel ist.
Der soll bei seiner Eisenbahn bleiben und dort die Weichen stellen.
 
AW: Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant

Obwohl die Vorratsdatenspeicherung schon mehrfach vom BVerfG und dem EUGH für Verfassungswidrig erklärt wurde, will es der Horst gleich noch mal versuchen.
Diesmal soll die Vorratsdatenspeicherung gleich mal ein Jahr dauern.

Frei nach dem Moto, verfassungswidrig, egal, einfach so oft erneut versuchen bis die Gerichte vor Ermüdung aufgeben es zu blockieren. ;)
 
AW: Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant

Wow, das Zeug, was mein Provider sowieso über mich weiß, soll jetzt also nochmal 6 Monate länger beim Staat gespeichert werden.

Hmpf, was sagt eigentlich Zuckerberg dazu?:D
 
AW: Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant

Wow, das Zeug, was mein Provider sowieso über mich weiß, soll jetzt also nochmal 6 Monate länger beim Staat gespeichert werden.

Hmpf, was sagt eigentlich Zuckerberg dazu?:D
Ja die kriegen den Hals nicht voll macht ja auch Spaß bei anderen die nichts gemacht haben zu schnüffeln.
 
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AW: Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant

War bisher nicht die Regelung das die Provider nach 6 Wochen die Verbindungsdaten löschen müssen?:what:

Zur Aufklärung schwerer Straftaten finde ich das gut. Darknet, Terrorismus usw. Das Problem ist das dann wieder jeder Internetnutzer unter Generalverdacht gestellt wird. Wenn man von allen (länger) speichert.
 
AW: Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant

"Seehofer" ... da wird mir schon schlecht wenn ich den Namen lese.
 
AW: Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant

Hat die Corrupte STASI Union eig. einen einigermaßen kompetenten Politiker in ihren Reihen...?

Seehofer, Scheuer, Dobrindt, Jogi Herrmann, (früher) Stoiber-Beckstein-Huber
Eine Liste des Grauens
 
AW: Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant

Obwohl die Vorratsdatenspeicherung schon mehrfach vom BVerfG und dem EUGH für Verfassungswidrig erklärt wurde, will es der Horst gleich noch mal versuchen.
Diesmal soll die Vorratsdatenspeicherung gleich mal ein Jahr dauern.

IT-Sicherheitsgesetz: Schwere Strafen fuer Betrieb von Darknet-Foren und Doxxing | heise online


Zusätzlich soll das BSI mit deutlich mehr Kompetenzen ausgestattet werden und so z.B. Geräte in Botnetzen bereinigen dürfen.
IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Wir veroeffentlichen den Entwurf, der das BSI zur Hackerbehoerde machen soll – netzpolitik.org


Interessant sind auch die Punkte zum Haushalt:

Anschließend werden die Planstellen fürs BSI aufgelistet.


Neue Planstellen für das BKA bzw. die LKAs, welche in den neuen Straftatbeständen ermitteln sollen wurden nicht erwähnt. Dabei reicht schon heute das Personal für "öffentliche" Internet nicht aus.
Wie soll das dann bei den noch deutlich aufwendigeren Ermittlungen im Darknet hinsichtlich Plattformanbietern aussehen?

Die Änderung des StGB ist in Artikel 4 des Entwurfes zu finden.


Wobei an einigen Stellen durchaus noch auf die Verhältnismäßigkeit geachtet wurde:


Mit den im Absatz 4 gemeinten Personen sind Journalisten gemeint, die also weiterhin einen anonymen Upload für brisante Informationen anbieten können, ohne unter den Verdacht der Datenhehlerei zu fallen.


Edit: Zu §202e; Die Begründung zum 202e ist ganz interessant. Davon ist wohl auch die Spionage / Telemetrie in Windows 10 betroffen, denn auch wenn hier expliziert Anwendungen genannt werden, gilt selbiges natürlich auch für das Betriebssystem, sei es Windows oder Android.
Die Taktik ist offensichtlich, sie werden es so lange probieren bis die Menschen müde werden dem zu widersprechen. :rollen:
Das wird sich wohl nicht aufhalten lassen, so mal ja auch die Bevölkerung älter wird und die Akzeptanz somit steigt. :wall:

MfG
 
AW: Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant

Der soll bei seiner Eisenbahn bleiben und dort die Weichen stellen.

Lustig ist, dass selbst die in der Gesetzesbegründung zum § 202e StGB vorkommt. ;)

https://netzpolitik.org/2019/it-sicherheitsgesetz-2-0-wir-veroeffentlichen-den-entwurf-der-das-bsi-zur-hackerbehoerde-machen-soll/ schrieb:
Es wird nicht verkannt, dass die Regelung des Absatzes 1 einen weiten Anwendungsbereich hat. Die Bagatellklausel sorgt jedoch dafür, dass nicht strafwürdige Fälle von dem Tatbestand zuverlässig ausgeschlossen werden. Ferner sorgt die Begrenzung auf bestimmte IT-Systeme in Absatz 6 dafür, dass nicht schutzwürdige Systeme wie z. B. eine Modelleisenbahn von der Norm nicht erfasst werden.



War bisher nicht die Regelung das die Provider nach 6 Wochen die Verbindungsdaten löschen müssen?
haeh.gif

In der Praxis wird oft schon nach 7 Tagen gelöscht.

