Bayerisches Polizeigesetz: Onlinedurchsuchung und Präventivhaft auch ohne Vedacht möglich - Ein Modell für ganz Deutschland?

DKK007

PCGH-Community-Veteran(in)
Bayerisches Polizeigesetz: Onlinedurchsuchung und Präventivhaft auch ohne Vedacht möglich - Ein Modell für ganz Deutschland?

Durch die Sendung Extra 3 vom Donnerstag (05.04.) wurde ich auf die Änderung des Bayerisches Polizeigesetz aufmerksam. In der Sendung wurden Ausschnitte aus der Sendung Monitor vom 15.03.2018 zum Thema Bayerisches Polizeigesetz gezeigt.
Ein Gesetz, das polizeiliche Befugnisse erheblich ausweitet und künftig praktisch jeden ins Visier nehmen kann. Schon bei einer schwer zu bestimmenden „drohenden Gefahr“ können Sicherheitskräfte dann auf sämtliche Online-Daten von Betroffenen zugreifen, sie an zugewiesenen Orten für längere Zeit festhalten und ihr gesamtes Umfeld ausforschen. Für Bürgerrechtler ein Totalangriff auf elementare Freiheitsrechte.

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Mit dem vom dortigen Innenminister Herrmann eingeführten Gesetz sollen in Bayern folgende polizeiliche Maßnahmen auch ohne "Konkreten (Tat)Verdacht" erlaubt und anwendbar sein:
* Onlinedurchsuchung
* Kontopfändung
* Überwachung von Telekommunikation
* Elektronische Fußfessel
* Präventivhaft bis zu 3 Monate ohne Haftbefehl
* DNA-Sequenzierung zur Ermittlung von phänotypischen Merkmalen (z.B. Augenfarbe)
* Abfangen von Briefen
* Erstellung von Bewegungsprofilen mittels Handyortung


http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-03/polizeigesetz-bayern-csu-sicherheit-ueberwachung-gewaltenteilung schrieb:
Schulze [innenpolitische Sprecherin der Grünen im bayerischen Landtag] sagt: "Der Überwachungswahn der CSU gefährdet Freiheitsrechte." Sie sieht das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten in Gefahr. "Damit werden die Befugnisse der Polizei massiv ausgeweitet, das ist die Vernachrichtendienstlichung der Polizei."

Die Grünen haben bereits Klage dagegen eingereicht.

https://www.morgenpost.de/politik/article213879917/In-Bayern-koennte-die-Polizei-bald-Handgranaten-einsetzen.html schrieb:
Doch nicht nur aus Richtung der Opposition wird Kritik laut. So beurteilte Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München, den Begriff "drohende Gefahr" in einer Stellungnahme als "nicht mehr akzeptable Herabsetzung der polizeilichen Eingriffsschwelle". Will heißen: einem Einschreiten der Polizei seien kaum noch Grenzen gesetzt.

CSU Bundesminister des Inneren Seehofer möchte diese Pläne gerne auf ganz Deutschland übertragen. - Stellt sich nur die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht da mitspielt.

Videoquellen:
extra 3 vom 05.04.2018 | Das Erste - extra 3 - Sendungen
Video: Monitor vom 15.03.2018 - Monitor - Das Erste

Quellen:
Polizeigesetz: In Bayern droht bald uberall Gefahr | ZEIT ONLINE
In Bayern konnte die Polizei bald Handgranaten einsetzen - Politik - Berliner Morgenpost

Weitere Berichte (Teilweise hinter Anti-Adblock/JS-Wall oder Kostenpflichtig):
Bayerisches Polizeigesetz: Die Gedanken sind unfrei - Bayern - Suddeutsche.de
Wie Bayerns Polizei den Datenschutz aushebelt | c't Magazin
https://www.infranken.de/ueberregio...oht-uns-der-ueberwachungsstaat;art179,3296030
Predictive Policing: Die Polizei arbeitet verstärkt wie ein Geheimdienst | Heise Online - https://www.heise.de/newsticker/meldung/Predictive-Policing-Die-Polizei-arbeitet-verstaerkt-wie-ein-Geheimdienst-4008214.html

EDIT: Zusätzliche Ergänzungen zu den Gesetzen (StPO/PAG) sind auf Seite 4 zu finden.
EDIT2: Demo am 10.05.2018 in München gegen das PAG
 
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AW: Bayerisches Polizeigesetz: Onlinedurchsuchung und Präventivhaft auch ohne Vedacht möglich - Ein Modell für ganz Deutschland?

Extra3 hat das passend kommentiert: Bayern ist nunmal der westlichste Teil der Türkei.

