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Darf Man Betriebssysteme mitverkaufen?

Kaufberatungsbot

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Teammitglied
Spiele-PC der höchsten Liga für ca. 3.000 Euro
Also meiner Meinung nach kaufst du Das Betriebsystem also gehört es dir was du damit machst ist deine Sache insofern es legal bleibt wenn das Betriebsystem verkauft ist rein rechtlich natürlich auch nichts falsch und wenn du die Linzenz verkaufst auch nicht aber das geht ja denke ich nur in Verbindung mit der Cd ich schaue nocham ob ich was zum thema finde :)
 
Soviel mir bekannt ist, darf man nach deutschem Recht jede gekaufte Lizenz weiterverkaufen. Maßgeblich ist nur, das man der Inhaber ist und das sie auf nur einem Rechner verwendet wird. Datenträger oder Aufkleber mit nochsoviel Blink-Blink Sicherheitssiegeln sind hierbei nicht notwendig - Es reicht ein Kaufbeleg als Eigentumsnachweis, im Zwiefelsfalle sogar die Eidesstattliche Erklärung.

Die Beweislast liegt nämlich bei Microsoft, die als Kläger nachweisen müssten, das die Lizenz illegal erworben wurde.

PS: Grundsätzlich erwirbt man aber nie EIGENTUM an einer Software, sondern ausschliesslich das Recht sie zu Nutzen.
 
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Soviel mir bekannt ist, darf man nach deutschem Recht jede gekaufte Lizenz weiterverkaufen. Maßgeblich ist nur, das man der Inhaber ist und das sie auf nur einem Rechner verwendet wird. Datenträger oder Aufkleber mit nochsoviel Blink-Blink Sicherheitssiegeln sind hierbei nicht notwendig - Es reicht ein Kaufbeleg als Eigentumsnachweis, im Zwiefelsfalle sogar die Eidesstattliche Erklärung.

Die Beweislast liegt nämlich bei Microsoft, die als Kläger nachweisen müssten, das die Lizenz illegal erworben wurde.

PS: Grundsätzlich erwirbt man aber nie EIGENTUM an einer Software, sondern ausschliesslich das Recht sie zu Nutzen.

Und die Nutzrechte darf man "einfach so" verkaufen? Ich mein wenn ich mir ein Spiel bei Steam kaufe, darf ich es ja auch nicht weiterverkaufen.

Also meiner Meinung nach kaufst du Das Betriebsystem also gehört es dir was du damit machst ist deine Sache insofern es legal bleibt wenn das Betriebsystem verkauft ist rein rechtlich natürlich auch nichts falsch und wenn du die Linzenz verkaufst auch nicht aber das geht ja denke ich nur in Verbindung mit der Cd ich schaue nocham ob ich was zum thema finde :)
Das wäre sher nett.
 
Ja ist so. Eigentlich hast du das Recht auch Steam zu verklagen, wenn sie dir das verweigern. Es hat Nutzer gegeben, die den Support so lange mit dem Anwalt gedroht haben, bis es dann doch möglich war, die Lizenz auf einen anderen Account zu übertragen.

Nein, alles muss man sich nicht gefallen lassen. Aber wer macht sich schon gerne den Stress ? Genau das wird von Steam damit ausgenutzt. Man könnte jetzt solange Klagen, bis ein deutsches Gericht die Unrechtmässigkeit dieser Vorgehensweise feststellt - aber wer kann sich das schon leisten ?
:ugly:

Recht haben und Recht kriegen - sind leider grundverschiedene Dinge.
 
auch ein steam-spiel könntest du weiterverkaufen, da is das problem eher, dass es halt mit dem account verknüpft ist. man müßte den gesamten account quasi dann anbieten.
 
15. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Gerät direkt
an Dritte zu übertragen. Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Software oder einer früheren Version
aufzubewahren. Vor jeder gestatteten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden
erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt. Die Übertragung
muss das COA Label umfassen.
16. LIZENZNACHWEIS.
a. Originaler Lizenznachweis („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie die Software auf
einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist die Originalkopie der Software durch ein
originales POL (Proof of License) Label als lizenzierte Software gekennzeichnet. Dies gilt nur,
wenn dieses POL Label auf der Verpackung von Microsoft angebracht ist. Wenn Sie das Etikett
gesondert erhalten, ist es ungültig. Sie sollten die Verpackung, auf der sich das Etikett befindet,
als Nachweis dafür aufbewahren, dass Sie über eine Lizenz zur Verwendung der Software
verfügen.
Das sind zwei Original Auszüge aus der Windows Installations Lizenzvereinbarung wenn ich das nun lese würde ich meinen das es nicht I.O WÄRE.! Eine schwierige Frage muss ich echt sagen will mich auch nicht festlegen.!!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso schwierig? Da steht doch deutlich, dass man den Datenträger verkaufen darf (Voraussetzung ist ein gültige Lizenz), dafür versicherst du gegenüber MS, dass du keine Kopien selbiger (verkaufter Software) dein Eigen nennst.

Zum 2ten Punkt - hier steht lediglich, dasss wenn du Software erstehst, du darauf achten sollst, das selbige mit dem "POL" versehen ist (diese Sticker auf den Verpackungen, die so schön glitzern), um auszuschließen, dass es sich um eine Fälschung handelt.
Das man das Ding aufbewahrt, ist sicherlich verständlich...

Was dem Käufer allerdings nicht erspart bleibt, wird der Anruf bei Microsoft sein, mit der Bitte, die Registrierung wieder freizuschalten (Hardwarewechsel etc...)

mfG
 
Wieso schwierig? Da steht doch deutlich, dass man den Datenträger verkaufen darf (Voraussetzung ist ein gültige Lizenz), dafür versicherst du gegenüber MS, dass du keine Kopien selbiger (verkaufter Software) dein Eigen nennst.

Zum 2ten Punkt - hier steht lediglich, dasss wenn du Software erstehst, du darauf achten sollst, das selbige mit dem "POL" versehen ist (diese Sticker auf den Verpackungen, die so schön glitzern), um auszuschließen, dass es sich um eine Fälschung handelt.
Das man das Ding aufbewahrt, ist sicherlich verständlich...

Was dem Käufer allerdings nicht erspart bleibt, wird der Anruf bei Microsoft sein, mit der Bitte, die Registrierung wieder freizuschalten (Hardwarewechsel etc...)

mfG
Ja gut wie ich schon sagte ein schwieriges Thema ich wäre einfach vorsichtig also ich persöhnlich würde es nicht machen.
 
Ein Verkauf ist grundsätzlich erlaubt.
Der Verkauf von normalen Lizenzen ist eigentlich immer unproblematisch. Klar ist aber, dass man eine Lizenz nur einmal verkaufen und danach auch nicht mehr nutzen darf.
Bei OEM Software ist es etwas schwieriger. Ein Verkauf mit der Hardware, so wie es auch als Bundler verkauft wurde, ist problemlos.
Ein Einzelverkauf ist nicht grundsätzlich verboten. Oft stehen jedoch mehr praktische Hindernisse als rechtliche Hindernisse einem Verkauf entgegen.
Wenn ein Verkauf technisch unproblematisch ist, gibt es für Privatverkäufer aber keine Probleme.
Stark abzuraten ist vom Verkauf von Schwarzkopien.
 
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