Angebote müssen künftig EU weit gelten

EmoJack

Software-Overclocker(in)
Angebote müssen künftig EU weit gelten

Dieser Tage bin ich über folgenden Artikel auf Spiegel-Online gestoßen:

Schnappchen-Suche in der EU wird einfacher - SPIEGEL ONLINE

tl;dr
Händler in EU Ländern werden zukünftig dazu gezwungen, ihre Angebote EU-Weit anzubieten. Natürlich bei nicht-digitalen Waren nur, wenn der Käufer selbst den Versand bzw eine Abholung organisiert.
Als Beispiel wird hier Disneyland Paris angezogen, das bisher verschiedene Preise für ihre Tickets vom Ausland aus verlangen. Zuordnung der Preise über die IP, also keine (einfache) Möglichkeit, den günstigsten Preis selbst zu wählen.

Folgender Punkt wird hier nicht besprochen, finde ich aber sehr interessant (deshalb kann es auch sein, das ich hier in der falschen Rubrik gelandet bin, hab aber keine bessere gefunden): In welchem Rahmen gilt das auch für digitale Güter und Lizenzen? Einfachstes Beispiel: Wolfenstein 2, das in DE ja nicht auf dem Index steht, aber bei uns nicht vertrieben wird.
Wenn meine Interpretation dieser neuen Regeln nun stimmt, dann MUSS jeder Händler in der EU, der eine ungeschnittene Fassung des Spiels anbietet, diese auch nach Deutschland anbieten. Außnahme: das Spiel würde in Deutschland uncut verboten werden. Wenn es ein Onlineshop ist, der nur den Steamkey versendet ist auch das Versandproblem hinfällig.
Spannend wird dann auch der nächste Punkt: Geoblocking? Darf ein Nicht-EU-Unternehmen (Steam) selbst entscheiden, einzelne Produkte innerhalb der EU nur in bestimmten Ländern anzubieten? Gelten die EU Richtlinien also nur für Händler aus der EU oder für jeden, der in der EU Handel treibt?

Zeitlich ist das Ende 2018 angepeilt, es wird also sicher noch viel darüber diskutiert und auch noch vieles etwas klarer werden. Trotzdem interessiert mich eure Sichtweise: betrifft diese Regelung auch Steam und andere US-Geführte Vertriebsplattformen? Ist Geoblocking überhaupt Teil dieser Diskussion?
Oder vielleicht wisst ihr auch schon viel mehr als ich und der Spiegel?

Freue mich auf eure Anmerkungen :daumen:
 
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EU-Weit? Nice, kann ich denn jetzt mal in Polen einen Vorrat an Zigaretten kaufen oder pfandfreie Dosen in Dänemark?
"Einheitliches Preise vergleichen" wurde ja schon zur Einführung des Euro angepriesen. Merke ich bisher nichts von.
 
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EU-Weit? Nice, kann ich denn jetzt mal in Polen einen Vorrat an Zigaretten kaufen oder pfandfreie Dosen in Dänemark?
"Einheitliches Preise vergleichen" wurde ja schon zur Einführung des Euro angepriesen. Merke ich bisher nichts von.

Auch heute kannst du soweit ich weiß unendlich viele Zigaretten im EU Ausland kaufen. Das Problem: Ab einer bestimmten Menge bist du in der Nachweispflicht, dass es eigenbedarf ist. Davor nicht. Daher kommt diese "Richtmenge", eine feste Grenze ist das aber nicht!
Pfandfreie Dosen kaufe ich seit Jahren (vor der Festivalsaison) in Österreich. 100L pro Fahrt ist hier die Richtmenge - das reicht n paar Tage :-D

€dit: Quelle dazu: Zoll online - Genussmittel
Wenn Sie mehr als die oben genannten Mengen transportieren, besteht die Vermutung, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Diese Annahme kann von Ihnen ausgeräumt werden, indem Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden.
 
