Facebook: Datenweitergabe durch App per Urteil für illegal erklärt

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Facebook: Datenweitergabe durch App per Urteil für illegal erklärt

Das Landgericht Berlin hat die Datenweitergabe durch Facebook an Dritte in seiner App für Smartphones und Tablets für illegal erklärt und unterstreicht damit ein Urteil vom September 2013. Bemüht hatte den Rechtsstreit die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]


lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: Facebook: Datenweitergabe durch App per Urteil für illegal erklärt
 
AW: Facebook: Datenweitergabe durch App per Urteil für illegal erklärt

Recht so.
Aber die meisten Fratzenbuch Nutzer wirds wohl eh nicht interressieren. Immerhin wollen sie ja alles mögliche mit der Welt teilen.
Andererseits erhalten die Posts die wohl zu 75% (eigene Schätzung) Müll sind einen Sinn und nützen wenigstens den Werbeunternehmen. :D
 
AW: Facebook: Datenweitergabe durch App per Urteil für illegal erklärt

Ja damit hätte man aber auch rechnen können. Das funzt bestimmt genau so auch mit WhatsApp und etc.
 
AW: Facebook: Datenweitergabe durch App per Urteil für illegal erklärt

Viel bedenklicher finde ich, dass Facebook aus den Adressbüchern auf den Smartphones der App-Nutzer auch Daten von Menschen abschöpft, die sich der Datenkrake und 'unischtbaren Dritten' womöglich absichtlich entziehen (um ihre Grundrechte noch wahrnehmen zu können) oder dort allenfalls mit Pseudonymen unterwegs sind und die App auch bewusst meiden, um ihre Identität zu schützen. So ist es Facebook auch möglich, diese Daten aus den gewonnenen sozialen Metadaten durch Abgleich einzelner Werte (Geburtsdatum, E-Mail-/Adresse, etc.) einzelner Nutzer und erkennbarer Nutzergruppen zu extrapolieren und so letztlich (nicht nur) mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den richtigen Namen zu schließen und diese Daten ebenfalls abzuschöpfen.

Die Frage ist, wer sich in diesem Fall dem Verstoß gegen den Datenschutz schuldig macht. Meine Freunde, die bei der Installation und Nutzung der Apps auch eher unachtsam meine Daten freigeben?
 
Zurück