Filesharing-Plattformen verletzen laut EuGH ebenfalls das Urheberrecht

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Für Betreiber von File-Sharing-Plattformen fallen künftig schwere Zeiten an. Der Europäische Gerichtshof teilt in einer aktuellen Pressemitteilung die Entscheidung mit, dass auch Betreiber entsprechender Plattformen Urheberrechtsverletzungen begehen und damit künftig auch zur Rechenschaft gezogen werden können.

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Frage: Gilt das Urteil gleichermaßen auch für die mannigfaltigen Plattformen, die Links zu OCH-Inhalten anbieten?
Falls ja wäre das ein mächtiger Schlag gegen die Szene, falls nein ist der Nutzen sehr begrenzt - dann wird einfach nur von PirateBay nach XYZ verschoben wo die Regelung nicht greift.

Ich befürchte, dass die OCH-Methode nicht betroffen ist, da das ja kein klassisches "Filesharing" ist.
 
Ich denke nicht, dass das irgendeine Auswirkung hat.
Sowas muss immer von Fall zu Fall entschieden werden, pauschalisieren kann man hier nicht.
 
Wie sieht das aus mit Outlook? Da kann theoretisch jeder "illigale Dateien" mit verschicken. Macht MS sich da strafbar und muss alles kontrollieren?
Grundsätzlich ist es gut das Sachen geschützt werden (Spiele, Musik).

Manche Sachen sollten "frei" sein. Mathematische Formeln, grundlegende Bücher, MP3 etc.
Etwas dass gut ist, wenn es viele/alle haben. Da kann auch der Staat an die Urheber zahlen.
 
Aus anderen Artikeln kann man entnehmen, dass das Urteil auch gegen Anbieter von OCH-Links gerichtet ist. Allerdings betrifft es allgemein nur Seiten, die profitorientiert arbeiten, was bei forenähnlichen Seiten häufig nicht der Fall ist.
 
Frage: Gilt das Urteil gleichermaßen auch für die mannigfaltigen Plattformen, die Links zu OCH-Inhalten anbieten?
Falls ja wäre das ein mächtiger Schlag gegen die Szene, falls nein ist der Nutzen sehr begrenzt - dann wird einfach nur von PirateBay nach XYZ verschoben wo die Regelung nicht greift.

Ich befürchte, dass die OCH-Methode nicht betroffen ist, da das ja kein klassisches "Filesharing" ist.

Erstmal betrifft das nur die Anbieter von Filesharing Links. Und es geht auch lediglich darum, das Provider den Zugang zu z.B. Pirate Bay sperren müssen wenn die Urheber das verlangen.
 
"sowie die Bereitstellung illegaler Inhalte in Form von Links oder Einbettungen stellt eine "öffentliche Wiedergabe" gemäß EU-Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG und damit eine Urheberrechtsverletzung dar."

Dann müssen sie jetzt ja auch endlich google bestrafen!

Google ist meine Nummer 1 wenn es darum geht Filme. Spiele, Pornos etc. zu suchen, da diese eben alle Seiten durchsucht und man gleich noch seinen OneClickHoster mit abgeben kann UND torrent auschließen kann


INU-Edit: Bitte keine (Such-)Tipps wie man Google als Suchmaschine zu Warez usw. am effektivsten nutzt. Danke.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Urteil scheint, wie bei solchen "Internet-Urteilen", absolut unausgegorener Schwachsinn zu sein.
Bis zu welcher "Link-Tiefe" muss denn der Betreiber prüfen?
Wenn sie sich nur bei direkter Verlinkung strafbar machen, wird halt eine weitere Plattform dazwischengeschaltet = Plattform wieder legal!
Wenn sie es bis zur "Absoluten Quelle" verlangen (alles andere wäre ja eigentlich sinnlos), macht sich jeder Anbieter strafbar!
Also entweder hat es keine Wirkung oder sie schalten das Internet ab!

