Internet und TV: Nach Umzug müssen Kunden auch ohne Verfügbarkeit erst mal zahlen

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Gemäß aktuellen Gerichtsurteilen müssen Internet- und Kabelfernsehkunden nach einem Umzug ihren alten Vertrag weiterzahlen, auch wenn der Anbieter am neuen Wohnort gar nicht vertreten ist. Die Richter entschieden, dass das Sonderkündigungsrecht mit dreimonatiger Frist nicht vorzeitig erfolgen dürfe, sondern erst ab dem ersten Tag des Umzugs, da sonst die Gefahr missbräuchlicher Nutzung zu groß sei.

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AW: Internet und TV: Nach Umzug müssen Kunden auch ohne Verfügbarkeit erst mal zahlen

is mir auch passiert, beste möglichkeit ist sich sofort umzumelden sobald man seinen alten mietvertrag kündigt... auch wenn man noch nicht in der neuen wohnung wohnt...
 
AW: Internet und TV: Nach Umzug müssen Kunden auch ohne Verfügbarkeit erst mal zahlen

Für den Kunden natürlich blöd, macht aber Sinn. Anstonsten könnte ja jeder einfach behaupten in drei Monaten umzuziehen, und dann letztendlich doch nicht den Wohnort wechseln. Der Anbieter kann das ja nicht mehr feststellen wenn der Vertrag schon gekündigt wurde, da eben dann kein Vertrag mehr zwischen Kunde und Anbieter besteht.

Einen faden Beigeschmack hat es dennoch.
 
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das bekommen die schon mit, meinen vertrag haben die auch nur nach der vorlage der ummeldebescheinigung gekündigt... das ist einfach nur eine ausnutzung der rechtslage und eine abzocke der kunden...
 
AW: Internet und TV: Nach Umzug müssen Kunden auch ohne Verfügbarkeit erst mal zahlen

Für den Kunden natürlich blöd, macht aber Sinn. Anstonsten könnte ja jeder einfach behaupten in drei Monaten umzuziehen, und dann letztendlich doch nicht den Wohnort wechseln. Der Anbieter kann das ja nicht mehr feststellen wenn der Vertrag schon gekündigt wurde, da eben dann kein Vertrag mehr zwischen Kunde und Anbieter besteht.

Einen faden Beigeschmack hat es dennoch.
Bei einer Sonderkündigung muss normalerweise ein Nachweiß vorgelegt werden.
In dem Fall eine Meldebescheinigung.

Also ganz so einfach ist es nämlich nicht. :ugly:

Es geht hier viel eher darum, das Kunden jene schon Monate vorher vorgelegt hatten und die 3 Monate direkt losgingen.
Korrekt wäre aber tatsächlich der Tag des Umzugstermins + 3 Monate.
Siehe Sterbefall und Todesdatum. ;)
 
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Hm, ich bin etwas übermüdet, und daher vermutlich gerade schwer von Begriff. :D

Als ich Anfang letzten Jahres (Januar) so grob den Umzugstermin kannte (Mai), hab ich bei Unitymedia angerufen, und gefragt wann ich kündigen muß, damit ich in der alten Wohnung bis zum letzten Tag Internetz habe, und gleichzeitig in der neuen Wohnung (nach dem Umzug) nicht einen Tag noch weiter zahlen muß. Man sagte mir, ich müsse min. 3 Monate vorher kündigen/Bescheid sagen (bei mir waren es ja sogar ~5 Monate vorher), und nach Zusendung der Meldebescheinigung bezahle ich zu dem dort angegebenen Datum nichts mehr. So war es dann auch (bin an einem Sonntag aus der alten Wohnung raus, und am Montag hab ich mich auf der Stadt umgemeldet).

Versteh ich das Urteil richtig, dass diese 3 Monate jetzt erst NACH dem Umzug (also schon in der neuen Wohnung) anfangen? :what:
Korrekt wäre aber tatsächlich der Tag des Umzugstermins + 3 Monate.
Warum ist es korrekt noch 3 Monate für eine Leistung zu bezahlen, die gar nicht mehr erbracht wird?
 
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Warum ist es korrekt noch 3 Monate für eine Leistung zu bezahlen, die gar nicht mehr erbracht wird?

