EuGH: Hyperlinks dürfen gesetzt werden - mit kleinen Ausnahmen

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in seinem jüngsten Urteil klar, dass Hyperlinks auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers einer geschützten Webseite gesetzt werden dürfen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn durch den Link technische Schutzmaßnahmen umgangen werden, beispielsweise Bezahlsysteme.

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