Filesharing: 70-jährige ohne PC muss Schadensersatz leisten

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Warner Bros. hat im Rahmen eines Filesharing-Falles, eine 70-jährige Frau des Raubkopierens angeklagt. Das Kölner Gericht hat dieser Klage stattgegeben und die Strafe auf 2.000 Euro festgelegt. Seltsam dabei ist, dass die Frau weder einen PC besitzt, noch genau weiß, was es mit Filesharing auf sich hat.

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Naja, wenn in ihrem Haus viele Rechner standen und es ihr Anschluss ist, ist es in der Tat problematisch. Prinzipiell halte ich es für sinnvoll, nut die zu verurteilen, die Straftaten begehen. Andererseits kann man dann vom Netz aus jeden Humbug machen. Dann muss ich den Anschluss für meine Schwester in München nur auf meinen Namen anmelden und kann nachweisen, dass ich Hamburg nie verlasse, Das ist dann auch zu einfach.

Schwierig ....
 
Da die Frau kaum beweisen kann dass sie es nicht war gibts eigentlich nur die Chance, dass sie denjenigen (Enkel...) ausliefert der es war. :ugly:

Die Gesetzeslage ist hier wirklich nicht grade prickelnd.
 
Die Gesetzeslage ist hier wirklich nicht grade prickelnd.
Es ist ähnlich der Nutzung eines Fahrzeuges. Dort gibt es die Halterhaftung nur im ruhenden Verkehr bei kleinen Beträgen. Schon das ist heikel, aber juristisch bestätigt. Jeder Fahrzeugeigentümer hat die Pflicht zu wissen, wo und wie das Auto parkt. Das ist die eigene Verantwortung. Auch bei Intenretzugängen sollte man wissen, wer was macht. Ich gebe meine Zugangsdaten eigentlich nicht raus, auch wenn immer alle Smartphonenutzer wie selbstverständlich meinen, ich müsste das machen. Nööö, warum sollte ich? Bußgelder bis 50,-€ würde ich noch ok finden, aber nicht 2000,-€, da hört der Spaß dann auf.
 
Ich finde die Summen seit jeher sowas von unrealistisch, und das Urheberrecht ist bislang immer noch nicht im 21. Jhd. angekommen.

Falls die Oma ein schwarzes Kino betreibt und damit Unsummen von Geld (auch am Staat vorbei) einsteckt, ja verknackt sie. Aber so ist es immer noch lächerlich.
Früher haben Leute aufm Flohmarkt eigen "gesampelte" Kassetten für 3/4/5 Mark verkloppt. Die sitzen heute noch alle im Knast oder was?
 
Da die Frau kaum beweisen kann dass sie es nicht war gibts eigentlich nur die Chance, dass sie denjenigen (Enkel...) ausliefert der es war. :ugly:

Die Gesetzeslage ist hier wirklich nicht grade prickelnd.
Die News ist auch nicht prickelnd geschrieben. PCGH eben.

Ihr Anschluss wurde für Freifunk freigegeben. Da gab es auch schon ein Richterspruch, dass die Leute, die ihr Internet für Freifunk zur Verfügung stellen, nicht belangt werden/nicht wegen strafbaren Handlungen dritter verurteilt werden. Das sieht nun dieses Gericht allerdings anders.
 
Ja damit hat sie das Providerpriileg. Darauf muss sie sich in der nächsten Instanz dann einfach berufen.
 
Naja, wenn in ihrem Haus viele Rechner standen und es ihr Anschluss ist, ist es in der Tat problematisch. Prinzipiell halte ich es für sinnvoll, nut die zu verurteilen, die Straftaten begehen. Andererseits kann man dann vom Netz aus jeden Humbug machen. Dann muss ich den Anschluss für meine Schwester in München nur auf meinen Namen anmelden und kann nachweisen, dass ich Hamburg nie verlasse, Das ist dann auch zu einfach.

Schwierig ....

Die Frau hat keinen Rechner. hier mehr Infos: Die alte Dame › Freifunk statt Angst
Zitat daraus: "Sie müssen nicht mehr selber Tatsachen vortragen, durch die sie ihre Ansprüche begründen – im Gegenteil wird nun der Anspruchsgegner einer diffusen sogenannten „Darlegungslast“ ausgesetzt, seine Nichttäterschaft vorzutragen. Dies geschieht gegen den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, der mit der Novelle des TMG (3. TMGÄndG von 2017) ausdrücklich eine Haftungsgefahr für Anschlussinhaber ausschließen wollte, unter anderem, um den digitalen Standort Deutschland nicht durch eine Welle unlauterer Abmahnungen zu gefährden."

