Störerhaftung: Langjähriger Rechtsstreit endet zugunsten des Beschuldigten

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Störerhaftung: Langjähriger Rechtsstreit endet zugunsten des Beschuldigten

Der Jahre andauernde Rechtsstreit zwischen Sony und Tobias McFadden hat ein überraschendes Ende genommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Klage des Musikkonzerns endgültig ab, dennoch ist das Thema Störerhaftung damit nicht vom Tisch.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: Störerhaftung: Langjähriger Rechtsstreit endet zugunsten des Beschuldigten
 
AW: Störerhaftung: Langjähriger Rechtsstreit endet zugunsten des Beschuldigten

Lässt auf mehr offene WLANs hoffen.

Dazu sind Abmahnungen zu illegalen Uploads generell haltlos, da der Anschlussinhaber sich gar nicht so schnell ermitteln lässt, wie die IPs bei den Providern gespeichert werden. Dafür sind die Gerichte zu langsam, um rechtzeitig eine Bestandsdatenauskunft zu erhalten.
 
AW: Störerhaftung: Langjähriger Rechtsstreit endet zugunsten des Beschuldigten

Eine breite Abdeckung mit völlig offenen WLANs ist auf jeden Fall wünschenswert und würde der Bevölkerung massiv helfen.

Ich könnte mir auch vorstellen, einen Teil meiner Bandbreite zu öffnen - beispielsweise mit einem Load-Balancer, der mir immer dann die meiste Bandbreite gewährt, wenn ich die Leitung selbst nutze. Ansonsten könnten andere sie nutzen.

Aber ich würde mein WLAN nur unter folgenden Umständen öffnen: Wenn ich 100% sicher bin und niemanden protokollieren muss. Die aktuelle Gesetzeslage hilft mir also nicht weiter, weil ich das WLAN ja direkt wieder dicht machen müsste, wenn ein "Hinweis" kommt.
 
AW: Störerhaftung: Langjähriger Rechtsstreit endet zugunsten des Beschuldigten

Lässt auf mehr offene WLANs hoffen.

Dazu sind Abmahnungen zu illegalen Uploads generell haltlos, da der Anschlussinhaber sich gar nicht so schnell ermitteln lässt, wie die IPs bei den Providern gespeichert werden. Dafür sind die Gerichte zu langsam, um rechtzeitig eine Bestandsdatenauskunft zu erhalten.

Es soll ja auch vorgekommen sein, dass die IP-Adressen, von den Abmahnanwältern "ermittelt", völlig falsch gewesen sind, da diese anderen Personen zugewiesen worden sind.
So sei eine Oma nachts "aktiv" gewesen, obwohl sie ihren Router (eigentlich) immer abends vor dem Schlafengehen komplett ausstellt.
Schön sind auch die Anschuldigungen, wo nicht einmal wirklich vollständige Daten inkl. Datum und Uhrzeit genannt werden können.
Und wenn solche Anwälte nachweislich auch noch Briefkastenfirmen für Softwareunternehmen der Prüfsoftware betreiben und mit Inkassovereinen geschäftlich verbunden sind, dann haben die auch ordentlich Dreck am Stecken.
 
AW: Störerhaftung: Langjähriger Rechtsstreit endet zugunsten des Beschuldigten

Eine breite Abdeckung mit völlig offenen WLANs ist auf jeden Fall wünschenswert und würde der Bevölkerung massiv helfen.

Ich könnte mir auch vorstellen, einen Teil meiner Bandbreite zu öffnen - beispielsweise mit einem Load-Balancer, der mir immer dann die meiste Bandbreite gewährt, wenn ich die Leitung selbst nutze. Ansonsten könnten andere sie nutzen.

Aber ich würde mein WLAN nur unter folgenden Umständen öffnen: Wenn ich 100% sicher bin und niemanden protokollieren muss. Die aktuelle Gesetzeslage hilft mir also nicht weiter, weil ich das WLAN ja direkt wieder dicht machen müsste, wenn ein "Hinweis" kommt.

Es soll ja auch vorgekommen sein, dass die IP-Adressen, von den Abmahnanwältern "ermittelt", völlig falsch gewesen sind, da diese anderen Personen zugewiesen worden sind.
So sei eine Oma nachts "aktiv" gewesen, obwohl sie ihren Router (eigentlich) immer abends vor dem Schlafengehen komplett ausstellt.
Schön sind auch die Anschuldigungen, wo nicht einmal wirklich vollständige Daten inkl. Datum und Uhrzeit genannt werden können.
Und wenn solche Anwälte nachweislich auch noch Briefkastenfirmen für Softwareunternehmen der Prüfsoftware betreiben und mit Inkassovereinen geschäftlich verbunden sind, dann haben die auch ordentlich Dreck am Stecken.

