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Rote Ampel fürs Internet: Brüssel erlaubt Netzsperren
Ab 2020 kann es passieren, dass bestimmte Internetseiten gesperrt werden können, »um das Risiko einer schwerwiegenden Schädigung der Kollektivinteressen von Verbrauchern zu verhindern«. Dafür sollen Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Luftfahrt- oder das Eisenbahn-Bundesamt zuständig sein. Möglich gemacht hat das eine Entscheidung der EU in Brüssel, wie »Der Spiegel« schreibt:
Netzsperren: Neue EU-Verordnung erlaubt Blockade bestimmter Webseiten - SPIEGEL ONLINE
Ab 2020 kann es passieren, dass bestimmte Internetseiten gesperrt werden können, »um das Risiko einer schwerwiegenden Schädigung der Kollektivinteressen von Verbrauchern zu verhindern«. Dafür sollen Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Luftfahrt- oder das Eisenbahn-Bundesamt zuständig sein. Möglich gemacht hat das eine Entscheidung der EU in Brüssel, wie »Der Spiegel« schreibt:
Netzsperren: Neue EU-Verordnung erlaubt Blockade bestimmter Webseiten - SPIEGEL ONLINE