Dashcam Kaufberatung

sauerkraut4tw

PC-Selbstbauer(in)
Heyho :)

mittlerweile sind Dashcams vor Gericht zulässig, jedenfalls nach aktuellen Nachrichten zu urteilen. Da ich relativ viel Autobahn fahre und dort (mir) die verrücktesten Sachen passieren, denke ich selber nun über die Anschaffung einer Dashcam als Beweismaterial im Fall der fälle nach. Auf meiner Strecke A43 - A1 darf ich jede Woche heikle Situationen beobachten. Auch schon einen Unfall mit Überschlag direkt vor mir beobachtet, als auch Rowdies, die andere Verkehrsteilnehmer so stark bedrängen, dass das absolut gefährlich für alle Beteiligten ist. Die Leute verlieren offensichtlich ihren Verstand und die Empathie zu anderen Verkehrsteilnehmern.

1. Daher meine Frage, auf was muss ich bei einer Dashcam achten?
2. Grundsätzlich möchte ich das Teil nach vorne ausrichten. Gibts da Erfahrungen wegen Erlaubnis etc.?
3. Personen dürfen nicht aufgenommen werden. Das ist klar. Daher, muss ich das in der Stadt ausschalten, und auf der Autobahn einschalten?
4. Welche kleinen Geräte sind zu empfehlen, die Größtenteils selbständig alles machen. Akkuladen/Aufnahme?! Wie läuft die Bedienung?

Ich möchte ersteinmal Grundsätzlich ein paar Informationen sammeln, da das Thema für mich noch in den Kinderschuhen steckt. Daher bitte nicht unbedingt rumflamen ;)

Vielen Dank!
 
Sind mittlerweile echt alle zugelassen?

Also ich wusste bisher, dass nur einige zugelassen sind und zwar die, die nur einen kurzen Zeitraum vor und nach dem Unfall aufnehmen und die ihre Aufnahmen nach einer gewissen Zeit wieder automatisch löschen.
Gerade mit dem ganzen DSGVO Kack, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass mittlerweile alle zugelassen sein sollen.

Wenn du eine hast, die nicht den zulässigen Kriterien entspricht, hast du zwar alles aufgenommen, es ist vor Gericht aber nicht als Beweis zulässig.
 
Sind mittlerweile echt alle zugelassen?

Also ich wusste bisher, dass nur einige zugelassen sind und zwar die, die nur einen kurzen Zeitraum vor und nach dem Unfall aufnehmen und die ihre Aufnahmen nach einer gewissen Zeit wieder automatisch löschen.
Gerade mit dem ganzen DSGVO Kack, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass mittlerweile alle zugelassen sein sollen.

Wenn du eine hast, die nicht den zulässigen Kriterien entspricht, hast du zwar alles aufgenommen, es ist vor Gericht aber nicht als Beweis zulässig.

Ich wusste z.B. nicht, dass nur bestimmte Cams erlaubt sind. Welche Voraussetzungen zur Zulassung vor Gericht muss so ein Teil denn erfüllen? Gibt es hierüber Literatur?
 
Ist zwar erstmal nur Wiki, aber da findet man das hier:

Im Mai 2018 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor deutschen Zivilgerichten zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig. „Dashcams dürfen bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwertet werden“, entschieden die Richter. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht, da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.[SUP][4][/SUP]


Hab mich grad auch etwas damit befasst und die Vantrue N2 ist zwar teuer aber mit 2 Cams in Einer erscheint das schon sehr praktisch. Da hier die Aufnahmen eben nicht manuell synchronisiert werden müssen usw.
Größter Nachteil, die Position der Stromversorgung an der linken Gehäuseseite und das der Zeitstempel nicht vom GPS Signal abgegriffen wird, sowie der Preis.

Ich probier die mal aus.



Ich wusste z.B. nicht, dass nur bestimmte Cams erlaubt sind. Welche Voraussetzungen zur Zulassung vor Gericht muss so ein Teil denn erfüllen? Gibt es hierüber Literatur?
Naja theoretisch sind nur Loop-Aufnahmen erlaubt, also zum Beispiel immer 1 Minute und diese Aufnahme wird dann jede Minute neu überschrieben, solange kein Ereignis registriert wird.
Nicht gewollt sind also Daueraufnahmen, allerdings ist das alles sehr schwammig, da heute eh jeder zweite eine Cam am Mann trägt (Handy).