Weil eben die Leistung selbst trotzallem erbracht wird. ^^

Die Leistung kann man ja trotzallem nutzen, nur eben nicht für den neuen Standort.

Es heißt ja nicht, das die Leitung vorzeitig gekappt wird. Heißt also die Leistung wird eben doch erbracht. ;)

Im Normalfall zahlt man für die alte Wohnung bei Kündigung auch noch für 3 Monate.
Heißt das also, wenn ich schon bereits im ersten Monat in die neue Wohnung ziehe, das die Leistung meines alten Vermieters nicht mehr erbracht wird? ^^

Gut man möchte lieber das Sonderkündigungsdatum ab dem Tag der Meldung vom Kd. geltend machen?
Das hieße allerdings im Umkehrschluss das beim Sterbefall nicht das Datum der Sterbeurkunde gilt, sondern der Zeitpunkt der Meldung.
Das kann genauso wenig im Interesse sein.
Nur kann man eine Regelung nicht in einem Fall mal so und bei einem anderen Mal wieder so zurecht rücken, wie es einem genehm ist. ;)
 
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Hier stirbt man ja aber nicht. Man möchte nur umziehen.
Sollte man differenzieren. Zumindest als Konsument.

Der Grund eines Missbrauch ist mE völliger Blödsinn.
Genausogut könnte in der Bestimmung zum Sonderkündigungsrecht stehen, dass der Nachweis des Umzuges nachgereicht werden muss.
Versäumt man dies: es entsteht eine Sonderzahlung oder das Sonderkündigungsrecht wird aufgehoben.
Das gleiche wenn man nachträglich keine Umzugsmeldung vorlegen kann: Der Vertrag läuft weiter und bis Dato nicht geleistete Zahlungen sind zu begleichen.
Obendrauf natürlich noch eine Strafzahlung, wegen betrügerische Absichten und obendrein besteht dann noch die Möglichkeit dem Kunden auf Lebenszeit weitere Leistungen zu verwehren. Der bekommt eben nie mehr dort einen Vertrag.

Diese 3 Monate weitere Zahlung ist lediglich eine Kündigungsfrist, bei der die Leistung bis zum Stichtag weiterhin erbracht wird.

Was aber hier erwartet wird ist eine pauschale Sonderzahlung, quasi ein freikaufen aus dem Vertrag.

Bedenke. Beim Umzug fallen für den Kunden zusätzliche Kosten an, wenn der Vertrag weiter laufen soll.
Ist üblich und bekannt.
Wie soll der Anbieter jetzt in der neuen Wohnung die Leistung zur Verfügung stellen können, wenn die Gebühr fehlt, die der Kunde dafür eigtl zu entrichten hat?

Wir haben also 3 unterschiedliche Fälle: Sterbefall, Umzug, Kündigung (Sonderkündigung)
Ich sehe da aber kein freikaufen.
Und auch nicht, warum es nicht möglich sein soll nachträglich zu dokumentieren, dass der Umzug stattgefunden hat um die Bearbeitung der Sonderkündigung abzuschließen.

Das ist aber nur meine Ansicht dazu.
 
AW: Internet und TV: Nach Umzug müssen Kunden auch ohne Verfügbarkeit erst mal zahlen

Hm, ich bin etwas übermüdet, und daher vermutlich gerade schwer von Begriff. :D

Als ich Anfang letzten Jahres (Januar) so grob den Umzugstermin kannte (Mai), hab ich bei Unitymedia angerufen, und gefragt wann ich kündigen muß, damit ich in der alten Wohnung bis zum letzten Tag Internetz habe, und gleichzeitig in der neuen Wohnung (nach dem Umzug) nicht einen Tag noch weiter zahlen muß. Man sagte mir, ich müsse min. 3 Monate vorher kündigen/Bescheid sagen (bei mir waren es ja sogar ~5 Monate vorher), und nach Zusendung der Meldebescheinigung bezahle ich zu dem dort angegebenen Datum nichts mehr. So war es dann auch (bin an einem Sonntag aus der alten Wohnung raus, und am Montag hab ich mich auf der Stadt umgemeldet).