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Mit der Einführung des Euros hätte auch es auch gleich identische Gesetze geben müssen sowie die Zollbedingungen und Versandkosten vereinheitlichen damit man überhaupt etwas vergleichen kann. Auch müsste man jeden Händler verpflichten in jedes Land zu liefern damit ein Schnäppchen sich ev. noch mit " Shipping " lohnt.
Nebenbei muss man dann aber bei gewissen Artikeln die Füllmengen, Inhaltstoffe, Konservierungsverfahren etc. beachten je nachdem was man erwerben möchte. Das schreit ja schon irgendwie wieder nach einer Suchmaschine für EU Schnäppchen Preise :ugly:
Wie lange wohl die Anbieter solche Angebote dann noch anbieten da ich mir kaum vorstellen kann das die dadurch mehr Masse verramschen bzw. die Abgabemenge reglementieren.
 
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Mit den Zigaretten aus Polen mit polnischer Steuerbanderole gilt noch immer die 800 Zigaretten pro Person die mindestens 16 Jahre alt ist.
Bei Zigaretten aus Polen die eine Steuerbanderole aus anderen EU Ländern aus Osteuropa haben gilt bis zum 31.12.2017 eine Grenze von 300 Zigaretten.
Natürlich ist unser Zoll nicht ganz blöd wenn es um den Nachweis des Eigenbedarf ist und man diese Mengengrenze überschreitet. Denn wie will ich nachweisen dass die 1600 Zigaretten mein Eigenbedarf sind. Weitergeben darf ich die ja nicht. Auch welche für Oma mitbringen ist somit ausgeschlossen da hier ja kein Eigenbedarf mehr besteht.
Somit ist die Ausrede "die mehr als 800 Polenkippen sind Eigenbedarf" faktisch nicht möglich und ich bezahle die Mehrwertsteuer und die Tabaksteuer beim Zöllner oben drauf. Man ist dann schon drin im Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Natürlich wird es auch weiterhin bei Produkten die einer doppelten Besteuerung unterliegen (Zigaretten, Alkohol, Benzin) oder Produkten die besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (Knallkörper für Silvester) Sonderregelungen für die einzelnen Mitgliedstaaten der EU treffen. Ganz so doof sind die Finanzminister ja nicht. ;)
 
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P. S. Den Eigenbedarf bei mehr als 800 Zigaretten, was ja schon nicht wenig ist, kann man glaubhaft begründen wenn man z. B. auf einer privaten Hochzeit unentgeltlich für Kippen sorgen möchte.
Für die extra Stange Kippen kann man doch die Oma angeben sofern man es als Geschenk mitbringt.
Wichtig ist aber immer dass man sein Geld dafür aufbringt und nicht von Oma oder anderen Personen Geld mitbekommen hat.
 
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"Einheitliches Preise vergleichen" wurde ja schon zur Einführung des Euro angepriesen. Merke ich bisher nichts von.
Das liegt daran das die Preise nur nach oben vereinheitlicht werden. :ugly:

@News
Bedeutet das denn auch das Ende vom geo-blocking innerhalb der EU?

MfG
 
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Hmm, na Prima!!! Dann darf ich als Händler nun nicht mehr entscheiden wem ich mein Zeug verkaufe, aber die dämlichen Steuern soll ich im entsprechenden Land es Kunden entrichten und hierzu muss ich dem Kunden entsprechend mitteilen, welche Steuern auf meinen Artikel in seinem Land fällig werden, auch wenn das den Endpreis nicht verändert. Mache ich das nicht, kann ich abgemahnt werden, weil Wettbewerbswidrig!!! Was ist mit Sonderregelungen aka "Kleinunternehmerregelung" im deutschen Steuerrecht?

Die machen sich das aber immer alle einfach und denken nur an die großen Unternehmen!!! Das kotzt mich echt an ... oder hab ich hier was falsch verstanden?

Gruß Christian
 
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EU-Weit? Nice, kann ich denn jetzt mal in Polen einen Vorrat an Zigaretten kaufen oder pfandfreie Dosen in Dänemark?
"Einheitliches Preise vergleichen" wurde ja schon zur Einführung des Euro angepriesen. Merke ich bisher nichts von.

