Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund

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Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund

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Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund

Gewisse Arbeitgeber haben glaube ich anstatt Kaffee/Tee wohl eher Tinte gesoffen :what:?! Lächerlich so eine Lapalie als Kündigungsgrund vorzuschieben :daumen2:.
 
AW: Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund

Das hört sich so an als wollten die den einfach loswerden und dafür den erstbesten Grund genommen haben. Naja selber schuld:P.
Hätte mich jetzt ja gewundert wenn man damit durchkommt. Andererseits wurde ja auch schonmal Leuten wegen des Klauens von Butterbroten gekündigt:what:.
 
AW: Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund

Glaub auch daß das nur ein vorgeschobener Grund war. Man weiß ja nichts über die näheren Umstände des Arbeitsverhältnisses. Vielleicht war er ständig krank und/oder unkollegial und die haben einen Grund gesucht, ihn zu kündigen.

Das erinnert mich ein bißchen an den Fall damals mit den Maultaschen, wo das wahrscheinlich ähnlich war.

Grüße

Marky.
 
AW: Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund

Glaub auch daß das nur ein vorgeschobener Grund war. Man weiß ja nichts über die näheren Umstände des Arbeitsverhältnisses. Vielleicht war er ständig krank und/oder unkollegial und die haben einen Grund gesucht, ihn zu kündigen.

Ist ja auch kein Wunder, dass man bei Arbeitszwang stinkig ist. MMn sollten viel mehr Leute miese Laune haben, dann würd hier endlich mal was passieren.
 
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der,der nocjh nie privat im netz auf arbeit gesurft hat,der werfe den ersten stein.... lol

find ich auch gut,das urteil,man sollte es auch nachweisen das es dadurch zu einer verminderung der arbeitsqualität kam und es dadurch nicht zu der fristgesetzten erleding der arbeit kam...langsam werden mir paar richter sympathisch auch die richter mit der GEZ reglung :hail:
 
AW: Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund

Ist ja auch kein Wunder, dass man bei Arbeitszwang stinkig ist. MMn sollten viel mehr Leute miese Laune haben, dann würd hier endlich mal was passieren.

Ja, die Umstände unter denen teils heutzutage gearbeitet wird, gehören ganz klar verbessert. Ich arbeite in der Krankenpflege und weiß, wovon ich rede. Trotzdem würde ich nicht generell sagen daß es besser wäre, gar nix mehr zu arbeiten. Bessere Arbeitsbedingungen mit weniger Druck, Anpassungszwängen und mehr Selbstentfaltungsmöglichkeiten müßten geschaffen werden.

Aber ich glaube davon träumen wir in 100 Jahren noch...
 
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Ich Surfen den ganzen tag neben bei Privat Z.b auf PCGH... oder andere seiten mein Chef hat auch mehr mals Kommentar abgeben aber da ich immer die Arbeite fertig habe ende es Tages... ist er so zu sagen Stillschweigend einverstanden.

echt Idioten.. :daumen2:
 
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das stimmt die arbeitsbedingungen sind von jahr zu jahr schelchter geworden...
heute macht einer den job von früher 3...der druck ist so groß wie noch nie und der satz des chefs"wenns dir nicht passt,es klopfen täglich 3 leute hier,die deinen job haben wollen" das ist echt traurig das man beruflich wie privat immer mehr das gefühl bekommt ersetzbar zu sein ohne zu zögern...:what:
 
AW: Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund

Trotzdem glaube ich wenn man seinen Job gut macht, ausreichendes Fachwissen hat und nicht gerade charakterlich unter aller Kanone ist, ist man so leicht auch wieder nicht zu ersetzen, bzw. nicht von heute auf morgen.

Ist aber wahrscheinlich stark davon abhängig, in welcher Branche man arbeitet.
 
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Absolutes Fehlurteil...

Unterschrieben ist unterschrieben. Da sollte man als AG nicht mehr Bohne nachweisen müssen. Wenn der Arbeitnehmer dann doch surfen sollte, Pech gehabt. Rechtliche Seite.

Edith:
Auszug aus dem Urteil:
"Am 04. August 2004 unterschrieb der Kläger eine Mitarbeitererklärung Internet/PC-Nutzung, die unter 1. folgende Regelung enthält:
Der Zugang zum Internet und E-Mail ist nur zu dienstlichen Zwecken gestattet. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch – insbesondere zu privaten Zwecken – ist ausdrücklich verboten. Verstöße gegen diese Anweisung werden ohne Ausnahme mit arbeitsrechtlichen Mitteln sanktioniert und führen – insbesondere bei Nutzung von kriminellen, pornographischen, rechts- oder linksradikalen Inhalten – zur außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses."


