BGH-Urteil: Unitymedia darf Hotspots ohne Nachfrage betreiben

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Unitymedia betreibt bei den Kundenanschlüssen Hotspots, die laut BGH-Urteil ohne nachfrage betrieben werden dürfen. Da die Abwicklung getrennt ist und der Kunde keine Nachteile vom Betrieb hat, kann auch keine unzumutbare Belästigung feststellen.

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Wohl dem, der ein eigenes Modem oder Kabelrouter hat und diesen Quatsch nicht ertragen muss. Blöd nur wenn die Nachbarn damit die Gegend vollstrahlen.
 
Wie verträgt sich das damit das laut einem Urteil von vor 2-4 Wochen der Anschlussinhaber für den Anschluss haftet ? jmd verteilt was Illegales über "Mein" Hotspot und ich hafte dann ?
 
Wie verträgt sich das damit das laut einem Urteil von vor 2-4 Wochen der Anschlussinhaber für den Anschluss haftet ? jmd verteilt was Illegales über "Mein" Hotspot und ich hafte dann ?

Guckst du:

Da Unity Media die Netze sauber trennt, ist laut BGH nicht einmal eine Kundenzustimmung nötig. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch konnte nicht nachvollziehen, wie für den Kunden eine unzumutbare Belästigung entstehen soll. Vorausgesetzt es bleibt bei der jetzigen Lösung eines getrennten Zugangs ohne Beeinträchtigung und entsprechend auch mit allen Haftungsfragen auf Seiten des Betreibers, Unitymedia. Die Kunden haben auch kein Verfügungsrecht über die vom Betreiber bereitgestellten Zugangsgeräte - das sichert Unitymedia bereits gesetzeskonform über die Verträge ab.
 
Ich seh den Nutzen dieser Privathotspots eher zwiespältig. Als Privatperson sind die Dinger für mich völlig nutzlos, da man dort wo sie empfangbar sind, also eher im städtichen Bereich, eh meist gutes Handynetz hat und dies meist deutlich stabiler ist, als ein schwach empfangbarer Hotspot, der erstmal durch mindestens eine Hauswand nach draußen muss. Für die Arbeit im Außendienst ist es ganz nett, da man dann in den Häusern ist und dort entsprechend schlechtes Mobilnetz, dafür aber guten Empfang der Hotspots hat.
 
Gibts Entschädigung für den Strom, den der Nutzer ungefragt zur Verfügung stellt:huh:

Oder bezieht ein Kabelmodem/Router den Strom über deren Kabelnetz??

Ich hätte bei sauberere Trennung kein Problem damit, will aber gefragt werden, wenn
die sich einfach meiner Leitung/Router/Strom bedienen! :hmm:
 
Der Stromverbrauch ist zu vernachlässigen. Allerdings würde ich deren Kabelroutern nicht über den Weg trauen.
 
tja, der Stromverbrauch eines einzelnen Haushalts vielleicht, bei >3000000 Kunden ist die Summe gar nicht mehr klein.

Was mich mehr wundert ist das UM geglaubt wird das die Bandbreite nicht zu Last des Kunden geht....wie geht das wenn mein WLAN geteilt wird, ich selbst aber die angegebene Geschwindigkeit schon vorher nicht erreiche.

Seit ich bei UM bin habe ich nie mehr als abgeschlossen bekommen, immer liege ich deutlich drunter. Also irgendwie verstehe ich dieses Urteil nicht.

Wo kommt plötzlich an jedem Anschluß diese zusätzliche Kapazität her?
 
Gibts Entschädigung für den Strom, den der Nutzer ungefragt zur Verfügung stellt:huh:

Oder bezieht ein Kabelmodem/Router den Strom über deren Kabelnetz??

Ich hätte bei sauberere Trennung kein Problem damit, will aber gefragt werden, wenn
die sich einfach meiner Leitung/Router/Strom bedienen! :hmm:

Die Unitymedia Router haben einen eigenen Netzanschluss.
Es ist unabstreitbar, dass ein zugeschaltetes WLAN Modul mehr Strom verbraucht.
Ist das WLAN Modul aktiv, verbraucht eine Ausstrahlung einer weiteren SSID allerdings keinen Strom extra.
Ist das WLAN Modul inaktiv, brauch sich der Kunde mit der Hotspot-Geschichte gar nicht erst rumärgern.
Das Argument Strom fällt also weg.

