BGH-Urteil: Paypal-Käuferschutz ist nicht die letzte Instanz

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Der Paypal-Käuferschutz ist nicht die letzte Instanz bei Streitigkeiten. Das hat der BGH nun festgelegt. Aus Käufer-Seite war das bereits klar, aber nicht aus Verkäuferseite. Kommt es zu Streitigkeiten, können beide Seiten ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen. Der Verkäuferschutz ist höchstens eine Vorstufe zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten.

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AW: BGH-Urteil: Paypal-Käuferschutz ist nicht die letzte Instanz

Grundlegend wurde es Zeit, dass die Judikative sich hier einschaltet. Ich finde paypal eine gute Sache. Nutze es für bestimmte Sachen sehr gerne. Auch den Käuferschutz finde ich gut. Aber wie bei so vielen Dingen wurde damit seitens der Käufer auch Schindluder mit betrieben. Und das macht das eigentlich gute System kaputt.
Allein in den PC- Foren liest man immer wieder: Paypal als Käufer - auf jeden Fall; Paypal als Verkäufer- niemals. Allein daran sieht man doch, dass da was in Shieflage ist.
Ist ähnlich, wie mit der Regelung bei online- Einkauf und dem 14 tägigem Rückgaberecht. Eine für den Käufer geniale Sache. Aber ein paar Idioten nutzen das System für Bullshit aus, bestellen sich 10 CPU's und schicken 9 davon zurück. Das OC- Wunder bleibt, der REst zurück. Und alles auf Kosten der Händler. Sorry, aber das kann's nicht sein.
Und wie oft hört man, das Käufer mehr oder weniger grundlos, ihr Geld bei Paypal wieder zurück holen. Und wenn nur 25% von den Meldungen / Posts richtig sind muss man sich nicht wundern.
 
AW: BGH-Urteil: Paypal-Käuferschutz ist nicht die letzte Instanz

Leider gibt es immer wieder Leute die das Ausnutzen.
Die Erfahrung habe ich bei Privaten Verkäufen auch schon gemacht.
Darum, Kaufen tue ich noch mit Paypal. Aber Verkaufen nicht mehr.
 
AW: BGH-Urteil: Paypal-Käuferschutz ist nicht die letzte Instanz

Irgendwie bin ich bisher immer davon ausgegangen, das Paypal nicht die letzte Instanz sein kann. :huh:

Paypal ist doch eigentlich nur ein Dienstleister, ergo spielte es (zumindest für mich "Dummen") noch nie eine Rolle wer das Geld wohin schiebt (wenn Paypal es vom Verkäufer zurückholt), wenn es ungerechtfertigt passiert (so dachte ich) kann der Verkäufer doch immer den Rechtsweg gehen. Und soweit ich das verstanden habe, hat das Urteil jetzt nichts anderes gesagt. Wenn ich nachweislich berechtigt den Käuferschutz beantrage (zb. Ware nicht oder defekt erhalten), dann wird wohl auch das Gericht meine Auffassung teilen. Und wenn ich den Käuferschutz missbrauche (wie in dem Beispiel mit dem akzeptierten unversicherten Versand von Privat), dann wird das Gericht wohl die Auffassung des Verkäufers teilen.

Also wieso sollte Paypal (vor dem Urteil) hier die letzte Instanz sein? Oder versteh ich hier irgendwas nicht?

Und wie oft hört man, das Käufer mehr oder weniger grundlos, ihr Geld bei Paypal wieder zurück holen. Und wenn nur 25% von den Meldungen / Posts richtig sind muss man sich nicht wundern.
Im Internetz hört man immer viel. Außerdem, von wievielen Transaktionen mit Missbrauch sprechen wir? 0,01%? 0,001%?
 
AW: BGH-Urteil: Paypal-Käuferschutz ist nicht die letzte Instanz

Paypal als Käufer - auf jeden Fall; Paypal als Verkäufer- niemals.
Das Problem der Verkäufer ist: Sie wollen den Obulus den Paypal im Falle eines Verkaufs erhält, nicht zahlen. Ich nutze Paypal von Anfang an und habe nie schlechte Erfahrungen gemacht.
Wenn ich nachweislich berechtigt den Käuferschutz beantrage (zb. Ware nicht oder defekt erhalten), dann wird wohl auch das Gericht meine Auffassung teilen.
Wenn Du von mir als Privatperson etwas kaufst und ich schließe per Hinweis jegliche Gewährleistung aus, bleibst Du auf dem Artikel sitzen. Da hilft Dir auch kein Anwalt.
 
AW: BGH-Urteil: Paypal-Käuferschutz ist nicht die letzte Instanz

Das Problem der Verkäufer ist: Sie wollen den Obulus den Paypal im Falle eines Verkaufs erhält, nicht zahlen. ....

