Bundesregierung will Einsatz von Staatstrojanern deutlich ausbauen.

DKK007

PCGH-Community-Veteran(in)
Die derzeitige Bundesregierung will die rechtlichen Möglichkeiten für den Einsatz von Staatstrojanern sowohl für die Quellen-TKÜ, als auch für die Onlinedurchsuchung, ohne große ordentliche Debatte deutlich ausbauen.

QUELLEN-TKÜ
Die Strafverfolger erhalten nach dem Willen der Regierung die Möglichkeit, Internet-Telefonate etwa per Skype und die Kommunikation über Messenger wie WhatsApp, Signal, Telegram oder Threema genauso abzuhören wie die klassische Telekommunikation. Ermittler sollen die Inhaltsdaten dabei mit den entsprechenden Wanzen für Computer und Mobilgeräte "an der Quelle" abgreifen dürfen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wurden. Als Voraussetzung gilt der weite Straftatenkatalog aus Paragraf 100a StPO, der "schwere Delikte" umfasst, die von Hochverrat über Mord und Totschlag bis zu Steuerhehlerei, Geldfälschung, Computer- oder Sportwettbetrug reichen.

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-07/bundesverfassungsgericht-bka-gesetz-onlinedurchsuchung schrieb:
Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) wird auf einem Computer ein Überwachungsprogramm installiert. Dieses schneidet Kommunikation vor der Verschlüsselung mit und übermittelt diese vom Nutzer unbemerkt an die Ermittler. Bei der Quellen-TKÜ darf nur die laufende Kommunikation (zum Beispiel Skype-Gespräche) überwacht werden. "Ruhende" Dateien auf dem Computer dürfen nicht kopiert werden, ebenso wenig dürfen Screenshots gemacht werden. Genau dazu soll aber der eigentlich nur für eine Quellen-TKÜ zugelassene Behörden-Trojaner in der Lage gewesen sein.

Insbesondere dürfen auch Emails, die schon seit vor der Anordnung im Posteingang/Ausgang liegen nicht angesehen werden, auch wenn es eigentlich auch Kommunikation ist.

ONLINEDURCHSUCHUNG
Eine noch tiefer in die Systeme sowie die Grundrechte eingreifende heimliche Online-Durchsuchung sollen Fahnder durchführen dürfen, wenn sie "besonders schwere Straftaten" abwehren oder aufklären wollen. Die entsprechende Rechtsbasis wird dem Papier zufolge an Paragraf 100c StPO angekoppelt, der den großen Lauschangriff regelt. Auch in diesem Katalog für die "akustische Wohnraumüberwachung" finden sich aber Delikte wie Banknotenfälschung, Geldwäsche oder "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften". Bisher darf nur das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorabwehr mit dem "Bundestrojaner" heimlich IT-Systeme ausforschen.

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-07/bundesverfassungsgericht-bka-gesetz-onlinedurchsuchung schrieb:
Die heftig umstrittene Onlinedurchsuchung geht über eine einfache Quellen-TKÜ hinaus. Ein heimlich installierter Trojaner durchsucht dabei den Rechner eines Verdächtigen auf zweifelhafte Dateien – ganz egal welche. Eine solche Onlinedurchsuchung greift erheblich in die Grundrechte der Betroffenen ein. Daher hat das Bundesverfassungsgericht sie nur in absoluten Ausnahmefällen genehmigt: bei Gefahr für Leib und Leben oder staatsbedrohender Kriminalität.


In meinem Handbuch zum StPO steht folgendes:
Jurakompakt Strafprozessrecht schrieb:
Möglich wäre in der Offline-Phase auch ein verdeckter Zugriff mittels einer sog. Online-Durchsuchung. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, bei der Computer auf verfahrensrelevante Inhalte hin durchsucht werden, ohne dass der Durchsuchende tatsächlich am Standort des Gerätes anwesend ist. Im Strafverfahren gibt es dafür derzeit aber keine Eingriffsermächtigung. (vgl. BGHSt 51, 211)

Diese "Eingriffsermächtigung" soll wohl jetzt geschaffen werden. Denn derzeit ist die Online-Durchsuchung nur nach dem BKA-Gesetz und dem Bayrischen Polizeiaufgabengesetz zulässig. Nach BKA Gesetz, also z.B. für die Verhinderung von Terroranschlägen.
Heißt dann also, das mal wieder ein neues StPO fällig wird. :(

Insbesondere wird aber durch die Erweiterung der Tatbestände auch die Anzahl der Einsätze deutlich erweitert. 2015 gab insgesamt knapp 6.000 Verfahren, bei denen die Kommunikation der Verdächtigen überwacht wurde. Rechnet man Festnetz, Mobilfunk und Internet zusammen, handelt es sich insgesamt um 32.668 Überwachungsanordnungen. Bei all diesen Verfahren wäre künftig – zumindest theoretisch – auch die Quellen-TKÜ möglich.

