Du hast mir nur den Sachverhalt erklärt, den ich selbst schon gelesen habe
Das ist schon in Ordnung, schließlich hast du mir ebenso überflüssig mitgeteilt, was ich zuvor selbst geschrieben habe.
und mich indirekt als dumm dargestellt,
Es lag nicht in meiner Absicht, dich *indirekt* als dumm darzustellen, soviel kann ich dir versichern.
aber bist nicht auf meinen Punkt bezüglich Art. 3 unseres GGs. eingegangen.
Und das mit gutem Grund: Wenn du Art. 3 GG schon in all seiner schlichten Einfachheit nicht verstehst und dir die Implikationen nicht erschließen kannst, was solltest dann mit umfangreicheren Ausführungen anfangen können? Aber gut, versuchen wir es einmal:
Die Gleichheit vor dem Gesetz wird dadurch gewährleistet, dass jede Person gleich behandelt wird. Es kann jedoch selbsterklärend nicht jeder Sachverhalt und jede Lebenslage gleich behandelt werden. Beispielsweise ist es ziemlich schwierig, einen Erwachsenen in der gleichen Weise wie ein Kind durch Gesetze gegen Kindesmisshandlung zu schützen. Und Gesetze zum Schutz von Mietern können nicht identisch auf den Schutz von Hauseigentümern angewandt werden. Leuchtet dir das ein?
Sprich, sobald du aufgrund deiner Tätigkeit einem spezifischem Risiko ausgesetzt bist, schützt dich ein spezifisch auf diese Risiken dieser Tätigkeitsfelder zugeschnittenes Gesetz. Und dieses schützt jeden, auf den es zutrifft gleichermaßen, weil alle Personen, die diese Tätigkeiten ausüben, vor dem Gesetz gleich sind.
Du wirst z.B. als Pfleger besonders geschützt, weil du Pfleger bist - ungeachtet dessen, wie du heißt, woher du kommst, wen du wählst, woran du glaubst, wie alt du bist und wohin du deinen Dödel tust - und selbstverständlich auch ungeachtet des Umstandes, ob du einen Dödel hast.
Das macht "Gleichheit vor dem Gesetz" aus. Extra für dich ein wenig vereinfacht, versteht sich.