Digitale Inhalte sind ab sofort vererbbar

marcus022

Software-Overclocker(in)
Hintergrund. Eltern ihrer verstorbenen 15 Jährigen Tochter wollen vollen Zugriff auf deren Konto haben was aber nicht geht weil Facebook, gemäß ihrer Nutzungsbedingungen, das Konto in den Gedenkzustand versetzte was dazu führt das es gesperrt wird. Die Todesumstände sind nicht geklärt und die Eltern möchten wissen ob sie möglicherweise Suizid begangen hat. Rückschlüsse darauf soll der Chatverlauf der Tochter bringen. Ist sie gemobbt worden etc.

Die Eltern klagten nun. Jetzt ist es so. Das Landgericht Berlin, die erste Instanz die den Eltern Recht gab führte an, wenn auch Briefe oder Tagebücher nach dem Gesetz zum Erbe gehörten müsse auch das für persönliche Chatnachrichten in sozialen Netzwerken gelten. Heute entscheidet das berliner Kammergericht. Egal wie das ausgeht, beide parteien (Eltern und Facebook) gehen in Berufung womit dann der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden wird.

Facebook argumentiert jetzt weiterhin das Nutzer darauf vertrauen können das ihre Daten und Nachrichten privat bleiben und nicht von anderen eingesehen werden können.

Als ich den Artikel las war ich direkt der Meinung den Eltern sollte der volle Zugriff nicht verwehrt bleiben allerdings relativiere ich zunehmend diese Einstellung wobei ich immer noch auf Seiten der Eltern bin. Nur müssten das dann wahrscheinlich Ermittler der Polizei übernehmen die dann vollen Zugriff auf das Konto haben und klären ob die Tochter möglicherweise gemobbt wurde.

Mich interessiert brennend wie ihr dazu steht. Ich muss dazu sagen das ich keinen Facebookaccount besitze oder jemals besessen habe.

Hier noch der dazugehörige Artikel. Digitaler Nachlass: Ist ein Facebook-Konto vererblich? | tagesschau.de


edit: weiterzulesen auf Seite 2.
 
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AW: Ist ein Facebook-Konto vererblich ?

Da die Tochter nicht volljährig war, ist es doch eigentlich so, dass der komplette Nachlass (geistiger und physischer Natur) den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gehört. Habe allerdings auch kein Jura studiert, aber vom Bauchgefühl her würde ich das so sehen.
Anders würde das aussehen, wenn die Tochter eine notarielle und vom Gericht abgesegnete Erklärung hätte, dass ihr Nachlass an Person X oder Institution Y überzugehen hat.

Facebook möchte hier wohl einen Präzedenzfall verhindern, da das sicherlich weitere Türen öffnen würde und Eltern dann plötzlich generell Einsicht in die Accounts ihrer Kinder haben möchten respektive Facebook müsste die Nutzungsbestimmungen bzgl. des erlaubten Alters ändern.
 
AW: Ist ein Facebook-Konto vererblich ?

Gerade in solchen Fällen finde ich es wichtig, dass ein Zugriff auf das Facebook-Konto geschehen kann.
Ob dies von den Eltern oder der Polizei getan wird, sollte von den Behörden und/oder den Richtern entschieden werden.

In diesem Fall verstehe ich nicht, wie Facebook weiterhin die Marketing-Trommel (was anderes ist die Bergündung doch nicht) rühren kann, um den Nutzern vorzugaukeln, die Daten seien sicher.
Wer wird sich denn hinstellen und sagen: "Oh, Facebook hat Behörden Zugang zu einem Facebook-Konto gegeben, um Ermittlungen zu unterstützen. Jetzt vertraue ich ihnen meine Daten nicht mehr an."
Wenn das Vertrauen dahin fehlt, dann aus anderen Gründen.
Dass aber bei großen Konzernen die Menschlichkeit auf der Strecke bleibt, ist ja mittlerweile bekannt.
 
AW: Ist ein Facebook-Konto vererblich ?

Das Kammergericht hat heute Nachtmittag das Urteil des Landesgerichts gekippt. Aber wie erwähnt, die Eltern gehen bestimmt in Berufung zum BGH.
Urteil in zweiter Instanz: Facebook-Profile von Toten bleiben gesperrt | tagesschau.de

Was ich nicht verstehe ist warum sich die Polizei denn überhaupt so vornehm herausgehalten hat bisher. Oder die Öffentlichkeit weiss nur nichts davon. Denn wenn ein Ermittler Einsicht in das Konto haben will holt der sich einen richterlichen Beschluss und gut ist. Ist nichts anderes als wenn er in die Wohnung eines Tatverdächtigen will um Beweismittel sicherzustellen oder sehe ich das falsch ?
 
AW: Ist ein Facebook-Konto vererblich ?