Robbe schrieb:
Ich seh den Nutzen dieser Privathotspots eher zwiespältig. Als Privatperson sind die Dinger für mich völlig nutzlos, da man dort wo sie empfangbar sind, also eher im städtichen Bereich, eh meist gutes Handynetz hat und dies meist deutlich stabiler ist, als ein schwach empfangbarer Hotspot, der erstmal durch mindestens eine Hauswand nach draußen muss. Für die Arbeit im Außendienst ist es ganz nett, da man dann in den Häusern ist und dort entsprechend schlechtes Mobilnetz, dafür aber guten Empfang der Hotspots hat.

Wenn man draußen unterwegs ist, aber kein Datenvolumen hat, hat man doch schon privaten Bedarf an einem freien Hotspot, oder nicht?

KELEMVOR schrieb:
Was mich mehr wundert ist das UM geglaubt wird das die Bandbreite nicht zu Last des Kunden geht....wie geht das wenn mein WLAN geteil wird, ich selbst aber die angegebene Geschwindigkeit schon vorher nicht erreiche.

Wenn schon so nicht die festgelegte Bandbreite AM ROUTER ankommt, solltest du dich bei deinem ISP beschweren, dazu hast du auch das Recht, wenn die Bandbreite nachweislich unter den vereinbarten Schwellenwert fällt.
Unity Media schaltet aber einfach nur extra Bandbreite dazu, die du allerdings mit deinem Privatanschluss nicht nutzen kannst. Das beeinflusst dich gar nicht. Stell dir einfach vor, die schalten dir anstelle deines 100Mbit Anschlusses einen 200Mbit Anschluss. Der Router trennt die Bandbreite dann in 100Mbit privat und 100Mbit Hotspot auf.

Edit:

Was im PCGH Artikel nicht angegeben ist, es gibt für den Kunden eine opt-out Möglichkeit. Er wird zwar nicht gefragt, ob WifiSpot eingerichtet werden darf, allerdings kann er gegen diese Einstellung in Widerspruch gehen und sie wieder abschalten lassen. Also alles halb so wild für den armen Kunden ;).
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibts Entschädigung für den Strom, den der Nutzer ungefragt zur Verfügung stellt:huh:

Oder bezieht ein Kabelmodem/Router den Strom über deren Kabelnetz??

Ich hätte bei sauberere Trennung kein Problem damit, will aber gefragt werden, wenn
die sich einfach meiner Leitung/Router/Strom bedienen! :hmm:
Dann schalte die Funktion in deren Kundenportal einfach ab. Es ist ja nicht so, dass man gezwungen wird, das mitzumachen. Man kann es deaktivieren.
 
Ich hätte ja mit der zusätzlichen Abnutzung des Gerätes argumentiert, oder mit der zusätzlichen Strahlung, höhere Betriebskosten durch permanente Nutzung unter Vollast, statt Ruhemodus?
Hä, hä, hä !? Was sagt man dazu?!
Das müsste man mal ordentlich aufbröseln und mit teuren Forschungen erst einmal widerlegen.
Bei so einem Verein würde ich sofort kündigen, wo ich für etwas zahle, und andere das umsonst mitnutzen dürfen!
Ist ja so, als wenn VW mir ungefragt im Kleingedruckten reinschreiben würde, dass ich dazu verpflichtet wäre, morgens und abends auf dem Weg zur Firma 2 Passanten mitzunehmen und dort abzusetzen.
Und VW argumentiert dann: wieso, du kommst doch trotzdem ohne Umwege zum Ziel.
Einfach lächerlich!
Dann schreie ich auch: Netflix für alle! Einer zahlt schon! lol
 
Autovergleiche gehen meistens nach hinten los. So auch hier. :schief: Davon abgesehen: Niemand muss Dir vor Gericht etwas widerlegen, wenn Du etwas behauptest. Du musst Deine Behauptungen stattdessen erst einmal belegen. Nicht andersrum. Wo kämen wir sonst hin?
 
Ist dieses Hotspot-Zeug etwas, das nicht in den AGBs enthalten ist? Falls doch (die Internetseiten von UM inkl. FAQ zum Deasktivieren lassen mich dies zumindest vermuten), so sind die denkbaren Strom-Mehrkosten schlicht Teil der monatlichen Vertragskosten. Wobei es mich wundern würde, wenn schon nur hier im Forum viele User (unabhängig von UM) Ihren Router auf Basis der Stromkosten ausgesucht hätten.

