Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

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Facebook ist nicht dazu verpflichtet, den Eltern Zugriff auf das Konto ihres verstorbenen Kindes zu gewähren, um Nachforschungen über die Umstände des Todes zu erforschen. So entschied das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz. Das Gericht berief sich auf das Fernmeldegeheimnis.

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AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Wahnsinn !
Ich stelle mir gerade vor, würde soetwas mit meinen Kindern sein...

Zum Glück regeln wir das alles offener. Hier kann jeder, jeden Account einsehen.
Passwörter sind auch unter einander bekannt für den Fall der Fälle.

Ich finde Eltern sollten mehr Aufklärungarbeit in Bezug dessen leisten.
Ich lasse meine Kinder auch nicht machen was sie wollen im Internet. ( 12 und 15 jahre )
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Zum Glück regeln wir das alles offener. Hier kann jeder, jeden Account einsehen.

Oh Gott, die Vorstellung ist ja grausig. Welcher Teenager will denn bitte, dass seine Eltern seine privaten Nachrichten lesen?

Passwörter sind auch unter einander bekannt für den Fall der Fälle.

Das Passwort hatten sie in diesem Fall auch, nur bringt das nichts, wenn der Account im Gedenk-Modus ist, dann ist ein Login sinnvollerweise nicht mehr möglich.

Ich finde die Entscheidung des Gerichts auch korrekt. Das Lesen von privaten Nachrichten würde schließlich auch die Privatssphäre der anderen Chatteilnehmer massiv schädigen. Wer weiß, was für intime Gedanken und Nachrichten da ausgetauscht wurden?
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Das machen sie dann woanders ;)

Sonst wird immer rumgeheult wegen datenschutz , jetzt wird er mal kosequent durchgesetzt und dann ises auch wieder falsch.

Wenn der Gründ für Tod des Kindes zweifelhaft ist, kann ich verstehen, dass die Eltern das Urteil nicht gutheißen. In einem solchen Fall sollten die Daten eben sehr wohl herausgegeben werden. Hier geht es nicht in erster Linie um das Fernmeldegeheimnis sondern um den Tod einer Minderjährigen und ob sie es vielleicht freiwillig in einer Kurzschlußreaktion tat. Wenn meiner Tochter so etwas passieren würde, würde ich auch nicht ruhen. Aktuell (10 Jahre alt) hätte ich noch den Zugriff auf alle ihre (wenigen) Konten aber wie das aussähe, wenn sie älter ist, kann ich noch nicht abschätzen...
MMn eine eindeutige Fehlentscheidung durch das Gericht, wenn auch zum Unglück der leidenden Eltern leider rechtmäßig.
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Ich weiß ja nicht, ich finde die Entscheidung merkwürdig.

Wenn ich Erbe bin, bin ich doch Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Wenn in der Erbmasse z.B. Briefe an den Verstorbenen sind, darf ich die doch auch öffnen (bin ja Rechtsnachfolger). Der andere Briefpartner, der den Brief geschrieben hat, möchte vielleicht auch nicht, dass ich dann die Briefe lese, trotzdem kann ich das tun.

Das wäre meiner Meinung nach genau auf diesen Fall übertragbar.
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

@ Bevier: Habe selber keine zehnjährige Tochter, aber ansonsten stimme ich mit allem zu 100% überein.
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Es wird immer eine Seite "unfair" behandelt.

Die Eltern würden gerne wissen, ob die Tochter ggf. in den Tod gemobbt wurde (damit wird auch das Thema des Cyber-Mobbings aufgegriffen, nicht uninteressant), aber dem gegenüber steht die Privatsphäre. Aus rechtlicher Sicht kann ich das nachvollziehen, aus moralischer eher weniger. Aber Justitia ist nun mal auf beiden Augen blind.

Zudem bewerten die Menschen aus der Neutralität heraus immer gerne objektiv, sobald es um ihre eigene Haut oder nahes Umfeld geht, dreht sich diese Ansicht auch mal schlagartig.
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Grundsätzlich ist es von Facebook m.M.n. richtig, das Einsehen der Daten zum Schutz Dritter zu verhindern.

Aber hier haben wir einen Sonderfall, von daher würde ich es begrüßen wenn der BGH irgendwann zu Gunsten der Eltern entscheiden würde. Denn wenn die Tochter evtl. wirklich Suizid begangen hat, dann sollten die Eltern das wissen.
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Finde die Entscheidung von Facebook goldrichtig. Niemand hat mehr etwas in dem Account zu suchen. Der geistige Eigentümer ist gestorben und meiner Meinung nach hat niemand das Recht in der Privatsphäre rumzuschnüffeln egal durch welchen Umstand.

