Bamberger Richter erkennen Kinderehe an

Nightslaver

PCGH-Community-Veteran(in)
Das Bamberger OLG urteilte in einem jüngsten Fall von Kinderehe, welche in Syrien nach Sharia-Gesetz geschlossen wurde, das diese auch in Deutschland Rechtsgültigkeit habe.

Genau genommen ging es um folgendes:
Eine 15 jährige und ihr 21 jähriger Ehemann, welche auch Cousin und Cousine sind, wurden in Syrien nach Sharia-Gesetz verheiratet. Beide flohen zusammen nach Deutschland und lebten in einer Flüchtlingsunterkunft bei Aschaffenburg.
Sie gaben an verheiratet zu sein. Das Jugendamt wollte diese Ehe aber nicht als rechtlich geltend anerkennen und übernahm für das 15 jährige Mädchen die rechtliche Vormundschaft.
Ihr 21 jäjhriger Ehemann wollte dies nicht akzeptieren und verklagte das Jugendamt, worauf es zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht kam. Das Jugendamt berief sich dort darauf, das Mädchen sei nicht zur Führung eines selbstbestimmten Lebens in der Lage und könne die Tragweite einer Ehe nicht absehen. Deswegen dürften ihr Aufenthalt und der Kontakt mit ihrem Mann vom Jugendamt bestimmt werden.

Das Familiengericht entschied, dass die deutschen Regelungen für Minderjährige gelten und nicht der Schutz der Ehe, die nach dem Scharia-Recht geschlossen wurde.
Soweit so gut sollte man meinen.

Ganz anders urteilte in weiterer Instanz aber das OLG Bamberg, nachdem Rechtsmittel gegen das Urteil des Familiengerichts eingelegt wurden. Dieses Hob die Entscheidung des Familiengerichts auf und bestätigte jetzt das die in Syrien geschlossene Kinderehe nach Sharia-Recht auch in Deutschland rechtskräftig sei.
Ein Zivilregisterauszug und die Bestätigung der Eheschließung seitens des Scharia-Gerichts hätten das belegt. Daher könne das Jugendamt nicht über die junge Frau bestimmen, entschieden die Bamberger Richter.

Da das Urteil von grundsätzlicher Bedeutung sei hat das OLG jedoch Beschwerde am Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen, wo wohl jetzt diesbezüglich weiter prozessiert werden wird.

Quelle: Richter erkennen Kinderehe an | mainpost.de | Main-Post & Ehen mit Minderjahrigen: Andere Lander, andere Sitten | Telepolis
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Meiner Meinung nach ein völlig falsches Signal das die Bamberger Richter dort gesendet haben.
Würde man damit durchkommen und das BGH würde zu einem Urteil kommen das die Bamberger Richter bestätigt würde das dazu führen das man künftig sämtliche im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen nach Sharia-Recht hier anerkennen müsste.
Für mich ein Faustschlag ins Gesicht unseres Grundgesetzes und aller jungen Mädchen die minderjährig nach dem Gesetz der Sharia zwangsverheiratet werden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach nur noch zum lachen.

Die sharia hat in deutschland einen dreck wert zu sein und schon garnicht geltende gesetze zu umterwandern.

Wer sich auf seine sharia beruft kann das gerne tun, allerdings dann auch in einem anderen land mit rechtsfreierem raum.
 
Das kann ja nicht war sein, soweit sind wir jetzt also schon ? Wie können die sowas gut heißen, sowas hat hier absolut nichts verloren. Sharia hat hier überhaupt keinen Stellenwert, wie können die dann sowas auch nur annähernd in Betracht ziehen.
 
Das kann ja nicht war sein, soweit sind wir jetzt also schon ? Wie können die sowas gut heißen, sowas hat hier absolut nichts verloren. Sharia hat hier überhaupt keinen Stellenwert, wie können die dann sowas auch nur annähernd in Betracht ziehen.

Wuerde mich mal interessieren welvher religion der richter angehoert der diese entscheidung getroffen hat.... ..
 
Hmmm ich bin (offiziel) ein Christ , der damitz nach den Regeln der Bibel zu leben hat .... wie war das nochmal mit Auge um Auge , Zahn um Zahn ? Natürlich darf eifache RACHE in irgendeiner Form nicht sein , aber Kinderehe nach Sharia ist plötzlich in Ordnung ..... Die Welt wird immer Kranker ......
 