Da fällt mir grad ein, dass es Heise oder Golem doch mal so eine Aktion gestartet hatte nach einem Urteil vom, ich meine, LG Hamburg.
Das hatte doch entschieden, dass kommerzielle Webseitenbetreiber die Inhalte, auf die sie verlinkten, auf Rechtmäßigkeit prüfen müssten und sich dies ggf. von der Gegenseite bestätigen lassen müssen.
Daraufhin hatten sie das LG mit Anfragen gelöchert, dass sie vom LG eine Eidesstattliche Erklärung haben wollten, dass deren Webseite keine geschützten Werke enthält, damit sie auf eben diese Webseite des LGs verlinken dürfen.
Fand das LG nicht so witzig und hat sich geweigert, eine solche auszustellen!
 
Dann müssen sie jetzt ja auch endlich google bestrafen!
Youtube macht sich also auch Strafbar und Google ebenfalls...
Wie sieht das aus mit Outlook? Da kann theoretisch jeder "illigale Dateien" mit verschicken.


Entscheidender Unterschied auf den es hier ankommt:

Die Plattform muss die Verbreitung illegaler Downloads/Links/etc. zum hauptsächlichen Inhalt und Ziel einschließlich Gewinnerzielungsabsicht haben.
Weder Google noch Microsoft noch sonstwer an vergleichbaren renommierten Plattformen ist da betroffen. Es geht einzig und alleine um die Plattformen, die sowas hauptsächlich und als Geschäftsmodell machen.
 
@ Incredible Alk

Interessante, natürlich völlig willkürliche Argumentation des Gerichts, eben so wie sie es brauchen dass es passt.

Mal auf Kinderpornografie übertragen wäre es dann so:

Man darf Kinderpornografie anbieten, außer man tut es hauptsächlich und will damit Geld verdienen.

Entweder verbiete ich es allen, oder keinem. Ein Zwischendrin darf es hier nicht geben.

Was ein Müll. Aber die Justiz geht ja weltweit seit paar Jahren ziemlich den Bach runter.

@ Hatuja: Ja die heise-Aktion war echt Klasse! Vorallem gegen das hoch-korrupte "LG Hamburg"
Dass die dort Bediensteten noch nicht allesamt im Knast sitzen und wahrscheinlich noch fröhlich Steuergelder kassieren, ist ein Skandal.
 
Youtube macht sich also auch Strafbar und Google ebenfalls...
...und ich will auch nicht wissen wie viele "Urheberrechtsverletzungen" alleine hier im Forum jeden Tag begangen werden. Wenn ich mir alleine die verwendeten Profilbilder anschaue - wer von uns hat sich denn vorher das "Recht" eingeholt das jeweilige Bild verwenden zu dürfen? Wahrscheinlich genau 0. Alles illegal...gleich mal den Betreiber verklagen.

Ich muss sagen dieses Urteil ist ja im Grunde nur noch die Kirsche auf der Torte. Den Vogel abgeschossen hat man schon mit dem Urteil zum Streaming von vor 2 Monaten. Wie in dem verlinkten Artikel ja beschrieben steht müsste man eigentlich jetzt jedes Gerät, dass Mediendateien abspielen kann sofort verbieten. Das betrifft dann alle PCs, Smartphones, CD-/DVD-/MP3-/BD-/Whatever-Player, Kameras mit Bildschirm und und und...alles absolut illegal.

Wie hier schon jemand gesagt hat: Aus Sicht des EUGH schalten wir am besten das Internet komplett ab und kehren wieder zur Steinzeit zurück...:nene:
 
Youtube macht sich also auch Strafbar und Google ebenfalls...

Bei Google einmal das Wort Porno eingeben, schon hagelt es eine Million Urheberrechtsverletzungen.
Wer wird dafür eingesperrt?

Viele Tracker sind Forenbasiert unsd arbeiten nicht kostendecked, da auf freiwillige Spenden angewiesen.
Die Listen quasi nur das auch in Forenbeiträge auf, dass, was ich bei Google über eine Sucheingabe genau so 1:1 angeboten bekomme.

Es gibt da also keinen grundlegenden Unterschied.
Angebot ist Angebot.