Genauso halte ich die Aussge der Verbraucherzentrale für fadenscheinig
Die Kläger indes sind natürlich enttäuscht: Bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags dürfen nicht Firmen, sondern sollten die Nutzer bestimmen, wie Geräte und Zugänge zu Hause agieren.
Der Kunde WEISS, was er sich ins Haus holt wenn er (a) die Geräte von UM nutzt und (b) die Funktion nicht deaktiviert. Der Routerzwang wurde in D abgeschafft. Wenn der Kunde zu dämlich ist, den Vertagstext zu lesen, dann sollte man ihm wohl lieber keine Internetanschluss verkaufen dürfen.

Bei so einem Verein würde ich sofort kündigen, wo ich für etwas zahle, und andere das umsonst mitnutzen dürfen!
Falsch. Wenn Du WifiSpot nutzen willst, musst Du es auch UM zur Verfügung stellen. Wenn nicht, kannst Du es auf trivialste Weise deaktivieren. Es erfordert einzig den Willen des Kunden, seine Vertragsunterlagen zu lesen.

Was das mit der "Abnutzung" soll, ist mir ein Rätsel. Die Connect Box gibt es kostenlos dazu, inkl. Gewährleistung über die gesamte Vertragslaufzeit.
 
Ich hätte ja mit der zusätzlichen Abnutzung des Gerätes argumentiert, oder mit der zusätzlichen Strahlung, höhere Betriebskosten durch permanente Nutzung unter Vollast, statt Ruhemodus?
Hä, hä, hä !? Was sagt man dazu?!
Das müsste man mal ordentlich aufbröseln und mit teuren Forschungen erst einmal widerlegen.
Bei so einem Verein würde ich sofort kündigen, wo ich für etwas zahle, und andere das umsonst mitnutzen dürfen!
Ist ja so, als wenn VW mir ungefragt im Kleingedruckten reinschreiben würde, dass ich dazu verpflichtet wäre, morgens und abends auf dem Weg zur Firma 2 Passanten mitzunehmen und dort abzusetzen.
Und VW argumentiert dann: wieso, du kommst doch trotzdem ohne Umwege zum Ziel.
Einfach lächerlich!
Dann schreie ich auch: Netflix für alle! Einer zahlt schon! lol

Ich sage dazu, dass es teilweise Blödsinn ist.

Zusätzlich Abnutzung des Gerätes (der Microchips) ist vernachlässigbar und außerdem hat es dir als Kunde egal zu sein, da das Gerät ohnehin nicht dein Eigentum ist. Ist es auf Grund von Altersschwäche hinüber, bekommst du vom Provider ein neues, ohne zusätzliche Kosten.
Zusätzliche Strahlung ist Quatsch, ob nun eine, zwei, oder 100 SSIDs über den Kanal gefunkt werden, ist egal.
Höhere Betriebskosten sind deiner Meinung nach was? Stromkosten? Wie gesagt, wenn das WLAN Modul eingeschalten ist, ist es auch in Hinsicht Strom egal ob nun eine oder mehrere SSIDs ausgestrahlt werden.
Wenn du (falls überhaupt möglich) einen Ruhemodus für das WLAN Modul aktivieren kannst, dann funkt es auch den öffentlichen Hotspot nicht mehr raus.

Da muss gar nichts mit teurer Forschung widerlegt werden, wenn man nur ansatzweise die Technik dahinter versteht.

Du zahlst für eine Dienstleistung (Bereitstellung Router, Infrastruktur, Bandbreite, DNS und co.) wovon rein gar nichts dein persönliches Eigentum ist. Außerdem bezahlst du für DEINE Bandbreite. Da diese nicht beeinträchtigt wird, hast du also kein Nachteil. Nach der Logik dürfte man ja in einem Mehrfamilienhaus auch kein DSL beziehen, da man ja sonst die Infrastruktur für die anderen Parteien mit bezahlen würde, obwohl die unter Umständen andere Nutzungsverhalten haben als du selbst. So ein Frevel! :ugly:

Wenn man weitere Leute in seinem Kfz mitnimmt, ist die Abnutzung und der Spritverbrauch höher und vielleicht geht dir auch das Gelaber auf den Keks. Diese Einschränkungen hast du allerdings mit Nichten, wenn der Provider extra Daten über SEINE Leitung und Router schießt, deren Bereitstellung du lediglich beauftragt hast und zahlst.

Wenn Netflix auf den Trichter kommt, pro Woche einen Film kostenlos anzubieten, schreist du dann auch "mehhhh ich Zahle die kostenlosen Inhalte für andere mit mehhhh! Die nutzen die von mir bezahlte Infrastruktur dieses Medienproviders mit!!!11elf"?

