Arbeitsrecht: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht immer ein Kündigungsgrund

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Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz urteilte, dass die private Internetnutzung am Arbeitsplatz mitunter kein Kündigungsgrund ist, wenn der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass auch tatsächlich eine echte Störungsgefahr für den Betrieb besteht. Im konkreten Fall hatte ein Auszubildender am Arbeitsplatz wiederholt unerlaubt Internetseiten besucht, darunter auch Webseiten mit pornografischen Inhalten.

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AW: Arbeitsrecht: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht immer ein Kündigungsgrund

Schade. Finde ich schon richtig, wenn wiederholt drauf aufmerksam gemacht wurde. In meiner Firma habe ich auch schon Leute dafür gekündigt.
 
AW: Arbeitsrecht: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht immer ein Kündigungsgrund

Schade. Finde ich schon richtig, wenn wiederholt drauf aufmerksam gemacht wurde. In meiner Firma habe ich auch schon Leute dafür gekündigt.
Mit welcher Begründung? Etwa wegen "Nichtgefallen"? :ugly:

Manchmal ist es echt erschreckend, wie sich Arbeitgeber für Gott halten und mit der Existenzgrundlage ihrer Angestellten spielen.
 
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Kommt halt darauf an was im Vertrag steht bzw. welche Abmachungen gelten. Letztlich wohl auch was man " Besucht " und wann sowie wie oft. Generell würde ich mir so etwas verkneifen und es nur nutzen wenn ich es muss oder im Problemfall.
 
AW: Arbeitsrecht: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht immer ein Kündigungsgrund

Mit welcher Begründung? Etwa wegen "Nichtgefallen"? :ugly:

Manchmal ist es echt erschreckend, wie sich Arbeitgeber für Gott halten und mit der Existenzgrundlage ihrer Angestellten spielen.

Wenn der Arbeitgeber es ausdrücklich untersagt, sollte man sich als Arbeitnehmer auch daran halten. Das hat dann nichts mit "Gott" zu tun, sondern einfach damit, dass der Arbeitnehmer hier scheinbar nicht in der Lage war, sich an Regeln zu halten, was aber nötig wäre, wenn er seine Existenzgrundlage nicht aufs Spiel setzen möchte.

Zwar hat er vor Gericht Recht bekommen jedoch wird ihm das nichts nutzen denn nun wird der Arbeitgeber die Regeln noch enger fassen und er wird sich zusammenreißen müssen oder dann doch irgendwann fliegen.
 
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Mit welcher Begründung? Etwa wegen "Nichtgefallen"? :ugly:

Manchmal ist es echt erschreckend, wie sich Arbeitgeber für Gott halten und mit der Existenzgrundlage ihrer Angestellten spielen.

Du wirst Weinen wie oft die Begründungen von den AG einer Kündigungsklage nicht Standhalten würden.:ugly:

Die PC Nutzung ist da immer so ein Grenzfall, grundsätzlich sollten der Arbeitsablauf/ die Sicherheit nicht gefährdet sein, dann sollte die Sache kein Problem sein.
Ich habe letzte Woche auch eine halbe Stunde mit den Arbeitskollegen Privatgespräche in der offiziell Arbeitszeit geführt. Ich hab dass dann am selben Tag nachgearbeitet, aber vertragsrechtlich habe ich die Vereinbarung über die Pausenzeiten gebrochen...:schief:
 
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Bevor es zur Kündigung kommt sind ja meist Abmahnungen gefallen und man hätte dadurch merken können das die Einschläge näher kommen.
 
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Private Internetnutzung kann auch durch Filter eingeschränkt werden, was Arbeitgeber auch nutzen sollten anstatt dann den BigBoss raushängen zu lassen!
Ist in heutigen Zeiten ungefähr so als ob Du nen Esel mit einer Möhre vor der Nase herumführst! Beisst er rein, bekommt er eine mit der Gerte! :ugly:

Wobei ich die Erfahrung gemacht habe das man nicht alles durch Filtern verhindern sollte, da gerade in IT-Berufen das Internet zur Problemlösung sehr hilfreich sein kann.
Da gibt es dann auch noch genug Spielraum für Seiten wie PCGH, die genutzt werden können! :daumen:

Was Shoppingseiten, Facebook und Co angeht, sollte ja wohl jedem klar sein das es nicht in die Arbeitszeit gehört!
 