Entscheidend sind im Zweifel wohl die Gründe der Aufnahme und die damit einhergehende Verwendung.

Theoretisch kann dir aber auch keiner verbieten während der Fahrt längere Landschaftsaufnahmen zu machen oder die Stationen deines Urlaubs damit zu dokumentieren. Wie das Material anschließend benutzt wird ist viel entscheidender.

Liegt es bei dir daheim auf irgend einer Festplatte und wird beim nächsten Geburtstag mal gezeigt oder liegt frei zugänglich auf einer kommerziellen Plattform.

Als aufstrebender "Youtube-Dashcam-Star" kommt man sicher schneller in Probleme in Verbindung mit Aufnahmen. Aber man kann diese Geräte ja durchaus ihrem Zweck entsprechend verwenden ohne eine "On the Road" Sitcom zu drehen.

Den passenden Beitrag gibt es gleich dazu, reichen schon die ersten 30 Sekunden.
Ähnliche Situationen hab ich mindestens 5x im Jahr, sei es ungewollt durch ältere Fahrer oder bloße Rücksichtslosigkeit/ Provokation. Bin aber zu 90% allein unterwegs, einmal an den richtigen Idioten geraten kann das richtig ins Geld gehen, schlimmstenfalls Leben gefährden. Die Hemmschwelle Andere zu gefährden ist bei Einigen sehr sehr gering, sollen sie wenigsten dafür gerade stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wusste z.B. nicht, dass nur bestimmte Cams erlaubt sind. Welche Voraussetzungen zur Zulassung vor Gericht muss so ein Teil denn erfüllen? Gibt es hierüber Literatur?

Also genau kenne ich mich damit nicht aus. Ich habe nur darüber mal gelesen und wusste deswegen, dass nur bestimmte Cams erlaubt sind, weil die bestimmte Kriterien erfüllen.
Was alles erfüllt werden muss, weiß ich leider nicht. Ich weiß nur, dass die Kamera nicht durchgängig aufzeichnen und speichern darf, sondern immer nur einen gewissen Zeitraum.
 

besten dank für die ausführliche Antwort. Über die Nach-hinten funktion habe ich auch nachgedacht.. wollte das hier aber erstmal nicht thematisieren. Da bin ich mir bei der Gerichtsbarkeit auch absolut nicht sicher, da fremde Personen unter umständen im hinten fahrenden Auto zu erkennen sind. Selbst wenn einer Dicht auffährt, Lichthupe gibt, und allgemein drängelt, darf man bestimmt trotzdem nicht im Nötigungsfall die "Person" ohne einverständnis aufnehmen. Persönlichkeitsschutz von Tätern ist in Deutschland schließlich ein hohes Gut. Der Youtube Beitrag vom SWR den du verlinkt hast, spricht bände über die unsicheren Zeiten beim Autofahren...

Bei der Vantrue ist mir auch negativ die Stromversorgung von links aufgefallen, da bei mir im Auto an der Frontscheibe ohnehin schon nicht viel platz ist, bin ich mir auch nicht sicher, wie das angebracht werden soll.

Imgur: The magic of the Internet
 
besten dank für die ausführliche Antwort. Über die Nach-hinten funktion habe ich auch nachgedacht.. wollte das hier aber erstmal nicht thematisieren. Da bin ich mir bei der Gerichtsbarkeit auch absolut nicht sicher, da fremde Personen unter umständen im hinten fahrenden Auto zu erkennen sind. Selbst wenn einer Dicht auffährt, Lichthupe gibt, und allgemein drängelt, darf man bestimmt trotzdem nicht im Nötigungsfall die "Person" ohne einverständnis aufnehmen.