Für Bürgerrechtler ein Totalangriff auf elementare Freiheitsrechte.
Ich bin kein Bürgerrechtler - aber hier haben sie einfach Recht. Das ist eine verneinung der Unschuldsvermutung. Bei gewissen Subjekten mag das ja helfen können - ändert aber nichts daran dass es die falsche Vorgehensweise ist.
"Gefahr im Verzug" ist ja völlig ok (Mann rennt bewaffnet in eine Menschenmenge --> abgrätschen) - aber "drohende Gefahr"? Wird jetzt jeder erstmal verhaftet weil er orientalisch angezogen ist und nen Bart hat in der Fußgängerzone?

Die CSU braucht wirklich nicht mehr über die AfD zu schimpfen. Die geben sich nix.
 
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AW: Bayerisches Polizeigesetz: Onlinedurchsuchung und Präventivhaft auch ohne Vedacht möglich - Ein Modell für ganz Deutschland?

Oder:
"Einer der nichts gemacht hat ist per Definition ein Unschuldiger."
"Genau das ist das Problem, wir haben in Bayern zu viele Unschuldige."
 
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Wie kommt man auf solche bescheuerten Gesetze? :what:

Werden die Leute dann verhaftet weil die Farbe der Kleidung nicht gepasst hat oder eine Fussfessel angelegt? :nene:
 
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Genau so.
Entsprechende Beispiele von Betroffenen bei Polizei und Geheimdiensten gibt es heute schon, wie Monitor zeigt.

Da werden dann auch Leute von der Polizei aufgesucht, weil sie das falsche Hintergrundbild bei Facebook haben.

Insbesondere die Begründung wegen der angeblichen Thematischen Nähe von kurdischen Veranstaltungen zur PKK ist absurd. Dann sollte man auch bitte Pegida und NPD Demos wegen der Thematischen Nähe zur NSDAP verbieten. :wall:
 
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DNA-Analysen, die E-Fußfessel, Kontopfändung, mehrere Monate lange Präventivhaft ohne Haftbefehl... Ohne konkreten Tatverdacht...
Das hat doch absolut nix mehr mit Demokratie und Rechtsstaat zu tun. :nene:

Zum Glück wird reichlich gegen das Gesetz geklagt, zumal bis zur Einführung auch noch zumindest etwas Zeit ist.
Mehr Rechte für die Polizei... Bin ich definitiv dafür. Aber das ist total über das Ziel hinausgeschossen.
 
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Ja, unglaublich was die dort in Bayern vorhaben:wall:

Und da die PCGH Redaktion in Fürth ist...und die Verantwortlichen für's PCGHX Forum auch irgendwie dort...wir das hier erstellen bzw. kommentieren....stehen wir schon auf der Liste der "drohenden Gefährder" :ugly:
 
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Wobei auch Computerbase nicht berichtet hat. Oder ich hab es übersehen.

Mehr Rechte für die Polizei... Bin ich definitiv dafür. Aber das ist total über das Ziel hinausgeschossen.

Insbesondere, wo die Polizei ganz andere Probleme hat.
Die aktuell meisten Sorgen machen der Polizei - neben dem CEO-Fraud - derzeit falsche Polizisten, die mit gefälschten Ausweisen unter einem Vorwand in die Wohnung eindringen (z.B. Schutz vor Einbrechern oder gefälschter Durchsuchungsbeschluss/Haftbefehl).
Wie soll man Leute davor warnen und raten keine Polizisten in die Wohnung zu lassen und erweitert gleichzeitig die Möglichkeit der echten Polizisten dies zu tun.

drehscheibe vom 6. April 2018 - ZDFmediathek (min 7:06)
Falsche Polizisten verschafften sich am unter dem Vorwand, eine Hausdurchsuchung vornehmen zu müssen, Zutritt zu einem Haus - MOZ.de
Angeblicher Haftbefehl in der Turkei : Falsche Polizisten setzen 72-Jahrige aus Sankt Augustin unter Druck | General-Anzeiger Bonn
Koln: Falsche Polizisten drohten Rentner mit Haftbefehl | Kolnische Rundschau
Falsche Polizisten erschrecken Burger mit Haftbefehl | Braunschweig Online

Die Betrüger sind über VOIP derzeit auch in der Lage mögliche Anrufe des Opfers bei der echten Polizei mitzuhören und dann mit den abgesprochenen Informationen/Codewörtern vor den echten Beamten an der Wohnung zu sein. Dort wäre mein Rat Kanaltrennung, also der Wechsel aufs Mobiltelefon, um die 110 anzurufen.


Bei der Onlinedurchsuchung ist auch das Problem, das in der StPO überhaupt nicht geregelt ist, wie das Ganze ablaufen soll. Denn irgendwie muss der Trojaner auf den PC/Smartphone.
Alles in Deutschland ist Haarklein durch ein Gesetz/Verordnung geregelt, nur das nicht.
Das bereitet mir sowohl als Internetnutzer wie auch als IT-Forensiker - der dieses Instrument eventuell mal nutzen muss - Kopfschmerzen.
 