AW: Arbeitsrecht: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht immer ein Kündigungsgrund

Wenn der Arbeitgeber es ausdrücklich untersagt, sollte man sich als Arbeitnehmer auch daran halten. Das hat dann nichts mit "Gott" zu tun,

Wenn der Arbeitgeber ohne betriebstechnische Begründung (z.B. eine generelle Internetsperre aus Sicherheitsgründen) ein derartiges Verbot erlässt, hat das sehr viel mit "Gott" zu tun. Es ist einfach Schikane "weil man es kann".
(Ändert umgekehrt aber nichts daran, dass es pure Blödheit ist, wenn man als Einzelner -zumal als Lehrling- wiederholt gegen Verbote verstößt, die arbeitsrechtlich zulässig sind)
 
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bei mir auf der arbeit dürfen wir in den pausenzeiten die PCs auch für privates nutzen solange es den Richtlinien der Firma entspricht.
 
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Also bei uns auf der Arbeit kann ich garnicht ins Internet.

Aber ich bin ja auch nicht auf Arbeit um zu surfen. (ok in meinem Job muss ich auch nicht in das Internert)
 
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ich finde das urteil angemessen, auch arbeitgeber müssen in der gegenwart ankommen, sie können jedoch richtlinien erlassen und natürlich, darf die arbeit ansich nicht darunter leiden, zumal es ja noch genug jobs ohne netzarbeit gibt, bei denen sich diese frage erst gar nicht stellt.

ich finde vor allem aber auch die hervorhebung von pornografischem material witzig, als wäre sowas immernoch total böse...natürlich ist auch hier wieder fragwürdig, wie darunter der job leidet und ob man sich da nicht evtl sogar was einfängt, aber das so zu betonen hat schon etwas von ...abwertung und prüderie.
 
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bei uns haben sie es über die jahre immer mehr gelockert. erst waren zb alle soziel media websites gesperrt. diese haben sie über die jahre aber geöffnet weil sie gemerkt haben das darüber auch vieles geschäftlich gemacht wird. mitlerweile können sogar alle mitarbeiter auf das wlan zugreifen um des für ihre smartphones zu benutzen. aber um youtube zu gucken muss man dann doch aufs LTE internet des ipads zugreifen. :ugly:
 
AW: Arbeitsrecht: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht immer ein Kündigungsgrund

In Österreich wird das über Betriebsvereinbarungen zwischen
Betriebsrat/Belegschaft und Arbeitgeber geregelt.

Gibt es keine dedizierte schriftliche/mündliche Vereinbarung,
geht man von branchenüblicher, vernünftiger (privater) Nutzung aus.
 
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Pornos mitten in der Ausbildung, richtiger Stecher der jenige.
 
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Als Sys/NW-Admin kann ich soviel (privat) surfen wie ich will, solange dabei die Arbeit nicht liegen bleibt......und da scheine ich auch nicht der Einzige zu sein, wenn man sich mal anschaut wie viele Leute hier jetzt gerade posten. Die können ja nicht alle arbeitslos sein.:ugly:
 
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Nein, aber Schule ist aus.

Bzw. ich hab grad "Bildschirmpause".
 
AW: Arbeitsrecht: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht immer ein Kündigungsgrund

Als Sys/NW-Admin kann ich soviel (privat) surfen wie ich will, solange dabei die Arbeit nicht liegen bleibt......und da scheine ich auch nicht der Einzige zu sein, wenn man sich mal anschaut wie viele Leute hier jetzt gerade posten. Die können ja nicht alle arbeitslos sein.:ugly:

ich hab 18h - 06h schicht. =)
 
AW: Arbeitsrecht: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht immer ein Kündigungsgrund

Naja, mal schauen wie das später bei mir auf Arbeit wird.

Aber generell würde ich sagen das man in der Pause, oder wenn man mit der Arbeit fertig ist ein paar private Dinge schauen kann, es stört doch keinen. Alles andere finde ich nur Ausnutzung der Machtposition des Chefs, den es ist ja nicht schlecht für die Firma wenn derjenige genauso schnell arbeitet wie die anderen.
 
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