Gutachten: Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie verstößt gegen Grundgesetz

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Ein von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der umstrittene Artikel 17 der im letzten Jahr vom EU-Parlament beschlossenen Urheberrechtsrichtlinie nicht mit den Grundrechten vereinbar ist und somit vom Europäischen Gerichtshof gekippt werden müsste.

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Wurde nicht schon ein Teil der Reform vom EuGH gekippt? Wäre dann ja nicht das erste mal.
Falls der Artikel dann auch gekippt wird kommt von den Unterstützern bestimmt aber nur das hier als Begründung für ihre Position: YouTube :ugly:
 
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Was im EU-Parlament oder auch im Bundestag beschlossen wird ist selten im Interesse des Bürgers und wenn dann nur um ihn zu beschwichtigen.
Wie einst Merkel schon sagte; "Nationalstaaten sollten heute bereit sein, Souveränität abzugeben" und da muss man sich auch Nichts vormachen wollen,
das ist ein fortlaufender Prozess der unsere Scheindemokratie zuerst in den Neoliberalismus geführt hat und letzten Endes im Neofeudalismus enden wird.
Man wird immer eine Ausrede parat haben um das beschneiden unserer Grundrechte zu rechtfertigen (Terror, Klimadebatte, Genderwahn, ect.).
Und jene die über ein Mandat verfügen um dies öffentlich anzweifeln zu dürfen sind nicht besser als die Vorangegangenen gegen welche sie augenscheinlich versuchen zu bekämpfen.
Es geht nur darum in diesem Machtgefüge als Gewinner hervorzugehen und dies tut man in dem man unsere "Rechte" instrumentalisiert um seine eigenen Intressen durchzusetzen.
 
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Ok, dann hätte ich jetzt noch eine Frage: Wird es eine GG-Änderung mit 2/3 Mehrheit geben oder wird wieder ein Kombipacket geschnürt bei dem eine einfache ausreicht?
Ich hoffe den Herren und Damen Abgeordneten ist klar das es schwerwiegende Folgen haben kann wenn man eine Scheindemokratie so der lächerlich preisgibt.
 
AW: Gutachten: Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie verstößt gegen Grundgesetz

Ok, dann hätte ich jetzt noch eine Frage: Wird es eine GG-Änderung mit 2/3 Mehrheit geben oder wird wieder ein Kombipacket geschnürt bei dem eine einfache ausreicht?
Ich hoffe den Herren und Damen Abgeordneten ist klar das es schwerwiegende Folgen haben kann wenn man eine Scheindemokratie so der lächerlich preisgibt.

Hier geht es nicht um Unvereinbarkeit mit dem deutschen Grundgesetz, sondern den EU Grundrechten. Eine Änderung müsste also auf EU Ebene erfolgen und das wird wahrscheinlich nicht passieren. Da kassiert der EuGH eher Artikel 17. Die Frage ist aber ob erst jemand klagen muss oder ob der EuGH selbsttätig so ein Verfahren starten kann - ich vermute nicht.
 
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Wobei das doch schon vorher gesagt wurde, dass eine Zensur verfassungswidrig ist und nicht umsonst gab es Demos dagegen.

Aber in der CDU gab es ja genügend Idioten, die dafür gestimmt haben.
 
AW: Gutachten: Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie verstößt gegen Grundgesetz

Hier geht es nicht um Unvereinbarkeit mit dem deutschen Grundgesetz, sondern den EU Grundrechten. Eine Änderung müsste also auf EU Ebene erfolgen und das wird wahrscheinlich nicht passieren. Da kassiert der EuGH eher Artikel 17. Die Frage ist aber ob erst jemand klagen muss oder ob der EuGH selbsttätig so ein Verfahren starten kann - ich vermute nicht.
Die Klage läuft bereits.
Klage gegen EU-Urheberrechtsreform – Polen zieht vor den EuGH
 
AW: Gutachten: Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie verstößt gegen Grundgesetz

Ich sehe Axel Voss schon jubeln wenn er europaweit das Grundgesetz außer Kraft gesetzt hat...
Zensur ist schließlich eine Herzensangelegenheit von ihm. So scheint es zumindest.
 
AW: Gutachten: Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie verstößt gegen Grundgesetz

Wobei das doch schon vorher gesagt wurde, dass eine Zensur verfassungswidrig ist und nicht umsonst gab es Demos dagegen.

Aber in der CDU gab es ja genügend Idioten, die dafür gestimmt haben.

Naja, die deutschen und auch internationalen Politiker sind halt den "(un)Rechteinhabern" gegenüber hörig, die bezahlen ihnen schließlich mehr Kohle als der "mündige Bürger"...
 
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Ein von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten
Also wieder einmal ein phöser externe Berater ....
oder sind externer Berater dann gut, wenn sie etwas heraus bekommen, was wir gut finden?