Nun, erstmal Dashcam auf der man nix erkennen kann ist jetzt auch nicht soviel wert, finde ich. Aber Spaß beiseite, läuft das Gerät mit dem empfohlenen, kurzen 1 Minuten Loop, ist die entsprechende Sequenz schon überschrieben bevor Irgendwer Irgendwen zur Rede gestellt hat. Außerdem, wenn dir einer dicht auffährt, Lichthupe gibt und allgemein Drängelt ... ja sach mal, was muss denn erst passieren, dass dir eine Aufzeichnung in den Rahmen passt? Alles was danach käme, kann Dich oder Andere schon das Leben kosten. Weiterhin ist es ja bei derartigen Kandidaten nach dem Überholvorgang, bevorzugt auf der rechten Spur... noch lange nicht vorbei, dann wird erst richtig ausgebremst, mittig gefahren, Einführung in Zeichensprache gegeben, mit (Rück-)Lichtern gespielt. Alles auf Kosten der Sicherheit ALLER Beteiligten.

Solche Leute nehmen deinen Tod in Kauf um an der Ampel 2 Fahrzeuglängen weiter vorn zu stehen.
Da nehm ich in Kauf die beim Popeln an der Ampel zu filmen... ist nach ner Minute eh weg.
 
Nun, erstmal Dashcam auf der man nix erkennen kann ist jetzt auch nicht soviel wert, finde ich. Aber Spaß beiseite, läuft das Gerät mit dem empfohlenen, kurzen 1 Minuten Loop, ist die entsprechende Sequenz schon überschrieben bevor Irgendwer Irgendwen zur Rede gestellt hat. Außerdem, wenn dir einer dicht auffährt, Lichthupe gibt und allgemein Drängelt ... ja sach mal, was muss denn erst passieren, dass dir eine Aufzeichnung in den Rahmen passt? Alles was danach käme, kann Dich oder Andere schon das Leben kosten. Weiterhin ist es ja bei derartigen Kandidaten nach dem Überholvorgang, bevorzugt auf der rechten Spur... noch lange nicht vorbei, dann wird erst richtig ausgebremst, mittig gefahren, Einführung in Zeichensprache gegeben, mit (Rück-)Lichtern gespielt. Alles auf Kosten der Sicherheit ALLER Beteiligten.

Solche Leute nehmen deinen Tod in Kauf um an der Ampel 2 Fahrzeuglängen weiter vorn zu stehen.
Da nehm ich in Kauf die beim Popeln an der Ampel zu filmen... ist nach ner Minute eh weg.

Den eine Minute Loop sehe ich irgendwie als Problem, selbst wenn irgendetwas passiert, muss man im Fall der Fälle daran denken, auf irgendeinen Knopf zu drücken, damit das "Event", dass dann auch nur eine Minute lang ist, dauerhaft gespeichert wird. Sehe die Bedienung als unrealistisch an. Ich persönlich würde wahrscheinlich einen deutlich längeren Loop einstellen. Und falls jemand fragt, sind das, wie du bereits geschrieben hast, Landschaftsaufnahmen :D

Nun denn..
 
Den eine Minute Loop sehe ich irgendwie als Problem, selbst wenn irgendetwas passiert, muss man im Fall der Fälle daran denken, auf irgendeinen Knopf zu drücken, damit das "Event", dass dann auch nur eine Minute lang ist, dauerhaft gespeichert wird. Sehe die Bedienung als unrealistisch an. Ich persönlich würde wahrscheinlich einen deutlich längeren Loop einstellen. Und falls jemand fragt, sind das, wie du bereits geschrieben hast, Landschaftsaufnahmen :D

Nun denn..

Die Cam hat Sensoren, die einen Aufprall registrieren, diese sind zusätzlich einstellbar. Ließe sich auch einfach so niedrig konfigurieren, dass du von jedem Schlagloch/ Bahnübergang ein Video hast. Dein beschriebenes Szenario ist natürlich fernab der Realität, darum regelt das die Cam selbst.
Aber als gutes Mittel sind wohl die 3 Minuten Loop zu sehen, in vielen Previews.
Scheint bis auf besondere "Verfolgungsjagden" auch auszureichen.
 
