Urheberrecht: Asetek fordert den Verkaufs-Stop von Fury X

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Nachdem der Kühlungs-Hardware-Hersteller Asetek vom Konkurrenz-Unternehmen Cooler Master den Verkaufs-Stop diverser Produkte gefordert hatte, da diese das eigene Urheberrecht verletzen sollen, könnte dies nun gravierende Einschränkungen für AMDs Fury X bedeuten.

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....hat überhaupt irgendwer ne Fury X gekauft?
Naja, wird denke ich darauf hinauslaufen das AMD und Asetek sich auf einen gewissen Geldbetrag/Lizenzgebühr einigen. Es ist ja auch nicht im Sinne von AMD das deren Topmodell nicht mehr verkauft werden darf, und Asetek dürfte sich dann über etwas Geld freuen ;)
 
WENN es denn wirklich soweit kommen sollte das Asetek sich da durchsetzen kann, wäre ein guter zwischenschritt, die fury-x erstmal nur mit wk-kühler anzubieten also ohne pumpe usw.

mfg
robert
 
Amd kann doch nicht dafür oder?
Denen bleibt wie so oft auch garnichts erspart.
Ne ne

Jein, dass Cooler Master Patente verletzt war schon gewusst ehe die Fury X auf den Markt kam. AMD hat die Fury X sogar mit Pumpen von Asetek entwickelt und nur für das End-Produkt die Versionen von Cooler MAster genutzt, da wahrscheinlich billiger.
Wenn Asetek dies beweisen kann, z.b. dass sie AMD auch ein Angebot gemacht haben, es von AMD aber abgelehnt wurde und AMD sich bewusst gegen ein Fabrikat was bekannterweise Patente verletzt entschieden haben, könnte sie sogar im erten Analuf einen Provisorischen Verkaufsstop erzielen, was echt böse wäre.
 
Jein, dass Cooler Master Patente verletzt war schon gewusst ehe die Fury X auf den Markt kam. AMD hat die Fury X sogar mit Pumpen von Asetek entwickelt und nur für das End-Produkt die Versionen von Cooler MAster genutzt, da wahrscheinlich billiger.
Wenn Asetek dies beweisen kann, z.b. dass sie AMD auch ein Angebot gemacht haben, es von AMD aber abgelehnt wurde und AMD sich bewusst gegen ein Fabrikat was bekannterweise Patente verletzt entschieden haben, könnte sie sogar im erten Analuf einen Provisorischen Verkaufsstop erzielen, was echt böse wäre.

Wenn dem so ist und es bewußt von AMD beauftragt wurde, steht AMD evt billiger da.
Hm, ansonsten wäre AMD naiver als ich dachte ind warum hat das so lange gedauert? Vermutlich sind schon wieder Verhandlungen im gange.
 
Auf dem Pumpengehäuse prangert das Cooler Master Logo. Ich würd den schwarzen Peter ganz alleine bei denen sehen.
Das Gericht hat doch auch Cooler Master zu Lizenzzahlungen verdonnert und nicht AMD.
Sollte das Produkt wirklich vom Markt genommen werden, kann AMD das bei CM einklagen und das wird teuerer als die Lizenznachzahlung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn dem so ist und es bewußt von AMD beauftragt wurde, steht AMD evt billiger da.
Hm, ansonsten wäre AMD naiver als ich dachte ind warum hat das so lange gedauert? Vermutlich sind schon wieder Verhandlungen im gange.

Kann auch sein, dass AMD von CoolerMaster versichert bekam, dass es keine Patente verletzt und eine Eigenwicklung darstellt...
Wäre dies der Fall, würde ich mich als AMD von CoolerMaster distanzieren Pumpen von Asetek kaufen (für die nächst produzierten Karten) und mich Asetek vielleicht sogar bei einer Klage um Schadensersatz anschliessen.
 
Kann auch sein, dass AMD von CoolerMaster versichert bekam, dass es keine Patente verletzt und eine Eigenwicklung darstellt...
Wäre dies der Fall, würde ich mich als AMD von CoolerMaster distanzieren Pumpen von Asetek kaufen (für die nächst produzierten Karten) und mich Asetek vielleicht sogar bei einer Klage um Schadensersatz anschliessen.

Ich glaube eher das AMD sich darauf verlassen muß und bei Vertragsabschlüssen durch ihre Anwälte abgesichert wurde. In der heutigen Zeit kann AMD sich auf keine Unsicherheiten einlassen, nicht bei deren Stand ihrer Firma.
Schlimmstenfalls muss AMD wegen des Produktionsausfalles klagen und auf Luftkühlung umsteigen oder eine andere Firma beauftragen.
Wen ich es nicht besser wüsste, würde ich sonst was denken da AMD immer wieder irgendwie lahmgelegt wird.
Ein häßliches Gechäft.
Ich drücke AMD ganz fest die :daumen:
 
Sie könnten ggf. gegen Cooler Master vorgehen und Asetek verbauen. Die Mehrkosten für die Umrüstung auf Asetek könnte AMD Cooler Master in Rechnung stellen. Alternativ wäre wenn sich Cooler Master noch mit Asetek einigen würden.
Da wird sicherlich vertraglich eine Absicherung vorliegen.
 
@Newsschreiber
"Stop" schreibt man mit 2 P und "Verkaufs-stop" schreibt man zusammen -> Verkaufsstopp.