@Bevier Wenn wir bei jedem Fall eine Ausnahme machen, brauchen wir keine Regeln, dann ist das ganze System sinnlos
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Wenn den Richtern sowas passieren würde, würde ich gerne dabei sein und sagen: Jetzt seht ihr was ihr für Mist gebaut habt!
Völlige Fehlentscheidung! Und ehrlich gesagt hat das für mich wenig mit Datenschutz zu tun...da hätte FB anders reagieren können!
Egal ob Recht auf deren Seite! :daumen2:
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Wir leben in einer Zeit wo es Cyber Mobbing, Anonymität im Netz und viele kranke Menschen gibt. Labile Menschen sehen im Selbstmord ihre einzige Chance dem zu entkommen oder sie werden von besonders kranken Menschen dazu überredet weil diese sich daran aufg**len.

Warum kann nicht ein Ermittler die Chatlogs durchlesen und dann beurteilen ob der Tod ein Unfall, Selbstmord oder vielleicht sogar Mord (durch CyberMobbing usw.) war. Die Eltern finden dann ihren Frieden und dem Datenschutz wird genüge getan. Datenschutz ist sehr wichtig , die Anonymität im Netz auch ... beides aber nicht um jeden Preis. Im Einzelfall muss es Ausnahmen geben.
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Wenn die Eltern Zugang auf das Facebook-Konto der Tochter brauchen, um herauszufinden, warum Sie sich so verhalten hat, halte ich das für fragwürdig.
Wenn man mit seinem Kind Zeit verbringt und sich mit ihm beschäftigt, dann merkt man, wenn etwas nicht stimmt.
Meiner Meinung nach hätten die Eltern etwas merken müssen, außer es war spontan, aber dann findet man darauf auch nichts auf Facebook.

Meine Meinung.
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Wenn die Eltern Zugang auf das Facebook-Konto der Tochter brauchen, um herauszufinden, warum Sie sich so verhalten hat, halte ich das für fragwürdig.
Wenn man mit seinem Kind Zeit verbringt und sich mit ihm beschäftigt, dann merkt man, wenn etwas nicht stimmt.
Meiner Meinung nach hätten die Eltern etwas merken müssen, außer es war spontan, aber dann findet man darauf auch nichts auf Facebook.

Meine Meinung.

Ich gehe davon aus, du hast keine Kinder im Teenager Alter. Ab einer gewissen Altersgrenze teilt man nicht mehr alles mit den Eltern. Das ist auch gut so! Kinder müssen lernen alleine im Leben klar zu kommen.
Und nur weil man merk mein Kinde zieht sich etwas mehr zurück, kann man nicht schlussfolgern, dass es morgen vor den Zug springt.
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Es wird immer eine Seite "unfair" behandelt.

Die Eltern würden gerne wissen, ob die Tochter ggf. in den Tod gemobbt wurde (damit wird auch das Thema des Cyber-Mobbings aufgegriffen, nicht uninteressant), aber dem gegenüber steht die Privatsphäre. Aus rechtlicher Sicht kann ich das nachvollziehen, aus moralischer eher weniger. Aber Justitia ist nun mal auf beiden Augen blind.

Zudem bewerten die Menschen aus der Neutralität heraus immer gerne objektiv, sobald es um ihre eigene Haut oder nahes Umfeld geht, dreht sich diese Ansicht auch mal schlagartig.
gut geschrieben, bringts auf den Punkt.

Grundsätzlich ist es von Facebook m.M.n. richtig, das Einsehen der Daten zum Schutz Dritter zu verhindern.

Aber hier haben wir einen Sonderfall, von daher würde ich es begrüßen wenn der BGH irgendwann zu Gunsten der Eltern entscheiden würde. Denn wenn die Tochter evtl. wirklich Suizid begangen hat, dann sollten die Eltern das wissen.

Warum ein Sonderfall? Es war ein Unfalltod. Wenn ich das schon als Ausnahme sehe (und das alter der Person muss egal sein, gleiches Recht für alle), dann muss ich bei jedem Autounfall, bei jedem Absturz beim Klettern, bei jedem Ertrinken... bei fast allen Unfalltoden davon ausgehen, es KÖNNTE Suizid gewesen sein und damit den Datenschutz aufheben.
Moralisch bin ich voll bei dir. Der Tod eines jungen Mädchens geht uns allen nah, und es ist nur verständlich, dass alle - insbesondere die Eltern - jede Möglichkeit nutzen möchten, um alles herauszufinden, was herauszufinden ist. Da reicht schon ein Strohhalm wie eventuell existierende Chats.
Aber unser Rechtssystem funktioniert so nicht. Wir legen recht nicht nach individuellen Geschichten aus. Recht darf keine Rache üben, aber ebenso darf recht keine traurigen Einzelschicksale nehmen, um sich selbst auszuhebeln.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden viele hellhörig, wenn es nun heißen würde, ein Ermittler bekommt zugriff auf alle privaten Nachrichten eines Minderjährigen, weil dieser "unter Verdacht steht", gemobbt zu haben - der Aufschrei wäre (hoffentlich) riesig. Und hier ist es der selbe Fall, nur eben von der anderen Seite betrachtet.