Quellen:
Schwarz-Rot will Einsatz von Staatstrojanern massiv ausweiten | heise online
Uberwachung: Regierung will Einsatz des Staatstrojaners ausweiten - ComputerBase

Kommentar:
Was bisher immer unerwähnt bleibt, ist, wie der Trojaner eigentlich auf den PC oder das Smartphone kommen soll.
Kommt dann eine nette Mail vom BKA? Z.B.
Sehr geehrter Herr ...

wir möchten Sie über den geänderten §100 StPO informieren. Den neuen Gesetzestext finden Sie im Anhang.

mit freundlichen Grüßen,
Ihr Bundeskriminalamt.

[Anhang: StPO100_Neu.PDF.exe]
 
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Bei Online-Durchsuchung könnte ich kotzen. Bei einer echten Durchsuchung würde man das zwangsweise mitbekommen, aber das heimliche Abschnorcheln...
... Ja, mir ist schon klar wieso das so gemacht wird, sonst würde jeder doch seinen PC sofort vom Strom nehmen und die Festplatte auf die kreativste Art zerstören die einem einfällt. Aufs echte Leben bezogen wäre das für mich so ähnlich, als würde man die Wohnung verwanzen und mit Kameras ausstatten. Und das ist offiziell ja sicher nicht erlaubt.

Ich habe mir mal die Liste der Straftaten angeschaut, für die der Staatstrojaner dann - offiziell - eingesetzt werden soll. Also mal abgesehen von der Stelle
a)
Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80a bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89a, 89c Absatz 1 bis 4, 94 bis 100a,
sind die Einsatzzwecke meiner Meinung nach allerdings sogar angemessen. Man befindet sich nunmal in der modernen Zeit und ohne entsprechende Mittel könnte man so einige Straftaten unnachweisbar machen.

Aber gerade diese eine Stelle bietet für mich ein extrem großes Missbrauchspotenzial... Weil Hochverrat, Landesverrat etc. wird ja bekanntlich schon heute in manchen Staaten extrem... Individuell ausgelegt.
Ich glaube zwar nicht dass unser Staat sowas aktuell explizit illegal ausnutzt, aber die Möglichkeit dazu ist schon schlimm genug.
 
Der Staatstrojaner wird von privaten Softwarefirmen wie Microsoft sicher nicht bevorzugt. Wenn sie den in die Hände bekommen werden sie die Lücken schließen. Der Trojaner kann nur die Lücken nutzen die andere Trojaner auch nutzen könnten. Ich wüsste auch nicht was die suchen sollen? :D
Also wenn ich was illegales machen würde, würde ich das auf einem extra Notebook im Wlan von Caffes oder so tun. Oder wenn es offline geht mit einem PC der nie ans Netz darf :D

Eigentlich sollten wir mal einen Sicherheitsguide schreiben wie man kriminelle Dinge am PC am besten macht damit und sich vor staatlichem Zugriff schützt damit der blöde Trojaner gleich für die Tonne gecodet wird

Die wollen meine Freiheit einschränken um Sicherheit zu gewährleisten, die dann meine Freiheit schützt ????
 
Also wenn ich was illegales machen würde, würde ich das auf einem extra Notebook im Wlan von Caffes oder so tun.

Daher ja auch der Trojaner, damit man über die Webcam den Täter identifizieren kann. Kommt ja in jedem 2. Agentenfilm vor. ;)

Im Zweifel eine VM auf einem USB-Stick nutzen, der hinterher vernichtet wird, oder eine LiveCD.
Da kann man dann nicht wirklich was ausrichten.

Bei Online-Durchsuchung könnte ich kotzen. Bei einer echten Durchsuchung würde man das zwangsweise mitbekommen, aber das heimliche Abschnorcheln...
... Ja, mir ist schon klar wieso das so gemacht wird, sonst würde jeder doch seinen PC sofort vom Strom nehmen und die Festplatte auf die kreativste Art zerstören die einem einfällt. Aufs echte Leben bezogen wäre das für mich so ähnlich, als würde man die Wohnung verwanzen und mit Kameras ausstatten. Und das ist offiziell ja sicher nicht erlaubt.
Normalerweise wird aber einfach der gesamte PC beschlagnahmt und im Labor ausgewertet. Im Zweifel wird das SEK vorgeschickt, da kannst du dann auch nicht mehr machen als den PC mit Win+L zu sperren, bevor du am Boden liegst.
Aber auch dafür gibt es Tricks den denjenigen vor dem Zugriff vom PC wegzulocken, z.B. mit dem DHL-Boten (Hermes geht nicht, die werfen immer nur nen Zettel ein. :D ) .
Denn wenn der PC verschlüsselt ist, hat man nur eine Chance, wenn man vor dem Ausschalten und Einpacken den Volume-Key aus dem RAM ausliest.
 
