SNES Mini: Neue Angebote auf Ebay zu Wucherpreisen

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Nachdem auf Amazon ein weiteres Kontingent an SNES Classic Minis in Windeseile unters Volk kamen, breiten sich jetzt auf Ebay und Co. neue Angebote für die Retrokonsole aus. Und wie nicht anders zu erwarten war, auch noch zu horrenden Wucherpreisen.

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Ähm ... StarWING 2 ?? WTF ? Dat Spiel heist StarFOX 2 und ist ein Exot weil das Spiel NIE veröffentlicht wurde und somit eine neuerscheinung darstellt .
 
Wenn selbst Raff zum Wucherpreis zuschlägt...

Es werden sich genügend Ungeduldige finden. Und falls doch nicht, werden die Verkäufer die Preise Stück für Stück so weit absenken, bis die Leute wieder kaufen.
 
In Deutschland ist Wucher ja verboten.
Gilt das eigentlich auch für Privatpersonen und Zwischenhändler, die den aktuellen Engpass nutzen, um Wucherpreise zu verlangen? Glaube es geht ja irgendwie los ab 200% des Marktwertes. Wenn also der UVP 99€ beträgt, dürfte doch jedes Angebot ab 200€ potentiell Wucher sein, oder nicht?
 
In Deutschland ist Wucher ja verboten.
Gilt das eigentlich auch für Privatpersonen und Zwischenhändler, die den aktuellen Engpass nutzen, um Wucherpreise zu verlangen?
Es steht im Bügerlichen Gesetzbuch (BGB), nich im Handelsgesetzbuch (HGB), daher ja. Zumal ja auch Privatpersonen ohne Gewerbe eben einen Handel/Vertrag initiieren/eingehen können, z.B. Vermieter/Mieter.

Zumal der Ankauf und direkte, gewinnbringende Weiterverkauf von Waren eben Händlern vorbehalten ist. Sprich wer so etwas tut, egal in welchem Umfang hat ein Gewerbe anzumelden, und ggf. (ab einem bestimmten Umsatz/Gewinn) auch Einkommensteuer zu zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ähm ... StarWING 2 ?? WTF ? Dat Spiel heist StarFOX 2 und ist ein Exot weil das Spiel NIE veröffentlicht wurde und somit eine neuerscheinung darstellt .
Datt Vorgängerspiel hieß in Deutschland StarWING, yopp. Und in den USA StarFOX. Und um mich mal selbst zu zitieren:

" [...] darunter auch solche SNES-Exoten wie Starwing 2 oder Super Mario RPG, die nie bzw. nie in Europa für das SNES veröffentlicht wurden."

Gruß
Micha
 
Ich war heute morgen bei uns im Saturn. Etwa zwei Dutzend Leute haben draußen schon gewartet. Ein PS4-Run wie anno 2013 war es nicht, aber ich bin schon schneller gelaufen als sonst. Die hatten etwa 20 Stück da. Alles weg binnen Sekunden.
 
In Deutschland ist Wucher ja verboten.
Gilt das eigentlich auch für Privatpersonen und Zwischenhändler, die den aktuellen Engpass nutzen, um Wucherpreise zu verlangen? Glaube es geht ja irgendwie los ab 200% des Marktwertes. Wenn also der UVP 99€ beträgt, dürfte doch jedes Angebot ab 200€ potentiell Wucher sein, oder nicht?

"Für eine Strafbarkeit wegen Wuchers genügt es nicht, dass eine Leistung einfach nur zu einem hohen Preis angeboten wird. Grundsätzlich gilt die Vertragsfreiheit und niemand ist verpflichtet, solche überteuerten Verträge abzuschließen.
Nutzt jemand allerdings eine Zwangslage oder die Unerfahrenheit seines Vertragspartners aus, um seine unangemessen Preise durchzusetzen, dann kann tatsächlich strafbarer Wucher vorliegen."

Wer sein SNES Mini für 300€ anbietet betreibt noch lange keinen Wucher und strafbar ist es auch nicht.

Viel interessannter wäre es, was für Hardware in das SNES Mini passt, wwäre es perfekt an die Größenverhältnisse angepasst. Ein niedrig getakteter i5 Quad mit einer 1050, 8gb Ram und M.2 SSD sollten da doch reinpassen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
"Für eine Strafbarkeit wegen Wuchers genügt es nicht, dass eine Leistung einfach nur zu einem hohen Preis angeboten wird. Grundsätzlich gilt die Vertragsfreiheit und niemand ist verpflichtet, solche überteuerten Verträge abzuschließen.
Nutzt jemand allerdings eine Zwangslage oder die Unerfahrenheit seines Vertragspartners aus, um seine unangemessen Preise durchzusetzen, dann kann tatsächlich strafbarer Wucher vorliegen."

Wer sein SNES Mini für 300€ anbietet betreibt noch lange keinen Wucher und strafbar ist es auch nicht.

Viel interessannter wäre es, was für Hardware in das SNES Mini passt, wwäre es perfekt an die Größenverhältnisse angepasst. Ein niedrig getakteter i5 Quad mit einer 1050, 8gb Ram und M.2 SSD sollten da doch reinpassen :)

"Zitate ohne Quellenangabe sind immer mit Vorsicht zu genießen" - Abraham Lincoln

Oder auch: §138, BGB
"§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen."

Also die von dir genannten Punkte sind alsinsbesonders genannt. So wie ich es verstehe, kommt es also darauf an, WER das ganze kauft: Jugendliche oder andere Leute, denen der Umgang mit Geld (noch) nicht liegt, werden hier ausgenutzt, dann ist es Wucher.
Wenn ich mir das Ding kaufen würde, wäre es kein Wucher sondern ich einfach a Depp :D
 
Die Frage nach dem "Warum" erübrigt sich ja, wie bei allen anderen Dingen auch: Konsumenten. So lange es ungeduldige Kunden gibt, die den Wucher konsumieren wird es auch immer geldgierige Geier geben, die mit vorangehenden Hamsterkäufen den Preispush betreiben.
 
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