Polen hat aber keinen Euro. Dazu kommt der Zoll.
 
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Zölle sind wohl getrennt davon zu behandeln, vor allem Sondersteuern wie Alkohol- und Tabaksteuer, und werden in der Regel eh erst fällig, wenn die eingeführte Menge den festgelegten Eigenbedarf übersteigt.

Bei Steam war es bisher grundsätzlich kein Problem im (EU) Ausland erworbene Keys zu aktivieren, diese online zu erwerben mitunter schon. Da sich die neue Regelung aber explizit auf Onlinhandel bezieht und gegen Geoblocking richtet, dürfte sich das auch bald ändern, so dass spanische Keys dann direkt über Steam gekauft werden könnten. Ohne den Umweg über einen der "bösen" Keyseller.
Edit: Oder auch nicht. Da wo Geoblocking ernsthaft relevant ist, macht die EU natürlich einen Bogen drum.
EU verbietet Geoblocking bei Onlineshopping, nicht bei Streaming - Copyrights - derStandard.at › Web
Es gibt hier btw. schon einen Thread zur Thematik:
EU-Geoblocking: Binnenmarkt öffnet sich für Bürger
 
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:lol::lol:Die Hustensafttruppe kann ja nicht mal die Hersteller zur Einhaltung der Garantie in der EU zwingen (Apple, Sony, HP, ...) .

Warum, Apple und die anderen bieten doch die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung an: Apple – Rechtliche Hinweise – Apple-Produkte und deutsche Verbraucherschutzgesetze

Ich hatte da btw. auch noch nie ein Problem. Wenn allerdings ein Hersteller anfangen würde mit der Beweislastumkehr zu "arbeiten" und nach über einem Jahr versucht den Schaden auf dann Kunden abzuwälzen, wäre das für mich das letzte mal das ich von diesem Hersteller was gekauft hätte. Ansonsten mögen zwar einige Dinge welche die EU beschließt etwas träge in die Praxis umgesetzt werden, aber letztlich führt es idR zur gewünschten Veränderung.

Wenn ich bspw. nur mal an Steam denke, was die da am Anfang für weltfremde Fantasy Klauseln in ihren AGBs hatten....Nach einigen EU Regelungen war rechtlich davon kaum noch was haltbar und wurde wieder gestrichen, bzw. ein paar Sachen stehen zwar weiterhin in den AGB, werden aber aufgrund fehlender rechtlichen Grundlage nicht angewendet.
 
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AW: Angebote müssen künftig EU weit gelten

Warum, Apple und die anderen bieten doch die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung an: Apple – Rechtliche Hinweise – Apple-Produkte und deutsche Verbraucherschutzgesetze
Wie kommst Du darauf?
Eingeschränkte Apple-Garantie: 1 Jahr ab Kaufdatum für alle anderen Apple-Produkte
Die versprochenen 2Jahre gibt der HÄNDLER, niemand anders.


Klapp mal den Akku eines HP Laptops auf.
Da steht ganz klar: Warranty 1 Year.

Den Rest leistet wieder der HÄNDLER.
 
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Wie kommst Du darauf?
Lesen: (Update) Apple zwischen Garantie und Gewahrleistung – DeathMetalMods
Die Gewährleistung greift immer nur gegenüber dem Verkäufer und ist gegenüber Privatpersonen nicht einschränkbar. Seit 2002 gilt in Deutschland als Umsetzung einer europäischen Richtlinie eine zweijährige Gewährleistungspflicht, während der der Käufer von dem Verkäufer Mängelbeseitigung verlangen kann.

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Die versprochenen 2Jahre gibt der HÄNDLER, niemand anders.
Das ist im Fall der Gewährleistung ja auch normal und verhält sich bei jedem anderen Hersteller oder Produkten genauso.: Gewahrleistung – Wikipedia
Zudem sind die zwei Jahre nicht "versprochen", sondern eine gesetzliche Zusicherung. Apple hält sich also ganz zweifellos an die EU Bestimmungen dazu.

