Wolfenstein 3D nicht mehr beschlagnahmt, Doom 3: Resurrection of Evil rehabilitiert

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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat im September-Update zwei für Spieler relevante Änderungen vorgenommen. So wurde der Beschlagnahmebeschluss vom 25.01.1994 für Wolfenstein 3D nach § 86 StGB aufgehoben, außerdem wurde die EU-Version von Doom 3 Resurrection of Evil von der Liste indizierter Spiele gestrichen.

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... und noch ein paar Voldemort-Titel (Spiele, deren Namen nicht genannt werden dürfen :ugly:) weniger.
Weiß eigentlich jemand, was an Resurrection of Evil konkret schlimmer gewesen sein soll als am Hauptspiel, bei dem es noch für eine USK18-Freigabe gereicht hat? Mir würden jetzt höchstens brennende Zombies einfallen, die es sofern mich meine Erinnerung nicht trügt, nur im Add-on gab. :-o
 
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... und noch ein paar Voldemort-Titel (Spiele, deren Namen nicht genannt werden darf :ugly:) weniger.
Weiß eigentlich jemand, was an Resurrection of Evil konkret schlimmer gewesen sein soll als am Hauptspiel, bei dem es noch für eine USK18-Freigabe gereicht hat? Mir würden jetzt höchstens brennende Zombies einfallen, die es sofern mich meine Erinnerung nicht trügt, nur im Add-on gab. :-o

1. Moooooooment, wie kannst du dich daran erinnern, wenn's doch indiziert war?!? :ugly:
2. Das Warum würde mich auch brennend interessieren!
 
Weiß eigentlich jemand, was an Resurrection of Evil konkret schlimmer gewesen sein soll als am Hauptspiel, bei dem es noch für eine USK18-Freigabe gereicht hat? Mir würden jetzt höchstens brennende Zombies einfallen, die es sofern mich meine Erinnerung nicht trügt, nur im Add-on gab. :-o
Afaik schrammte Doom 3 haarscharf an der Indizierung vorbei. Die von Dir genannten Verschärfungen bzgl. Detailfreude (inkl. Gravitationswaffe ähnlich der aus HL2) bei der Hinrichtung menschenähnlicher Gegner hätten mWn den Ausschlag dafür gegeben, dass aufgrund des gesteigerten Potenzials, die Jugend zu verrohen (:ugly:), eine Indizierung vorgenommen worden ist. Dazu bietet sich auch die Betrachtung der ursprünglichen Fassungen von Far Cry und Half Life 2 an, die ja später indiziert und durch gewaltreduzierte deutsche Fassungen ersetzt worden sind.

Habe mal gegoogelt, die Begründung der BPjM deckt sich mit meinen Erinnerungen:
Sein Inhalt ist offensichtlich geeignet (§ 23 Abs. 1 JuSchG), Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren, wie das Tatbestandsmerkmal "Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" in § 18 Abs. 1 Satz 1 JuSchG nach ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle sowie höchstrichterlicher Rechtsprechung auszulegen ist.
Der Oberbegriff des Gesetzes ?sittlich zu gefährden?, der im Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) formuliert war, ist in dem seit dem 1.4.2003 geltenden Jugendschutzgesetz nunmehr ersetzt worden durch o.g. Begriff. Gleichwohl ist der anzulegende Prüfungsmaßstab für die Jugendgefährdung davon nicht berührt. Auch in der Begründung zum Jugendschutzgesetz (Drucks. 14/9013, S. 58) wird ausdrücklich erwähnt, dass sich die Beurteilungskriterien inhaltlich nicht durch die neue Formulierung verändert haben.

Zu den nach § 18 Abs. 1 JuSchG jugendgefährdenden Medien zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien.

Spiele, die den Spieler zur Vernichtung menschlicher bzw. menschenähnlicher Wesen auffordern und diese Vorgänge detailfreudig und darüber hinaus so darstellen, dass die Tötungsvorgänge als besonders brutal eingestuft werden müssen, sind in der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle stets als verrohend eingestuft worden.