Wenn die Eltern Zugang auf das Facebook-Konto der Tochter brauchen, um herauszufinden, warum Sie sich so verhalten hat, halte ich das für fragwürdig.
Wenn man mit seinem Kind Zeit verbringt und sich mit ihm beschäftigt, dann merkt man, wenn etwas nicht stimmt.
Meiner Meinung nach hätten die Eltern etwas merken müssen, außer es war spontan, aber dann findet man darauf auch nichts auf Facebook.

Meine Meinung.
Vielleicht ist ja genau das der Fall. Wir wissen nicht, was die Eltern wahrgenommen haben. Vielleicht war das Kind in der letzten Zeit schweigsam, zurückgezogen oder reizbar. Vielleicht ist es aber die (nachvollziehbare) Paranoia nach so einem Verlust, der jetzt irrationale Gedanken anstößt.
 
Persönlich finde ich diese Entscheidung nicht korrekt, auch aus eigener Erfahrung.
Meine kleine Schwester starb vor knapp 5 Jahren an Hirnschlag, auch sie hatte einen Facebook-Account. Da sowohl meine Eltern als auch ich nicht wollten dass ihr Account mit Comments vollgemüllt wird, insbesondere mit pietätlosen Äußerungen oder anderen für uns negativ zu verstehenden Inhalten, und wir uns nicht mit dem Gedanken anfreunden konnten auf im WWW herumschwirrenden "Datei-Leichen" mit Bezug zu meiner Schwester zu stoßen, war es ein großer Akt Facebook mit unserem Anliegen zu kontaktieren. Gut, der Unterschied in unserem Falle war der das wir eine komplette Account-Löschung verlangten, was am Ende auch durchgeführt wurde. Aber dazu mussten wir einiges an Dokumenten vorlegen: Personalausweis, Sterbeurkunde, meine eigenen Personalien (da ich mich allein darum gekümmert hab), ...

Ich meine: Der Besitzer des Accounts ist tot, und wenn dies 100%ig nachgewiesen werden kann dann sehe ich kein Problem darin den nächsten Verwandten dieser Person den Zugang oder zumindest eine einmalige Einsicht zu gewähren wenn ein berechtigter Grund/Verdacht vorliegt. Vor allem wenn es die leiblichen Eltern sind.

Wenn die Eltern Zugang auf das Facebook-Konto der Tochter brauchen, um herauszufinden, warum Sie sich so verhalten hat, halte ich das für fragwürdig.
Wenn man mit seinem Kind Zeit verbringt und sich mit ihm beschäftigt, dann merkt man, wenn etwas nicht stimmt.
Meiner Meinung nach hätten die Eltern etwas merken müssen, außer es war spontan, aber dann findet man darauf auch nichts auf Facebook.

Meine Meinung.
Dazu müsste man die ganze private Vorgeschichte kennen. Als Außenstehende können wir nur mutmaßen, dennoch halte ich es falsch den Eltern das Einsichtrecht zu verweigern.
Weil: Welcher Schaden kann denn da passieren? Den größten Verlust haben die Eltern leider schon erleiden müssen, eben den Tod der Tochter. Ihnen geht es um Gewissheit, die Ursache des Unglücks zu finden.
Es ist keine Floskel wenn ich sage dass viele Eltern an der Unwissenheit kaputtgehen können.
 
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AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Eine Schande. Die größere Schande ist, wie unmoralisch das auch noch viele unterstützen.
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Eine tote Person braucht keinen Datenschutz. Allerdings muss man natürlich bedenken, dass der Account vielleicht auch Zugriff auf schützenswerte Daten anderer Personen hat.
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Bei einem Todesfall ist das wohl die Höhe.

Eine Bekannte meiner Tochter hat sich um Neujahr mit Kohlenmonoxid umgebracht, weil sie depressiv war.
Die genaue Anleitung dazu kam aus dem Internet.

Die armen Eltern.

Was für eine Schande!

Das gehört vor den BGH!
 
AW: Facebook muss Eltern keinen Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter gewähren

Auch wenn die Eltern sicher gerne ein anderes Urteil sehen würden, finde ich diese Gerichtsentscheidung gut. Wenn die Eltern Zugriff erhalten, was ist dann der nächste Schritt?

Anklage+Schadensersatz gegen jemanden dem Sie via Facebook erzählt hat das Sie nicht mehr leben möchte (und er es nicht irgendwem gesagt hat)?
Anklage+Schadensersatz gegen jemanden der Ihr via Facebook irgend nen Mist erzählt hat (Mobbing z.B.)?

Es geht hier auch um den Datenschutz anderer, nicht nur und bzgl. der Tochter.

Wenn die Eltern davon ausgehen, das eine Einwirkung durch andere Ursache des Todes war sollte dies die Polizei doch herausfinden. Ist ja nicht so, als ob die nicht relativ schnell an Chats von Facebook kommen. Es sei den, es sind nur haltlose Vermutungen der Eltern ...
 
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