Sowas ist echt lächerlich. Stimmt.

Wenn es stört, einfach abschalten.
 
Die Unitymedia Router haben einen eigenen Netzanschluss.
Es ist unabstreitbar, dass ein zugeschaltetes WLAN Modul mehr Strom verbraucht.
Ist das WLAN Modul aktiv, verbraucht eine Ausstrahlung einer weiteren SSID allerdings keinen Strom extra.
Ist das WLAN Modul inaktiv, brauch sich der Kunde mit der Hotspot-Geschichte gar nicht erst rumärgern.
Das Argument Strom fällt also weg.
Und da liegst du aber sowas von falsch - von vorn bis hinten sogar.
Die SSID muss extra gebroadcastet werden - das allein frisst schon deutlich Leistung (die Sendeelektronik ist noch immer der größte Verbraucher). Dazu kommt das ich damit dann das WLAN gar nicht mehr abschalten kann.
Und jede aktive Verbindung braucht nochmal mehr Strom. Also sowohl um Ruhe- als auch Lastzustand Mehrverbrauch.
Der ist zwar gering, aber vorhanden.



Wenn schon so nicht die festgelegte Bandbreite AM ROUTER ankommt, solltest du dich bei deinem ISP beschweren, dazu hast du auch das Recht, wenn die Bandbreite nachweislich unter den vereinbarten Schwellenwert fällt.
Unity Media schaltet aber einfach nur extra Bandbreite dazu, die du allerdings mit deinem Privatanschluss nicht nutzen kannst. Das beeinflusst dich gar nicht. Stell dir einfach vor, die schalten dir anstelle deines 100Mbit Anschlusses einen 200Mbit Anschluss. Der Router trennt die Bandbreite dann in 100Mbit privat und 100Mbit Hotspot auf.
Und wieder 100% falsch.
Klar, man kann sihc immer Beschweren über was für einen Blödsinn auch immer, aber die vereinbarte Maximalbandbreite muss der Anbieter leider nicht liefern, der durchschnitt darf deutlich niedriger Ausfallen und auch die Spitzenwerte müssen das maximum nichtmal annähernd erreichen. Zu Stoßzeiten und für kurze Einbrüche ist dann sowieso alles egal - und das wird auch bis zum geht nicht mehr ausgereizt.
Da hat man dann von seiner 100 Mbit Leitung dann schon nur 70MBit peak und 50 normal, jedes Mobilgerät hat dann noch eine 5-20 mal höhere Priorität und zusätzlich wird dann ein weiterer Hotspot betrieben der dann auch die Leitung belegt - selbst wenn die Bandbreite des Routes selbst noch bei weitem nicht ausgeschöpft ist.

Als beispiel braucht man sich nur vor Augen führen das ein Großteil der Masten noch immer an ein sehr mickriges backend angeschlossen sind - da ist oft bei 600 MBit Schluss.
600 Mbit, jetzt sagen wir mal da sind noch 50 weitere Personen auf dem selben Masten, dann kommen noch 10 mit Smartphone daher, alle wollen sich gerade nen netflix-Stream oä ansehen (kann schon mal 20 MBit brauchen) - mache summa summarum 1200 Mbit gesammtlast - oh, das geht sich ja nicht aus, also nach Priorität (sagen wir mal 10x für Mobil) aufteilen. Damit hätten dann Smartphones eine Zuweisung von 2000 Mbit, der Rest nochmal 1000 MBit, in dem Verhältniss werden dir dan bandbreite zugeteilt. Von der 150 MBit Leitung bleiben auf einmal "nur" 4 MBit für jeden Normalanschluss und 40 für mobil übrig.......
 
Hä, hä, hä !? Was sagt man dazu?!

Das du keine Ahnung hast. Du willst vermutlich wissen warum oder ? Ich erklärs dir. Je nachdem wo du lebst und wie aktiv das genutzt wird passiert am Ende überhaupt nix. In meinem Umkreis z.b. stehen 5 solcher Router rum. Jeder Nachbar hat einen. Keiner benötigt den Hotspot.

@Topic: Ich wurde anfangs sogar gefragt, hab ne Mail bekommen in der mir das erklärt wurde. Ich konnte es ablehnen mit nur einem Klick, auch heute noch problemlos über Kundencenter. Aber warum sollte ich das tun? Ich habe keine Nachteile dadurch und darf es auch selbst nutzen. Wenn ich es brauchen würde mal.
 