Versteh ich das Urteil richtig, dass diese 3 Monate jetzt erst NACH dem Umzug (also schon in der neuen Wohnung) anfangen? :what:

Warum ist es korrekt noch 3 Monate für eine Leistung zu bezahlen, die gar nicht mehr erbracht wird?

Am Ende kommt es ganz darauf an was der Anbieter akzeptiert und was nicht. Hier ging es um die grundsätzliche Frage ab wann man das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen darf. Die Verbraucherzentrale sagt ab dem Moment ab dem fest steht das die Leistung nicht erbracht werden kann und Vodafone/Kabel Deutschland sagen erst ab dem Moment wo die Leistung nicht erbracht werden kann. Das Gericht hat nun entschieden das erst ab dem Moment ab dem die Leistung nicht erbracht werden kann, sprich man in der neuen Wohnung auch wirklich wohnt, das Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann. So lange man nicht in der neuen Wohnung wohnt, kann der Anbieter seine Leistung liefern und die Absicht den Wohnort zu wechseln reicht nicht aus um Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht zu machen.

Mit dem Urteil kann es sein das ein Anbieter die Ummeldebescheinigung für die Nutzung des Sonderkündigungsrechtes nicht mehr akzeptiert sondern einen Nachweis darüber haben möchte, dass man in der neuen Wohnung wohnt. Die Leistung erbringt der Anbieter für die 3 Monate zudem schon, nur halt in der alten Wohnung.
 
AW: Internet und TV: Nach Umzug müssen Kunden auch ohne Verfügbarkeit erst mal zahlen

Weil eben die Leistung selbst trotzallem erbracht wird. ^^

Die Leistung kann man ja trotzallem nutzen, nur eben nicht für den neuen Standort...

Es heißt ja nicht, das die Leitung vorzeitig gekappt wird. Heißt also die Leistung wird eben doch erbracht. ;)


zitat aus dem bericht: "Die Richter entschieden, dass das Sonderkündigungsrecht mit dreimonatiger Frist nicht vorzeitig erfolgen dürfe, sondern erst ab dem ersten Tag des Umzugs..."

Wenn ich erst nach dem Umzug den internetanbieter kündigen darf und dann auch noch 3 monate zahlen soll (für die alte wohnung in der ich schon ausgezogen bin und bereits neue leute drinnen wohnen) wie soll ich denn bitte die bezahlte leistung nutzen können??

Beispiel aus meiner gegend: ich wohne in bayern und nutze KabelD, ziehe aber in die nachbarstadt nach Baden Württemberg wo es KabelD nicht gibt, dafür aber kabelBW... Jetzt zahle ich nach Umzug 3 monate lang den alten KabelD anschluss obwohl ich ja bereits umgezogen bin und zus. schliesse ich einen vertrag mit KabelBW da ich trotzdem ins internet will...
Der neue mieter aus meienr alten bude in bayern schliesst bei KabelD natürlich nen neuen vertrag ab und der vormieter aus meiner neuen bude zahlt für die 3 monate auch schon das internet.... Und die gewinner sind KabelD und KabelBW da sie für einen anschluss doppelt abkasieren dürfen und kein kunde etwas davon hat... Absolute Abzocke an uns Kunden!!!
 
AW: Internet und TV: Nach Umzug müssen Kunden auch ohne Verfügbarkeit erst mal zahlen

Da man in der Regel relativ selten umzieht, Verträge sich in 90% der Fälle eh mitnehmen lassen und auch vor Ort in der neuen Wohnung funktionieren und die 3monatsgebuehren bei grade mal im schnitt bei 60-150€ liegen dürften, ist dass viel heisse Luft um nichts die hier mal wieder abgelassen wird im forum.

Wie die internetnerds jedes kleine DSL oder DOCSIS problemchen dieser Welt als halben Weltuntergang sehen ist lächerlich....
 
AW: Internet und TV: Nach Umzug müssen Kunden auch ohne Verfügbarkeit erst mal zahlen

zitat aus dem bericht: "Die Richter entschieden, dass das Sonderkündigungsrecht mit dreimonatiger Frist nicht vorzeitig erfolgen dürfe, sondern erst ab dem ersten Tag des Umzugs..."