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Da muss man dann aber jedes mal wenn man aufs Klo oder zu Kühlschrank geht dran denken die zu deaktivieren. Und irgendwann lässt man die aus Faulheit deaktiviert.
Das ist dann wie mit der Überwachung. Wenn der Mensch weiß, das er überwacht wird, verhält er sich automatisch anders. Allerdings nimmt das mit der zeit auch wieder ab, weil man sich daran gewöhnt. An jeder Videokamera im Bahnhof nach unten schauen, wird ja auch irgendwann anstrengend.
 
Und wen wundert es da noch dass die Bundesregierung nichts gegen die NSA unternimmt und Edward Snowden keine Aufenthaltsgenehmigung hier in Deutschland bekommt.

Kommentar:
Was bisher immer unerwähnt bleibt, ist, wie der Trojaner eigentlich auf den PC oder das Smartphone kommen soll.
Kommt dann eine nette Mail vom BKA? Z.B.

Es reicht auch aus eine bestimmte Website zu manipulieren um sich so in ein System zu hacken oder gar ein Botnet zu erstellen. Alles dank Javascript(Ads, Banner, Linkverkürzung auf eine schädliche Website usw..) möglich. Man braucht also nicht nur eine Datei zu öffnen um sich zu infizieren.

DEFCON 20: Owning Bad Guys {And Mafia} With Javascript Botnets - YouTube

Black Hat 2013 - Million Browser Botnet - YouTube
 
Problem ist ja nur, das man die Geräte gezielt infizieren muss. Man darf den Trojaner ja nicht mit der Gießkanne verteilen. Deshalb wäre eine Verbreitung per Webseite nur schwer vorstellbar.

Zumal sich das Problem auch recht einfach mit einem Adblocker und der Deaktivierung von JS lösen lässt. Mittlerweile haben sogar die besseren AV-Programme die Möglichkeit Werbenetzwerke zu blockieren.
 
Solange diese Änderung wirklich nur genutzt wird, damit entsprechende Straftaten aufgeklärt oder verhindert werden, dann soll mir das recht sein. Sollte es aber soweit gehen, dass man quasi nur was falsches sagt und dann direkt abgehört wird, dann wäre das wieder zu viel des Guten.

Allerdings glaube ich nicht, dass die Bundesregierung sowas macht. In Russland, den USA, Türkei, China oder Nordkorea wäre ich da beunruhigter.
 
Solange diese Änderung wirklich nur genutzt wird, damit entsprechende Straftaten aufgeklärt oder verhindert werden, dann soll mir das recht sein. Sollte es aber soweit gehen, dass man quasi nur was falsches sagt und dann direkt abgehört wird, dann wäre das wieder zu viel des Guten.

Nur ab wann darf man dann abhören, ist die Frage. Unter Umständen reicht es dann ja, wenn einen der "nette" Nachbar anzeigt.

Nur weil jemand unter Tatverdacht steht, heißt es ja noch lange nicht, das er es wirklich war. Das ist auch das Problem bei der Kriminalstatistik, denn was einem dort als Aufklärungsquote suggeriert wird, ist nur die Tatverdächtigenquote. Davon wird über 40% der Verfahren bereits von den Staatsanwaltschaften eingestellt, so das gerade ein mal 10% der entsprechenden Tatverdächtigen verurteilt werden.

Z.B. Wohnungseinbruch: 20% Tatverdächtigenquote, 2,6% Verurteilungsquote.
 
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Diese scheiss von den Geheimdiensten gezüchteten Trojaner. Sieht man ja schon beim aktuellen NSA Virus "Wanna Cry" was der anrichten kann.:daumen2:
 
Nur ab wann darf man dann abhören, ist die Frage. Unter Umständen reicht es dann ja, wenn einen der "nette" Nachbar anzeigt.

Nur weil jemand unter Tatverdacht steht, heißt es ja noch lange nicht, das er es wirklich war. Das ist auch das Problem bei der Kriminalstatistik, denn was einem dort als Aufklärungsquote suggeriert wird, ist nur die Tatverdächtigenquote. Davon wird über 40% der Verfahren bereits von den Staatsanwaltschaften eingestellt, so das gerade ein mal 10% der entsprechenden Tatverdächtigen verurteilt werden.

Z.B. Wohnungseinbruch: 20% Tatverdächtigenquote, 2,6% Verurteilungsquote.