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AW: Bayerisches Polizeigesetz: Onlinedurchsuchung und Präventivhaft auch ohne Vedacht möglich - Ein Modell für ganz Deutschland?

Insbesondere, wo die Polizei ganz andere Probleme hat.
Die aktuell meisten Sorgen machen der Polizei - neben dem CEO-Fraud - derzeit falsche Polizisten, die mit gefälschten Ausweisen unter einem Vorwand in die Wohnung eindringen (z.B. Schutz vor Einbrechern oder gefälschter Durchsuchungsbeschluss/Haftbefehl).
Wie soll man Leute davor warnen und raten keine Polizisten in die Wohnung zu lassen und erweitert gleichzeitig die Möglichkeit der echten Polizisten dies zu tun.
Du hast doch sicher schon von den Skandalen an der Berliner Polizeiakademie gehört, oder?
DAS ist ein verdammt großes Problem... Falsche Polizisten gab es schon immer, genau wie falsche Handwerker, falsche Fahrkartenkontrolleure etc. . Aber dass bei uns in Berlin der Polizei alleine die Gefahr einer Unterwanderung droht...

Oder die ganzen NoGo-Areas in diversen Großstädten Deutschlands (auch Nazidörfer und wo gehäuft Reichsbürger leben), wo das deutsche Rechtssystem scheinbar nix mehr zu sagen hat...

DKK007 schrieb:
Bei der Onlinedurchsuchung ist auch das Problem, das in der StPO überhaupt nicht geregelt ist, wie das Ganze ablaufen soll. Denn irgendwie muss der Trojaner auf den PC/Smartphone.
Alles in Deutschland ist Haarklein durch ein Gesetz/Verordnung geregelt, nur das nicht.
Naja, der Herr Hermann hat sich laut Wikipedia wohl zumindest in Falle von Terrorverdächtigen dafür eingesetzt, in die Wohnungen einbrechen zu dürfen.
Dann...
FinFisher: Internetprovider schieben Spitzelopfern Malware unter |
heise Security


Möglichkeiten gibt es genügend, wo man nicht mal Sicherheitslücken ausnutzen muss.
Was ich an dem Trojaner ja schlimm finde: Von einer Haus-/Wohnungsdurchsuchung bekommt man ja irgendwie Wind. Die Onlinedurchsuchung passiert völlig im Verborgenen...

DKK007 schrieb:
Das bereitet mir sowohl als Internetnutzer wie auch als IT-Forensiker - der dieses Instrument eventuell mal nutzen muss - Kopfschmerzen.
Arbeitest du etwa bei der Polizei als Forensiker? Falls ja (bzw. generell als IT-Forensiker): Respekt. :daumen:
Mal ernsthaft, da muss man doch so viel Ahnung haben... Für mich nicht begreiflich, wie man sich so viel Wissen anlernen kann.
 
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AW: Bayerisches Polizeigesetz: Onlinedurchsuchung und Präventivhaft auch ohne Vedacht möglich - Ein Modell für ganz Deutschland?

Was ich an dem Trojaner ja schlimm finde: Von einer Haus-/Wohnungsdurchsuchung bekommt man ja irgendwie Wind. Die Onlinedurchsuchung passiert völlig im Verborgenen...

Im Gesetz gibt es eigentlich die Plicht den Betroffenen hinterher, genauso wie bei Telefon- oder Wohnungsüberwachung zu informieren, wenn nicht die Gefahr besteht, das dies künftige Ermittlungen erschwert (z.B. bei Mehrfachtätern) .
Allerdings ist die Frage, wie gut das Geprüft wird.

Benachrichtigungspflicht der Polizei gegenuber den Betroffenen
§ 101 StPO (Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen) - Polizeirecht
 
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CSU Bundesminister des Inneren Seehofer möchte diese Pläne gerne auf ganz Deutschland übertragen.
Ich wußte, das Seehofer ein ganz linker Hund ist.
Daß er aber Gesetze brechen will, um seinen Überwachungswahn durchzusetzen - da wird das BVG wohl etwas dagegen haben - hoffentlich.

Diese Politclowns haben ALLE auf unsere Verfassung geschworen und sie versuchen sie zu zerbrechen!
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.

Quelle: Art 10 GG - Einzelnorm

Viele sind Rechtsanwälte und wissen ganz genau, daß sie Unrecht tun.

Seehofer hat eigentlich keinen richtigen Beruf erlernt (Verwaltungsbeamter) und steht daher auch meilenweit weg, von jeglicher Realität.
Ein Radio reparieren kann er sicher auch nicht - also ist er völlig unnütz.