Das Kammergericht hat heute Nachtmittag das Urteil des Landesgerichts gekippt. Aber wie erwähnt, die Eltern gehen bestimmt in Berufung zum BGH.
Urteil in zweiter Instanz: Facebook-Profile von Toten bleiben gesperrt | tagesschau.de

Was ich nicht verstehe ist warum sich die Polizei denn überhaupt so vornehm herausgehalten hat bisher. Oder die Öffentlichkeit weiss nur nichts davon. Denn wenn ein Ermittler Einsicht in das Konto haben will holt der sich einen richterlichen Beschluss und gut ist. Ist nichts anderes als wenn er in die Wohnung eines Tatverdächtigen will um Beweismittel sicherzustellen oder sehe ich das falsch ?

Dafür muss es ja einen etwas greifbareren Verdacht geben. Die Eltern "vermuten" ja nur, dass sie gemobbt wurde, was ggf. den Suizid bedingt hat. Und hier wird dann erstmal der Datenschutz, welcher auf einer öffentlichen Plattform "unterschrieben" wurde, umgangen werden müssen. Wenn die Polizei allerdings was anderes hätte als reine Indizien, könnten sie sicherlich was erreichen.

Ist ein spannendes Thema :)

(womit ich den Tod eines jungen Mädchens natürlich nicht belächeln möchte)
 
AW: Ist ein Facebook-Konto vererblich ?

Stimmt, das macht Sinn. Sie müssen wahrscheinlich einen dringenden Verdacht haben um dahingehend etwas unternehmen zu können.
Aber der Fall ist ja nun schon 2 Jahre alt und wenn die Ermittlungen ins Leere laufen hätte der Staat mehr Macht dachte ich.
(womit ich den Tod eines jungen Mädchens natürlich nicht belächeln möchte)
Hätte auch niemand gedacht.
 
AW: Ist ein Facebook-Konto vererblich ?

Mich wundert, das dann nicht über die Polizei auf das Profil zugegriffen wird. Es gibt dafür auch entsprechende Schnittstellen und APIs um Daten direkt runterzuladen. Wie es genau funktioniert konnte ich mangels FB-Account aber noch nicht testen.

z.B. Mining Facebook Data Using R & Facebook API! – Big Data Enthusiast

Zumal muss Facebook ja auch irgendwie von dem Tod erfahren haben. Testament wird es sicher aber noch keins gegeben haben.
 
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AW: Ist ein Facebook-Konto vererblich ?

Die Begründung des Kammergerichts überzeugt.

Stichwort: Fernmeldegeheimnis. Zum einen bedarf es für die Herausgabe der Chats einer gesetzlichen Grundlage, die es bisher nicht gibt. Zum anderen greift man in die Persönlichkeitsrechte aller Chatpartner der verstorbenen Person ein.

Die Argumentation der Vorinstanz ist kompletter Bullshit. Briefe oder Tagebücher enthalten ja gerade keine Chats, sondern sind reine Monologe des Verfassers.
 
AW: Ist ein Facebook-Konto vererblich ?

Ich finde bevor man fragt ob ein Facebook Konto erblich ist sollte man Fragen wem das Facebook Konto überhaupt gehört. Ich denke Facebook besitzt die Konten und räumt einer bestimmten Person ein Nutzungsrecht zu. Deshalb kann man es schon nicht vererben weil es eben nicht mir gehört. Würde das Facebook Konto mit einer Waffe in WoW oder so gleichsetzten. Ich hab sie selbst "erstellt/erfarmt" kann auch innerhalb des Spieles alles damit machen aber sie bleibt Eigentum von Blizzard
 
AW: Ist ein Facebook-Konto vererblich ?

Zumal muss Facebook ja auch irgendwie von dem Tod erfahren haben. Testament wird es sicher aber noch keins gegeben haben.
Facebook ist darauf aufmerksam geworden weil das jemand aus der Freundesliste in einem Chat erwähnt hat. Ich vermute das Tools ständig nach Signalwörtern suchen und wenn dann eben das Wort Tod fällt gehen die dem nach.
Nennt sich Präventions-Tool. Eine Art künstliche Intelligenz durch Algorithmen.
 
AW: Ist ein Facebook-Konto vererblich ?

Ich finde bevor man fragt ob ein Facebook Konto erblich ist sollte man Fragen wem das Facebook Konto überhaupt gehört. Ich denke Facebook besitzt die Konten und räumt einer bestimmten Person ein Nutzungsrecht zu. Deshalb kann man es schon nicht vererben weil es eben nicht mir gehört. Würde das Facebook Konto mit einer Waffe in WoW oder so gleichsetzten. Ich hab sie selbst "erstellt/erfarmt" kann auch innerhalb des Spieles alles damit machen aber sie bleibt Eigentum von Blizzard

Wobei man zumindest die Zugangsdaten im Testament hinterlegen kann.
Ist nur ungünstig, das man die Passwörter ja doch immer mal ändert. Da sollte man vielleicht eine extra Liste haben, die man im Safe aufbewahrt und auf die im Testament verweisen wird.

