Mitnutzungsvereinbarung

Gibt doch bereits 3 Urteile dieses Jahr wo trotz dem der Anschlussinhaber verurteilt wurde ! Trotz der änderung
 
Oh, okay. Die habe ich dann wohl verpasst. Dann erst recht zum Anwalt und einen individuellen Vertrag aufsetzen, der auch die neuen Gegebenheiten (wie Gesetzeslage und Rechtsprechung) berücksichtigt.
Ein Vordruck von bspw. 2007 (wie von dir verlinkt) könnte da zu große Lücken beinhalten.
 
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