Filmstreaming wird schwerer: EUGH urteilt und nimmt Smartphones und Co. gleich mit in Geiselhaft

Darum habe ich ja auch explizit auf zukünftige Urteile und der Korrelation verwiesen.
Hier wurde meiner Meinung nach eine Büchse der Pandora der Net Juristik geöffnet.
Wann und wie und durch welche Beweggründe diese von diversen Stellen ausgenutzt wird, dies steht natürlich noch offen, aber ein Weg wurde geebnet.
Meine Intention war indes auch betont als Hinweis und Warnung der möglichen Korrelationen zu verstehen, darum habe ich den Begriff Korrelation auch so oft erwähnt.
Um es einfach auszudrücken, von einem Gesetz welches temporäres Speichern einer Seite wie Kino Punkt und Co. wegen Urheberrechtsansprüchen für den Privat Nutzer als illegales Handeln erklärt, ist es kein weiter Sprung zu Youtube und Co.
Das sind maximal ein bis zwei weitere Themenbezogene Urteile welche auf dieser Juristischen Formulierung im aktuellen Urteil aufbauen. So funktioniert die Juristik nun einmal. Und je nach Interessenlage des Gerichts kann da ganz schnell etwas ganz unangenehmes für Jedermann draus werden.
Da freut sich natürlich jede Abmahnanwaltskanzei drüber.
;)

Ich glaube, wir beide haben einen sehr unterschiedlichen Blick auf die Funktions- und Arbeitsweise moderner Rechtsprechung. Wenn man liest, was du so schreibst, könnte man meinen, dass die rechtsprechende Jurisprudenz alle anderen Menschen zu unterdrücken versucht. Natürlich wäre es blauäugig, zu behaupten, dass Rechtsprechung, selbst an höchster Stelle, immer perfekt sei und stets perfekter Durchblick ohne Interessen- oder Meinungskonflikte vorherrsche. Besonders letzteres ist mit Sicherheit nicht der Fall, da die Rechtswissenschaft auf allen Ebenen von Streitständen lebt. Das ist aber auch gut so, denn wenn immer und überall Eindeutigkeit unterstellt wird (und gegeben ist diese ohnehin nie wirklich), gibt es irgendwann keine Diskussion mehr - und die braucht es in einer modernen, demokratischen Gesellschaft immer.
Auf der anderen Seite halte ich es aber dennoch für falsch, bei jeder Gelegenheit die Arme über den Kopf zu werfen und das Ende des freien Internets auszurufen. Fakt ist, dass die bisher vorherrschende Grauzone, die hinsichtlich des temporären Zwischenspeicherns urheberrechtlich geschützter Inhalte gegeben war, realistisch gesehen bestenfalls ein Zugeständnis an den unbedarften Nutzer gewesen ist. Denn spätestens nach Reflexion dürften wohl so ziemlich jedem halbwegs gebildeten Menschen Zweifel kommen, ob das Ansehen entsprechender Inhalte auf einschlägigen Plattformen denn tatsächlich rechtmäßig ist. Und nun kann man sich konsequenterweise nicht mehr so einfach hinter etwas verstecken, das mit Blick auf dieses Thema sowieso nicht mehr als ein technisches Detail ("So funktioniert halt RAM") war. Mal ehrlich, niemand kann sich ernsthaft darüber aufregen, dass solche Vorgänge nun definitiv rechtswidrig sind. Nicht umsonst gibt es zumeist auch legale Wege, sich anzusehen, was man möchte. Klar, die sind dann kostspieliger, aber man würde ja auch im Lebensmittelgeschäft regelmäßig nicht einfach einpacken, was man nicht plant, zu bezahlen.

Und was Youtube angeht: Wie ich oben angeführt habe, bietet diese Plattform den Urhebern auf breiter Front die Gelegenheit, Urheberrechtsverstöße zu reklamieren. Zwar gibt es dennoch durchaus solches Material auf Googles Videoportal und das möglicherweise auch nicht zu knapp, ich halte es aber für ziemlich sicher, dass obiger Umstand für jedwede Rechtsprechung äußerst relevant wäre, würde es zu einem entsprechenden Prozess einmal kommen. Denn letztlich können Urheber das Bereitstehen ihrer Werke auf YT dulden (was viele übrigens auch absichtlich tun, wenn sie es nicht sogar selbst online stellen - das hat oft Werbungsgründe) oder eben nicht - ist letzteres der Fall, kann auch recht schnell etwas dagegen unternommen werden. Auf Kinox und co. ist das nicht der Fall, da wird im Zweifel einfach derselbe Streifen noch einmal hochgeladen, oft stehen deshalb pro Filehoster sechs oder sieben verschiedene Links zur Verfügung.