Ja damit hat sie das Providerpriileg. Darauf muss sie sich in der nächsten Instanz dann einfach berufen.
Bereits geschehen: Neue Gefahr Internetzugang: 250.000 € › Freifunk statt Angst
Streitwert von 10k auf 16k € erhöht. Jetzt geht's zum Bundesverfassungsgericht. Falls die auch zustimmen, darf man den Internetanschluss mit niemandem mehr teilen
edit: Berlin != Köln dachte, es geht um die selbe Person. Sind zwei verschiedene Fälle, danke Freakless08
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist ähnlich der Nutzung eines Fahrzeuges. Dort gibt es die Halterhaftung nur im ruhenden Verkehr bei kleinen Beträgen. Schon das ist heikel, aber juristisch bestätigt. Jeder Fahrzeugeigentümer hat die Pflicht zu wissen, wo und wie das Auto parkt. Das ist die eigene Verantwortung.

Dagegen hab ich auch nichts, denn das ist realistisch in der realen Welt da draußen. Das Problem ist, dass es bei Internetzugängen und deren Nutzung deutlich schwerer ist, als Besitzer/Halter dafür zu sorgen dass kein Unfug damit gemacht wird.

Wenn ich meinem Kind mein Auto gebe hat das Kind nen Führerschein gemacht, ist erwachsen und weiß daher schon mal was es darf und was nicht. Und wo man ein Auto wie parkt dass es keinen Ärger gibt kann man auch erzieherisch gut abdecken. Beim Internet ists anders. Heutzutage musste ja einem 8-järhigen Internet geben weil er sonst brutal benachteiligt ist und teilweise nichtmal die Schulsachen alle machen kann - spätestens in der Pubertät gehts nicht mehr ohne. Da sind die Kinners aber noch sehr naiv, haben keine Ahnung was man im Netz darf und was nicht (oder es ist ihnen egal), es gibt keinen Internetführerschein und über Erziehung einem Pubertären seine Internetnutzung 100% legal zu trimmen ist mindestens so schwer wie durch technische maßnahmen illegale Aktivitäten komplett zu unterbinden. Auch wenn das Gesetz das fordert kann und will ich mich ja nicht die ganze Zeit neben mein Kind setzen und jeden Klick von ihm kontrollieren (Juristerei <--> Realität und so).


Ich hzabe zugegeben auch keinen besseren Vorschlag im Bereich Anschlusshaftung zu bieten, aber alle dies bisher ins Gesetz geschafft haben funktionieren halt nicht wirklich.
 
Die Frau hat keinen Rechner. hier mehr Infos: Die alte Dame › Freifunk statt Angst
Zitat daraus: "Sie müssen nicht mehr selber Tatsachen vortragen, durch die sie ihre Ansprüche begründen – im Gegenteil wird nun der Anspruchsgegner einer diffusen sogenannten „Darlegungslast“ ausgesetzt, seine Nichttäterschaft vorzutragen. Dies geschieht gegen den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, der mit der Novelle des TMG (3. TMGÄndG von 2017) ausdrücklich eine Haftungsgefahr für Anschlussinhaber ausschließen wollte, unter anderem, um den digitalen Standort Deutschland nicht durch eine Welle unlauterer Abmahnungen zu gefährden."

Ja damit hat sie das Providerpriileg. Darauf muss sie sich in der nächsten Instanz dann einfach berufen.
Bereits geschehen: Neue Gefahr Internetzugang: 250.000 € › Freifunk statt Angst
Streitwert von 10k auf 16k € erhöht. Jetzt geht's zum Bundesverfassungsgericht. Falls die auch zustimmen, darf man den Internetanschluss mit niemandem mehr teilen
edit: Berlin != Köln dachte, es geht um die selbe Person. Sind zwei verschiedene Fälle, danke Freakless08

Ist die Frage, ob das BVerfG da vorher entscheidet. Oder das Verfahren kann auch so lange ruhen, bis das geschehen ist.
Denn an höchstrichterlichen Urteilen von BGH und BVerfG werden sich dann auch die unteren Instanzen orientieren.
 