Wenn ich erst nach dem Umzug den internetanbieter kündigen darf und dann auch noch 3 monate zahlen soll (für die alte wohnung in der ich schon ausgezogen bin und bereits neue leute drinnen wohnen) wie soll ich denn bitte die bezahlte leistung nutzen können??

Beispiel aus meiner gegend: ich wohne in bayern und nutze KabelD, ziehe aber in die nachbarstadt nach Baden Württemberg wo es KabelD nicht gibt, dafür aber kabelBW... Jetzt zahle ich nach Umzug 3 monate lang den alten KabelD anschluss obwohl ich ja bereits umgezogen bin und zus. schliesse ich einen vertrag mit KabelBW da ich trotzdem ins internet will...
Der neue mieter aus meienr alten bude in bayern schliesst bei KabelD natürlich nen neuen vertrag ab und der vormieter aus meiner neuen bude zahlt für die 3 monate auch schon das internet.... Und die gewinner sind KabelD und KabelBW da sie für einen anschluss doppelt abkasieren dürfen und kein kunde etwas davon hat... Absolute Abzocke an uns Kunden!!!

Mir ist das jetzt erst widerfahren. Als strikt regionaler Anbieter (mit eigenen, sogar den besten, Leitungen in der Stadt) konnte er 200Km weiter natürlich nicht „liefern“.

Die Rechtslage ist so aber auch nachvollziehbar:

Der Verbraucher wird schon umfassend geschützt und muss jetzt nur noch 3 Monate weiter zahlen. Dem Anbieter entgehen in meinem Fall aber immer noch 7 Zahlungen. Für die Konstellation, dass ich frischer Neukunde wäre, würde dadurch ein großer Vertrauensbruch für den Provider entstehen. Das dt Recht kann halt nicht nur von den großen liquiden Konzernen ausgehen.

Allgemein können wir über dieses Urteil also froh sein. Denn gerade wir schaffen ja das Hindernis, dass er nicht mehr leisten kann. Nur weil unsere Wohnung / unser Haus so besonders geschützt wird, haben wir überhaupt dieses Sonderkündigungsrecht erhalten.
 
AW: Internet und TV: Nach Umzug müssen Kunden auch ohne Verfügbarkeit erst mal zahlen

Da man in der Regel relativ selten umzieht, Verträge sich in 90% der Fälle eh mitnehmen lassen und auch vor Ort in der neuen Wohnung funktionieren und die 3monatsgebuehren bei grade mal im schnitt bei 60-150€ liegen dürften, ist dass viel heisse Luft um nichts die hier mal wieder abgelassen wird im forum.

Für einige Leute sind 60-150 € trotzdem viel Geld :schief:. Bisschen recht gebe ich trotzdem :daumen:
Ich bin nämlich auch gerade umgezogen und da kann mich mein jetziger Anbieter eben nicht versorgen... gar nicht. Meine Freundin versteht das z.B. gar nicht warum wir 3 Monate für nichts bezahlen müssen. Ich sehe das bisschen anders, schließlich hat man halt mal einen Vertrag unterschrieben... da kann man froh sein das es ein Sonderkündigungsrecht gibt :daumen:
Bei mir wurde z.B. die Kündigungsbestätigung vom Vermieter akzeptiert und dann das Vertragsende mitgeteilt.
 
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Das bedeutet also, dass man nicht 3 Monate zuvor kündigen kann, selbst wenn man dem bisherigen Vermieter gekündigt hat, was ja ebenfalls eine 3 monatige Frist hat?

Wenn man bedenkt, wie stressig/teuer ein Umzug ist, braucht man sicher nicht noch mehr Kosten und Stress. Man könnte meinen, man ist kein Kunde, sondern ein Gefängnisinsasse. Automatische Vertragsverlängerungen um 12 Monate sind genauso besch...eiden. Und das von wegen man hätte einen Vertrag unterzeichnet... Welche Alternativen gibt es denn, außer kein Internet zu nutzen? Man ist also gezwungen zu unterschreiben, oder zu verzichten und die Unternehmen wissen das und nutzen es aus. Nennt man auch Machtmissbrauch.