Als ehemaliger Handballer müßte er doch schon oft auf die Schnauze gefallen sein.
Gelernt hat er daraus: gar nichts.

Kognitive Fähigkeiten = 0.

So etwas wird Bundesinnenminister?

Denk ich an Deutschland in der Nacht ... . :wall:
 
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Ihr habt noch den tollen Teil mit den Maschinengewehren und Handgranaten als erlaubte Bewaffnung vergessen.
Wo will ich im Innern bitteschön Granten einsetzen?
 
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Wo will ich im Innern bitteschön Granten einsetzen?

Falls in München bei einer Sicherheitskonferenz der protestierende Schwarze Block durch die Straßen marodiert und man davon ausgehen könnte, so dass eine gesicherte unkonkrete Gefahr besteht.
Läßt sich natürlich auch noch anwenden falls die Wiesenwirte das Maas nicht schrittweise in 30ct Schritten erhöhen sondern gleich einen Euro draufschlagen, oder eine kleine Gruppe Protestler vor BMW, Bayrischer Landesbank....da gibt's bestimmt genug Anlässe:ugly:

Meine Hoffnung bei den ganzen Allmachts-Überwachungsphantasien ist immer, das es fast in jedem Bundesland Personalmangel bei der Polizei gibt (und die normalen Streifenpolizisten, die ich kennen gelernt habe allesamt ganz ok waren und einem den Vogel zeigen würden, wenn sie jetzt Handgranaten einstecken sollten beim nächsten Einsatz), UND > die Polizeibehörden sind doch gar nicht für die flächendeckende Überwachung ausgestattet, von Kompetenz-Unfähigkeits-Gerangel jedes Bundeslandes mal noch abgesehen (ich sag nur der Fall Amri hier in Berlin - so eine peinliche, unfähige Gurkentruppe).
Die Cybersoldaten scheitern ja auch an den nicht vorhandenen Bewerbern...und bis für all die ganzen Phantasien Geld locker gemacht wird sind diese Pseudonotstandgesetze hoffentlich schon gekippt.

Also alles beim alten: typisch deutsch > blinder Aktionismus und lautes Getöse, den dann aber keiner bezahlen kann/will...
 
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AW: Bayerisches Polizeigesetz: Onlinedurchsuchung und Präventivhaft auch ohne Vedacht möglich - Ein Modell für ganz Deutschland?

Wo will ich im Innern bitteschön Granten einsetzen?

Und da die PCGH Redaktion in Fürth ist....stehen wir schon auf der Liste der "drohenden Gefährder" :ugly:

Vielleicht sollten wir uns zukünftig woanders treffen - nicht dass weite Teile des Mod-Teams + Admin und/oder der eine oder andere Red in vier Wochen durch eine Granate weggerafft (welch Wortspiel :ugly:) werden. :hmm:


Nein aber ehrlich, diese neuen Regelungen sind wieder in der Kategorie "selbst mit viel gutem Willen nicht nachvollziehbar".
 
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Man merkt, dass die CSU alles versucht um im Herbst nicht noch mehr Stimmen zu verlieren.
Wäre ja grotesk, wenn die CSU in Bayer in Zukunft mit der Afd regieren muss, da sie sonst nicht die Mehrheit hat.
 
AW: Bayerisches Polizeigesetz: Onlinedurchsuchung und Präventivhaft auch ohne Vedacht möglich - Ein Modell für ganz Deutschland?

Wobei sich auch die Bundesnetzargentur sich gegen mehr Überwachungstechnik einsetzt. Geräte mit GPS-Tracking und Mikrofon müssen vernichtet werden.
Damit die Privatsphäre der Träger und der Umgebung der Ortungsgeräte geschützt wird, ziehen wir diese aus dem Verkehr‟,
Interessanterweise bietet ein Smartphone die gleichen Funktionen. :devil:
Bundesnetzagentur: GPS-Tracker mit Mikrofon mussen vernichtet werden - ComputerBase
 
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Wobei sich auch die Bundesnetzargentur sich gegen mehr Überwachungstechnik einsetzt. Geräte mit GPS-Tracking und Mikrofon müssen vernichtet werden.
Damit die Privatsphäre der Träger und der Umgebung der Ortungsgeräte geschützt wird, ziehen wir diese aus dem Verkehr‟,
Interessanterweise bietet ein Smartphone die gleichen Funktionen. :devil:
Bundesnetzagentur: GPS-Tracker mit Mikrofon mussen vernichtet werden - ComputerBase

Interessanterweise muss ein Smartphone ein Mikrofon haben sonst wäre es ja kein Telefon mehr, genau deshalb sind Smartphones mit dieser Aussage nicht gemeint, weil es für jeden offensichtlich ist das diese ein Mikrofon besitzen. ;)
 
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Allerdings müsste es kein GPS fürs Tracking besitzen. ;)
 
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