Urteil
 
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AW: Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund

Früher konnte ich immer am Arbeitsplatz meines Vaters surfen, weil wir zu Haus kein Inet hatten... Lang ists her xD
 
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Absolutes Fehlurteil...

Unterschrieben ist unterschrieben. Da sollte man als AG nicht mehr Bohne nachweisen müssen. Wenn der Arbeitnehmer dann doch surfen sollte, Pech gehabt. Rechtliche Seite.


Nö, unterschrieben ist nicht unterschrieben. Wenn sich auf Grund eines Vertrages ein "großer Nachteil" für einen der Vertragspartner ergibt, ist ein Vertrag für nichtig zu erklären.
 
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Nö, unterschrieben ist nicht unterschrieben. Wenn sich auf Grund eines Vertrages ein "großer Nachteil" für einen der Vertragspartner ergibt, ist ein Vertrag für nichtig zu erklären.

Es soll also auf der einen Seite eine schriftliche Vereinbarung vorliegen das man nicht Privat unterwegs sein darf (gibt reichlich Urteile (Edith: z.B. Az. 7 Sa 1243/03)), wenn diese dann vorliegt, ist sie nichtig....Tolle Logik
 
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AW: Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund

Es soll also auf der einen Seite eine schriftliche Vereinbarung vorliegen das man nicht Privat unterwegs sein darf (gibt reichlich Urteile (Edith: z.B. Az. 7 Sa 1243/03)), wenn diese dann vorliegt, ist sie nichtig....Tolle Logik
Ein Urteil ist keine allgemeingültiges Gesetz. Jeder Richter hat selbst die Wahl wie er die Gesetze auslegt. Zudem kommt es auch auf die Verhältnismäßigkeit an. Wenn jemand täglich vielleicht sogar auf Online-Spielseiten unterwegs ist, dann ist was anderes als jemand, der z.B. vor dem Kantinenbesuch seinen Kontostand checkt.

@doghma (von 19:13)

Absoluter Blödsinn. Solche strikten Regeln führen viel eher zu Frust bei der Arbeit und damit dauerhaft gesenkter Arbeitsleistung. Es gibt Unternehmen, die gestatten neben der Mittagspause für den Kantinenbesuch auch noch ein kurzes Nickerchen und manche haben sogar Freizeitangebote. Dort sind die Arbeitnehmer sicher wesentlich motivierter. AFAIR ist Google ein solches Unternehmen und immerhin ist deren Marke mittlerweile wertvoller als Microsoft oder CocaCola.

Ich hatte es genauso erlebt. Ne Zeit lang habe ich bei einem Unternehmen gearbeitet, wo sowas nicht möglich war und meine Motivation war manchmal echt mies. Bei einem anderen sah man das nicht so eng und ich hatte zwar auch Durchhänger aber nach 10minuten in der Stuhl fläzen gab dann doch nen gewissen Aufschwung für die verbleibenden Stunden. Gerade nach dem Mittag ist man ohnehin träge und so eine "Mini-Siesta" ist da aus meiner Sicht nicht verkehrt.
 
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sie ist ja nicht generell nichtig, sondern nur unter gewissen vorraussetzungen/umständen.
 
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Also erstens ging es "nur" darum, dass der Arbeitnehmer nicht sofort gekündigt werden kann "nur", weil er kurz mal im Internet sein Kontostand überprüft hatte... Wenn der AN e-mail check gemacht hätte naja... und die regelmäßigkeit spielt ne Rolle...

mfg

pc-samurai
 
AW: Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund

Es soll also auf der einen Seite eine schriftliche Vereinbarung vorliegen das man nicht Privat unterwegs sein darf (gibt reichlich Urteile (Edith: z.B. Az. 7 Sa 1243/03)), wenn diese dann vorliegt, ist sie nichtig....Tolle Logik


Ne, der "große Nachteil" ist in diesem Fall die Kündigung. Auf AG-Seite konnte kein Nachteil nachgewiesen werden. Wegen so großer Ungleichgewichte sind Verträge (oder Teile daraus) ungültig.
Angemessen wäre etwa teilweiser Lohnentzug.
 
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tja, für ne Abmahnung reichts und dann noch ne faule Socke sein tut nicht gut ;)
 
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