Das ist natürlich die Frage, die ich auch nicht beantworten kann. Der gesunde Menschenverstand würde sagen, nur dann, wenn sich ein Verdacht wirklich erhärtet, es also bereits Beweise gibt, dass Person X irgendwas gemacht hat. Und nicht bereits dann, wenn man wahllos angezeigt wurde.
 
Bundesregierung will Einsatz von Staatstrojanern deutlich ausbauen.
Teufelszeug! Wo bleibt der Aufschrei, wo die Demonstrationen? Die Jugend heute ist so unglaublich passiv, zu meiner Kindheit wären 100.000 auf der Straße gewesen, in jeder Großstadt Deutschlands. Einfach mal zum Vergleich den Spiegelartikel von 1983 lesen, es gab schon Aufstände wegen der Volksbefragung oder eines maschinenlesbaren Personalausweises. Und heute? Passivität und Gleichgültigkeit, das Volk will ausspioniert werden aus Angst vor angeblichem Terror. Lächerlich.....

„Eintrittskarte fur den Uberwachungsstaat“ - DER SPIEGEL 32/1983
1983: Das Volkszahlungsurteil macht Geschichte | heise online
Plastik statt Pappe, Deutschlandfunk 2007
 
Einfach mal zum Vergleich den Spiegelartikel von 1983 lesen, es gab schon Aufstände wegen der Volksbefragung oder eines maschinenlesbaren Personalausweises.

Wobei sich die Lesefunktionen des Ausweises bisher ja auch nicht durchsetzen konnten. Ich hab meinen bei der Verlängerung auch gleich deaktivieren lassen. Hab ich die letzten 6 Jahre auch nicht gebraucht.
 
Wobei sich die Lesefunktionen des Ausweises bisher ja auch nicht durchsetzen konnten. Ich hab meinen bei der Verlängerung auch gleich deaktivieren lassen. Hab ich die letzten 6 Jahre auch nicht gebraucht.
Es ging mir darum, dass vor 30 Jahren mit wachsamen Augen darauf geachtet wurde, nach den ersten Erfahrungen mit Rasterfahndungen, dass der Staat möglichst gar keine Möglichkeiten zur Überwachung bekommt, unabhängig davon, ob er sie überhaupt nutzt. Und heute? Heute gegen große Teile der Bevölkerung sämtlicher ihrer privaten und geschäftlichen Daten bereitwillig preis, alleine schon Facebook und whatsapp: Was gab es heute wieder einmal für ein Urteil? Gibt es Konsequenzen der Nutzer?
WhatsApp: Facebook muss 110-Millionen-Euro-Strafe zahlen - SPIEGEL ONLINE
 
Was gab es heute wieder einmal für ein Urteil? Gibt es Konsequenzen der Nutzer? WhatsApp: Facebook muss 110-Millionen-Euro-Strafe zahlen - SPIEGEL ONLINE

Lächerlicher Betrag. Fratzenbuch hat 19 Milliarden für Whatsapp hingeblättert und wird weitaus mehr als 110 Millionen mit dem Datenabgleich einnehmen. Aber so läuft es halt heute bei den großen unangreifbaren Unternehmen. Ein paar Milliarden ergaunern, und dann ein Bruchteil als Strafe zahlen. Ich wünschte als normaler Bürger könnte ich auch solche Betrügereien abziehen und am Ende mit nem dicken Plus nach Hause gehen.

Die User werden nix lernen. Ist leider alles schon gelaufen. Ein paar alte Säcke wie wir regen sich drüber auf, aber die nachfolgenden Generationen können das Wort Privatsphäre nicht mal mehr buchstabieren. Versagt haben die Eltern und die Schulen bzw. der Staat, mal wieder.
 
Lächerlicher Betrag. Fratzenbuch hat 19 Milliarden für Whatsapp hingeblättert und wird weitaus mehr als 110 Millionen mit dem Datenabgleich einnehmen. Aber so läuft es halt heute bei den großen unangreifbaren Unternehmen. Ein paar Milliarden ergaunern, und dann ein Bruchteil als Strafe zahlen. Ich wünschte als normaler Bürger könnte ich auch solche Betrügereien abziehen und am Ende mit nem dicken Plus nach Hause gehen.

Die User werden nix lernen. Ist leider alles schon gelaufen. Ein paar alte Säcke wie wir regen sich drüber auf, aber die nachfolgenden Generationen können das Wort Privatsphäre nicht mal mehr buchstabieren. Versagt haben die Eltern und die Schulen bzw. der Staat, mal wieder.

also du ?


btw warum aufregen? die bundesregierung kündigt es wenigstens an. man kann sicher davon ausgehen, das der russe der ami und der chinese schon längst auf unseren system sitzt und fleißig sammelt.
 
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