Wenn du eine hast, die nicht den zulässigen Kriterien entspricht, hast du zwar alles aufgenommen, es ist vor Gericht aber nicht als Beweis zulässig.

Das ist falsch. Auch unzulässige Aufnahmen sind als Beweis gültig, wie auch die von Shorty verlinkte BGH-Entscheidung zeigt. Die Rechtswidrigkeit der Beweiserhebung führt nicht ohne weiteres zu Beweisverwertungsverbot
Für BodyCams wurde genauso vom LG Düsseldorf entschieden: Gericht erklaert Bodycam-Aufnahmen fuer zulaessiges Beweismittel | heise online

Theoretisch kann dir aber auch keiner verbieten während der Fahrt längere Landschaftsaufnahmen zu machen oder die Stationen deines Urlaubs damit zu dokumentieren.

Private Landschaftsaufnahmen sind sogar ausdrücklich erlaubt.
Kamera an Bord: Was verboten ist | Wirtschaft

Zum Thema Loopdauer:

In diesem Artikel von Juli 2018 ist sogar von 30 Minuten die rede: DAWR > Die Dashcam im deutschen Recht – was ist erlaubt, was verboten, und nutzt die Dashcam als Beweismittel? < Deutsches Anwaltsregister
https://www.anwaltsregister.de/Fachbeitraege/Die_Dashcam_im_deutschen_Recht__was_ist_erlaubt_was_verboten_und_nutzt_die_Dashcam_als_Beweismittel.d1797.html schrieb:
Keine permanente Speicherung

Die dauerhafte Speicherung einer permanent eingeschalteten Dashcam ist wohl unzulässig. Der Datenschutz verbietet dies insbesondere, sofern die Aufnahmen veröffentlicht werden sollen oder allgemein für private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten anderer Verkehrsteilnehmer werden sollen.
Andererseits kann die Gütererwägung im Gerichtsverfahren ergeben, dass – wie im Verfahren vor dem VG Ansbach geschehen – eine Dashcam-Aufnahme, die anlassbezogen in einer konkreten Gefahren- oder Unfallsituation angefertigt wurde, für zulässig erachtet wird und insofern ein überwiegendes Interesse des Dashcam-Nutzers angenommen wird.

Kurze Speicherung im Schleifenverfahren

Von Rechtswissenschaftlern wird aber eine weitere Konstellation diskutiert, in der die Dashcam-Nutzung zulässig sein könnte und die Aufnahmen als Beweis in einem zivilrechtlichen Schadenersatzprozess benutzt werden können: Wenn nämlich die Kamera zwar ständig mitläuft, aber die gespeicherten Aufnahmen in einem Schleifenverfahren in kurzen Intervallen – beispielsweise 30 Minuten – wieder überschrieben werden, also nur eine kurze Speicherung stattfindet, sofern kein besonderes Ereignis eintritt, aufgrund dessen die permanente Speicherung vollzogen wird.

Ich würde im Realbetrieb auf 5 Minuten Loop setzen. Damit hat man genug Zeit nach (!) einer gefährlichen Situation den Speichernknopf zu drücken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es stimmt schon, es gibt unterschiedliche Verhandlungen mit unterschiedlichen Begründungen, mal zu Gunsten, mal zu Ungunsten. Diese Abwägung, zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrechten entscheiden Richter von Fall zu Fall unterschiedlich und in Abhängigkeit der schwere des Unfalls etc.

Mmn. wird das Persönlichkeitsrecht an so vielen Stellen ausgehöhlt und unterwandert, dass es mich nicht wundern würde, wenn man da irgendwann gar nichts mehr abzuwägen hat, da nicht mehr vorhanden.

Kurz OT: Im Falle der entführten 15 Jährigen Rebecca ist doch das Auto vom Verwandten auch vom "Staat" auf der Autobahn gesichtet und fotografiert worden. Zu einem Zeitpunkt, zu dem es offiziell noch keinen Verdacht oder Anschuldigungen gab, praktisch auf Vorrat. Da wird doch gar nicht diskutiert, ob man das als Beweis zulässt oder nicht.
Klar, die Schwere der Vorwürfe begründen die Zulassung schon, allerdings werden diese Foto's auf der Autobahn auch immer und ohne Anlass gemacht, von Jedem.

