Beweisen das ich die Fotos aufgenommen habe

Gamer090

PCGH-Community-Veteran(in)
Hallo zusammen

Wie der Titel es schon sagt, ich möchte irgendwie bei meinen Fotos nachweisen können das ich sie aufgenommen habe. Der Grund ist das ich einen Blog aufbaue und die dort vorhandenen Fotos könnten irgendwann Ärger bereiten weil irgendwer denkt ich hätte seine Fotos geklaut, auch wenn ich alle selbst gemacht habe.

Ich kann zwar das Datum der Fotos sehen aber mehr nicht, gibt es da etwas sicheres als das? Die Fotos sind alle auf meinem PC und viele Infos sehe ich dort nicht in den Eigenschaften.Die Kamera ist in den Eigenschaften eingetragen aber gibt es da noch etwas besseres um nachzuweisen das ich die Fotos geschossen habe oder war das alles?

Vielen Dank im Voraus
 
Durch die EXIF Daten

Was sind Exif-Daten und wofuer braucht man sie?

Außerdem müsste ein Kläger Beweise haben, dass ein Bild, das du gemachts hast, von ihm stammen soll.

Wie beweise ich, das ich der Fotograf eines Fotos bin? - Kanzlei Janke + Schult | Fachanwalt fuer Urheber- u. Medienrecht in Rostock
Spätestens vor Gericht muss der Kläger dann aber ohnehin „Butter bei die Fische tun“ – wie wir hier im Norden sagen. Das er muss entsprechende Beweise vorlegen.
...
Dabei darf der Richter keinen naturwissenschaftlich absolut sicheren Nachweis verlangen, sondern muss sich mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, d.h. letzte Zweifel dürfen bleiben.

In der Regel wird der Beweis der Fotograf eines bestimmten Fotos dergestalt erbracht, dass die höher auflösende Aufnahme vorgelegt wird. Dafür wird dem Gericht entweder die höher auflösende Aufnahmedatei vorgelegt oder ein höher aufgelöster und damit meist größerer und qualitativ besserer Ausdruck des Bildes.

Es wird vermutet, dass nur der Fotograf selbst die Aufnahme mit der höheren Auflösung besitzt. Denn für die Verwendung im Internet werden die Originalaufnahmen in ihrer Auflösung regelmäßig reduziert, um eine bessere Darstellbarkeit zu erreichen. So verfügen die meisten der im Internet kursierenden Bilder regelmäßig nur über eine geringe Auflösung (bspw. 380 x 380 Pixel oder noch niedriger). Hingegen können Originalaufnahmen – je nach Einstellung und Qualität der Kamera – über eine Auflösung von bspw. 3072 x 2304 Pixel ( ca. 5 MB) und mehr aufweisen.

Wird ein Fotos im sogenannte RAW-Format aufgenommen, lässt sich zusammen mit entsprechender Software neben den Fotodaten auch das Aufnahmedatum aus der Kamera herauslesen.

Professionelle Fotografen kennzeichnen ihre Aufnahmen regelmäßig mit den IPTC-Metadaten. Die IPTC (International Press Telecommunication Council) hat Standards für die Übertragung von Bilddaten im Pressewesen entwickelt.

Die IPTC-Beschriftung werden direkt im Bild verankert und können Informationen enthalten wie: Name des Fotografen, Aufnahmedatum, Kamera-Typ, Credit (Wer bekommt das Honorar?) und weitere Hinweise zum Bild. Mit diesen Metadaten lässt sich regelmäßig der Beweis der Urheberschaft führen.

Sofern die originale oder eine höherauflösende Datei nicht mehr vorgelegt werden kann, weil diese nicht mehr existiert, muss der Beweis der Urheberschaft an einem Lichtbild anders geführt werden. Dazu kann letztlich alles vorgebracht werden, was hilft, den Richter zu überzeugen, also beispielsweise Zeugen, die bei der Fotoaufnahme dabei waren; ähnliche Fotos, aus denen ersichtlich wird, dass der Kläger auch das streitgegenständliche Foto angefertigt haben muss oder einen Nachweis darüber, dass der Kläger das streitgegenständlich Foto zeitliche früher als der Beklagte verwendet.