Ich denke, es geht, bei allem was ich bisher zu paypal in den Foren gelesen habe, weniger um den "kleinen Obulus", den paypal sich beim Verkauf nimmt (der ist bis jetzt aus meiner Sicht vollkommen vertretbar in seiner Höhe, mal schauen wohin die Reise da in Zukunft gehen wird), sondern es geht eher um die Unsicherheit beim Käuferschutz. Das halt eben dieser missbraucht wird.
Klar, wenn es dann vor Gericht geht, bekomme ich Recht, aber bisdanhin ist die Kohle erstmal weg.
 
AW: BGH-Urteil: Paypal-Käuferschutz ist nicht die letzte Instanz

Im Internetz hört man immer viel. Außerdem, von wievielen Transaktionen mit Missbrauch sprechen wir? 0,01%? 0,001%?

1.) Selbst bei "nur" 0,001% Transaktionen sind das dann bei Amazon wieviele pro Stunde?
2.) Wenn es Dich betrifft dürfte das eh egal sein da es dann eine zuviel war.
Das Problem an dem Problem (:ugly:) ist wie immer man hört nur von den mies gelaufenden Dingen.
 
AW: BGH-Urteil: Paypal-Käuferschutz ist nicht die letzte Instanz

Ich wurde auch schon einmal Opfer eines KS Missbrauchs. Seitdem habe ich folgendes Prinzip:

Als Verkäufer akzeptiere ich PayPal bis 100€, bei Enthusiasten-Produkten (Heimkino) auch bis 200/300€. Bei letzteren ist der Käuferkreis gering und man merkt sofort, ob sich jemand auskennt und somit vertrauenswürdig ist. Meine PC Builds verkaufe ich prinzipiell nur per Abholung.

Da ist es fast schon Gesetz, dass man bei einer „PayPal?“ Anfrage, 2 Tage später eine „Achtung Betrüger hatte Kontakt mit Ihnen“-E-Mail im Postfach hat.
 
AW: BGH-Urteil: Paypal-Käuferschutz ist nicht die letzte Instanz

Wenn Du von mir als Privatperson etwas kaufst und ich schließe per Hinweis jegliche Gewährleistung aus, bleibst Du auf dem Artikel sitzen. Da hilft Dir auch kein Anwalt.
Da bist du falsch informiert. Du kannst ausschließen was du willst, der Artikel muß schon über die von dir beworbenen Eigenschaften verfügen, und im beschriebenen Zustand sein. Gewährleistung bezieht sich auf einen Defekt/Ausfall über einen definierten Zeitraum. Das hat überhaupt nichts mit dem Zustand/den Eigenschaften der Ware bei Erhalt/Zustellung zu tun. Wenn die Ware nicht in dem von dir beschrieben Zustand ist, dann hast du mich belogen/betrogen. Werden wir uns anschließend nicht einig (zb. teilweise Kaufpreiserstattung), und verweigerst auch du die Rücknahme/Rückabwicklung, dann wirst du (sofern du dem Rat deines Anwalts nicht nachkommst) vor Gericht den Kürzeren ziehen - eben weil es dann Betrug ist.
 
AW: BGH-Urteil: Paypal-Käuferschutz ist nicht die letzte Instanz

Wie es zu erwarten war, ist dieser weder für Käufer, noch Verkäufer die letzte Instanz.
Da ziehen sich mit die Zehennägel hoch. Selbstverständlich kann der Zugang zu staatlichem Rechtsschutz nicht vertraglich ausgeschlossen werden :ugly: (maximal kann man sich auf ein Schiedsverfahren festlegen, was aber auch in der ZPO reglementiert ist und damit unter staatlichen Rechtsschutz fällt). Darum ging es in dem Urteil auch garnicht. Es ging um ganz normale Vertragsabwicklungsprobleme.

Wenn Du von mir als Privatperson etwas kaufst und ich schließe per Hinweis jegliche Gewährleistung aus, bleibst Du auf dem Artikel sitzen. Da hilft Dir auch kein Anwalt.
Blödsinn. Selbstverständlich haftest für Mängel, genau gesagt dann, "wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist".
 
AW: BGH-Urteil: Paypal-Käuferschutz ist nicht die letzte Instanz

eBay und PayPal größter Betrüger Unterstützer Verein ever! Derbe miese Erfahrung mit den gemacht! Bin sehr froh über dieses Urteil! Generell soll PayPal nur ein Zahlungsdienstleister sein und mehr nicht!

Da reicht es schon das der Käufer einfach der Meinung ist, dass das Blau beim Schuh nicht das Blau ist was man in der Beschreibung angegeben hat und weg ist dein Geld und die Ware natürlich nicht zurück bekommen. eBay: Joa da können wa nischts machen. Müssen se mit n Anwalt regeln.... Ja beste danke!
 
