In das Urlaubshaus der Eltern ziehen? Fragen zur Ummeldung, Zweitwohnsitzsteuer etc.

Johnny the Gamer

PCGH-Community-Veteran(in)
Hallo liebes Forum,
da ihr immer noch meine Lieblingscommunity seid, stelle ich die Frage(n) einfach mal hier.
Kurz zu meiner Situation :
Ich habe bis vor kurzem in einer Werkstatt als Kfz-mechatroniker in Berlin gearbeitet und hier auch eine Wohnung gemietet. Vor kurzem wurde ich aus betrieblichen Gründen gekündigt und musste deswegen auch zum 30.6.19 meine Wohnung kündigen.
Meine Eltern besitzen in Brandenburg ein Haus, in das ich einziehen möchte, mindestens bis Oktober 2019, da dann für mich ein neuer Job ziemlich sicher in Aussicht steht. Bis dahin suche ich mir eine Arbeit in der Nähe des Hauses oder "lebe" vom Arbeitslosengeld, was auch gut klappen würde, da ich ja keine Miete zahlen würde.
Das Haus ist lediglich der Zweiwohnsitz meiner Eltern, sie leben und arbeiten beide in Berlin, bezahlen aber natürlich auch die Zweitwohnsitzsteuer in Brandenburg.

Nun meine Fragen :
1.Könnten wir zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen ? Ich melde mein Hauptwohnsitz in Brandenburg an. Dann zahlen meine Eltern dir relativ hohe Zweitwohnsitzsteuer nicht mehr... geht das so einfach ?
2. Muss ich mich in Berlin "abmelden" ?

Wenn mir noch weitere Fragen einfallen, stelle ich diese auf jeden Fall.

Vielen Dank schon mal und liebe Grüße,
Joe :)
 
Ist das Haus ein normales Wohnhaus oder ein Ferienhaus? Wenn es baurechtlich ein Ferienhaus ist, dann kannst du das nicht als Hauptwohnsitz anmelden. Was den Zweitwohnsitz angeht bin ich mir nicht ganz sicher aber ich denke dass deine Eltern den für die Zeit dann abmelden müssen (Grundsteuer usw. müssen aber weiter gezahlt werden). Bei der Ummeldung von Berlin nach Brandenburg musst du dich nicht in Berlin abmelden, sondern einfach in Brandenburg beim Bürgerbüro anmelden, den Rest machen die dann. Beim Anmelden kann es neuerdings sein das die einen Nachweis haben wollen, dass man bei der angegebenen Addresse auch wirklich wohnt wie z.B. eine Kopie des Mietvertrages.
 
Wenn du nicht Eigentümer bist, musst du vom Eigentümer eine Einzugsbestätigung unterschreiben lassen.
Den Vordruck hat das Amt oder die Internetseite.
Ob du Miete zahlst oder nicht, ist unerheblich.

1. Ja deine Eltern könnten für die 3 Monate den Zweitwohnsitz abmelden, müssen aber als Eigentümer natürlich weiter Grundsteuer bezahlen. Das sind je nach Gemeinde doch nur ein paar Euro im Monat. Ob sich das für 3 Monate lohnt, wüsste ich jetzt nicht.
2. Macht die neue Behörde für dich, es lohnt sich aber sicher zu gehen, dass alle alten Wohnungen auch ausgetragen werden. Ich schleppe seit über 10 Jahren alte Einträge im Register mit mir herum als weitere Wohnungen, obwohl ich das jedes mal angeben, dass ich diese aufgegeben hatte. Naja.
 
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