Die Fotos in deinem Blof sind ja runtergerechnet und nicht die volle Auflösung.
D.h. du bist in Besitz der vollauflösenden Datei und das gilt als Beweis.

Also behaupten kann somit erstmal jeder, dass es nicht dein Bild sei, nur wird keiner damit durchkommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du die Bilder als original hast (möglichst in RAW), solltest du auf der sicheren Seite sein. Ich würde die Bilder noch vorher verkleinern, so 10%. Dann kann dir so schnell keiner an's Bein pullern.
Gruß, Fly
 
Durch die EXIF Daten

Was sind Exif-Daten und wofuer braucht man sie?

Außerdem müsste ein Kläger Beweise haben, dass ein Bild, das du gemachts hast, von ihm stammen soll.

Ok diese Infos habe ich gefunden, wenn das ausreicht dann bin ich schon mal beruhigt weil das ist bei allen Fotos drin mitgespeichert sogar bei denen vom Smartphone. Vielen Dank und ja wenn er klagt müsste er schon beweisen das er die Fotos gemacht hätte da hast du Recht :)

Wenn du die Bilder als original hast (möglichst in RAW), solltest du auf der sicheren Seite sein. Ich würde die Bilder noch vorher verkleinern, so 10%. Dann kann dir so schnell keiner an's Bein pullern.
Gruß, Fly


Als RAW habe ich die Fotos nicht, weil die als JPG gespeichert werden beim aufnehmen, die Bilder als Original werde ich sowieso niergends hochladen.
 
Hallo ich hab mich mit dem Thema zwar noch nicht beschäftigt, aber was wäre denn mit digitalen Wasserzeichen um deine Bilder zu schützen.
 
Wobei EXIFs einfach gelöscht werden können :ka:
Ich lad z.B. hier im Forum auch nur alles in 1500x1000 hoch. Die Originale mit voller Auflösung hab nur ich.
 
Ich habe doch den Auszug gepostet wo es drin steht, was als Beweis gilt. Weitere Spekulationen sind überflüssig:

Es reicht, wenn man das Bild in der originalen Auflösung hat. Keiner lädt Bilder in voller Auflösung mit EXIF Daten auf seinem Blog hoch, alleine schon weil die Datenmengen zu hoch sind.
Meistens macht man ja auch noch mehr Bilder am gleichen Tag an diesem Ort und dann hat man auch mehr Bilder mit dem gleichen Datum.

Wenn dir da jemand einfach aus Spaß ans Bein pinkeln wollte, hätte er keine Chance.

Selbst wenn man die originale Datei nicht hat, ist man nicht verloren, wie oben steht:

Sofern die originale oder eine höherauflösende Datei nicht mehr vorgelegt werden kann, weil diese nicht mehr existiert, muss der Beweis der Urheberschaft an einem Lichtbild anders geführt werden. Dazu kann letztlich alles vorgebracht werden, was hilft, den Richter zu überzeugen, also beispielsweise Zeugen, die bei der Fotoaufnahme dabei waren; ähnliche Fotos, aus denen ersichtlich wird, dass der Kläger auch das streitgegenständliche Foto angefertigt haben muss oder einen Nachweis darüber, dass der Kläger das streitgegenständlich Foto zeitliche früher als der Beklagte verwendet.
 
Der einzige schutz der halbwegs sicher ist, ist ein wasserzeichen im bild das man am besten als diagonalen schrift-balken quer über das bild zieht. Der lässt sich dann auch nicht mehr so einfach entfernen. Ein logo in einer der ecken bringt dagegen nicht übermäßig viel, da man dieses weg schneiden kann.
Dabei muß man den diagonalen balken auch nicht unbedingt sehen, wenn man die überlagerung entsprechend schwach ausfallen lässt. (10-15% in meinem fall) Dann ist er, ohne vergrößerung, auf "unruhigen flächen" quasi nicht zu sehen. Lediglich bei uni-farbenen flächen (z.b. himmel) funktioniert das nicht.
Alternativ könnte man vieleicht noch einen schriftsatz in das bild "verschlüsseln" und hoffen, das das bild vor der neu-veröffentlichung nicht neu kodiert/komprimiert wird.
 