Zuletzt hat auch Cook nicht unrecht, wenn er darauf hinweist, dass die Berichterstattung, zumindest soweit sie von rechtskundiger Seite erfolgt, deine Bedenken nicht zu teilen scheint. Sicherlich kein Totschlagargument, aber dennoch eines, das man nicht einfach beiseite wischen kann. Denn mal ehrlich, wie wahrscheinlich ist es wohl, dass Leute in Nutzerforen, wo Dinge ohnehin auf die eine oder andere Weise gern mal unnötig aufgeblasen werden, mehr Durchblick haben als Personen, die sich beruflich mit derlei Dingen auseinandersetzen? Ja, genau ...
 
@ AdmiralPain
Ja, die Rechtsprechung hat sich hier weiter entwickelt und nimmt nun wohl eben auch die Nutzer illegaler Streamingwebseiten ins Visier. Das muss einen doch nicht wundern, dass sowas mal so entschieden werden würde. Jeder wusste doch, dass es bisher ein rechtlicher Graubereich mit Geschmäckle war. Darum ist man eben als Nutzer solcher Streamingwebseiten auch nicht schutzwürdig. Ich finde es gut, dass sich die Rechtsprechung in diese Richtung entwickelt. Lustig finde ich im übrigen auch, wie du darüber schreibst, dass Laien die Tragweite des Urteils evtl. nicht erkennen. So wie du dich zu dem Urteil äußerst, bist du selbst aber wohl auch ein juristischer Laie, so wie die meisten hier im Forum, die wild mit Begriffen wie Verbrecher, Strafbarkeit, Illegalität von jedem Youtube fähigen Gerät etc. um sich werfen. Tut mir Leid das so hart zu sagen, aber das ist vollkommen an der Sache vorbei und auch juristisch gesehen totaler Blödsinn. Ich habe in meinen Beiträgen versucht, sachlich diese Rechtsprechung zu erläutern. Vor allem Cook hat sich hier auch sehr sachlich und mit großer Hingabe geäußert und richtig auf wesentliche Punkte hingewiesen. Leider scheinen viele Leute nur zu lesen und zu verstehen, was sie gerade wollen, genau wie eben der PCGH Newsschreiber hier. Völlig unverständlich, wie eine Newsseite so einen Blödsinn raushauen kann, wo der Autor ganz offensichtlich überhaupt nicht die Hintergründe versteht.

Ich verstehe, dass Jura häufig spitzfindig ist und nicht für jedermann verständlich. Aber dann wäre es angemessen sich zunächst erstmal selbst mit Sinn und Verstand mit dem Thema auseinander zu setzen oder halt Leute zu fragen, die sich mit sowas auskennen, bevor man sich so weit aus dem Fenster lehnt und bestimmte Passagen nur halb oder unvollständig wiedergibt, um irgendwelche nicht haltbaren Thesen zu untermauern...( wie zum Beispiel die These: jedes Gerät mit Youtube-App ist illegal).
 
Das Urteil selbst sehe ich nicht als sehr problematisch an, lediglich was einige Gerichte daraus machen ist fraglich... Hamburg ist dafür ja berüchtigt, "interessante" Urteile zu fällen :ugly: kompetente Gerichte und Richter dürften mit der richtigen Leseweise allerdings keine Probleme haben :D

Und ob streaming von Gratisportalen strafbar ist, hängt doch stark vom Einzelfall ab. Ob ein solches Portal rechtmäßig betrieben wird ist für den User meist nicht feststellbar, wenn man diese also über eine einfache Googlesuche findet, wird es wohl schwierig werden, davon auszugehen das der User erkennt, dass es sich um ein illegales Portal handelt... ist ja nicht so, dass die Betreiber jener Portale extra darauf hinweisen, dass das Angebot illegal ist... und davon auszugehen, alles was nicht auf Youtube ist wäre automatisch illegal wäre sicherlich eine Wettbewerbsverzerrung, wird wohl daruch schwierig das dann rechtlich durchzubringen. Daher müsste sich die Politik wirklich mit einem sinnvollen Urheberrechtsgesetz befassen und mit den technischen Möglichkeiten dieses auch umzusetzten, wovon weniger auszugehen ist :ugly:

Bei den betroffenen Abspielgeräten ist das ja anders, da anscheinend in der Werbung auch extra darauf hingewiesen wurde, dass das Angebot nicht legal ist. Auch bei versteckten Seiten ist es wahrscheinlicher, dass man davon ausgehen muss, dass das Angebot nicht legal ist... aber wie gesagt, die Sachlage wird wohl weiterhin von Fall zu Fall entschieden werden müssen...

Die Feststellung, ob jemand ein illegales Angebot genutzt hat ist dann nochmal eine GANZ andere Sache :P
 
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