Wie will man als Webseitenbetreiber zudem sein Forum rechtlich gesehen 100%ig schützen?
Geht nicht.
Filtert man einfach alle Links weg, werden einfach Leerzeichen irgendwo eingefügt, schon ist der Filter umgangen.
Alles durchlesen lassen und dann filtern?
Viel Spaß auf einer kostenlosen Seite.
PC Games bräuchte dafür 10 Studenten als 1-Euro-Meute.
Bezahlt auch keiner, oder die Hefte kosten dann halt 9,99 pro Monat.

Anstatt solche tollen Gesetze nur aus Sicht der Industriellen zu entwerfen, sollte diese lieber darüber nachdenken, die Angebote für den Käufer interessanter zu gestalten.
Wieso dümpelt mein Kumpel auf dem Land noch mit gefühlt ISDN Geschwindigkeit herum, wenn im Fernseher Werbung für 4K Filme per Streaming gemacht werden?
Würde Sky nicht suamäßig viel Geld im Monat kosten, udn würde wie gesagt die Technik auch imemr mitspielen, dann könnten sich das auch mehr Leute leisten und auch zulegen.
Es muss also alles möglich sein und auch für die breite Masse erschwinglich genug sein, dass solche illegalen Sachen von alleine immer mehr nachlassen.
Bei mir funktioniert auch kein Netflix, Amazon Prime und der ganze Schrott.
Wenn diese dann auch noch eigene Serien und Filme produzieren, die man eigentlich toll findet (oder zumindest so erscheinen), da wird man von vornerein ausgeschlossen.
Was bleiben da für Alternativen?
Meiner Meinung nach hat u.a. die Filmindustrie noch viel zu lernen und technisch aufzuholen.
 
Die letzten Entscheidungen zeigen mir das der EuGH erfolgreicher von Lobbyisten beeinflusst wird als z.B. nationale Gerichte. :what:
 
Interessante, natürlich völlig willkürliche Argumentation des Gerichts, eben so wie sie es brauchen dass es passt.

Mal auf Kinderpornografie übertragen wäre es dann so:

Man darf Kinderpornografie anbieten, außer man tut es hauptsächlich und will damit Geld verdienen.

KiPos sind eine STRAFTAT, Urheberrechtsverletzung zunächst eine Ordnungswidrigkeit. Das gleichzusetzen ist ungefähr so sinnvoll wie die Strafverfolgung und Strafhöhe gleichzusetzen ob ich in einer 30er Zone 45 fahre (Ordnungswidrigkeit) oder jemanden gezielt umfahre weil ich ihn doof finde (versuchter Mord).

Entweder verbiete ich es allen, oder keinem. Ein Zwischendrin darf es hier nicht geben.
In dem Falle hast du die Wahl: Internet ja oder Internet nein.

Es ist übrigens ein Unterschied zwischen "es allen verbieten" und "alles verfolgen".
Natürlich ist es allen verboten Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Nur gibt es weder die Möglichkeit noch die kapazität (noch ist es sinnvoll) alle Verletzungen zu verfolgen.
 
"sowie die Bereitstellung illegaler Inhalte in Form von Links oder Einbettungen stellt eine "öffentliche Wiedergabe" gemäß EU-Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG und damit eine Urheberrechtsverletzung dar."

Dann müssen sie jetzt ja auch endlich google bestrafen!

Google ist meine Nummer 1 wenn es darum geht Filme. Spiele, Pornos etc. zu suchen, da diese eben alle Seiten durchsucht und man gleich noch seinen OneClickHoster mit abgeben kann UND torrent auschließen kann
Weißt du was ein "Honeypot" ist? ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Ich muss sagen dieses Urteil ist ja im Grunde nur noch die Kirsche auf der Torte. Den Vogel abgeschossen hat man schon mit dem Urteil zum Streaming von vor 2 Monaten. Wie in dem verlinkten Artikel ja beschrieben steht müsste man eigentlich jetzt jedes Gerät, dass Mediendateien abspielen kann sofort verbieten. Das betrifft dann alle PCs, Smartphones, CD-/DVD-/MP3-/BD-/Whatever-Player, Kameras mit Bildschirm und und und...alles absolut illegal.

Laut Kommentarbereich zu genau diesem Urteil hier im Forum, war genau das von dir geschriebene gar nicht der Fall.
 
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