AW: Aigner kämpft gegen Abofallen im Internet
Es gibt diese Hürden, die werden nur ausgehebelt. Folgender Sachverhalt :
Anmeldung kostenlos, mit 14 Tagen Rücktrittsrecht, wenn man die Dienstleistung nicht nutzt. Sicher hat das jeder schon mal gelesen.
So, jetzt folgendes, ich melde mich an, bekomme den login, loge mich ein und schau mir das Forum an. So, und schon wird das Rücktrittsrecht ausgehebelt, da man ja von der Leistung gebrauch gemacht hat, da die meisten nur reinschreiben sie bieten ein Forum usw. an, mehr nicht. Und natürlich schließt man gleich im Anschluss konkludent ein Abo für ein Jahr, da es nicht anders angeboten wird.
Und genau da haben wir die Lücke, die man schließen müsste, von den anderen mal abgesehen. Denn das nutzen die meisten aus. Oberflächlich betrachtet rechtlich vollkommen ok, aber wenn man genauer hinschaut passt es nicht. Wenn ich mir Essen bestelle, das Zeug ist ungenießbar, muss ich es denn dann wirklich zahlen ? Ich glaube nicht....
Und ja, Du hast recht, es gibt auch die üblichen deutschen Firmen, und besonders ein Name sticht immerwieder hervor, aber wirklich bringen tut es nichts. Muss auch sagen, wenn man ein paar 100 000 € im Monat mit der Masche macht, den jucken kleine Strafen nicht. Falls man den überhaupt ausfindig macht (Ein Rechtsanwalt der den vertritt heißt da noch garnichts, sehen sich oft nicht mal). Glaubt man kaum welche Summen da über den Tisch gehen. Und die meisten lassen sich einschüchtern, egal aus welcher Schicht die kommen. Wobei es auch seriöse Anbieter gibt, so ganz über einen Kamm scheren kann man da nicht. Denn die Dreistigkeit einiger Mitbürger darf man auch nicht unterschätzen.
Sorry, aber Glaubst du das selbst?
Anmeldung kostenlos, sagt doch nur aus, dass die
Anmeldung kostenlos ist, nicht weiter.
14 Tage Rücktrittsrecht, wenn man die Dienstleistung nicht nutzt, sagt eigentlich schon alles - nämlich das dir hier ein 2 wöchiges Rücktrittsrecht bei Nichtnutzung eingeräumt wird. Im Endeffekt jedoch eine sich widersprechende Aussage, denn wenn ich das ganze nicht nutze, wofür dann das Rücktrittsrecht.
Dieses Geschichte ist vollkommen unsinnig, denn 1. eine kostenlose Anmeldung ist und bleibt mit dieser Aussage kostenlos, 2. ein 2 wöchiges Rücktrittsrecht bei nicht in Anspruchnahme der Dienstleistung ergibt gleich null. Allerdings bei einer Inanspruchnahme blieben mir halt nur 2 Wochen zum Rücktritt (übrigens macht dies Rapidshare so). Hier hofft man wohl darauf, das sich die Leute nicht rechtzeitig abmelden, allerdings noch immer nicht verwerflich.
Zwar vermute ich zu wissen, was du du sagen willst, aber so geht es nicht.
Gemäß dem alten Fernabsatzgesetz heute im BGB habe ich bei Internetgeschäften gleich welcher Art, immer ein 14-Tägiges Rücktrittsrecht, gleich was der Anbieter schreibt. Weiterhin muss dieser mir dies sogar bei Vertragsabschluss schriftlich zukommen lassen (E-Mail reicht schon aus).
Ebenfalls gilt es nach deutschem recht nicht mehr, die Preise versteckt anzugeben z.B. in den AGBs. Urteile von den LGs sagen dazu einiges aus.
Nur, wer fleißig ist, um sich solche Dinge im Netz zu suchen, andererseits im Falle einer Anwaltsmahnung zu faul um sich entsprechenden Hilfeseiten im Netz zu suchen, der muss nach meiner Auffassung Leergeld zahlen.
der von Frau Aigner gewünschte Button wird jedenfalls nichts daran ändern. Vor allem wenn man bedenkt, wie ungeniert sich die Leute voller Eifer bei Facebook (einem US-Server) präsentieren.
Glaub mir, ich kenne genug Leute die so dreist waren sich sogar mit einer falschen Identität und bewust auf solchen Seiten angemeldet hatten, im Glauben man kommt nicht an sie ran. Als der Anwaltsbrief dann eintrudelte, viel denen die Kinnlade runter.
Dem Netz ist nichts Geheim und noch weniger bei otto Normalo Anonym.