Soviel mir bekannt ist, darf man nach deutschem Recht jede gekaufte Lizenz weiterverkaufen. Maßgeblich ist nur, das man der Inhaber ist und das sie auf nur einem Rechner verwendet wird. Datenträger oder Aufkleber mit nochsoviel Blink-Blink Sicherheitssiegeln sind hierbei nicht notwendig - Es reicht ein Kaufbeleg als Eigentumsnachweis, im Zwiefelsfalle sogar die Eidesstattliche Erklärung.
Die Beweislast liegt nämlich bei Microsoft, die als Kläger nachweisen müssten, das die Lizenz illegal erworben wurde.
PS: Grundsätzlich erwirbt man aber nie EIGENTUM an einer Software, sondern ausschliesslich das Recht sie zu Nutzen.
Das wäre sher nett.Also meiner Meinung nach kaufst du Das Betriebsystem also gehört es dir was du damit machst ist deine Sache insofern es legal bleibt wenn das Betriebsystem verkauft ist rein rechtlich natürlich auch nichts falsch und wenn du die Linzenz verkaufst auch nicht aber das geht ja denke ich nur in Verbindung mit der Cd ich schaue nocham ob ich was zum thema finde
Ja gut wie ich schon sagte ein schwieriges Thema ich wäre einfach vorsichtig also ich persöhnlich würde es nicht machen.Wieso schwierig? Da steht doch deutlich, dass man den Datenträger verkaufen darf (Voraussetzung ist ein gültige Lizenz), dafür versicherst du gegenüber MS, dass du keine Kopien selbiger (verkaufter Software) dein Eigen nennst.
Zum 2ten Punkt - hier steht lediglich, dasss wenn du Software erstehst, du darauf achten sollst, das selbige mit dem "POL" versehen ist (diese Sticker auf den Verpackungen, die so schön glitzern), um auszuschließen, dass es sich um eine Fälschung handelt.
Das man das Ding aufbewahrt, ist sicherlich verständlich...
Was dem Käufer allerdings nicht erspart bleibt, wird der Anruf bei Microsoft sein, mit der Bitte, die Registrierung wieder freizuschalten (Hardwarewechsel etc...)
mfG