EuGH beendet rechtsfreien Raum: Google muss Suchtreffer löschen, wenn diese die Privatsphäre verletzen

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An den gestrigen Tag in Luxemburg werden Googles Anwälte keine gute Erinnerungen behalten: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Suchmaschinenbetreiber (und alle anderen auch) Suchergebnisse löschen müssen, wenn sie die Privatsphäre von EU-Bürgern verletzen. Die Entscheidung ist wegweisend, steht sie doch im krassen Gegensatz zum sonst immer gepredigten Credo der Suchmaschinenbetreiber und sie beendet diesen rechtsfreien Raum im Internet.

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AW: EuGH beendet rechtsfreien Raum: Google muss Suchtreffer löschen, wenn diese die Privatsphäre verletzen

Schwachsinniges Urteil.
Da gab es schon eine Verhandlung und heraus kam das die Zeitung den Artikel online lassen darf und jetzt wird sozusagen "das Telefonbuch" oder "die Post" oder wie man Suchmaschinen nennen soll, dazu verdammt nicht mehr auf die Seite zu verlinken (während eben der Originalartikel rechtmäßig online ist).

Zensur, wir kommen noch näher.
 
AW: EuGH beendet rechtsfreien Raum: Google muss Suchtreffer löschen, wenn diese die Privatsphäre verletzen

Schwachsinniges Urteil.
Da gab es schon eine Verhandlung und heraus kam das die Zeitung den Artikel online lassen darf und jetzt wird sozusagen "das Telefonbuch" oder "die Post" oder wie man Suchmaschinen nennen soll, dazu verdammt nicht mehr auf die Seite zu verlinken (während eben der Originalartikel rechtmäßig online ist).

Zensur, wir kommen noch näher.

Ob du das auch so sehen würdest, wenn man bei Eingabe deines Namens auch in 15 Jahren noch als Erstreffer deine Verfehlungen als Kiddie vorgeführt bekommt? Im Telefonbuch steht übrigens nur dein Name, nicht dass du in den 90ern mal Pleite warst.
 
AW: EuGH beendet rechtsfreien Raum: Google muss Suchtreffer löschen, wenn diese die Privatsphäre verletzen

Ob du das auch so sehen würdest, wenn man bei Eingabe deines Namens auch in 15 Jahren noch als Erstreffer deine Verfehlungen als Kiddie vorgeführt bekommt? Im Telefonbuch steht übrigens nur dein Name, nicht dass du in den 90ern mal Pleite warst.
Was hat er nun davon?
* Durch die Verhandlung wurde sein Name (und die Verschuldung) noch bekannter, vorher wusste ich von der Person nichts.
* Der Artikel ist immernoch online abrufbar und wird es bleiben.
 
AW: EuGH beendet rechtsfreien Raum: Google muss Suchtreffer löschen, wenn diese die Privatsphäre verletzen

gutes urteil.

der grundgedanke sind dabei nunmal privatssphäre und verhältnissmässigkeit und wenn man bedenkt, wie zB zukunftige arbeitgeber, dich erstmal googlen und facebookstalken, dann muss da echt nicht alles sofort auffindbar sein, was diese leute nichts angeht.

ausserdem is das link löschen, ja nicht die entfernung des inhalts aus dem netz und was das "telefonbuch" angeht, da kann man auch selbst bestimmen, ob man überhaupt drin stehen will und wenn ja...wie.
 
AW: EuGH beendet rechtsfreien Raum: Google muss Suchtreffer löschen, wenn diese die Privatsphäre verletzen

Dieses Urteil ist sehr besorgniserregend. IMO ist nicht der Suchmaschinenbetreiber für die Verletzung der Privatsphäre verantwortlich zu machen, sondern derjenige, der diesen Artikel mit echtem Namen im Internet veröffentlicht. Die technische Moeglichkeit, Beitraege im Internet aufzufinden hat doch nichts mit der verletzung der Privatsphaere zu tun. Das Recht auf Loeschung sollte gegenueber dem Verlag geltend gemacht werden koennen und nicht gegenueber einem Indexierungsdienst, der automatisiert auf betreffende Inhalte Auskunft gibt.

Ist dieses Urteil rechtskräftig?
 
