windows10-Benutzer
Kabelverknoter(in)
Hallo Leute,
ich wollte nochmal höflich an Euch herantreten und alle daran erinnern, dass das Internet und das Forum KEIN Rechtsfreier Raum sind, und bestimmte Personen bitten, zu überlegen bevor ihr Rufschädigung betreiebt oder gar Beleidigungen, oder falsche "Tatsachenbehauptungen" aufstellt (diese können nach dem Zivilrecht mit Abmahnungen geahndet werden) wenn für diese "Tatsachenbehauptungen" siehe Beitrag von RA Solmecke (Link).
Siehe hier:
YouTube
Herr RA Solmecke sagt: "Tatsachenbehauptungen" müssen wahr, sein und wenn sie unwahr sind, können sie wieder gelöscht werden und es drohen teure Abmahnungen.
Auch Social Media oder FB sind KEIN Rechtsfreier Raum:
YouTube
Also mein Appel:
bevor ihr etwas schreibt denkt bitte davor nach, ob ihr eine Abmahnung bezahlen wollt, oder ob man vorher doch das Gehir einschalten sollte, und keine falschen "Tatsachenbehauptungen" aufstellt.
Eine Beleidigung oder Volksverhetzung kann durch eine hiesige Staatsanwaltschaft auch "von Amts wegen" verfolgt werden.
Hessen: Ministerin: Volksverhetzung in Privatchats strafbar machen - n-tv.de
Abahnungen staffeln sich, und bei Nichtzahlung sowie Wiederholten Rechtswidrigen Handeln, dort eine hohe Vertragsstrafe.
Ich wünsche Euch einen schönen Tag, und eine schöne Woche!
ich wollte nochmal höflich an Euch herantreten und alle daran erinnern, dass das Internet und das Forum KEIN Rechtsfreier Raum sind, und bestimmte Personen bitten, zu überlegen bevor ihr Rufschädigung betreiebt oder gar Beleidigungen, oder falsche "Tatsachenbehauptungen" aufstellt (diese können nach dem Zivilrecht mit Abmahnungen geahndet werden) wenn für diese "Tatsachenbehauptungen" siehe Beitrag von RA Solmecke (Link).
Siehe hier:
YouTube
Herr RA Solmecke sagt: "Tatsachenbehauptungen" müssen wahr, sein und wenn sie unwahr sind, können sie wieder gelöscht werden und es drohen teure Abmahnungen.
Auch Social Media oder FB sind KEIN Rechtsfreier Raum:
YouTube
Also mein Appel:
bevor ihr etwas schreibt denkt bitte davor nach, ob ihr eine Abmahnung bezahlen wollt, oder ob man vorher doch das Gehir einschalten sollte, und keine falschen "Tatsachenbehauptungen" aufstellt.
Eine Beleidigung oder Volksverhetzung kann durch eine hiesige Staatsanwaltschaft auch "von Amts wegen" verfolgt werden.
Hessen: Ministerin: Volksverhetzung in Privatchats strafbar machen - n-tv.de
Abahnungen staffeln sich, und bei Nichtzahlung sowie Wiederholten Rechtswidrigen Handeln, dort eine hohe Vertragsstrafe.
Ich wünsche Euch einen schönen Tag, und eine schöne Woche!
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