Da es die Lute bisher auch meitens nicht schaffen innerhalb von 7 Tagen überhaupt die IP bei einer Webseite abzufragen, bringt dann auch das Einfrieren für 180 Tage nichts mehr, da dann nichts mehr zum Einfrieren da ist.
 
AW: Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant

War bisher nicht die Regelung das die Provider nach 6 Wochen die Verbindungsdaten löschen müssen?:what:

Es gibt eine EMPFEHLUNG, nach 7 Tagen zu löschen.
Die meisten tun das auch einfach weil länger (freiwillig) speichern ja unnötige Kosten verursacht. Manche ISPs betreiben aber auch eine "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" die mutmaßlich bis zu 180 Tage geht (Vodafone, Unitymedia). Was da genau wie lange vorgehalten wird weiß nur der ISP-Admin alleine. Eine direkte "Löschpflicht" besteht so ohne weiteres nicht bzw. ist sehr schwammig. Wenn der ISP behauptet er brauche die IP-Daten zur netzwerkentstörung oder vergleichbares ist er da schnell aus dem Schneider.

Zur Aufklärung schwerer Straftaten finde ich das gut. Darknet, Terrorismus usw.
Absolut - es gibt nur zwei probleme:
1.) Alles Speichern ist ein Generalverdacht. Geht meiner Meinung nach nicht.
2.) Die Geeschichte lehrt und alles was getan werden kann wird auch gemacht. Da kann noch so oft da stehen nur bei Straftaten und nur mit Richterlicher Anordnung usw. - und am Ende wird doch die Mutti angeklagt die sich ein Lied von Heino gezogen hat und niemand will mehr wissen woher klar war dass sies war...
 
AW: Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant

Die meisten tun das auch einfach weil länger (freiwillig) speichern ja unnötige Kosten verursacht.

In dem Fall werden die Kosten über die Justizvergütung erstattet. Im Gesetzentwurf steht 35 ct pro Tag, aber mindestens 35€.

Die Abfrage beim Provider selbst wird auch erstattet. Das liegt so bei um die 7-8€, da die Rechnung gleich mit in die Fallakte kommt. :devil:
 
AW: Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant

Manche ISPs betreiben aber auch eine "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" die mutmaßlich bis zu 180 Tage geht (Vodafone, Unitymedia).
180 Tage ist ganz schön lange. Woher hast du die Info?

Ich hatte hier was gefunden...


Auch die Bundesdatenschutzbehörde haben die Bürgerrechtler nach eigenen Angaben informiert und "zum Einschreiten aufgefordert". Breyer kämpft seit Langem auf Basis des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes dafür, Einsicht zu erhalten in einen Bericht der Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff zu Kontrollbesuchen bei Vodafone. Aus dem zunächst freigegebenen geschwärzten Teil war hervorgegangen, dass das Unternehmen ein "180-Tage-Tool" verwendete, um Verkehrsdaten auch für Strafverfolgungsbehörden bereitzustellen.
Quelle: Anzeige erstattet: Provider speichern IP-Adressen bis zu drei Monate | heise online
 
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AW: Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant

Hier geht es ja eher darum,

die wirklich schweren Kriminellen zu bekämpfen.

Da man im Vorfeld nicht weiß, wer eine Straftat begeht,

müssen halt alle Daten von Allen gespeichert werden. ;)

Sch...... auf die Vorratsdatenspeicherung von staatlicher Seite,

in sozialen Netzwerken geben doch die Leute freiwillig ihre Daten ein,

und keiner heult rum.
 
AW: Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant

In dem Entwurf ist nur von einem anlassbezogenen Einfrieren der Daten die rede. Wenn der Antrag nach dem Löschen der Daten kommt, ist es halt auch zu spät. Da müssen die Ermittler schnell sein und nicht sagen, mach ich nächste Woche.

in sozialen Netzwerken geben doch die Leute freiwillig ihre Daten ein,

und keiner heult rum.

Man muss es aber nicht machen. Wer das macht ist selber schuld.
 
AW: Neue 1 Jährige Vorratsdatenspeicherung geplant

Man muss es aber nicht machen. Wer das macht ist selber schuld.
Das ist richtig, aber nicht vernachlässigbar viele Leute, welche gegen die Vorratsdatenspeicherung sind, sind prallel auch in allerhand sozialen Netzwerken vertreten und posten allen möglichen Schei*

Das ist für mich einfach nur Doppelmoral - wenn's irgendwelche US-amerikanischen Firmen tun, welche auf europäisches (deutsches) Recht pfeifen und ihre Nutzerdaten sonstwohin verscherbeln, ist's OK, wenn's der Staat tut, der ja eigentlich nur Terroristen und Verbrechern auf die Spur kommen will (und damit ja ihre Bürger schützen und nicht verprellen will) ist's falsch.:schief:

Warum regen sich so selten Bürger über die fehlende Rechtmäßigkeit von Google, Microsoft und Facebook hinsichtlich iher Nutzerdatenverwertung auf, aber so viele dagegen bei der Vorratsdatenspeicherung? Das ist halt typisch für die heutige Generation und hat auch viel mit der wachsenden Feindseligkeit gegenüber dem Staat und seinen Institutionen zu tun, die man inzwischen jeden Tag auch auf der Straße sieht.^^
 
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