Aigner kämpft gegen Abofallen im Internet

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Aigner kämpft gegen Abofallen im Internet

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Aigner kämpft gegen Abofallen im Internet

Richtig Toll von ihr.
Aber leider ist das ein Kampf gegen Windmühlen :(
 
AW: Aigner kämpft gegen Abofallen im Internet

Relativ zwecklos, da man die Leute eh kaum ausfindig macht, da ändert ein Gesetz auch nichts daran. Außerdem ist das Problem meistens die Aufklärung über solche Sachen. Die meisten zahlen doch um Ruhe zu haben, oder weils keinen Plan haben.
Das web kann man einfach nicht so überwachen, dass man diese Sachen dann schnell entfernt und Verstöße handet. Und die meisten von denen sitzen nicht mal in Deutschland, die juckt das garnicht.

An und für sich finde ich dass das ein guter Ansatz ist, aber eben relativ zwecklos. Das einzige das man machen könnte, ist diese ominöse Nutzung=Vertragsschluss zu lockern oder aufzuheben, machen ja die meisten, dass man sich nur in ein forum einloggt und schon hat man das Abo, obwohl man noch garnichts gemacht hat. Naja, was solls, hier hilft nur Hirn einschalten und sich nicht ver****** zu lassen. Und wenn die dann eine Klage aus Hinterdupfing, 10 000 km entfernt machen wollen, nur die Ruhe bewahren. Wenn man sich anschaut wie oft hier Klagen gegen solche Bertreiber erhoben werden und wie offt diese dann verlieren, aber nie aufgefunden werden, liegt es nicht daran dass man so etwas nicht abwenden könnte, sondern nur daran dass die Leute anonym sind, und die Konten irgendwo im Ausland liegen. Die dialer machten sowas einfach über die Rechnung der Telekom, da konnte man eher was machen.
 
AW: Aigner kämpft gegen Abofallen im Internet

Es ist keineswegs so, dass die Abzocker nur im Ausland sitzen. Mein Junior hat kürzlich ein Anwaltsschreiben von einer deutschen Firma bekommen. Aber selbst wenn: Wenn die Rechtslage hier endlich verbraucherfreundlicher gestaltet werden würde, wäre das von Vorteil.

Natürlich würde das die Zahl der unberechtigten Rechnungen/Mahnungen oder Anwaltsschreiben nicht direkt verringern. Wären aber für einen gültigen Vertragsabschlusses hohe Hürden gelegt, würde eine solche Abzockerfirma, egal ob im In- oder Ausland, es sich gut überlegen, welcher Aufwand, Forderung geltend zu machen, sich wirklich lohnt.

Für das Strafrecht sind freilich de facto nur deutsche Firmen greifbar.
 
AW: Aigner kämpft gegen Abofallen im Internet

Im Heise Forum gibt es dazu unter dem gestrigen Tag auch eine kontroverse Diskussion.

Im Endeffekt ist es doch so, dass die Rechtslage inzwischen mehr als eindeutig ist, aber die wenigsten dies zur Kenntnis genommen haben.

Warum gibt es diese Massenabmahnungen bei ebay wegen der sogenannten Widerrufsbelehrung wohl. Weil die meisten Verkäufer glauben sie brauchen sie nicht anzuwenden.

Das damalige Fernabsatzgesetz wurde geschaffen um solchen – ich sag mal unseriösen Geschäftemachern – das Geschäft zu erschweren.

Demnach muss ein Online-Verkäufer gleich welchem Medium er sich dabei bedient (Fax, Telefon, Internet ect.) dem Kunden bei Vertragsabschluss eine Widerrufserklärung über ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragserfüllung in schriftlicher Form zukommen lassen. Geschieht dies nicht, verlängert sich die Frist bis ultimo und es kommt kein Ordnungsgemäßer Vertrag zustande, welcher einklagbar wäre.

Auch diverse Landgerichte haben darüber hinaus eindeutige Urteile gesprochen, wie z.B. das die Preise offen und gut sichtbar sein müssen, keine versteckten Preisangaben in AGBs ect.

Wer Online Geschäfte tätigt, der sollte dies wissen, da es immerhin eine wichtige Rechtsgrundlage für den Vertrag darstellt.

Dies wird aber auch für jedermann im Netz publiziert, man muss sich nur die Mühe machen und danach vielleicht mittel Google suchen.

Das Abmahnanwälte und diverse Rechtsanwälte damit Geld scheffeln, liegt in der Sache deren Natur. Sie wollen halt Geld verdienen. Jedoch jeder ernsthafte Anwalt weiß sehr wohl, dass er vor Gericht mit solchen Geschäften kein Geschäft machen kann, wenn das Webangebot nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

In einem der bisher größten Prozesse dieser Art, die Brüder Schmidlein vor dem Landgericht Frankfurt, konnte die Staatsanwaltschaft dem Gericht nicht den Beweis vorlegen, dass a) Abo-Betrug vorlag, b) keine Preisangaben zu ersehen waren.

Die Richter waren der Auffassung, dass ein Kunde eine Website bis zum Ende lesen muss (dort stand der Preishinweis in einem Fall, im anderen war er sogar neben dem Angebot klein und in schlechter Schrift).

Zwar hat sich der Staatsanwalt über das Urteil aufgeregt, aber Recht sprechen nun mal die Richter (in dem Fall gleich 3) nach eigenem Rechtsverständnis und ermessen. Dafür sind sie Richter.

Warum sollte also für ein Internetgeschäft etwas anderes gelten, als für ein normales Geschäft?

Wenn ich nicht weiß, was ich unterschreibe, dann lass ich es lieber, bevor ich die Katze im sack kaufe.

Was Frau Aigner will, ist sich wieder einmal in Rampenlicht stellen, sonst nichts. Klappt es mit Facebook nicht, versuchen wir es hiermit. Hauptsache ich bleibe im Gespräch.

BigBrother
 
AW: Aigner kämpft gegen Abofallen im Internet

Es gibt meiner Meinung nach nur eine einzige Möglichkeit, diese Abofallen einzudämmen, ansonsten wird es immer wieder was Neues geben. Den Lösungsansatz hab ich mal bei Youtube gesehen und zwar gehts darum, dass in dem Beitrag genau erklärt wird, wie man selbst so eine Abofalle möglichst schnell und effektiv machen kann. Wenn das möglichst viele Leute machen, dann wir das Geschäft schlagartig unlukrativ. Und dann sollten auch die "Kunden" nach und nach draufkommen, dass man im Internet halt mittlerweile ein wenig vorsichtig sein sollte.
 
AW: Aigner kämpft gegen Abofallen im Internet

Im Endeffekt ist es doch so, dass die Rechtslage inzwischen mehr als eindeutig ist, aber die wenigsten dies zur Kenntnis genommen haben.
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Das damalige Fernabsatzgesetz wurde geschaffen um solchen – ich sag mal unseriösen Geschäftemachern – das Geschäft zu erschweren.
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Auch diverse Landgerichte haben darüber hinaus eindeutige Urteile gesprochen, wie z.B. das die Preise offen und gut sichtbar sein müssen, keine versteckten Preisangaben in AGBs ect.
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Die Richter waren der Auffassung, dass ein Kunde eine Website bis zum Ende lesen muss (dort stand der Preishinweis in einem Fall, im anderen war er sogar neben dem Angebot klein und in schlechter Schrift).
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Warum sollte also für ein Internetgeschäft etwas anderes gelten, als für ein normales Geschäft?

Wenn ich nicht weiß, was ich unterschreibe, dann lass ich es lieber, bevor ich die Katze im sack kaufe.

Was Frau Aigner will, ist sich wieder einmal in Rampenlicht stellen, sonst nichts. Klappt es mit Facebook nicht, versuchen wir es hiermit. Hauptsache ich bleibe im Gespräch.

BigBrother
Nun, so eindeutig ist die Rechtslage eben nicht - wie Du auch implizit selbst darlegst. Das eine Gericht knüpft an das Zustandekommen eines Vertrages eine andere Voraussetzung, wie ein anderes Gericht. In solchen Fällen ist der Gesetzgeber gefragt.

Das Fernabsatzgesetz gilt aber nach meinem Gedächtnis nicht für Leistungen, die sofort erbracht werden, und darauf bauen ja gerade die ganzen Abofallen auf

Und gerade im Internet ist ja der Witz, dass man nichts unterschreibt, sondern nur auf einen Schaltfläche klickt - und wie oft bitte tut man das am Tag. Das sich dahinter ein Vertrag verbergen könnte, wird ja meist nicht offenbar. Außerdem: Wollte ich alles Lizenzbedingungen und AGBs etc lesen, wäre das Internet kaum noch benutzbar. Mich vor überraschenden Klauseln und Kosten zu schützen, ist Aufgabe des Gesetzgebers. Im Falle von AGBs geschieht das ja bereits. Aber Kostenfallen werden davon halt nicht wirklich erfasst. Das Bedarf einer Korrektur. Da hat Frau Aigner also mal ausnahmsweise Recht
 
AW: Aigner kämpft gegen Abofallen im Internet

Finde ich im Prinzip nicht schlecht, nur muss das dann auch richtig umgesetzt und durchgezogen werden. ;-)
 
AW: Aigner kämpft gegen Abofallen im Internet

Ähh?
Gibt es denn nicht schon lange geltende Gestetze dafür, das solche Anbieter, den
Hinweiß auf "Bezahldienst" klar ersichtlich machen müssen?
Mir war eigentlich so, zumindest haben jene Seiten selten zulässige AGB´s.
 
AW: Aigner kämpft gegen Abofallen im Internet

Es ist keineswegs so, dass die Abzocker nur im Ausland sitzen. Mein Junior hat kürzlich ein Anwaltsschreiben von einer deutschen Firma bekommen. Aber selbst wenn: Wenn die Rechtslage hier endlich verbraucherfreundlicher gestaltet werden würde, wäre das von Vorteil.

Natürlich würde das die Zahl der unberechtigten Rechnungen/Mahnungen oder Anwaltsschreiben nicht direkt verringern. Wären aber für einen gültigen Vertragsabschlusses hohe Hürden gelegt, würde eine solche Abzockerfirma, egal ob im In- oder Ausland, es sich gut überlegen, welcher Aufwand, Forderung geltend zu machen, sich wirklich lohnt.

Für das Strafrecht sind freilich de facto nur deutsche Firmen greifbar.


Es gibt diese Hürden, die werden nur ausgehebelt. Folgender Sachverhalt :
Anmeldung kostenlos, mit 14 Tagen Rücktrittsrecht, wenn man die Dienstleistung nicht nutzt. Sicher hat das jeder schon mal gelesen.

So, jetzt folgendes, ich melde mich an, bekomme den login, loge mich ein und schau mir das Forum an. So, und schon wird das Rücktrittsrecht ausgehebelt, da man ja von der Leistung gebrauch gemacht hat, da die meisten nur reinschreiben sie bieten ein Forum usw. an, mehr nicht. Und natürlich schließt man gleich im Anschluss konkludent ein Abo für ein Jahr, da es nicht anders angeboten wird.

Und genau da haben wir die Lücke, die man schließen müsste, von den anderen mal abgesehen. Denn das nutzen die meisten aus. Oberflächlich betrachtet rechtlich vollkommen ok, aber wenn man genauer hinschaut passt es nicht. Wenn ich mir Essen bestelle, das Zeug ist ungenießbar, muss ich es denn dann wirklich zahlen ? Ich glaube nicht....

Und ja, Du hast recht, es gibt auch die üblichen deutschen Firmen, und besonders ein Name sticht immerwieder hervor, aber wirklich bringen tut es nichts. Muss auch sagen, wenn man ein paar 100 000 € im Monat mit der Masche macht, den jucken kleine Strafen nicht. Falls man den überhaupt ausfindig macht (Ein Rechtsanwalt der den vertritt heißt da noch garnichts, sehen sich oft nicht mal). Glaubt man kaum welche Summen da über den Tisch gehen. Und die meisten lassen sich einschüchtern, egal aus welcher Schicht die kommen. Wobei es auch seriöse Anbieter gibt, so ganz über einen Kamm scheren kann man da nicht. Denn die Dreistigkeit einiger Mitbürger darf man auch nicht unterschätzen.
 
AW: Aigner kämpft gegen Abofallen im Internet

Nun, so eindeutig ist die Rechtslage eben nicht - wie Du auch implizit selbst darlegst. Das eine Gericht knüpft an das Zustandekommen eines Vertrages eine andere Voraussetzung, wie ein anderes Gericht. In solchen Fällen ist der Gesetzgeber gefragt.

Das Fernabsatzgesetz gilt aber nach meinem Gedächtnis nicht für Leistungen, die sofort erbracht werden, und darauf bauen ja gerade die ganzen Abofallen auf

Und gerade im Internet ist ja der Witz, dass man nichts unterschreibt, sondern nur auf einen Schaltfläche klickt - und wie oft bitte tut man das am Tag. Das sich dahinter ein Vertrag verbergen könnte, wird ja meist nicht offenbar. Außerdem: Wollte ich alles Lizenzbedingungen und AGBs etc lesen, wäre das Internet kaum noch benutzbar. Mich vor überraschenden Klauseln und Kosten zu schützen, ist Aufgabe des Gesetzgebers. Im Falle von AGBs geschieht das ja bereits. Aber Kostenfallen werden davon halt nicht wirklich erfasst. Das Bedarf einer Korrektur. Da hat Frau Aigner also mal ausnahmsweise Recht

Doch, die Rechtslage ist inzwischen von diversen Landgerichten so bestätigt (siehe LG-Hambur und LG-Franfurt).

Das alte Fernabsatzgesetz hat eindeutige Regel für Online-Geschäfte, vielleicht sollte man mal im Internet nachschauen. Inzwischen ist das ganze ja im neuen BGB intergriert.

Egal, ob du per Internet, Fax, Telefon ect. Online ein Geschäft anschließt, bsitzt du persee ein 2 wöchiges Widerrufsrecht, heißt du kannst dein Geschäft widerrufen, das wäre dazu das erste grundsätzliche. das zweite wäre dann, wenn der verkäufer die bei Vertragsabschluss bzw. spätestens bei Lieferung nicht nochmals schriftlich auf dieses Widerrufsrecht hingewiesen hat, dann kannst du das ganze bis Ultimo widerrufen. Das sind gesetzliche Fakten, die sogar unzählige Abmahnanwälte bei ebay zum Geschäftemachen ausnutzen (Abmahnung wegen fehlender bzw. mangelnder Widerrufsbelehrung).

Des weiteren haben diverse Landgerichte Urteile erlassen bzw. bestätigt, die nunmehr vorschreiben das eine eindeutige Preisangabe vorhanden sein muss, wenn etwas kostenpflichtiges angeboten wird. Die größten Abofallenbetreiber bzw. entsprechenden Abzocker (Brüder Schmidlein) haben das auch umgehend umgesetzt, soviel ich selbst nachprüfen konnte.

Das ganze Problem liegt doch wohl weniger bei den Abzockern, sondern vielmehr bei denn Nutzern, welche sich warum auch immer nicht trauen, etwas per Gericht gegen die Leute zu unternehmen. Liegt es vieleicht an den Anwaltsgebühren? Oder vielleicht weil sowas dann Geld kostet? Oder vielleicht einfach daran, dass die Leute Angst haben bei irgendwas erwischt zu werden (Beweissicherung Computer Forensik) bei welchen dann Experten Raupkopien oder ähnliches auf der Festplatte finden könnten?

Ein mündiger Bürger zumindest läßt sich von keinem Anwalt durch Mahnschreiben einschüchtern.

Im übrigen gibt es im Internet schon seit jahren diverse Seiten und tausende von Forenquellen die über die Abo-Fallen berichten, ja selbst die Verbraucherschützer beraten dazu.

Warum also zahlen die Leute einfach, wenn Sie ein Anwaltsschreiben bekommen, wenn sie etwas offensichtlich kostenloses benutzt haben.

Wenn eine Tankstelle heute ein Schild aufstellen würde, worauf steht heute kostenloser Sprit, der Tankwart aber sagen würde ich will Geld, dann käme doch auch niemand auf die Idee etwas zu zahlen, oder? Wieso also im Internet?

Gruß
 
AW: Aigner kämpft gegen Abofallen im Internet

Es gibt diese Hürden, die werden nur ausgehebelt. Folgender Sachverhalt :
Anmeldung kostenlos, mit 14 Tagen Rücktrittsrecht, wenn man die Dienstleistung nicht nutzt. Sicher hat das jeder schon mal gelesen.

So, jetzt folgendes, ich melde mich an, bekomme den login, loge mich ein und schau mir das Forum an. So, und schon wird das Rücktrittsrecht ausgehebelt, da man ja von der Leistung gebrauch gemacht hat, da die meisten nur reinschreiben sie bieten ein Forum usw. an, mehr nicht. Und natürlich schließt man gleich im Anschluss konkludent ein Abo für ein Jahr, da es nicht anders angeboten wird.

Und genau da haben wir die Lücke, die man schließen müsste, von den anderen mal abgesehen. Denn das nutzen die meisten aus. Oberflächlich betrachtet rechtlich vollkommen ok, aber wenn man genauer hinschaut passt es nicht. Wenn ich mir Essen bestelle, das Zeug ist ungenießbar, muss ich es denn dann wirklich zahlen ? Ich glaube nicht....

Und ja, Du hast recht, es gibt auch die üblichen deutschen Firmen, und besonders ein Name sticht immerwieder hervor, aber wirklich bringen tut es nichts. Muss auch sagen, wenn man ein paar 100 000 € im Monat mit der Masche macht, den jucken kleine Strafen nicht. Falls man den überhaupt ausfindig macht (Ein Rechtsanwalt der den vertritt heißt da noch garnichts, sehen sich oft nicht mal). Glaubt man kaum welche Summen da über den Tisch gehen. Und die meisten lassen sich einschüchtern, egal aus welcher Schicht die kommen. Wobei es auch seriöse Anbieter gibt, so ganz über einen Kamm scheren kann man da nicht. Denn die Dreistigkeit einiger Mitbürger darf man auch nicht unterschätzen.

Sorry, aber Glaubst du das selbst?

Anmeldung kostenlos, sagt doch nur aus, dass die Anmeldung kostenlos ist, nicht weiter.

14 Tage Rücktrittsrecht, wenn man die Dienstleistung nicht nutzt, sagt eigentlich schon alles - nämlich das dir hier ein 2 wöchiges Rücktrittsrecht bei Nichtnutzung eingeräumt wird. Im Endeffekt jedoch eine sich widersprechende Aussage, denn wenn ich das ganze nicht nutze, wofür dann das Rücktrittsrecht.

Dieses Geschichte ist vollkommen unsinnig, denn 1. eine kostenlose Anmeldung ist und bleibt mit dieser Aussage kostenlos, 2. ein 2 wöchiges Rücktrittsrecht bei nicht in Anspruchnahme der Dienstleistung ergibt gleich null. Allerdings bei einer Inanspruchnahme blieben mir halt nur 2 Wochen zum Rücktritt (übrigens macht dies Rapidshare so). Hier hofft man wohl darauf, das sich die Leute nicht rechtzeitig abmelden, allerdings noch immer nicht verwerflich.

Zwar vermute ich zu wissen, was du du sagen willst, aber so geht es nicht.

Gemäß dem alten Fernabsatzgesetz heute im BGB habe ich bei Internetgeschäften gleich welcher Art, immer ein 14-Tägiges Rücktrittsrecht, gleich was der Anbieter schreibt. Weiterhin muss dieser mir dies sogar bei Vertragsabschluss schriftlich zukommen lassen (E-Mail reicht schon aus).

Ebenfalls gilt es nach deutschem recht nicht mehr, die Preise versteckt anzugeben z.B. in den AGBs. Urteile von den LGs sagen dazu einiges aus.

Nur, wer fleißig ist, um sich solche Dinge im Netz zu suchen, andererseits im Falle einer Anwaltsmahnung zu faul um sich entsprechenden Hilfeseiten im Netz zu suchen, der muss nach meiner Auffassung Leergeld zahlen.

der von Frau Aigner gewünschte Button wird jedenfalls nichts daran ändern. Vor allem wenn man bedenkt, wie ungeniert sich die Leute voller Eifer bei Facebook (einem US-Server) präsentieren.

Glaub mir, ich kenne genug Leute die so dreist waren sich sogar mit einer falschen Identität und bewust auf solchen Seiten angemeldet hatten, im Glauben man kommt nicht an sie ran. Als der Anwaltsbrief dann eintrudelte, viel denen die Kinnlade runter.

Dem Netz ist nichts Geheim und noch weniger bei otto Normalo Anonym.
 
AW: Aigner kämpft gegen Abofallen im Internet

Gemäß dem alten Fernabsatzgesetz heute im BGB habe ich bei Internetgeschäften gleich welcher Art, immer ein 14-Tägiges Rücktrittsrecht, gleich was der Anbieter schreibt. Weiterhin muss dieser mir dies sogar bei Vertragsabschluss schriftlich zukommen lassen (E-Mail reicht schon aus).

Nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, sei an dieser geschrieben, dass das FAR bei der Lieferung von Software, Audio/Video-Dateien bei/ab Entsiegelung verfällt (§312d IV Nr.2). Darunter werden auch Downloads subsumiert, wenn der Download abgeschlossen wurde.

Es ist bedauerlich, dass bestimmte Lücken im FAR nicht geschlossen wurde, obwohl jetzt gerade am 11.06 die aktuelle Fassung in kraft getreten ist.

So muss man bei den Abo-Fallen immer den Umweg über die AGB-Normen, sowie die Informationspflichten gehen. :daumen2:

EDIT

Als zusätzliche Ergänzung vielleicht noch interessant: Informiert der Unternehmer über die Widerrufsrechte erst nach dem Vertragsschluss, erweitert sich die Widerrufsfrist sogar auf 4 Wochen, ab Zugang der Widerrufsbelehrung. (§355 II S.2 BGB neue Fassung)

Wer sich dafür mehr interessiert soll doch mal den Art. 246 EGBGB lesen. Dort steht drin, was für Informationspflichten die Unternehmer haben. Fehlt etwas, läuft auch nicht die Frist zum Widerruf.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Aigner kämpft gegen Abofallen im Internet

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Egal, ob du per Internet, Fax, Telefon ect. Online ein Geschäft anschließt, bsitzt du persee ein 2 wöchiges Widerrufsrecht, heißt du kannst dein Geschäft widerrufen, das wäre dazu das erste grundsätzliche. das zweite wäre dann, wenn der verkäufer die bei Vertragsabschluss bzw. spätestens bei Lieferung nicht nochmals schriftlich auf dieses Widerrufsrecht hingewiesen hat, dann kannst du das ganze bis Ultimo widerrufen....

Des weiteren haben diverse Landgerichte Urteile erlassen bzw. bestätigt, die nunmehr vorschreiben das eine eindeutige Preisangabe vorhanden sein muss, wenn etwas kostenpflichtiges angeboten wird. Die größten Abofallenbetreiber bzw. entsprechenden Abzocker (Brüder Schmidlein) haben das auch umgehend umgesetzt, soviel ich selbst nachprüfen konnte.
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Gruß
Gilt das Widerrufsrecht auch bei Leistungen, die ich sofort erhalte? Kaufe ich z.B. einen Zeitschriftenartikel zum runterladen, kann ich nach dem Download ja wohl schlecht das Geschäft widerrufen. Und auf dem Prinzip basieren etliche Abzocker-Modelle: Mit dem ersten Klick wird ein Download als Sofort-Leistung gestartet, mit einem Abo verknüpft.

Das mit den Urteilen zur Preisangabe ist sicher richtig, aber was eine deutliche Angabe ist, muss im Zweifelsfall durch Gerichte interpretiert werden. Nicht zu Zahlen, birgt so doch ein gewisses Prozessrisiko. Noch werden die (immerhin ja unberechtigten) Forderungen nicht verfolgt, es gibt nämlich schon genug Leute, die auf ein bloßes Anwaltsschreiben hin zahlen - doch früher oder später wird die Abzockerindustrie nachziehen und versuchen, sich doch an der Grenze des Gesetzestextes zu bewegen.

Insofern hätte ich als Verbraucher schon gern ganz klare Gesetze als Vorgaben, die ein Prozedere beschreiben, wie ein Kaufvorgang im Internet auszusehen, damit dem Kunden klar ist, dass er eine kostenpflichtige Leistung erwirbt.

Ferner sollte man überlegen, ob man nicht weitere straf- oder wettbewerbsrechtliche Regeln verschärft, die diesen Leuten das Leben schwer machen. Es ist halt ein Balanceakt - denn so wie dass mit den Massenabmahnungen gegen die kleinen ebay-Händler mit Formfehlern ihres Webauftrittes läuft, sollte es auch nicht sein!
 
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