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Na dann suchma halt wieder über google.com oder mx oder br..
 
AW: EuGH beendet rechtsfreien Raum: Google muss Suchtreffer löschen, wenn diese die Privatsphäre verletzen

gutes urteil.

der grundgedanke sind dabei nunmal privatssphäre und verhältnissmässigkeit und wenn man bedenkt, wie zB zukunftige arbeitgeber, dich erstmal googlen und facebookstalken, [....]

[...] und was das "telefonbuch" angeht, da kann man auch selbst bestimmen, ob man überhaupt drin stehen will und wenn ja...wie.
Ah ja. Und bei Facebook wird der Account automatisch erstellt, ohne das Zutun der eigenen Person. Wenn man eben meint jeden scheiß auf Facebook hochzuladen und zu kommentieren, sich bei XY Seiten registriert und man Bilder hochlädt und sich liken lässt, um sein Ego aufzugeilen und andere eben davon Wind bekommen bzw. es negativ enden kann, braucht sich in dem Fall erstrecht nicht wundern.
 
AW: EuGH beendet rechtsfreien Raum: Google muss Suchtreffer löschen, wenn diese die Privatsphäre verletzen

Dieses Urteil ist sehr besorgniserregend. IMO ist nicht der Suchmaschinenbetreiber für die Verletzung der Privatsphäre verantwortlich zu machen, sondern derjenige, der diesen Artikel mit echtem Namen im Internet veröffentlicht.
Ging es nicht eben darum, dass Google zur Not via G-Cache als Zweitinstanz genutzt wurde, wenn der originale Artikel bereits aus dem Netz verschwunden ist? Aus dieser Perspektive würde ich das Urteil sehr begrüßen. Denn nicht nur eigene Verfehlungen, auch Falschaussagen können rufschädigend sein.
 
AW: EuGH beendet rechtsfreien Raum: Google muss Suchtreffer löschen, wenn diese die Privatsphäre verletzen

Schwachsinniges Urteil.
Da gab es schon eine Verhandlung und heraus kam das die Zeitung den Artikel online lassen darf und jetzt wird sozusagen "das Telefonbuch" oder "die Post" oder wie man Suchmaschinen nennen soll, dazu verdammt nicht mehr auf die Seite zu verlinken (während eben der Originalartikel rechtmäßig online ist).

Zensur, wir kommen noch näher.

Einen Link aus einer Suchmaschine zu entfernen ist keine Zensur, da die Originalseite schließlich noch existiert. Würde diese gelöscht werden müssen, könnte man vielleicht von Zensur sprechen. Wobei es bei persönlichen Informationen rechtlich keine Zensur gibt, solange man keine "öffentliche Person von medialem Intresse" ist, hat man als einziger ein Anrecht auf diese, somit auch auf die Löschung wenn sie einem nicht passen. Das selbe gilt für das Recht am eigenen Bild. Stell dir vor jemand veröffentlicht ein unvorteilhaftes Foto von dir und das ist das erste, das man entdeckt sobald man bei Google deinen Namen eingibt. Nach bisheriger Rechtslage konntest du gegen jede einzelne Seite mit dem Bild einzeln vorgehen. Jetzt muss es bei Google verschwinden, gerät so vielleicht schon bald in Vergessenheit.

So ist es einfach eine annehmbare Möglichkeit für eine Person, die derartige Negativmeldungen noch nach Jahrzehnten verfolgen, dagegen vorzugehen. Zumal nicht jeder für diesen Mist einen Anwalt holen kann. Außerdem werden dank Google selbst Sachen gespeichert und vor allem verbreitet, die auf den Originalseiten nicht einmal mehr existieren. Wie oft wurde ich schon von Google auf eine Seite verwiesen (inklusive gespeicherter Informationen), die letztendlich garnicht mehr betrieben wird.
 
AW: EuGH beendet rechtsfreien Raum: Google muss Suchtreffer löschen, wenn diese die Privatsphäre verletzen

Aus dieser Perspektive würde ich das Urteil sehr begrüßen.
Auf jeden Fall, aber hier ging es darum, dass Google dazu verpflichtet wird Suchtreffer von vorhandenen Inhalten zu löschen und das ist für mich inakzeptabel solange der betreffende Inhalt weiter existiert.
 
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