Google-Bildersuche: Bundesgerichtshof sieht keine Urheberrechtsverletzung

So was dämliches! Wer sein Zeug schützen will, soll es im Tresor einschließen und niemandem zeigen! Ob Bilder oder private Daten, wenn man einmal etwas in Internet stellt, ist es zu spät und jeder kommt auf die ein oder andere Weise dran. Bei Bildern/Grafiken kann man ja ein fettes Copyright aufpressen, dann schaut es sich jeder einmal an und das wars.
 
Das Urteil finde ich richtig, sofern es keine kostenpflichtigen Inhalte sind.

Dem schließe ich mich fast an, selbst kostenpflichtige Inhalte sind ohne Thumbnails wohl kaum zu finden. "Wir bieten etwas an, zeigen es aber nicht. Möchten Sie es kaufen ?" Was für ein Blödsinn ! Ich wüßte jetzt auch nicht, wie man Thumbnails verwenden sollte, selbst bei kostenpflichtigen Inhalten...:huh::lol:
 
OT: Wundert mich dass da nicht die VG Wort und Bild oder so ein anderer Abzockverein geklagt hat. Wobei... ist ja klar, mit dem großen Google wollen sich die nicht anlegen, die holen das Geld lieber beim kleinen Mann über Urheberpauschalen. ;)
 
Zurück