Die Lösung ist eigentlich ganz einfach. Freifunk e.V. (einfach mal googlen ;) ) bietet Sicherheit gegen Abmahnungen weil es ein VPN zu einer regionalen zentralen stelle aufbaut. Die eigene IP wird für das Öffentliche WLan also nicht benutzt. Kompatible router/APs reichen von 25€ billigst Hardware bis über 100€ Profi. In der Firmware lässt sich auch einstellen wie viel Bandbreite man teilen möchte. Anleitungen gibt es auf der Homepage von Freifunk. Ein Forum bei dem man Hilfe bekommt auch.

Das einzige was damit nicht geht, ist für die bereitstellung Geld zu verlangen ;)

Gruß
 
AW: Störerhaftung: Langjähriger Rechtsstreit endet zugunsten des Beschuldigten

Ich habe eine TPLink WR841N in Betrieb. Die Firmware ist in Null Komma Nix installiert und der Router läuft.
Damit ist man aus der Haftung raus und den potentiellen Ärger los. Mittlerweile leite ich da auch den Traffic bestimmter PCs drüber (per Ethernet).
 
AW: Störerhaftung: Langjähriger Rechtsstreit endet zugunsten des Beschuldigten

Bis jetzt sehe ich für mich trotzdem nur Nachteile darin, mein WLAN zu öffnen. Würde in meinem Fall vermutlich auch sonst niemandem was bringen, bei bestimmt 20 WLAN in Reichweite, die um den Äther kämpfen und dann vom zweiten Stock bis runter auf die Straße.
 
AW: Störerhaftung: Langjähriger Rechtsstreit endet zugunsten des Beschuldigten

Bis jetzt sehe ich für mich trotzdem nur Nachteile darin, mein WLAN zu öffnen. Würde in meinem Fall vermutlich auch sonst niemandem was bringen, bei bestimmt 20 WLAN in Reichweite, die um den Äther kämpfen und dann vom zweiten Stock bis runter auf die Straße.

Doch, bei Freifunk kannst du weiterhin auf dem gleichen Kanal dein eigenes Netz und das offene Freifunk-Netz bereitstellen. Die Netze sind voneinander getrennt und es geht einen Schritt weiter in Richtung überall Internet.
 
AW: Störerhaftung: Langjähriger Rechtsstreit endet zugunsten des Beschuldigten

Doch, bei Freifunk kannst du weiterhin auf dem gleichen Kanal dein eigenes Netz und das offene Freifunk-Netz bereitstellen. Die Netze sind voneinander getrennt und es geht einen Schritt weiter in Richtung überall Internet.

Trotzdem sind es viele WLANs und eine hohe Entfernung bis zum Zielort. Und bis jetzt habe ich überall Internet noch nicht vermisst. Andere mögen das anders sehen. Deswegen schrieb ich "für mich" und "in meinem Fall". ;)
 
AW: Störerhaftung: Langjähriger Rechtsstreit endet zugunsten des Beschuldigten

Eine breite Abdeckung mit völlig offenen WLANs ist auf jeden Fall wünschenswert und würde der Bevölkerung massiv helfen.

Ich könnte mir auch vorstellen, einen Teil meiner Bandbreite zu öffnen - beispielsweise mit einem Load-Balancer, der mir immer dann die meiste Bandbreite gewährt, wenn ich die Leitung selbst nutze. Ansonsten könnten andere sie nutzen.

Aber ich würde mein WLAN nur unter folgenden Umständen öffnen: Wenn ich 100% sicher bin und niemanden protokollieren muss. Die aktuelle Gesetzeslage hilft mir also nicht weiter, weil ich das WLAN ja direkt wieder dicht machen müsste, wenn ein "Hinweis" kommt.

Du meinst Quality of Service oder eher Traffic Shaping. Für Load Balancing bräuchtest zwei Leitungen.

Geht mit der Fritzbox ganz gut in kleinen Rahmen, versteckt sich dort hinter Priorisierung.

Aber ja ich hätte auch nichts dagegen einzuwenden meine 1Gbit/s Leitung zu teilen wenn ich die nicht benötige. Wahrscheinlich würde das in 90% der Fälle für alle WLAN Geräte im Haus reichen.. aber solang das nicht 100% sicher ist.

Gibt ja zB. die Möglichkeit Vodafone Hotspots als zweit WLAN zu betreiben, aber davon halte ich nichts.. das ist ja nur gegen Bezahlung an Vodafone (also der WLAN Surfende).
 
AW: Störerhaftung: Langjähriger Rechtsstreit endet zugunsten des Beschuldigten

Gibt ja zB. die Möglichkeit Vodafone Hotspots als zweit WLAN zu betreiben, aber davon halte ich nichts.. das ist ja nur gegen Bezahlung an Vodafone (also der WLAN Surfende).

Womit man dann auch gleich das UMTS nutzen kann, wenn vorhanden.
 
Zurück