Das verfahrensgegenständliche Spiel zeigt nach Auffassung des Dreiergremiums die Darstellung von Gewalt in grausamer Form sowie mit erschreckender Selbstverständlichkeit. Zusätzlich verstärkt wird die Gewaltdarstellung durch die starke Visualisierung der Tötungsvorgänge durch die sehr gute Grafikengine des Spieles.

Die im Spiel auftretenden Dämonen verglühen zwar nach ihrem Tod, jedoch bleiben von Zombies teilweise Leichen zurück, die dann auch nach ihrem Tod noch beschossen werden können. Dabei treten Blut, Knochen, Innereien und Gehirne auf. Eine Differenzierung zwischen Gegnern und neutralen Personen ist im Spielverlauf nur äußerst selten nötig, da dem Spieler neutral gesonnene Personen nur selten auftreten. Als sehr problematisch ist noch der im Level "Erebus Labs" auftretende menschliche Wissenschaftler zu erwähnen. Dieser spricht mit dem Spieler und warnt ihn sich nicht zu nähern, da mit ihm etwas nicht stimme. Wenige Augenblicke später greift der Wissenschaftler den Spieler an, der diesen notgedrungen töten muss, will er nicht selber verletzt oder getötet werden.

Das Spiel enthält neben dem beschriebenen gewalttätigen Handlungsverlauf verschiedene kleinere Aufgaben. Zumeist geht es um das Auffinden von Zugangskarten oder PDAs von ehemaligen Angestellten der Raumstation, mit deren Hilfe man dann bestimmte Sicherheitsbereiche betreten kann. Die theoretisch nicht linearen Level erhalten oftmals durch nicht zugängliche Sektionen einen linearen Charakter. Angenommen der Spieler gelangt in einem Level an eine Gabelung und könnte sich eigentlich zwischen links und rechts entscheiden. Da für die Passage der linken Gabelung jedoch eine Codekarte benötigt wird, folgt der Spieler dem linearen Spielverlauf in den rechten Gang. Dort findet er neben zahlreichen Gegnern die gesuchte Codekarte und kehrt damit an die Gabelung zurück, um schließlich den vormals verschlossenen Bereich zu betreten. Als weitere Aufgabe muss der Spieler beispielsweise zunächst die Stromversorgung eines Aufzuges reparieren, um diesen dann benutzen zu können. Die dafür nötige Batterie findet sich in einem anderen Teil des Levels. Auf dem Weg dorthin kommt es allerdings auch zur Anwendung von Gewalt, da die Sektionen des Spielabschnittes von Gegnern bevölkert sind. Bei einer anderen Art von Aufgabenstellung kann ein bestimmter Teil eines Levels nur unter Verwendung des Artefaktes, mit dem man jeweils die Zeit verlangsamen muss, passiert werden. In den Leveln kommen sporadisch kleine Behälter vor, die mit einem Codeschloss gesichert sind und Bonusgegenstände wie Waffen, Munition oder Verbandspäckchen enthalten. Die passende Kombination findet man zumeist in der E-Mail-Korrespondenz ehemaliger Stationsbewohner. Weiterhin finden sich auf der Raumstation mehrere Nachbauten von Spielhallenautomaten, auf denen sich Videospielklassiker der 80er-Jahre wie beispielsweise "Arkanoid" in der Ego-Shooter-Ansicht spielen lassen. Rätsel im eigentlichen Sinne sind im Spiel nicht enthalten. Eine dauerhafte Distanzierung vom mit Gewalt überfrachteten Spielgeschehen ist weder durch die vorgenannten Aufgabenstellungen möglich, noch wird das Spielgeschehen durch die Hintergrundgeschichte relativiert oder gar in sie eingebettet.

Einen Großteil seiner Spannung und Atmosphäre baut das Spiel durch den Umstand auf, dass der Spieler in den zum Großteil sehr dunkel gehaltenen Leveln entweder eine Taschenlampe oder eine Waffe verwenden kann, niemals jedoch beides gleichzeitig. So entstehen oft Situationen, in denen der Spieler sich erschreckt und mit einer Taschenlampe in der Hand einem plötzlich auftauchenden Monster gegenübersteht.