Wir wollen uns grad eine neue Wohnung anschauen, bei welcher scheinbar nur Kabel Deutschland, sprich Vodafone genutzt werden kann (das allein finde ich schon dreist). Mal sehn, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, den alten Vertrag mitzunehmen, welchen ich jederzeit kündigen kann.
 
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Wenn man bedenkt, wie stressig/teuer ein Umzug ist, braucht man sicher nicht noch mehr Kosten und Stress. Man könnte meinen, man ist kein Kunde, sondern ein Gefängnisinsasse. Automatische Vertragsverlängerungen um 12 Monate sind genauso besch...eiden. Und das von wegen man hätte einen Vertrag unterzeichnet... Welche Alternativen gibt es denn, außer kein Internet zu nutzen? Man ist also gezwungen zu unterschreiben, oder zu verzichten und die Unternehmen wissen das und nutzen es aus. Nennt man auch Machtmissbrauch.

Bei der Logik kannst du auch in einen Supermarkt gehen und alles umsonst haben wollen. Was für eine Alternative gibt es denn, außer nicht einzukaufen?
Du würdest ja zahlen, aber nicht für die Verpackungen... und die Waren müssen größer sein... ach und wenn man schon dabei ist, dann auch zu einem Preis, den du selbst bestimmen kannst...

Sorry, aber das "Argument" Vertrag oder kein Internet war ja mal unterirdisch schlecht.
 
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Weil eben die Leistung selbst trotzallem erbracht wird. ^^
Wenn ich eine Leistung nicht mehr nutze, bzw. aufgrund des Umzuges gar nicht mehr nutzen kann, dann wird sie auch nicht mehr erbracht.
Im Normalfall zahlt man für die alte Wohnung bei Kündigung auch noch für 3 Monate.
Deswegen kündigt man die alte Wohnung auch schon 3 (bzw. 6/9/12) Monate BEVOR man aus ihr auszieht, und nicht erst am Tag an dem man auszieht. Wenn mir heute einfällt das ich morgen ausziehe, und ich dann erst den Internetzugang kündige, ok, dann 3 Monate verschenkt. Aber ich spreche ja davon vorzeitig zu kündigen.
Was du immer mit dem Sterbefall willst, hier geht es um den Umzug und die Frage, warum die 3 Monate erst ab dem Tag anfangen sollen, an dem man ausgezogen ist.
Das Gericht hat nun entschieden das erst ab dem Moment ab dem die Leistung nicht erbracht werden kann, sprich man in der neuen Wohnung auch wirklich wohnt, das Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann. So lange man nicht in der neuen Wohnung wohnt, kann der Anbieter seine Leistung liefern und die Absicht den Wohnort zu wechseln reicht nicht aus um Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht zu machen.
Dann ist dieses Urteil völliger Blödsinn, komplett am Konsumenten vorbei und die Zahlungen als mMn ungerechtfertigte "Ablöse/Bonuszahlung" für den ISP zu bewerten. Es gibt schließlich keinen logischen Grund, diese 3 Monate erst ab dem Tag laufen zu lassen, ab dem man schon in der neuen Wohnung wohnt - wenn man den ISP schon 3 Monate vor dem Umzug informiert.

Ich kann mich ja auch schon 3 Monate vor dem Umzug auf der Gemeinde ummelden, was hat das Urteil dann bewirkt? Oder muß erst ein Gutachter/Detektiv prüfen, ab welchem Tag ich wirklich in der neuen Wohnung wohne?
 
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Wenn ich erst nach dem Umzug den internetanbieter kündigen darf und dann auch noch 3 monate zahlen soll (für die alte wohnung in der ich schon ausgezogen bin und bereits neue leute drinnen wohnen) wie soll ich denn bitte die bezahlte leistung nutzen können??

Beispiel aus meiner gegend: ich wohne in bayern und nutze KabelD, ziehe aber in die nachbarstadt nach Baden Württemberg wo es KabelD nicht gibt, dafür aber kabelBW... Jetzt zahle ich nach Umzug 3 monate lang den alten KabelD anschluss obwohl ich ja bereits umgezogen bin und zus. schliesse ich einen vertrag mit KabelBW da ich trotzdem ins internet will...
Der neue mieter aus meienr alten bude in bayern schliesst bei KabelD natürlich nen neuen vertrag ab und der vormieter aus meiner neuen bude zahlt für die 3 monate auch schon das internet.... Und die gewinner sind KabelD und KabelBW da sie für einen anschluss doppelt abkasieren dürfen und kein kunde etwas davon hat... Absolute Abzocke an uns Kunden!!!