Klapp mal den Akku eines HP Laptops auf.
Da steht ganz klar: Warranty 1 Year.
Da kann stehen was will, wenn das Gerät innerhalb von 2 Jahren einen defekt aufweist greift die Gewährleistung.
Zudem dürfte der Aufkleber dort grundsätzlich angebracht sein, denn die Geräte werden ja auch noch in Länder verkauft wo wirklich nur ein Jahr Gewährleistung vorgeschrieben ist.
 
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Das ist im Fall der Gewährleistung ja auch normal und verhält sich bei jedem anderen Hersteller oder Produkten genauso.: Gewahrleistung – Wikipedia
(Zudem sind die zwei Jahre nicht "versprochen", sondern eine gesetzliche Zusicherung.)
Ja, ja ... .

Da kann stehen was will, wenn das Gerät innerhalb von 2 Jahren einen defekt aufweist greift die Gewährleistung.
Nein, im ersten Halbjahr greift die Gewährleistung, danach die Garantie.

Zudem dürfte der Aufkleber da grundsätzlich angebracht sein, denn die Geräte werden ja auch noch in Länder verkauft wo wirklich nur ein Jahr Gewährleitung greift.
Nein.
Hier liegt ein HP mit abgelaufener Garantie (1 Jahr und 2 Wochen alt) für fast 1.000 EUR gekauft in Deutschland.
HP lehnt jegliche Garantie kategorisch ab.
Der Händler besteht auf die Beweislastumkehr.
Daß der Fehler schon beim Verkauf vorhanden war (Mainbordschaden), kannst Du gern mal versuchen zu beweisen.

Wenn Du die Serviceabteilung von HP besser kennst, als ich, schicke ich Dir das Teil gern zur Garantieleistung.
Ich bin ja nur 20 Jahre im Service.
 
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Und was soll ich jetzt aus deinem "Ja, ja,..." wohl interpretieren?
Für die gesetzliche Gewährleistung ist immer der Verkäufer zuständig, Ende. Das ist so und das ist auch so von der EU geregelt. Apple hält sich somit an die Vorgaben. Das "JaJa" kannst du dir also sparen.

Nein, im ersten Halbjahr greift die Gewährleistung, danach die Garantie.
Falsch....die Gewährleistung greift 2 Jahre, alles was darüber hinaus geht fällt unter die freiwillige "Garantie" und was darüber hinaus geht unter Kulanz.
Allerdings kann ein Verkäufer nach 6 Monaten ab Kauf bei einem Schaden mit der Beweislastumkehr kommen, aber auch DAS ist Gesetzeskonform und entspricht den EU Richtlinien. Wobei die meisten Verkäufer wie bspw. Amazon ihre Kunden nicht mit derartigen Klauseln belästigen, da wird quasi alles innerhalb von 2 Jahren als anerkannte Gewährleistung behandelt.

Hier liegt ein HP mit abgelaufener Garantie (1 Jahr und 2 Wochen alt) für fast 1.000 EUR gekauft in Deutschland.
HP lehnt jegliche Garantie kategorisch ab.
Dann würde ich mich mal durchsetzen....zum verarschen gehören bekanntlich immer zwei.
Ich hatte btw. noch nie ein Problem mit der Gewährleistung und PC Zubehör nach Ablauf der ersten 6 Monate. Dennoch ist auch das Verhalten welches du beschreibst EU konform, wobei ich bei so einem Verhalten das letzte mal bei dem Händler oder HP selber was gekauft hätte. Übrigens gibt es im Fall von Druckern immer die größten Bedenken hinsichtlich Zubehör Druckertinte, das jubeln sie einem ja gerne nach 6 Monaten unter. Aber bei mir war noch nie ein Drucker defekt und alles andere war bis 2 Jahre nach Kauf nie ein Problem, bzw. wurde ohne Palaver anstandslos ausgetauscht oder instand gesetzt.

Ich bin ja nur 20 Jahre im Service.
Dafür bist du erstaunlich schlecht informiert.
(Ich rechne übrigens u.a. seit ~15 Jahren Gewährleistungen in der Automobilbranche ab.)