Die Interaktivität der Spielfigur mit der Spielwelt besteht neben dem Einsammeln der genreüblichen Gegenstände wie Waffen, Munition oder Verbandspäckchen und den nur in diesem Spiel vorkommenden Seelen, die dazu dienen das Artefakt aufzuladen, vor allem darin sich Informationen zu beschaffen. Diese Informationen bezieht der Spieler vor allem aus Aufzeichnungen und E-Mails der ehemaligen und inzwischen toten Mitarbeiter der Raumstation. Diese Informationen finden sich in den Spielabschnitten und lassen sich über den PDA des Spieler abrufen. Hier finden sich neben zum Großteil persönlichen und für den Spielverlauf vollkommen irrelevanten Informationen etwa Zugangscodes zu den mit einem Codeschloss gesicherten Behältern, in denen der Spieler Bonusgegenstände finden kann. Das Öffnen der Behälter bringt zwar Vorteile, ist aber keine Voraussetzung für das Lösen des Spieles.

Insgesamt überwiegt der Einsatz von Waffen gegen die verschiedenen Gegner vom Umfang her deutlichst die vorkommenden Aufgaben, in deren Verlauf ja teilweise selbst noch Gewalt gegen Gegner angewandt werden muss. Im Multiplayer-Modus treten keinerlei Rätselelemente auf, es geht einzig und allein darum, den Gegner möglichst schnell zu töten, bevor man selber zum Opfer wird. Die toten Gegner hinterlassen dabei die von ihnen zuletzt verwandte Waffe. Durch das schnelle Spiel wird ein reflexartiges Töten ausgelöst, in dessen Folge das Leben und das Leid jedes Einzelnen in den Hintergrund treten. Darüber hinaus verkommen durch die am Ende jeder Partie eingeblendete Statistik die Leben der stark menschenähnlich dargestellten Gegner zu einer bloßen Zahl in einer Statistik.

Die visuelle und akustische Darstellung von Gewalt erreicht ein hohes Ausmaß an Brutalität.

Die Visualisierung der Gewalt kommt neben der realistischen Grafik im vom Spieler selber gespielten Teil des hier vorliegenden Titels auch in statischer Gewalt zum Ausdruck. Gemeint sind die in den verschiedenen Spielabschnitten zahlreich auftretenden Blutlachen, abgetrennten Körperteile und Leichen, die teilweise auf dem Boden liegen oder auch schon mal von der Decke hängen. Ein "rag-doll"-System ist nicht implementiert, jedoch können tote Zombies weiter beschossen werden, wobei zunächst Blut, Knochen, Innereien und Gehirn austreten und die Körper sich schließlich komplett auflösen. Auch die Geräuschkulisse wird unter anderem durch Schreie, das Stöhnen der Gegner und Schussgeräusche untermalt.

Auf dem Weg zur Erfüllung der Mission rückt das Leid jedes einzelnen Gegners in den Hintergrund. Die feindlichen Figuren stehen dem Spieler lediglich entgegen und müssen getötet werden. Theoretisch können Gegner im Singleplayer-Modus zwar umgangen oder passiert werden, jedoch ist dies nicht sinnvoll, da man ansonsten von Gegnern eingekreist oder in die Zange genommen werden könnte. Der Munitionsvorrat ist ausreichend bemessen, wenngleich Munition nicht im Übermaß zu finden ist. Im Multiplayer-Modus ist eine Konfrontation mit den Gegenspielern gewollt, ja sogar einziges Spielziel.

Die durchschnittliche Spieldauer beläuft sich auf ungefähr 12 Stunden.

Nicht indiziert werden dürfen Medien gem. § 18 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG, wenn sie der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre dienen. Der Bundesprüfstelle ist es aufgegeben, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und inwieweit ein Antragsobjekt der Kunst dient und nachfolgend die Abwägung zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit vorzunehmen. Entscheidend für die künstlerische Wertigkeit eines Objekts sind nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts die selbständige künstlerische Gestaltung der jugendgefährdenden Passagen und ihre Einbindung in die Konzeption des Gesamtwerkes, die Eindimensionalität bzw. Vielstufigkeit übermittelter Botschaften, und das Ansehen, das ein Werk bei Fachöffentlichkeit und Publikum genießt.