Fragen über Fragen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Gutachten: Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie verstößt gegen Grundgesetz

Interessant, dass gerade Polen klagt, die es sonst mit dem Rechtstaat auch nicht haben.
Das sehen Polen ganz anders. Alle Polen die ich kenne beschreiben das bisherige System als extrem korrupt, weil sich Richter selber ernennen, und die angeblich rechtsstaatswidrigen Änderungen der aktuellen Regierung wären ein Segen. Ich weiß es nicht, wem ich glauben soll.

Solange wir keine unabhängige Justiz haben, in der Staatsanwälte durch die Exekutive zurückgepfiffen werden können, sollten wir zuerst unsere Rechtsstaatlichkeit sicherstellen. Denn wenn kein Staatsanwalt ermittel, wird auch kein Richter urteilen können.
 
AW: Gutachten: Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie verstößt gegen Grundgesetz

Ein solches Gutachten fällt nicht in die Kategorie des Consulting
Die kommen dann noch oben drauf? Danke

Und ja, solche "Gutachten" sind billig, das werden Studenten geschrieben haben und der Unterzeichnende gibt oben drauf seine Unterschrift. Mein Beitrag war auch mehr dazu gedacht, die pauschale Kritik an externer Beratung zu hinterfragen. Ulla mag das extrem übertrieben haben und Vetternwirtschaft liegt nahe, in der Summe werden aber auch sehr viele sehr wichtige Dinge extern vergeben worden sein, über alle Ministerien.
 
AW: Gutachten: Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie verstößt gegen Grundgesetz

Nur weil es nicht mit den Rechten der Bürger vereinbar ist... ist der EU doch schnuppe.
Es ist eine Banken- und Wirtschaftsunion - die Rechte und das Wohlergehen der Bürger interessiert die herzlich wenig. Und als Bürger hat man auch keine möglichkeit irgend wie darauf einfluss zu nehmen.
Wählen? vollkommen nutzlos da die Entscheidungsträger der EU NICHT durch die Staatlichen Vertreter gewählt werden. Klagen? Ja ne ist klar - der angeklagte ist die Legislative, judikative und Exekutive in einem.

Die Grünen haben da mal ein nettes Gutachten erstellen lassen aber auswirkungen hat es leider wie immer keine.
 
AW: Gutachten: Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie verstößt gegen Grundgesetz

Nur weil es nicht mit den Rechten der Bürger vereinbar ist... ist der EU doch schnuppe.
Es ist eine Banken- und Wirtschaftsunion - die Rechte und das Wohlergehen der Bürger interessiert die herzlich wenig. Und als Bürger hat man auch keine möglichkeit irgend wie darauf einfluss zu nehmen.
Wählen? vollkommen nutzlos da die Entscheidungsträger der EU NICHT durch die Staatlichen Vertreter gewählt werden. Klagen? Ja ne ist klar - der angeklagte ist die Legislative, judikative und Exekutive in einem.

Die Grünen haben da mal ein nettes Gutachten erstellen lassen aber auswirkungen hat es leider wie immer keine.

Immer wieder schön zu sehen, wie wenig deine Meinung von Fakten beeinflusst wird.
Deine Behauptungen wurden so oft von so vielen Quellen widerlegt, dass du eigentlich nur 10 Sekunden Google bemühen müsstest...


Wenn dem so ist, wie du sagst, dann bitte endlich mal Belege dazu.
 
AW: Gutachten: Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie verstößt gegen Grundgesetz

Ich lade dazu ein die Situation im Internet mal wirklich zu durchdenken.


Der Angriff auf Content erfolgt immer auf die gleiche Weise
Verweigerung von DNS Anfragen.
Löschen von Daten am Ende von DNS Abfragen.
Vergleichen von Hashwerten zur Dateinbestimmung.
Direkter Zugriff auf Datei zur Contentanalyse.
Zugriff auf die Datei an einem einzigen Punkt der zentralen Verteilung.

Content ist angreifbar weil:
er meist unverschlüsselt auf dem Server liegt und von jedem dahergelaufenem Crawler analysiert werden kann.
Der Hoster vom Gesetzgeber das Privileg hat nicht für das zu haften was er hostet....
...und die Leute den Hoster unverständlicherweise einfach so Einblick geben welche Dateien da auf den Servern liegen.
selbst bei der Übertragung können noch Hashwerte von Dateien gegen schwarze Listen geprüft werden, weil nicht zwischen Server und Browser verschachtelt wird.


und letztlich der Elefant im Raum, weil der Sender den Empfänger kennt, der Empfänger den Sender und jeder Übermittler dazwischen kennt beide und speichert das unterschiedlich lange.



Alle Gesetzte die wir heute haben, verlassen sich auf diese Fundamente zur Umsetzung. Fundamente die sich ganz schnell ändern können, weil nichts davon unersetzlich oder in Stein gemeiselt ist.
 
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