Ich persöhnlich warte ja schon auf den ersten Kinderliebhaber der nach Afghanistan reist sich dort eine 14 jährige nach Sharia-Recht zur Frau nimmt und dann mit ihr nach Deutschland kommt und hier seine Ehe für rechtens erklärt.
Oder was anders ausgedrückt:

Aufruf an alle Pädophilen in Deutschland! Konvertiert noch heute zum Islam, reist in ein armes islamisches Land, und heiratet nach den Gesetzen der Sharia eine Minderjährige und ihr könnt mit ihr legal in Deutschland Sex haben, da rechtlich anerkannte Ehe und so.
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Eine sogenannte "Kinderehe" ist alleine aus Moralischer & Ethischer Sicht vollständig abzulehnen !

Es stellt sich eher die Frage: Was so manche Gerichtsbarkeiten - und somit "Richter" für eine realitätsferne Geisteshaltung besitzen, um solch einen Schwachsinn in der Urteilsbegründung abzusondern.

(Da kann man nur mit dem Kopf Schütteln - solche Richter, mit realitsferner Geisteshaltung gehören in die Psychiatrische Anstalt.)
 
Das Bamberger OLG urteilte in einem jüngsten Fall von Kinderehe, welche in Syrien nach Sharia-Gesetz geschlossen wurde, das diese auch in Deutschland Rechtsgültigkeit habe...
Das Thema wird schon länger kontrovers diskutiert:
14 Jahre - und schon verheiratet - Landespolitik - Nachrichten - WDR

Aber warum sollte man es nicht anerkennen? Ehen anderer Staaten werden anerkannt, egal wie sie geschlossen werden, ob eine gepresste Seemannshochzeit mit betrunkenem Kapitän, eine fundamentalistisch christliche Hochzeit mit Prediger in Las Vegas, eine rein religiös budistische in Tibet oder was auch immer. 16 Jahre ist für eine Ehe in Deutschland das Mindestalter. Soll man wegen eines Jahres jetzt einen riesigen Hermann machen? Es ist nicht schön, die 16 Jahre sollten eingehalten werden, aber jeder Richter hat einen Ermessungsspielraum. Aber Sharia, Ogott, der Belzebub in Person .... Andere Länder, andere Sitten... Deutsches Recht gilt nur hier. Selbst amerikanische "Führerscheine" werden hier anerkannt. Wo bleibt da der Aufschreib, wenn diese absurden Kinderführerscheine ohne wirkliche Fahrprüfung hier gültigkeit bekommen?
BGB - Einzelnorm
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Soso, gute Sitte. Bis 2015 war 14 Jahre das Mindestalter in Spanien, das ist einer unserer kultuerell ältesten Staaten in der EU
Spanien hebt Mindestalter fur Heirat auf 16 Jahre an - SPIEGEL ONLINE

Eine sinnvolle Grenze ist schwer zu finden und sie ist immer willkürlich. Sittliche Reife hängt nicht am Alter, einige sind es mit 14,
andere mit 21 noch nicht. Ich hätte am liebsten eine klare Grenze mit 18, besser 21. Aber das ist im Enzelfall schwer durchzusetzen.
Ich verachte jede Kinderhochzeit, aber im geprüften Einzelfall kann jemand ach kurz vor 16 meiner Meinung nach den Status
behalten. Stell Dir vor, das Mädchen ist schwanger, was dann?
 
Soso, gute Sitte. Bis 2015 war 14 Jahre das Mindestalter in Spanien, das ist einer unserer kultuerell ältesten Staaten in der EU
Spanien hebt Mindestalter fur Heirat auf 16 Jahre an - SPIEGEL ONLINE

Eine sinnvolle Grenze ist schwer zu finden und sie ist immer willkürlich. Sittliche Reife hängt nicht am Alter, einige sind es mit 14,
andere mit 21 noch nicht. Ich hätte am liebsten eine klare Grenze mit 18, besser 21. Aber das ist im Enzelfall schwer durchzusetzen.
Ich verachte jede Kinderhochzeit, aber im geprüften Einzelfall kann jemand ach kurz vor 16 meiner Meinung nach den Status
behalten. Stell Dir vor, das Mädchen ist schwanger, was dann?

Du verstehst fie tragweite einer solchen entscheidung nicht.

Wenn dieses urtril rechtskraeftig wird und in naechster gerichtsbarkeit nicht wiederlegt wird, entsteht hier ein praezidenzfall.

Ehen die nach dem recht der sharia geschlossen wurden, habem dann ein recht auf gueltigkeit in deutschland.

Mag sein dass der fall mit einer 15 jaehrigen in deinem augen weniger tragisch ist, wie sieht es aber mit ehen um die 10 jahre oder 8 jahre aus die es auch nach dem gesetz der sharia gibt?