Die US-Version des hier vorliegenden PC-Spiels "Doom 3 - Resurrection of Evil" kann als technisch sehr gut gelungen bezeichnet werden. Die erstklassige Grafik zeichnet sich neben gut gezeichneten und animierten Gegnern vor allem durch die Licht- und Schatteneffekte aus, die einen Großteil der Spielatmosphäre ausmachen. Zudem sind auch die Umgebungen sehr detailliert und auch zum Teil interaktiv gehalten, so dass beispielsweise durch Beschuss Glasscheiben zerspringen. Auch die eingespielten Videosequenzen sind sehr hochwertig. Die akustische Gestaltung verstärkt die Atmosphäre, untermalt Grusel- und Schockeffekte gekonnt und lässt in Kombination mit der Grafik die Gegner sehr lebendig wirken. Die Steuerung erfolgt genretypisch über Tastatur und Maus. Die künstliche Intelligenz der Figuren im Spiel ist als eher mäßig zu beurteilen. Gelegentlich suchen Gegner, vor allem "Commandos", Deckung hinter Fässern und Kisten, aber größtenteils laufen Gegner direkt auf den Spieler zu.

Insgesamt sind keine Aspekte zu erkennen, welche die US-Version von "Doom 3 - Resurrection of Evil" zu einem Kunstwerk von nennenswertem Rang erheben könnten.

Ein Fall von geringer Bedeutung gemäß § 18 Abs. 4 JuSchG liegt nicht vor. Die Richtung der Entscheidung nach dieser Vorschrift ist stets in der Weise vorgezeichnet, dass die Listenaufnahme eines jugendgefährdenden Mediums dem Gesetz näher steht als das Absehen von der Aufnahme: Der Sinn der Ermessensermächtigung des § 18 Abs. 4 JuSchG besteht darin, der Bundesprüfstelle zu ermöglichen, von einer nach der grundsätzlichen Zielsetzung des Gesetzes an sich gebotenen Listenaufnahme abzusehen, wenn ihr dies aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall - ausnahmsweise - angemessen erscheint (OVG NRW, Urteil vom 23.05.1996, Az. 20 A 298/94). Hinweise auf derartige Umstände lagen dem Gremium nicht vor. Schon das im Spätsommer 2004 erschienene Hauptprogramm "Doom 3" war ein absoluter Blockbuster und verkaufte sich innerhalb der ersten drei Monate nach Erscheinen mehr als eine Millionen Mal. Allein aus diesem Grund dürfte nach dem hier vorliegenden Expansion-Pack "Resurrection of Evil" große Nachfrage bestehen. Zudem schätzt das Gremium der Bundesprüfstelle aufgrund der oben geschilderten Gewaltdarstellungen den Grad der vom Spiel ausgehenden Jugendgefährdung als nicht nur gering ein.

Die englische Sprache des verfahrensgegenständlichen Spieles stellt sich nicht als Argument gegen eine Akzeptanz beim Spieler dar. So ist zum Spielen eines genretypischen Spieles wie dem vorliegenden im Allgemeinen das Studium einer Anleitung nicht notwendig, da die Bedienung über die gleichen Tasten und Mausgesten erfolgt wie in vielen anderen Actionspielen. Der schnelle Einstieg in das Spiel wird in diesem Fall noch durch die im CD-Cover abgedruckte ?Keyboard Reference? erleichtert, auf der die wichtigsten Tastenbelegungen abgedruckt sind. Der Annahme, dass eine fehlende Lokalisierung zu einer verminderten Akzeptanz beim Kunden führen könnte, steht unter anderem auch die Tatsache entgegen, dass sich das ebenfalls rein englischsprachige Spiel Hauptprogramm ?Doom 3? im Jahre 2004 am zweithäufigsten unter allen PC-Spielen verkaufte. Die Sprache ist bei Actiontiteln, im Gegensatz zu Rollen- oder Strategiespielen, die ein Vielfaches des Textumfanges des verfahrensgegenständlichen Spieles enthalten, generell zweitrangig.

Nach alledem ist das Dreiergremium der Bundesprüfstelle der Auffassung, dass aufgrund des verrohenden und damit jugendgefährdenden Inhalts dieses PC-Spiels eine Indizierung zu erfolgen hatte.

Der Inhalt des Spieles ist, wie bereits ausgeführt, jugendgefährdend, verletzt jedoch nach Auffassung des Dreiergremiums keine der in § 18 Abs. 2 Nr. 2 JuSchG genannten Strafrechtsvorschriften, so dass es gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 JuSchG in Teil A der Liste der jugendgefährdenden Medien aufzunehmen war.
 
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Half-Life 2 ist - im Gegensatz zum ersten Teil - nie irgendwo indiziert worden. Das Spiel ist komplett uncut in Deutschland erschienen, Probleme mit der deutschen Justiz gab's wegen etwas völlig anderem, nämlich dass der Umstand mit der Online-Aktivierung auf den Erstausgaben nirgendwo auf der Packung vermerkt war.

Lediglich die in der Orange Box enthaltene Version ist leicht geschnitten (Blut schwarz statt rot) was aber mit Episode 2 zusammenhing.
 
Was mich interessiert, warum Wolfenstein 3D erneut geprüft wurde?

Steht doch im Artikel, ist rein routinemäßig passiert und hat eigentlich auch keinen wirklichen Wert für uns, da man ja mal kurz in die Nachbarländer fahren und es mitbringen könnte, zumindest der legalere Weg, als so manche angestrebt haben werden...

Gut ist generell die Reform des Ganzen, sodass wir auch endlich mal keine andere Fassung bekommen wie z.B Quake 3 (oder wars 4?), wo wir nicht mit den weltweit anderen Spielern im PvP spielen konnten...

Senkt auch damit den Arbeitsaufwand der Entwickler etwas.
 
Vielleicht solltest du noch mal genau lesen. Es ist nicht klar, warum das Spiel nach der Routineprüfung erneut geprüft wurde.

Es ist wohl der aktuelle Rechteinhaber (meines Wissens die Firma, der wir Fallout 76 zu verdanken haben), der diese Verfahren anstößt. Bei Doom 1&2 war es ja das gleiche, da wurde auf Antrag auch außerordentlich geprüft, bevor die 25 Jahre um waren, das wäre (je nach Version) 2018 bis 2021 gewesen. Nun nehmen sie sich also offenbar nach Doom und Quake,auch noch Wolfenstein vor. Es ist ganz gut, dass jemand bereit ist einige zehntausend € zu investieren.
 
Steht doch im Artikel, ist rein routinemäßig passiert und hat eigentlich auch keinen wirklichen Wert für uns, da man ja mal kurz in die Nachbarländer fahren und es mitbringen könnte, zumindest der legalere Weg, als so manche angestrebt haben werden...

Gut ist generell die Reform des Ganzen, sodass wir auch endlich mal keine andere Fassung bekommen wie z.B Quake 3 (oder wars 4?), wo wir nicht mit den weltweit anderen Spielern im PvP spielen konnten...

Senkt auch damit den Arbeitsaufwand der Entwickler etwas.

Beschlagnahmte Spiele darf man meinem Wissen nach auch nicht privat importieren, von daher ist die Änderung juristisch schon ein Vorstoß. Wobei Wolfenstein 3D meiner Meinung nach zu den Titeln gehört, denen es einfach noch an den technischen Möglichkeiten für ihren Spielinhalt fehlte. Seinerzeit war es ein großer Schritt in die richtige Richtung. Aber dem Weg musste man noch ein paar Jahre folgen, ehe der 3D-Egoshooter wirklich fertig war.

Weiß jemand, was aus den beschlagnahmten Kopien seinerzeit wurde? Wenn mich meine Rechtsauffassung nicht täuscht, dann müssen beschlagnahmte Dinge nach Ende der Beschlagnahmung an den Eigentümer zurückgegeben werden.
 
Beschlagnahmte Spiele darf man meinem Wissen nach auch nicht privat importieren, von daher ist die Änderung juristisch schon ein Vorstoß.

Wenn mich nicht alles täuscht, dann darf man das ganze persönlich über die Grenze schaffen, jedoch keinen Postversand nutzen. Aber ja, auf Liste B verstehen die keinen Spaß.

Weiß jemand, was aus den beschlagnahmten Kopien seinerzeit wurde? Wenn mich meine Rechtsauffassung nicht täuscht, dann müssen beschlagnahmte Dinge nach Ende der Beschlagnahmung an den Eigentümer zurückgegeben werden.