Der einzige schutz der halbwegs sicher ist, ist ein wasserzeichen im bild das man am besten als diagonalen schrift-balken quer über das bild zieht. Der lässt sich dann auch nicht mehr so einfach entfernen. Ein logo in einer der ecken bringt dagegen nicht übermäßig viel, da man dieses weg schneiden kann.

Deswegen hab ich damit auch aufgehört meine Initialen in eine Ecke zu knallen. Letztlich bereitet mir ein Wasserzeichen zu viel Aufwand für das, was es bringen soll.
Wenn man es über das ganze Bild legt, braucht man das Bild auch gar nicht online posten.
Wenn jemand mein Bild aus dem Internet klaut, hat es ein späteres Datum als mein Bild und außerdem habe ich die RAWs
 
Die einfachste Methode ist die genannte Größenänderung. Du speicherst deine Bilder in voller Quali bei dir ab und bevor du sie öffentlich machst reduzierst du die größe um ein paar prozent. Das sieht niemand, reicht im Streitfall aber aus um zu beweisen, dass du das Original besitzt und sonst niemand (da man durch die Verkleinerung verlorene Informationen ohne das Original nicht zurückholen kann). Es ist hier zwar im Ernstfall etwas aufwendiger das nachzuweisen (also dass dein Bild das Original ist und nicht das vom Kläger wenn ers ggf. wieder größer gemacht hat) aber der Beweis ist sicher und eindeutig machbar - im Gegensatz zu allen anderen Dingen wie Wasserzeichen, EXIF usw die immer manipuliert werden können.
 
Würde noch prüfen, ob deine Software auch tatsächlich die EXIF Daten exportiert, das kann man gewöhnlich einstellen.
Ein Browser Add-On zum auslesen der Daten ist ebenfalls hilfreich.
Wasserzeichen ist mir bisher zu blöd, die kleinen lassen sich ganz einfach wegstempeln, die großen stören im Bild.
Schau dir auch mal Copytrack an, über die Seite kannst du geklaute Bilder von dir finden...

Zu 100% kann man sich eigentlich nicht schützen, wer Fotos im Netz zeigt riskiert eben auch das andere sich die runterladen.
Je mehr Geld du damit verdienst, umso interessanter wird Copytrack.
Im Fall eines Bilderklaus kannst du mit einem Klick eine Nachlizensierung veranlassen.
 
Falls du net Rechtschutzversicherung hast, kannst du auch da mal nachfragen.
Bei meiner sind Infos kostenlos und die können dir entweder genaue Infos geben oder dich an eine Stelle verweisen, die dir genauere Infos geben kann.
 
Wenn man es über das ganze Bild legt, braucht man das Bild auch gar nicht online posten.
Also irgendwo gibt es soetwas wie einen transparenz-effekt der es einem durchaus ermöglicht das wasserzeichen so unter zu bringen, das man es in original-auflösung nicht sieht. Aber wie gesagt, auf uni-farbenen flächen funzt das natürlich nicht. (weil man da jede manipulation sieht)

@Incredible Alk
Wie bekommst du ein wasserzeichen aus einem bild ohne bei genauer betrachtung die spuren zu sehen? Sicher, mit viel aufwand geht das vieleicht auch, aber steht dann noch aufwand und nutzen in einem vernünftigem verhältniss? Ich denke nicht!
Und von deiner warte aus gesehen wäre wohl der sicherste beweis, wenn man das datei erstell-datum vom server einfach abrufen könnte. Aber kann man das?
 
Der beste Schutz wäre, so wie es im Marktplatz vorgeschreiben ist, ein Handgeschreibener Zettel mit einer ID o.ä.

Bei den Exif-Daten kann es passieren, dass diese beim Upload verloren gehen.
z.B. sind Plattformen wie Facebook und Youtube eigentlich verpflichtet die Metadaten wegen Urheberschutz zu erhalten, im Fall des Videos aus der Eisenbahnstraße in Leipzig fehlen diese jedoch und das original Video ist verschwunden.

Die Dienstagmorgen-Show | Saechsische.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit wäre es aber ein anderes Bild, als das was der TE veröffentlicht hat.

Dazu lassen sich solche Bildmanipulationen mit Photoshop forensisch nachweisen.
 
Zurück