Facebook ist darauf aufmerksam geworden weil das jemand aus der Freundesliste in einem Chat erwähnt hat. Ich vermute das Tools ständig nach Signalwörtern suchen und wenn dann eben das Wort Tod fällt gehen die dem nach.
Nennt sich Präventions-Tool. Eine Art künstliche Intelligenz durch Algorithmen.

Finde ich etwas unheimlich. Zumal dann ja auch im wahrsten Sinne des Wortes virtuell Rufmord begangen werden kann, indem Leute behaupten man sei tot, wenn man mal ein paar Wochen offline ist.
 
AW: Ist ein Facebook-Konto vererblich ?

Heute verhandelt der BGH über diesen Fall nachdem das Kammergericht (Berlin) ja bekanntlich pro Facebook entschieden hat und das Urteil des Landesgerichts aufgehoben hatte. Hier hat eben das Fernmeldegeheimnis einen Riegel davor geschoben. Ein Großteil de Richter sieht eine unbedingte Verfügung als Mittel die es Erben erlaube sich in Konten verstorbener einzuloggen. Und diese wäre ein Einverständnis aller Kontakte des betroffenen Konto´s das Angehörige Zugang zum Konto bekommen. Andererseits meint Erbrechts-Spezialistin Stephanie Herzog das Erben verstorbener uneingeschränkten Zugang zu deren Konten gewährt werden müsse denn eine ordnungsgemäße Nachlass-Abwicklung ist sonst unmöglich, sagt sie.

Die höchsten Zivilrichter des BGH gaben an das für sie die wichtigste Frage sein wird, ob das digitale Erbe dem analogen gleichzustellen ist. Also ob Erben Chat-Nachrichten und E-Mails genauso lesen dürfen wie Briefe. Das wäre dann ein "Grundsatzurteil zur Vererbbarkeit digitaler Inhalte" und würde eine wichtige Lücke in der digitalen Welt schließen.

Bei Facebook ist es inzwischen möglich einen Nachlasskontakt zu benennen. Jedoch ist dieser Zugang begrenzt. Das Urteil wird am 12. Juli verkündet.

Facebook-Konto der toten Tochter: Eltern klagen auf Zugriff - Web&Technik - Berliner Morgenpost
https://www.tagesspiegel.de/berlin/...chats-ihrer-toten-tochter-lesen/20963364.html
 
AW: Ist ein Facebook-Konto vererblich ?

Und das Urteil wurde verkündet:
Auch digitale Inhalte werden wie Briefe, etc. vererbt.
Was in meinen Augen auch sinnvoll ist und zu erwarten war.
 
AW: Ist ein Facebook-Konto vererblich ?

@DrTA genau.
Wie ich oben schrieb sehen die Zivilrichter des BGH keinen Grund dazu digitale Inhalte anders zu bewerten als analoge Inhalte. Der Anspruch der Erben ergibt sich nach Auffassung des BGH aus dem Nutzungsvertrag den das Mädchen mit Facebook hatte. Und die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen ab sofort auf die Erben über. Prima.
Ein Statement von Facebook dazu: "Wir werden das Urteil sorgfältig analysieren um die Auswirkungen abschätzen zu können."

Die Eltern des verstorbenen Mädchens bekommen jetzt endlich Einblick in die Chatverläufe ihrer Tochter. In einer immer mehr von digitalen Inhalten geprägten Welt ein Urteil das sicher nicht zu früh kommt und zukünftig Klarheit schaffen wird. Das richtige Signal der Bundesrichter meiner Meinung nach.
 
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Interessanter Fall, zum einen verständdlich das die Eltern lesen sollen was die Tochter so alles gemacht hat auf FB aber zum anderen werden so auch unschuldige in Mitleidenschaft gezogen. Auch ihre Nachrichten werden gelesen und sie müssen sich dann vermutlicch auch noch vor Gericht verantworten weil die Eltern die Nachrichten falsch gedeutet haben. Wenn schon jemand Einsicht in die Nachrichten bekommt dann die Polizei, die werten die Nachrichten aus und wenn sie einen Schudigen finden können Sie ihn immer noch verhaften und verhören.
 
Genau das war auch mein Gedanke vor Monaten als das publik wurde. Das sich die Polizei mittels einem richterlichen Beschluss Zugang zum Account verschafft. Genauso als wenn sie eine Wohnung durchsuchen wollen um Beweise zu sichern. Zu deiner Aussage "werden unschuldige in Mitleidenschaft gezogen". Ich versteh das ansich schon wenn da intime Dinge drin stehen aber da sollte doch jeder drüber stehen und Verständnis dafür haben. ISt ja nicht so das diese Chatverläufe öffentlich gemacht werden.
 
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