Ihr Anschluss wurde für Freifunk freigegeben. Da gab es auch schon ein Richterspruch, dass die Leute, die ihr Internet für Freifunk zur Verfügung stellen, nicht belangt werden/nicht wegen strafbaren Handlungen dritter verurteilt werden. Das sieht nun dieses Gericht allerdings anders.
Wenn ich den Kommentaren bei Heise glauben soll, dann werden aber normalerweise Daten von Freifunk-APs über VPN an einen Freifunk-Server/Exitnode weiter geleitet. Hier war das wohl offensichtlich nicht der Fall, warum auch immer.

Ja damit hat sie das Providerpriileg. Darauf muss sie sich in der nächsten Instanz dann einfach berufen.
Gilt das für jeden, nur weil er eine passene Firmware auf dem Router hat? Oder gilt das Providerpriviel vieleicht doch nur, wenn man als Provider registiret ist, was für Freifunk allgemein der Fall sein dürfte, aber nicht für jeden Anschlussinhaber, der mit einer installierten Freifunk-Firmware die Daten direkt ins Internet leitet?
 
Da müsste man mal schauen, was bei Freifunk da zur Einrichtung drüber steht.
Gibt es da bei Freifunk eine einheitliche Empfangsseite, wo man Nutzungsbedinungen usw. bestätigen muss? (Lesen tut die eh keiner)
Also mir geht es bei der Frage auch darum, ob für die Nutzer immer erkennbar ist, dass es ein Freifunk-WLAN ist.
 
Dazu fällt mir nur folgender Witz ein:

Mann bekommt Post von der GEZ und wird aufgefordert den Beitrag zuu bezahlen.
Darauf gibt er zurück, das er weder einen Fernseher, Radio oder Computer hat.
Er soll trotzdem zahlen mit der Begründung, er habe ja die Grundlagen für den Empfang.

Darauf meint er nur, dann sollte ich doch Kindergeld beantragen.
Ich habe zwar keine, aber ich habe ja die Anlagen dazu.
 
Das jemand weder Fernseher noch Internet hat, ist heute aber sehr selten.
Außerdem wird der Rundfunkbeitrag jetzt nach Haushalt abgerechnet.
 
GEZ zahlt man auch dafür, dass man ein Autoradio hat und Medien unterwegs konsumieren kann.
Dazu gehört auch das eigene Handy.
 
Dazu fällt mir nur folgender Witz ein:
Man nennt solche Menschen Querulanten. Die wollen auch bei Ihrem Vermieter nicht für die blaue und grüne Tonne zahlen, weil sie keinen Müll trennen, die begehen Steuerbetrug und andere Dinge. Das ist nicht witzig. Hier geht es um eine Straftat, denn eine Verletzung der Urheberrechte durch illegale digitale Verbreitung von Filmen ist verboten.

Ich halte es auch für widersinnig. Da sie nicht alleine wohnt und im Haushalt ganz sicher Rechner oder Smartphones vorhanden sind, denn im Text steht "...Eine 70-jährige Frau zahlt den Internetanschluss für den eigenen Haushalt, der von vielen weiteren Personen genutzt wird..." ist das alles nicht so einfach.

Wir kommen dann ganz schnell zu den Verhältnissen wie in Österreich, in denen ein Ladenbesitzer einfach behauptete, irgend jemand hat wohl seinen Facebookaccount genutzt. Und da man nie nachweisen kann, wer am Rechner sitzt, würden entsprechend gar keine Strafen mehr für irgendein Vergehen verhängt werden können, oder aber es wird in Kürze z.B. nur mit dem Perso ein Zugang zum Internet gewehrt werden. Beides nicht gut.

Was ist z.B. der "eigene Rechner"? Ein Rechner kann von unzähligen Menschen genutzt werden. Wenn z.B. auf dem Familienlaptop Kinderpornografie gefunden wird, wer wird dann bestraft? Alle, die Kinder, der Vater, die Mutter, die Oma? Schwierig, oder?
 
Was ist z.B. der "eigene Rechner"? Ein Rechner kann von unzähligen Menschen genutzt werden. Wenn z.B. auf dem Familienlaptop Kinderpornografie gefunden wird, wer wird dann bestraft? Alle, die Kinder, der Vater, die Mutter, die Oma? Schwierig, oder?

Normalerweise haben die Nutzer ihren eigenen Account. Über die Systemlogs kann man schauen, wer da zum Zeitpunkt des Downloads angemeldet war.
 
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