EuGH: Online-Weiterveröffentlichung von Fotos bedarf erneuter Zustimmung des Urhebers

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Laut Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs bedarf die Online-Weiterveröffentlichung einer Fotografie, die von einer anderen Webseite stammt und und dort mit Zustimmung des Urhebers frei zugänglich ist, einer erneuten Zustimmung des Urhebers.

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AW: EuGH: Online-Weiterveröffentlichung von Fotos bedarf erneuter Zustimmung des Urhebers

Ich dachte, das sei so eh schon im deutschen Recht verankert.

Nur weil ein Werk nicht "Kopiergeschützt" irgendwo frei zugänglich Veröffentlicht wurde , heißt das nicht das man es generell vervielfältigen und anderswo (nochmal) verteilen darf.
Wobei dies im Internet so üblich war, und von vielen "Internet Natives" noch weitgehend so genutzt wird.
 
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Das problem ist nicht das europäische oder deutsche Recht! Das Problem ist die rechtegeltung im "Internet" ... Durch die Milliarden Nutzer und einfachste Möglichkeiten Bilder zu kopieren und weiterzuverbreiten, obliegt es nicht den Nutzern, solch Grundsatzprobleme der Justiz umzusetzen. Hier müssen Browserhersteller oder Plattformbetreiber Lösungen finden. Eine Copyright-Datenbank verknüpft mit jedem Bild. Alle reden von Blockchain aber keiner bringt sowas in Verbindung! Alleine die Tatsache, dass viele Server im Ausland stehen oder viele andere Dinge, sind solch Urteile völlig irrelevant. Es gibt so viele Urteile des EuGh, die bis heute nicht mal ansatzweise umgesetzt wurden.

Ich veröffentliche in einer geschlossenen Facebook-Gruppe oder WhatsApp-Gruppe Bilder, kopiert von einer Webseite, alleine da habe ich schon gegen das Urheberrecht verstoßen. Wer ist Rechteinhaber von welchen Werken? Wenn ich Screenshots im Spiel mache, muss ich bei Verkauf dieser, Zahlungen an den Hersteller leisten? Wenn Spielehersteller Bilder für PR-Zwecke veröffentlichen ist die Weiterverbreitung illigal? Videos von Youtube-Laden und auf die eigenen Server laden und diese dann monetarisieren, ist das Legal? All dinge, die nicht geregelt sind, wer soll da noch den Durchblick haben?
 
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Ich kann die Intetntion dahinter verstehen. Nur weil ich Partei A die Genemigung zur öffentlichen Nutzung gegeben habe, muss das für Partei B noch lange nicht gelten.
Auf der anderren Seite ist es momentan kaum umsetzbar weil in den aller meisten fällen schlicht die Informationen zum Urheber fehlen. Ich habe mit Außnahme ensprechender Portale gar nicht die Möglichkeit den Urheber um Erlaubniss zu fragen weil ich nicht mal weis wer das überhaupt ist. ... nur so rein hypotetisch.
 
AW: EuGH: Online-Weiterveröffentlichung von Fotos bedarf erneuter Zustimmung des Urhebers

Das problem ist nicht das europäische oder deutsche Recht! Das Problem ist die rechtegeltung im "Internet" ... Durch die Milliarden Nutzer und einfachste Möglichkeiten Bilder zu kopieren und weiterzuverbreiten, obliegt es nicht den Nutzern, solch Grundsatzprobleme der Justiz umzusetzen. Hier müssen Browserhersteller oder Plattformbetreiber Lösungen finden. Eine Copyright-Datenbank verknüpft mit jedem Bild. Alle reden von Blockchain aber keiner bringt sowas in Verbindung! Alleine die Tatsache, dass viele Server im Ausland stehen oder viele andere Dinge, sind solch Urteile völlig irrelevant. Es gibt so viele Urteile des EuGh, die bis heute nicht mal ansatzweise umgesetzt wurden.
Der Aufwand ist es nicht wert, da man sämtliche relevante CR Information eines Bildes mit Standard Hausmitteln löschen kann. Zur Not geht auch Screenshot --> Paint --> Ausschnitt --> neu speichern.