Die dürften wohl alle vernichtet worden sein. Selbst wenn man sie behalten dürfte, 20 Jahre Lagerkosten (mit ungewissem Ausgang, vor zwei Jahren haben nur wenige gedacht, dass das absolute Hakenkreuzverbot so sch schnell fallen wird) würden einen umbringen. Für die Vernichtung darf man dann auch noch üblicherweise selbst aufkommen.
 
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Freiheit für Wolfenstein 3d & Zundnadel .Opfer und Teil einer Marketingmacke ,so um 2008 konnten meines Kenntnistandes Deutsche Bürger Boxed Versionen aus der EU käuflich erwerben und auf dem PC installieren zum Privatgebrauch lediglich der Handel in Deutschland war untersagt
Max Payne & Rtcw (2001 ) waren den Import Spielspass noch wert auf Far Cry Ragdoll Version konnten schon viele weniger Blutrünstige verzichten.Unerfindlich sind die Wege der Prüfstelle zu Zeiten des heutigen Darknets & Zombie Gesplatters
Eine weise Beamtenwelt für sich vielen relevanten Ereignissen um Jahre hinterher.
 
Wenn mich nicht alles täuscht, dann darf man das ganze persönlich über die Grenze schaffen, jedoch keinen Postversand nutzen. Aber ja, auf Liste B verstehen die keinen Spaß.



Die dürften wohl alle vernichtet worden sein. Selbst wenn man sie behalten dürfte, 20 Jahre Lagerkosten (mit ungewissem Ausgang, vor zwei Jahren haben nur wenige gedacht, dass das absolute Hakenkreuzverbot so sch schnell fallen wird) würden einen umbringen. Für die Vernichtung darf man dann auch noch üblicherweise selbst aufkommen.

Ich meine man darf die auch persönlich nicht importieren, aber der Besitz ist nicht strafbar. Das heißt wenn du sie irgendwie, wie auch immer, über die Grenze geschafft hast ist alles gut :D


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Der Import für private Zwecke ist nicht ausdrücklich verboten. Man muss im Zweifelsfall "nur" nachweisen, dass der Import nicht zum Zwecke der Kettenweitergabe erfolgt ist (sprich zur Weiterverbreitung an andere).
 
WOW!
Wieviele Gamer von damals, die das Spiel wollten, werden wohl jetzt WS-3D endlich spielen, nachdem sie es 1994 ja nicht durften... ;)

Der Sinn solcher Aktionen, die Steuergelder fressen(!), von Spielen die längst out und schon fast vergessen sind, erschließt sich mir nicht ganz...ist das ein Witz, oder späte Reue? ;)
Leut's, das sind 25 Jahre nachdem das Spiel erschienen ist!
Das ist in der schnellen Elektronik und Computerbranche, gefühlt 3x mehr Zeit, als es für eine legale Version von Hitlers "Mein Kampf" in Deutschland brauchte...

mfg
 
Beschlagnahmte Spiele darf man meinem Wissen nach auch nicht privat importieren, von daher ist die Änderung juristisch schon ein Vorstoß. Wobei Wolfenstein 3D meiner Meinung nach zu den Titeln gehört, denen es einfach noch an den technischen Möglichkeiten für ihren Spielinhalt fehlte. Seinerzeit war es ein großer Schritt in die richtige Richtung. Aber dem Weg musste man noch ein paar Jahre folgen, ehe der 3D-Egoshooter wirklich fertig war.

Weiß jemand, was aus den beschlagnahmten Kopien seinerzeit wurde? Wenn mich meine Rechtsauffassung nicht täuscht, dann müssen beschlagnahmte Dinge nach Ende der Beschlagnahmung an den Eigentümer zurückgegeben werden.

Wie sagt der Jurist so schön, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

§ 131 StGB - Einzelnorm

Der entscheidende Punkt bei der Einfuhr ist folgender:

eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 Buchstabe a oder b oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

Die Einfuhr ist nur dann verboten, wenn du eine Verbreitungsabsicht hast. Der reine Privatbesitz ist davon nicht betroffen.
 
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