ruyven_macaran
Trockeneisprofi (m/w)
Kann mir mal einer das heutige Urteil vom BVG erklären? (erstbester Googletreffer für diejenigen, die alles verpasst haben: NPD-Verbot: Ein Urteil, das Spielraum lasst | ZEIT ONLINE)
Feststellung 1: Die NPD ist verfassungsfeindlich und verfolgt Ziele, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung zuwiderlaufen. (In der Klarheit für mich ein durchaus überraschendes Urteil, denn die NPD gibt sich ja recht viel Mühe entsprechende Positionen nicht offiziell einzunehmen, auch wenn gefühlt irgendwie jedes höherrangige Mitglied sie "privat" äußert.)
Feststellung 2: Sie darf damit gerne weitermachen.
Weil die Richter keine unmittelbare Aussicht auf Erfolg sehen
Muss man in Deztschland erst ein Ermächtigungsgesetzt erlassen, ehe man (nicht mehr) verboten wird (/werden kann)?
Darf ich in Zukunft auch Geld aus einer Bank mitnehmen, solange es "derzeit nicht möglich erscheint", dass ich sie komplett ausraube? (komm ich halt nur mit einem Beutel, wenn das Straffreiheit garantiert )
Und was hat das Ganze mit "Gesinnungs(nicht)verboten" zu tun? Eine Gesinnung hat man in sich, nicht in einer Partei. Wenn man sie äußert ist das Meinungsfreiheit, nicht Parteisache. Wenn man sie organisiert äußern möchte, tut man das im Rahmen eines Vereins, da braucht es keine Partei. Parteien dienen ausdrücklich dazu, Meinungen und Gesinnungen in den politischen Prozess einzubringen, um entsprechende Ziele zu erreichen. Und richterlich-bestätigt verfassungswidrige Ziele haben da verdammt noch einmal nichs zu suchen und damit auch keine Partei, deren erklärter Zweck eben genau das ist. Und soweit ich sehe, steht da in der Verfassung auch nirgendwo ein "aber ein Bisschen ist okay".
Feststellung 1: Die NPD ist verfassungsfeindlich und verfolgt Ziele, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung zuwiderlaufen. (In der Klarheit für mich ein durchaus überraschendes Urteil, denn die NPD gibt sich ja recht viel Mühe entsprechende Positionen nicht offiziell einzunehmen, auch wenn gefühlt irgendwie jedes höherrangige Mitglied sie "privat" äußert.)
Feststellung 2: Sie darf damit gerne weitermachen.
Weil die Richter keine unmittelbare Aussicht auf Erfolg sehen
Muss man in Deztschland erst ein Ermächtigungsgesetzt erlassen, ehe man (nicht mehr) verboten wird (/werden kann)?
Darf ich in Zukunft auch Geld aus einer Bank mitnehmen, solange es "derzeit nicht möglich erscheint", dass ich sie komplett ausraube? (komm ich halt nur mit einem Beutel, wenn das Straffreiheit garantiert )
Und was hat das Ganze mit "Gesinnungs(nicht)verboten" zu tun? Eine Gesinnung hat man in sich, nicht in einer Partei. Wenn man sie äußert ist das Meinungsfreiheit, nicht Parteisache. Wenn man sie organisiert äußern möchte, tut man das im Rahmen eines Vereins, da braucht es keine Partei. Parteien dienen ausdrücklich dazu, Meinungen und Gesinnungen in den politischen Prozess einzubringen, um entsprechende Ziele zu erreichen. Und richterlich-bestätigt verfassungswidrige Ziele haben da verdammt noch einmal nichs zu suchen und damit auch keine Partei, deren erklärter Zweck eben genau das ist. Und soweit ich sehe, steht da in der Verfassung auch nirgendwo ein "aber ein Bisschen ist okay".
Art.21(2)GG schrieb:(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Zuletzt bearbeitet: