Xbox One: Bundle mit Call of Duty: Ghosts angekündigt

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Xbox One: Bundle mit Call of Duty: Ghosts angekündigt

Auf der Gamescom hat Microsoft angekündigt, dass die Xbox One auch in einem Bundle mit dem neuen Shooter Call of Duty: Ghosts erhältlich sein wird. Die Version für die Konsole wird dedizierte Cloud-Server von Microsoft unterstützen.

[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]


lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: Xbox One: Bundle mit Call of Duty: Ghosts angekündigt
 
AW: Xbox One: Bundle mit Call of Duty: Ghosts angekündigt

Naja ist zwar jetzt auch nicht mein Game aber immerhin besser als Fifa^^

(Bin kein Fußball Fan) :P
 
AW: Xbox One: Bundle mit Call of Duty: Ghosts angekündigt

Dann doch lieber Fifa. Ego Shooter mit Gamepad geht gar nicht.

Aber da ich mir eh keine der beiden Konsole holen werde ist es mir auch egal.
 
AW: Xbox One: Bundle mit Call of Duty: Ghosts angekündigt

Dann doch lieber Fifa. Ego Shooter mit Gamepad geht gar nicht.

Aber da ich mir eh keine der beiden Konsole holen werde ist es mir auch egal.

Shooter mit Gamepad kann man schon zocken (seit 6 Jahren mach ich das :P) Ist zwar bei manchen Games ein riesen gefrickel aber wenn die Steuerung gut umgesetzt ist dann flutscht das gut ;)
 
AW: Xbox One: Bundle mit Call of Duty: Ghosts angekündigt

So endlich daheim, so lässt es sich einfach besser schreiben als mit dem Handy.

Ich denke es werden noch viele Bundles geben, vielleicht nicht gleich am Anfang. Aber im lauf der Zeit garantiert.

Ist Forza 5 ein Launch Titel? Könnte mir vorstellen das so ein Bundle auch noch kommt.
 
Zurück