Um mal zurück zum Punkt zu kommen.:
Du hast unterstellt das sich Apple & Co. hinsichtlich der Gewährleistungsbestimmungen nicht an gesetzlichen EU Vorgaben halten, aber wie wir gesehen haben tun sie das durchaus und damit dürfte das Thema dann auch durch sein.
 
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Bei dem Wissensstand brauchen wir gar nicht weiter zu diskutieren:
Sehr witzig, soll wohl von deinem eigenen Unvermögen ablenken....ganz besonders von deiner unhaltbaren Behauptung das sich Apple & Co. grundsätzlich nicht an EU Recht halten würden.
Abgesehen davon sind deine Links für die aktuelle Diskussion hier nicht nur wenig zielführend und überladen, sondern zudem unnötig, da ich das wichtigste schon selber gepostet, bzw. erklärt hatte. Frisch du mal lieber deinen Wissenstand auf wie man sich vernünftig unterhält und nicht auch noch auf seinen Fehlern besteht.

@restliche interessierte Mitleser.:
Hier mal abseits von wuselsurfer relativ zielloser Linksammlung das wichtigste in der Übersicht.: Unterschied zwischen Garantie und Gewahrleistung (z.B. Apple Garantie) - Finanztip
(Da ist auch explizit von Apple die Rede)

PS/Edit @
wuselsurfer
Ob man es nun sympatisch findet das ein Hersteller wie Apple ab einem gewissen Datum im Fall der zweijährigen Gewährleistung mit der Beweislastumkehr ankommt oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt, genauso wie die Frage ob die EU Gesetzgebung in dieser Sache nicht doch zu lasch ist....Letztendlich hält sich aber auch Apple an die EU Vorgaben und nur darum ging es hier Eingangs.

Persönlich kann ich nur sagen das ich einfach keine Produkte mehr von einem Händler kaufe der nicht ohne wenn und aber 2 Jahre problemlosen Ersatz, oder zumindest eine Instandsetzung anbietet. In meinem Fall heißt das, dass ich fast nur noch bei Amazon einkaufe, oder anderen Händlern die eine ähnliche Politik vertreten. Wer das nicht tut bleibt halt, zumindest in meinem Fall, auf seiner Ware sitzen, ganz einfach.

Ich hoffe dieses leidige Thema ist damit dann auch beendet.
 
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AW: Angebote müssen künftig EU weit gelten

Das liegt daran das die Preise nur nach oben vereinheitlicht werden. :ugly:

@News
Bedeutet das denn auch das Ende vom geo-blocking innerhalb der EU?

MfG

Das war auch meine Hoffnung...

Zölle sind wohl getrennt davon zu behandeln, vor allem Sondersteuern wie Alkohol- und Tabaksteuer, und werden in der Regel eh erst fällig, wenn die eingeführte Menge den festgelegten Eigenbedarf übersteigt.

Bei Steam war es bisher grundsätzlich kein Problem im (EU) Ausland erworbene Keys zu aktivieren, diese online zu erwerben mitunter schon. Da sich die neue Regelung aber explizit auf Onlinhandel bezieht und gegen Geoblocking richtet, dürfte sich das auch bald ändern, so dass spanische Keys dann direkt über Steam gekauft werden könnten. Ohne den Umweg über einen der "bösen" Keyseller.
Edit: Oder auch nicht. Da wo Geoblocking ernsthaft relevant ist, macht die EU natürlich einen Bogen drum.
EU verbietet Geoblocking bei Onlineshopping, nicht bei Streaming - Copyrights - derStandard.at › Web
Es gibt hier btw. schon einen Thread zur Thematik:
EU-Geoblocking: Binnenmarkt öffnet sich für Bürger

Danke für den Einschub und sorry, das ich den Beitrag nicht gefunden hatte.
@Mods: Dann bitte meinen Thread hier schließen, die Antworten haben eh schon nichts mehr mit dem Thema zu tun xD
 
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