AW: Altersbeschränkung
Ab 18 heisst nunmal AB 18 und nicht ab 17 11/12 oder so.
Irgendwo muss man halt nunmal die Grenze ziehen.
Du wuerdest auch nicht wollen, dass der Polizist zu dir sagt "Hmm, du bist ja erst seit einem Monat 18, dass zaehlt ja noch garnicht richtig, das war jetzt Fahren ohne Fahrerlaubnis!"
Oder dass du nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt wirst, obwohl du erst in einem Monat 18 wirst nur weil der Richter das nicht so genau nimmt.
Im uebrigen kommt man in die Videothek auch nicht in Begleitung der Eltern rein wenn man nicht 18 ist (zumindest bei uns in Koeln)