Es würde nur gehen wenn man CR Information unsichtbar im Bild hinterlegt, ähnlich wie es Druckerhersteller bei Ausdrucken machen aber auch das sind nur Algorithmen die geknackt werden. Von daher wäre eine Welt weite CR Datenbank nur Perlen vor die Säue. Als Fotograf sollte man es sich halt überlegen seine Werke in guter Auflösung online und für jeden gut zugängig bereit zu stellen.

MfG
 
AW: EuGH: Online-Weiterveröffentlichung von Fotos bedarf erneuter Zustimmung des Urhebers

Ich veröffentliche in einer geschlossenen Facebook-Gruppe oder WhatsApp-Gruppe Bilder, kopiert von einer Webseite, alleine da habe ich schon gegen das Urheberrecht verstoßen. Wer ist Rechteinhaber von welchen Werken? Wenn ich Screenshots im Spiel mache, muss ich bei Verkauf dieser, Zahlungen an den Hersteller leisten? Wenn Spielehersteller Bilder für PR-Zwecke veröffentlichen ist die Weiterverbreitung illigal? Videos von Youtube-Laden und auf die eigenen Server laden und diese dann monetarisieren, ist das Legal? All dinge, die nicht geregelt sind, wer soll da noch den Durchblick haben?
Im Zweifel verletzt du mit jeder Nutzung von Bildern und Videos, die du nicht selbst gemacht hast, anderer Leute Urheberrechte. Jedes Werk hat einen Urheber (Legaldefinition), der das ausschließliche Recht an der Nutzung aller Art hat. Daher entweder eigenes Zeug verwenden oder genau recherchieren.

Alleine die Tatsache, dass viele Server im Ausland stehen oder viele andere Dinge, sind solch Urteile völlig irrelevant. Es gibt so viele Urteile des EuGh, die bis heute nicht mal ansatzweise umgesetzt wurden.
Dass viele Verletzungen nicht verfolgt werden können stimmt, aber das spielt genau genommen keine Rolle, denn die Rechtsverletzung ist da, sanktionsfähig und im vorliegenden Fall hat es ja auch jemanden empfindlich getroffen.
 
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Das wird noch richtig lustig werden wenn es billige und brauchbare 3d Drucker gibt (BigMac drucken, iphone drucken usw).
Ist leider echt schwer Dinge zu regeln die so einfach kopiert werden können. Am besten wäre es wenn man den Wert solcher „Objekte“ neu beurteilt. Die Erschaffung sollte belohnt werden zmb über Steuern, die Kopie sollte Allgemeingut werden. Wert ensteht ja im Prinzip nur, wenn nicht jeder „Depp“ mit den Fingern schnippen kann, um es zu duplizieren. Fragen über Fragen :D
 
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Es würde nur gehen wenn man CR Information unsichtbar im Bild hinterlegt, ähnlich wie es Druckerhersteller bei Ausdrucken machen aber auch das sind nur Algorithmen die geknackt werden. Von daher wäre eine Welt weite CR Datenbank nur Perlen vor die Säue. Als Fotograf sollte man es sich halt überlegen seine Werke in guter Auflösung online und für jeden gut zugängig bereit zu stellen.

MfG

Alle Plattformen, Windows, Android und Apple müssten dafür ein System inform einer erweiterten Blockchain erstellen. Jedes erstelle Bild hat seinen eigenen Hash und ist einzigartig und in der Datei oder Grafik verankert. Wie ein Wasserzeichen. So kann man die Blockchain arbeiten lassen, bräuchte keine große Datenbank. Es obligt aber halt den Herstellern der Plattform soetwas umzusetzen.
 
AW: EuGH: Online-Weiterveröffentlichung von Fotos bedarf erneuter Zustimmung des Urhebers

Dann mache ich ein Screenshot und der Hashwert ist futsch. ;)

MfG
 
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