Offenbar sind diese Bilder auch länger abrufbar/ gespeichert, aber wo genau und wer hat da alles Einblick.
 
Da ist er in einen Kennzeichenscanner geraten.
Den an der A13 bei Großräschen gibt es schon seit Jahren. Ich habe mich immer gewundert, was das für ein komischer Blitzer ist, der von hinten blitzt, obwohl an der Stelle keine Beschränkung ist.
Bis ich das Teil dann auf einem Foto in einem Artikel über die Kennzeichenscanner erkannt habe.
Kennzeichen-Scanner KESY: Die heisse Spur im Fall Rebecca | Berliner-Kurier.de

Der Artikel hier ist schon 6 Jahre alt: Automatische Kennzeichenfahndung: Wir veroeffentlichen die Standorte der Kennzeichenscanner in Brandenburg – netzpolitik.org
 
Ist das Thema Dashcam nicht grundsätzlich mit öffentlichen Überwachungskameras vergleichbar, wie sie z.B. in Bus und Bahn oder Banken eingesetzt werden? Was unterscheidet aus rechtlicher Sicht solche Kameras von privaten Überwachungskameras in meinem Auto?

Der verlinkte Artikel von DKK auf ovb-online ist ja bereits 1 1/2 Jahre alt. Dort steht auch, dass es grundsätzlich nötig ist, dass sich die Aufnahmen automatisch selbst löschen nach gewisser Zeit. Das machen die Kamera-Einrichtungen in öffentlichen Einrichtungen meines Wissens ja auch?! Nur sogar in längeren Loops.

Ich meine, zur Not stelle ich eine rechtliche Beurteilung bei einem Rechtsanwalt. Meine Rechtsschutzversicherung bietet sowas grundsätzlich umsonst an.
 
Das ist falsch. Auch unzulässige Aufnahmen sind als Beweis gültig, wie auch die von Shorty verlinkte BGH-Entscheidung zeigt. Die Rechtswidrigkeit der Beweiserhebung führt nicht ohne weiteres zu Beweisverwertungsverbot
Für BodyCams wurde genauso vom LG Düsseldorf entschieden: Gericht erklaert Bodycam-Aufnahmen fuer zulaessiges Beweismittel | heise online

Ok, das mag sich mittlerweile geändert haben, trotzdem habe ich kürzlich von einem Fall gelesen, eine Dash Cam genutzt wurde, die nicht erlaubt war und wenn derjenige das Videomaterial als Beweis hätte nutzen wollen, hätte er eine Strafe zahlen müssen, die den Betrag des Unfalls überstieg und somit hat er es dann nicht genutzt.

Dann mag es also mittlerweile zulässig sein, aber man muss dann eben mit einer Strafe rechnen, wenn man gegen Datenschutzrechtlinien verstoßen hat.

Da würde ich dann lieber mehr in eine Dashcam investieren, wo ich weiß, dass es keine Probleme gibt.
 
Naja, der Verstoß muss dir ja irgendwie bewiesen werden, das wird m.E. schwer, sofern man damit nicht auf jeder Social Media Plattform Werbung für seine Dashcam Videos macht, zur Hexenjagd auf bestimmte Kennzeichen etc aufruft. Dann kommt es ja eigentlich erst im Unfall/Zweifel dazu, dass das Videomaterial relevant wäre, wie relevant kann der Richter nachher entscheiden und die Fälle, wo die Persönlichkeitsrechte hinten anstehen mussten existieren. Ebenso das Gegenteil, klar.
Wir reden allerdings über eine ~ 200€ Investition die im Zweifel entscheiden kann. Allein die Option darauf und die damit ausbleibende Bestrafung kann es einem wert sein. Dabei spreche ich auch immer noch von materiellen Dingen.. in Verbindung mit Menschenleben und langjährigen Haftstrafen geht es um Existenzen.