Haben die Hotspot-Nutzer die selbe IP, wie der Anschlussinhaber? (Hoffentlich mit QoS-Priorisierung zugunsten des Anschluss-Inhabers. Bringt ja nichts eine 1GBit-Leitung zu haben, wenn die Pakete der Hotspot-Nutzer den Ping verschlechtern.)
Wenn ja, dann haben die Anschlussinhaber eine gute Ausrede für illegale Downloads über ihren Anschluss.
 
Der Router sendet ein eigenes Gastnetz für den Hotspot und verwendet zwar die gleiche Kabel-Leitung, ohne aber die vereinbarte Bandbreite des Kundenanschlusses zu beeinträchtigen.
Es mag korrekt sein, dass die Bandbreite in der Regel nicht direkt betroffen ist, sehr wohl aber die Belastung der nächstgelegenen Netzwerkknoten, damit auch indirekt die Bandbreite und die Paketlaufzeit.

Auch das eigene WLAN bleibt unbetroffen.
Das ist nicht korrekt. Durch die zusätzliche Belegung von Funkfrequenzen durch das weitere Netz entsteht eine stärkere Belastung der kabellosen Netzwerke in der Umgebung des Hotspots - damit auch des bestehenden.

Da die Abwicklung getrennt ist und der Kunde keine Nachteile vom Betrieb hat, kann auch keine unzumutbare Belästigung feststellen.
Das ist ebenfalls nicht korrekt.
1. Das weitere WLAN-Netz und die zusätzlichen Teilnehmer im Netzwerk erhöhen den Stromverbrauch des Zugangspunktes (im vorliegenden Fall der Router von Unitymedia). Dadurch entsteht dem Betreiber (Kunde von Unitymedia) ein wirtschaftlicher Schaden.
2. Die Belastung durch Radiowellen im Umfeld des WLAN-Hotspots nimmt zu. Dadurch können gesundheitliche Probleme früher hervorgerufen werden, als wenn die Belastung mit Radiowellen geringer wäre (z.B. wenn nur ein WLAN-Netzwerk in der Umgebung aktiv ist).

Darüber hinaus besteht beim Kunden ein Vertrag über die Bereitstellung eines Internetzugangs mit dem entsprechenden Zugangsgerät. Der Kunde betreibt das Zugangsgerät auf seine eigenen Kosten. Im vorliegenden Fall möchte eine Vertragspartei im Machtbereich der Gegenseite auf deren Kosten Dritten eigene Dienstleistungen anbieten, die nicht im Vertrag vereinbart waren.
Das kommt einer einseitigen Änderung der Vertragsinhalte gleich, die den eigentlichen Vertrag in seinen Grundelementen derart verändern, dass ein völlig anderer Vertrag entsteht, in dem nicht mehr ein Leistungsbezieher zu einem festgelegten Preis eine Leistung vom Bereitsteller der Leistung bezieht (Dienstleistungsvertrag), sondern beide gegenseitig Leistungen beziehen und eine Seite dafür zahlt. Im Grunde bestünden somit zwei Dienstleistungsverträge: Der ursprüngliche, der dem Anschlussinhaber die Leistung vom Provider zu einem Preis gewährt, sowie ein weiterer, der dem Provider das Nutzungsrecht freier Radiofrequenzen im Machtbereich und am Gerät des Anschlussinhabers zu wirtschaftlichen Zwecken gewährt.

Der Vorsitzende Richter Thomas Koch konnte nicht nachvollziehen, wie für den Kunden eine unzumutbare Belästigung entstehen soll.
Das lässt meiner Ansicht nach auf einen Mangel an technischem und juristischem Sachverstand schließen.
 
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Da wäre genau mein Ansatz ich würde das bereitgestellte Gerät einfach austauschen gegen ein eigenes.
 
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Wohl dem, der ein eigenes Modem oder Kabelrouter hat und diesen Quatsch nicht ertragen muss. Blöd nur wenn die Nachbarn damit die Gegend vollstrahlen.

Das ist schon irgendwo ein Eingriff in die eigene Wohnung und so was hält der BGH für Rechtens ,
ich behaupte einfach mal das der BGH heute oft Befangen ist mit seinen Entscheidungen ,
das was UM hier macht ist eh eine Frechheit der Router verbraucht dadurch nämlich eine menge mehr Strom,
wegen der Wlan Spielerei Bundesweit , vom Strom sparen hat der BGH noch nichts gehört nicht zu fassen -
 
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