Ich habe es doch mit dem Beispiel 3 Monatsmieten bei Umzug begründet wieso. O.o

Wann kündigst du dein Missverhältnis? Doch wohl dann erst, wenn du eine neue Wohnung gefunden hast.
In vielen Fällen könnte man jetzt direkt ab den nächsten bzw. übernächsten Monat die neue Wohnung beziehen.
Trotzdem zahlst du ja noch für die alte Wohnung.
Heißt hier genau das Gleiche.

Ob das jetzt anders herum richtig oder falsch ist, ist wieder eine ganz andere Frage. ;)

Wenn ich eine Leistung nicht mehr nutze, bzw. aufgrund des Umzuges gar nicht mehr nutzen kann, dann wird sie auch nicht mehr erbracht.

Deswegen kündigt man die alte Wohnung auch schon 3 (bzw. 6/9/12) Monate BEVOR man aus ihr auszieht, und nicht erst am Tag an dem man auszieht. Wenn mir heute einfällt das ich morgen ausziehe, und ich dann erst den Internetzugang kündige, ok, dann 3 Monate verschenkt. Aber ich spreche ja davon vorzeitig zu kündigen.

In welcher perfekten Welt klappte bei dir ein Umzug haargenau am Tag 1 nach den 3 bzw. 6 Monaten?

Kann mir schwer vorstellen das du erst am letzten Miettag beginnst komplett alles rüberzupacken und dann noch die Wohnung für die Übergabe pikobello vorbereitest. ^^

Heißt man wohnt meist dann schon vorher in der neuen Wohnung, zahlt aber trotzdem noch für die alte. ;)
 
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@ bartsenden

Indeed!

Als Vergleich:
Man mietet sich im Urlaubsland ein Auto und nach Rückreise zahlt man die KFZ-Steuer für dieses Miet-Auto wobei man es garnich benutzen kann und es einem auch garnich gehört.
 
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Dann ist dieses Urteil völliger Blödsinn, komplett am Konsumenten vorbei und die Zahlungen als mMn ungerechtfertigte "Ablöse/Bonuszahlung" für den ISP zu bewerten. Es gibt schließlich keinen logischen Grund, diese 3 Monate erst ab dem Tag laufen zu lassen, ab dem man schon in der neuen Wohnung wohnt - wenn man den ISP schon 3 Monate vor dem Umzug informiert.

Ich kann mich ja auch schon 3 Monate vor dem Umzug auf der Gemeinde ummelden, was hat das Urteil dann bewirkt? Oder muß erst ein Gutachter/Detektiv prüfen, ab welchem Tag ich wirklich in der neuen Wohnung wohne?

Wieso ist das Blödsinn? Was kann denn dein Vertragspartner dafür das dir in den Sinn kommt umzuziehen. Richtig gar nichts. Er würde ja seine Leistungen gemäß Vertrag auch erfüllen. Deswegen ist es nur logisch dass das Sonderkündigungsrecht erst greift mit einer Ummeldebescheinigung.

Mein Vertrag ohne Sonderkündigungsrecht würde zum Beispiel noch dieses Jahr bis Ende August laufen, so zahle ich nur bis Ende März
 
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Bei jedem seriösen Vertragspartner hat man im Regelfall 3 Monate Kündigungsfrist bei normaler Laufzeit und ein 14 tägiges Sonderkündigungsrecht (Preiserhöhungen usw.)

Wer findet den Fehler bei den Gierlappen Providern ........... Frechheit 3 Monate Sonderkündigungsrecht

und hat nischt mit der Vertragsgrundlage zu tun, können ja auch immer wenn Sie wollen den Preis anheben da darf man selber ja auch mal umziehen. Wozu gibt es sonst das Sonderkündigungsrecht und bei gängigen 14 Tagen gebe es auch nicht den Streit denke ich mal.
 
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