Aber Rage1988, schau doch mal ob du nen Hinweis darauf bekommst, wann so ein Urteil mal gesprochen wurde. Ich schließe das jedenfalls nicht aus, dass es solche Entscheidungen gab, das Thema Dashcam ist kein gänzlich neues Thema und gerade auf 2 Rädern gibt es das Thema schon länger, aka Ghostrider... aber ist ja nun schon ein paar Jährchen her. Vermutlich auch der Rechtsspruch, der dir im Kopf rumgeistert.

Da würde ich dann lieber mehr in eine Dashcam investieren, wo ich weiß, dass es keine Probleme gibt.
Das kannste für wenig Geld mit nahezu jeder Handy-Scheiben-Halterung erreichen, kostet nicht viel und keiner sieht wann da die Cam läuft oder nicht. Die fahren doch so bereits draußen rum, teilweise klemmt man sich Ipads unter den Rückspiegel. Anschließend die Aufnahme gleich in die Cloud zu Google laden und fertig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei es immer noch sein kann, dass die Polizei bei einer Verkehrskontrolle die Cam sieht und prüfen will.

Da würde ich dann lieber mehr in eine Dashcam investieren, wo ich weiß, dass es keine Probleme gibt.

Die Probleme liegen nicht in der Technik, sondern in der Nutzung.

Eine teure Dashcam garantiert keine legalen Aufnahmen.
 
Wobei es immer noch sein kann, dass die Polizei bei einer Verkehrskontrolle die Cam sieht und prüfen will.

Die Probleme liegen nicht in der Technik, sondern in der Nutzung.

Eine teure Dashcam garantiert keine legalen Aufnahmen.

Bist du sicher, dass das Realität ist? Was hätten die denn von so einer "pauschalen" Kontrolle? Müssten die nicht auch unglaublich "fit" sein jede Dashcam, bis hin zur 5€ Chinacam bedienen zu können?

Oder verwechselst du da jetzt den Punkt, dass die Polizei die Cam incl. Material sicherstellen darf und deine eigenen Aufnahmen auch gegen dich selbst verwenden können. (Im Falle eines Unfalls.)

Der erste Punkt erscheint mir wirklich etwas weit her, soviel Personalüberschuss haben die nicht, denen geht es doch auch viel mehr um die Radar und Blitzerwarngeräte, vermute ich.
Ansonsten braucht es ja erstmal irgendeine Interaktion, nur das mitführen und Vorhandensein einer Dashcam hat doch keine Konsequenzen, ähnlich dem Handy eben.
 
Ob die Aufnahmen vor Ort live geprüft werden oder das Ding ein Jahr in der Asservatenkammer liegt und dann angeschaut wird, macht wenn dort Verstöße beim Filmen festgestellt werden kaum einen Unterschied.
 
Hab dafür nicht ein Beispiel gefunden im Netz, auch die rechtliche Regelung gestattet die Beschlagnahmung nur im Falle eines Unfalls zur Einsicht des Materials. Nirgends hab ich von einer präventiven Beschlagnahmung gesehen, die allein auf dem Mitführen beruht.

Bedienung/ Ablenkung während der Fahrt soll hier nicht das Thema sein.

Vielleicht hast du ja einen Link oder ne Info die deine Annahme stützen, den mir erscheint das eher unglaubwürdig. Man kann auch nicht jedem Autofahrer das Handy abnehmen um zu verhindern das Aufnahmen während der Fahrt gemacht werden oder generell bedient wird.

Wirklich nervig ist eigentlich nur, dass die Quellen im Netz so kreuz und quer gehen und sich die Rechtslage gefühlt jedes Jahr ein wenig mehr aufgeweicht hat.

Da liest man auf Dokumenten von 2016 noch ganz klare Verbote zum Betrieb, ist es 2018 schon etwas "legaler".
 
Das war jetzt mehr eine Einschätzung für den Fall, das sie - warum auch immer - beschlagnahmt wird.

z.B. weil sich die Polizisten davon gestört fühlen wenn das Ding während der Kontrolle mitläuft. Ob deswegen aber eine solche Maßnahme verhältnismäßig weiß ich nicht und muss im Zweifel von Gerichten bewertet werden.
 
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