Wie gesagt:
Du verstehst die tragweite einer solchen entscheidung nichtmal im ansatz.
 
Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird und in näechster Gerichtsbarkeit nicht widerlegt wird, entsteht hier ein Präzedenzfall.
Du scheinst unser Recht nicht zu kennen. Wir haben festgeschriebene Gesetze, da sind Präzedenzfälle relativ egal. In England wäre das anders.
Lest Ihr meine Texte? Versteht Ihr, was ich sage? Zum einen will ich das Heiratsalter von 16 auf 18 erhöhen. Und dann nur in geprüften Ausnahmen,
um weiteres größeres Leid zu verhindern die aktuelle Regel von 16 Jahren um wenige Monate aufweichen. Ihr scheint euch nicht vorstellen zu können,
was es für eine fast 16 jährige verheiratete und schwangere Frau bedeuten würde, wenn sie hier im Land ihren Ehestatus verlieren würde und vom
Mann getrennt würde. Es kommt auf den Einzelfall an.

Was hier wieder ein Islamophober Angsttanz herrscht. Es ist sehr offenbarend.
 
Du verstehst die tragweite einer solchen entscheidung nichtmal im ansatz.

Und du verstehst die Tragweiter der Entscheidung ebenfalls nicht.

Ehen die nach dem recht der sharia geschlossen wurden, habem dann ein recht auf gueltigkeit in deutschland.
Falsch. Und richtig zugleich. Grundsätzlich haben ausländische Entscheidungen (und eine Eheschließung ist eine Entscheidung) immer ein Recht auf Anerkennung, solange nicht einige zwingende Verfahrensgrundsätze misachtet wurden. Ich vermute mal, dass alle Syrischen Ehen nach der Sharia geschlossen werden, egal ob Kinder oder Erwachsene. Gegen die Anerkennung von Erwachsenenehen spricht zunächst einmal nichts, oder?
Problematisch könnte hier sein, dass die Anerkennung, sofern das Verfahren richtig abgelaufen ist, dem deutschen Ordre Public widersprechen könnte (dazu unten). Und das wird in jedem Fall einzeln geprüft.

In Deutschland gibt es kein Common/Case-Law wie in UK/USA. Auch wenn der BGH eine Entscheidung erlässt ist dies eine reine Einzelfallentscheidung, die zwar durchaus als Orientierung für die anderen Gerichte zu sehen ist, jedoch keine allgemeine Gültigkeit hat und haben kann. Sollte es exakt der gleiche Fall noch einmal vor die deutschen Gerichte schaffen, dann wäre die Wahrscheinlichkeit groß, dass gleich entschieden wird. Da aber die meisten Fälle ihre besonderen Eigenheiten haben und selten zwei Fälle exakt gleich sind, wird auch selten gleich entschieden.

Der BGH wird sich insbesondere mit der Frage befassen müssen, ob die Anerkennung der Ehe dem deutschen "Ordre Public", d.h. der öffentlichen Ordnung (und dieser Begriff ist sehr sehr weit und schwammig) widerspricht und somit die Anerkennung versagt werden muss. Dies hat das OLG Bamberg (mE. rechtsfehlerhaft) nicht getan. (Was es getan hat war den sog. sachrechtlichen Ordre Public zu prüfen, d.h. ob in diesem Fall das ausländische Eheschließungsrecht hätte angewendet werden dürfen. Dies spielt aber hier keine Rolle. Relevant ist der sog. Anerkennunungsrechtliche Ordre Public, bei dem geprüft wird ob die reine Anerkennung einer bereits ergangenen Entscheidung der öffentlichen Ordnung widerspricht, unabhängig davon, ob in der Entscheidung das Recht korrekt angewandt wurde oder nicht) Und eine solche Ordre Public Entscheidung ist idR höchst Einzelfallabhängig.

So oder so halte ich das Urtei für eine Fehlentscheidung und hoffe, dass die Revision zum BGH eingelegt wird.

Wer mal ne vernünftige Quelle zu dem Thema will:
14-jahriger Fluchtling wirksam verheiratet
 
Zuletzt bearbeitet:
Was soll man dazu noch sagen? Armes Deutschland. Ich glaube zwar nicht, dass dieses Urteil rechtskräftig wird, aber allein schon die Tatsache, dass unser Grundgesetz zugunsten der Scharia in Zweifel gezogen wird, ist so dermaßen bekloppt, da fehlen mir die Worte. Und dann noch wundern, dass die AfD massiven Zulauf bekommt. :klatsch:
 
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