Das eine ist die alte Rechtschreibung und das andere ist "Deutsch in leichter Sprache"
https://de.wikipedia.org/wiki/Leichte_Sprache

Eine der grammatikalischen Regeln ist es zusammengesetzt Wörter durch einen Bindestrich zu trennen, im Text kann man das recht häufig sehen: "Kühlungs-Hardware-Hersteller", "Konkurrenz-Unternehmen" und "Grafikkarten-Flaggschiff". Damit sollen die Texte für Leute mit eingeschränkten geistigen Fähigkeiten besser lesbar sein, ich finde es liest sich fürchterlich, aber andererseits auch schön wenn etwas für die "Inklusion" gemacht wird.

PS: Es soll jeder so schreiben wie er es für richtig hält.
 
....hat überhaupt irgendwer ne Fury X gekauft?
Da strecke ich mal ganz selbstbewusst den Arm in die Luft.

BTT: Aufgrund der aktuellen Situation AMDs kann ich mir ebenfalls nicht vorstellen, dass sie wissentlich ein Produkt einkaufen, welches Patentrechte verletzt. Ich kann mich aber sehr mit dem Gedanken anfreunden, dass der Preis das K.O.-Kriterium war, um zu Cooler Master zu greifen. Vielleicht kommen auch daher die anfänglichen Pumpenprobleme. Irgendwo musste eben gegenüber Asetek gespart werden.
Als Konsequenz, sofern Asetek überhaupt etwas erreicht, hoffe ich einerseits auf Customdesigns für die Fury X und andererseits auf einen glimpflichen Ausgang für AMD.
Gigabyte würde es wohl nicht so hart treffen. Die Verkaufszahlen der 980Ti WaterForce sind vermutlich geringer, als die aller Fury X. Außerdem hat Gigabyte noch die luftgekühlte Variante, sodass sich die Umsatzeinbußen wohl in Grenzen halten. Eine Schadensersatzklage sollten sie natürlich beide Anstreben, sofern das möglich ist und / oder notwendig wird.
 
Ein Lehrbuchbeispiel für die schwer kalkulierbaren Folgen eines Verkaufsverbots.
Ärgerlich ist die Angelegenkeit für AMD mindestens. Wenn AMD clever war, steht im Vertrag, dass Cooler Master für alle Komplikationen aufkommt und ensprechende Vertragsstrafen bzw. Entschädigungen zahlen muss.
Wenn aber die CM Anwälte klüger waren, dann kann CM den Vertrag mit AMD auch trotz Verkaufsstopp erfüllen udn AMD hat den Salat. Immerhin war das Ganze für CM vermutlich absehbar.
 
Jein, dass Cooler Master Patente verletzt war schon gewusst ehe die Fury X auf den Markt kam. AMD hat die Fury X sogar mit Pumpen von Asetek entwickelt und nur für das End-Produkt die Versionen von Cooler MAster genutzt, da wahrscheinlich billiger.
Wenn Asetek dies beweisen kann, z.b. dass sie AMD auch ein Angebot gemacht haben, es von AMD aber abgelehnt wurde und AMD sich bewusst gegen ein Fabrikat was bekannterweise Patente verletzt entschieden haben, könnte sie sogar im erten Analuf einen Provisorischen Verkaufsstop erzielen, was echt böse wäre.

Nope, normalerweise sichert man sich durch einen Kauf von so etwas ab. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Produkt rechtlich einwandtfrei ist, der Käufer kann in solchen Fällen fast nie belangt werden.

Beispiel: Viele Leute/Händler/Firmen kaufen Samsung Smartphones, obwohl bekannt ist, dass diese Apple Patente verletzen. Trotzdem muss Samsung den Schadenersatz an Apple zahlen, nicht Samsungs Käufer. Im Zweifel drohen Samsung im Falle eines Verkaufsverbotes sogar noch Vertragsstrafen, da sie die abgesprochene Menge an Telefonen nicht liefern können.

Deshalb glaube ich nicht, dass AMD hier direkt belangt werden kann. Sie werden aber wohl im Falle eines Verkaufsverbots trotzdem Einbußen habe, immerhin können sie ihr Topmodell nicht mehr verkaufen. Mit einem schlau geschriebenen Vertrag können sie aber vielleicht ein Teil der Einnahmeverluste an CM weitergeben.
 
Ein Lehrbuchbeispiel für die schwer kalkulierbaren Folgen eines Verkaufsverbots.
Ärgerlich ist die Angelegenkeit für AMD mindestens. Wenn AMD clever war, steht im Vertrag, dass Cooler Master für alle Komplikationen aufkommt und ensprechende Vertragsstrafen bzw. Entschädigungen zahlen muss.
Wenn aber die CM Anwälte klüger waren, dann kann CM den Vertrag mit AMD auch trotz Verkaufsstopp erfüllen udn AMD hat den Salat. Immerhin war das Ganze für CM vermutlich absehbar.
Der Vertrag dürfte aber teilweise nichtig sein, weil die Nichterfüllung auf illegalem Vorgehen beruht. Da hat AMD aber ganz sicher ein Recht auf Schadensersatz. Sie könnten z.B. zu Asetek gehen und von CM die vereinbarten Kühler an Asetek bezahlen lassen inklusive eventueller Mehrkosten. Wäre wohl nur der Ruin für CM...
 
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