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AW: BGH-Urteil: Paypal-Käuferschutz ist nicht die letzte Instanz

@floppyexe
Nein, Sie müssen dann jegliche Kosten bezahlen die dann anfallen.
Denn vor Gericht werden Sie dann zu 100% verlieren. Da wird dann auch Ihr Anwalt raten lieber die Kohle + die entstandenen Kosten zurück zu überweisen.
Wenn ein erheblicher Mangel vorsätzlich verschwiegen wurde ist das Ganze einfach Betrug und da kommt Keiner raus nur weil etwas Text irgendwo steht.
Sie können allerdings die Gewährleistung ausschliessen, d.h. irgendwelche Mängel die erst später auftreten sind dann halt dem Käufer sein Pech, aber wie schonn gesagt nicht die erheblichen Mängel/Defekte die bei Übergabe schon vorhanden waren und nicht erwähnt wurden.
 
AW: BGH-Urteil: Paypal-Käuferschutz ist nicht die letzte Instanz

Irgendwie bin ich bisher immer davon ausgegangen, das Paypal nicht die letzte Instanz sein kann. :huh: Paypal ist doch eigentlich nur ein Dienstleister, ergo spielte es (zumindest für mich "Dummen") noch nie eine Rolle wer das Geld wohin schiebt (wenn Paypal es vom Verkäufer zurückholt), wenn es ungerechtfertigt passiert (so dachte ich) kann der Verkäufer doch immer den Rechtsweg gehen. Und soweit ich das verstanden habe, hat das Urteil jetzt nichts anderes gesagt. Wenn ich nachweislich berechtigt den Käuferschutz beantrage (zb. Ware nicht oder defekt erhalten), dann wird wohl auch das Gericht meine Auffassung teilen. Und wenn ich den Käuferschutz missbrauche (wie in dem Beispiel mit dem akzeptierten unversicherten Versand von Privat), dann wird das Gericht wohl die Auffassung des Verkäufers teilen. Also wieso sollte Paypal (vor dem Urteil) hier die letzte Instanz sein? Oder versteh ich hier irgendwas nicht?

Genau so.

Das Gericht hat eigentlich nur festgestellt, was sowieso schon die ganze Zeit galt. Das PayPal in unserem Rechtstaat (wie du richtig gesagt hast), nicht die letzte Instanz ist.

Verstehe daher auch die News nicht. Man hätte auch als Überschrift „Gericht bestätigt, dass in Deutschland Gesetze gelten“ wählen können. Wäre auf das selbe hinausgelaufen.

Wenn Du von mir als Privatperson etwas kaufst und ich schließe per Hinweis jegliche Gewährleistung aus, bleibst Du auf dem Artikel sitzen. Da hilft Dir auch kein Anwalt.

Natürlich nicht. Wäre ja noch schöner.

eBay und PayPal größter Betrüger Unterstützer Verein ever! Derbe miese Erfahrung mit den gemacht!

Wofür du sicher gute Quellen als Beweise hast, oder?

Bin sehr froh über dieses Urteil! Generell soll PayPal nur ein Zahlungsdienstleister sein und mehr nicht!

Durch das Urteil ändert sich nichts. Das Gericht hat einfach den Istzustand festgestellt. Und PayPal ist auch nur ein Zahlungsdienstleister.

Was sollen sie deiner Meinung nach sonst sein?

Da reicht es schon das der Käufer einfach der Meinung ist, dass das Blau beim Schuh nicht das Blau ist was man in der Beschreibung angegeben hat und weg ist dein Geld und die Ware natürlich nicht zurück bekommen. eBay: Joachim können was nischts machen. Müssen se mit n Anwalt regeln.... Ja beste danke!

Wow, großes Kino. Bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen muss man sich einen Anwalt nehmen? Wäre ich nie drauf gekommen.
 
AW: BGH-Urteil: Paypal-Käuferschutz ist nicht die letzte Instanz


Und was ich da alles für Quellen habe mein lieber! Würde eine ganze Seite hier füllen. PayPal übertreibt völlig! Als Verkäufer ist man da total aufgeschmissen! Bei eBay Kleinanzeigen gibt es Genug Betrüger die die Lücken von PayPal ausnutzen! Daher mache ich überhaupt keine Verkäufe über PayPal.

Einfach das Geld abziehen weil man irgendwelche lügen glaubt geht gar nicht!
 
AW: BGH-Urteil: Paypal-Käuferschutz ist nicht die letzte Instanz

Sehr viele Verkäufer sollten mal ihr Artikelbeschreibung deutlicher(umfassender) machen.Dann muss man sich auch nicht wundern, wenn es Probleme gibt.
 
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