Cheat-Programme: In Südkorea drohen hohe Haft- und Geldstrafen

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Wie schon sagst, der Vertrag muss gültig sein und das trifft auf die meisten EULA nicht zu. Gerade auf dem Retailmarkt nicht, da der Vertrag VOR dem Kauf bzw. Abschluss einsehbar sein muss. Online ist der Vertrag zwingend so zu verlinken, dass der Kunde ihn VOR Abschluss, ohne Probleme und Sucherei einsehen kann. Dann muss der Vertrag auch mit dem deutschen Recht konform gehen, dies wäre der Fall, wenn wir beide einen Vertrag abschließen und eindeutig die Rechte und Pflichten klären. Neben Vertragsstrafen, sind dann auch Rechtsverstöße zu beachten, aber wie gesagt, dafür müssen erst die Vorraussetzungen stimmen.

Videospiele kaufst du immer, sie sind dein Eigentum. Etwas anderes wäre es, wenn du sie Mieten würdest, eine Leihgabe ist immer kostenlos. Für das Auto gilt dann das Mietrecht, du darfst nicht ohne Genehmigung Veränderungen durchführen, es findet keine Eigentumsübertragung statt.

Also darfst mit deinem Spiel im Grunde machen was du willst, sofern kene weiteren Gesetze greifen. Du dafst es z.B. nicht verbreiten oder den Kopierschutz entfernen. Aber du darfst es modden, bei einem Online Spiel allerdings manipulierst du durch Cheats sogar die Daten die dir nicht gehören. Deinen Rang, Score, Gold, also Daten die mit deinem Account verknüpft sind rechtmäßig dem Anbieter und nicht dir gehören. Demnach ist also tatsächlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht möglich. ABER: ein Gereicht auch anerkannt, dass Cheater den Profil schmälern und ein tatsächlicher Schaden entsteht:

Das Gericht erkannte wohl zu Recht im Einsatz von Bots einen allgemein gültigen wichtigen Kündigungsgrund (nach §314 BGB). Dem Spieleanbieter ist mit dem Gericht das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar beim Einsatz von Bots: Die mit dem Bot-Einsatz einhergehende Umgehung von kostenpflichtigen Diensten „stört das ausbalancierte Spielgefüge, das nur bei regelkonformen Verhalten der Spielteilnehmer funktioniert; sie birgt die Gefahr, dass andere, ehrliche und für die Zusatzleistungen zahlende Nutzer vertrieben werden, was wiederum die Finanzierung und damit die Existenz“ von derartigen Spielen bedroht, während ein besonderes Schutzbedürfnis den Einsatz solcher Bots nicht ersichtlich ist.

Quelle: Computerspiele: Recht und Rechtsprechung, Rechtsanwalt Ferner > Rechtsanwalt Ferner (Alsdorf Aachen) > Empfohlen, IT-Recht, IT-Vertragsrecht, Softwarerecht > computerspiele, gewinnspielrecht, softwarerecht > Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
OLG Köln, 26.01.2010 - 19 W 2/10 - dejure.org

Alles schön und gut, aber der Kern der Diskussion bestand doch darin, dass geltendes Recht so erweitert werden soll, dass die Ansprüche der Entwickler und Publisher klarer definiert sind. Die momentane Sachlage gestaltet sich ja eben so, dass es als Entwickler kaum Möglichkeiten gibt sich gegen die Anbieter von Cheatsoftware effektiv zu wehren. Und das obwohl bereits ohne Weiteres erkennbar ist, dass Cheats sich negativ auf die Verkäufe auswirken. Wenn es sogar in Deutschland mittlerweile einen Anbieter wie die Bossland GmbH gibt, die sich mit einem Rechtstreit gegen Blizzard brüstet und gleichzeitig Behauptungen streut, dass deren Software nicht erkannt werde, dann unterstreicht das doch überdeutlich, dass es an der Zeit ist diese gesetzliche Grauzone zu versiegeln.
 
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Genau, du kannst nichts dagegen machen, der client auf deinem PC gehört dir und solange du nicht am Kopierschutz rum machst oder ihn ins Netz stellst, kann man nichts machen. Daher muss man eben den ermittelten Schaden einklagen und eben nicht die Eigentums und Besitzrechte beschneiden, da sie eben auch den ehrlichen Nutzer betreffen. Da die Manipulationen am Client aber bei Online-Spielen am Ende eben die Daten, also das Eigentum der Entwickler auf den Server beeinflussen, sollte man auf Unterlassung und Schadensersatz klagen und mit Ausschluss vom Spiel reagieren. Da z.B. Blizzard mit den Accountdaten deinen Namen, Adresse etc. hat, könnten sie dich direkt Anzeigen. In der Theorie könnte man sogar von Computersabotage reden, da die Manipulationen zum Nachteil des Betreibers geschehen. Im Grunde gibt es da keine Grauzone oder Lücke, Bossland GmbH hätte man eigentlich mit den sogennannten "Hackerparagrafen" dran kriegen können. Das hat eigentlich alles nicht mit dem Urheberrecht zu tun.

Stgb §202a: StGB - Einzelnorm
Stgb §202b: StGB - Einzelnorm
Stgb §202c: StGB - Einzelnorm
 
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Übrigens gibts in Südkorea grad nen schönen großen Skandal, bei dem eine ihre Beziehung zur südkoreanischen Präsidentin ausgenutzt hat, um sich zu bereichern und Samsung steckt tief mit drin. Glaub die haben momentan eigentlich andere Sorgen als Cheater in nem Spiel, wenn es Cheater im Staat gibt, die sich die Taschen mit Millionen vollstecken. Wenn man sich die ehemaligen Präsidenten da anschaut, haben 3 der letzten 4 Präsidenten "RL gecheated"...

Zudem kommt das aus dem Land, in dem man für jeden scheiß Account, selbst wenn es sich um poplige Onlinespiele handelt, seine Sozialversicherungsnummer angeben muss. Controlfreaks sind die Südkoreaner und damit gar nicht so weit von der nordkoreanischen Mentalität entfernt. Die heulen ja auch wegen dem Handel mit den KSSNs rum, welchen es nicht geben würde, wenn diese für das Erstellen der Accounts gar nicht erst erforderlich wäre. (kein Markt - kein Handel) Stellt euch mal vor, wir müssten bei jedem Scheiß Online-Account unsere Personalausweis- oder Sozialversicherungsnummer angeben.

Xenophobie scheint in Asien noch stärker ausgeprägt als im Westen und das Aussperren jeglicher Ausländer aus account-basierten, koreanischen Seiten ist eines der Extreme.

Naja es macht Smurfen aber auch so gut wie unmöglich und verhindert das die Chinesen alle auf Koreanischen Servern spielen wodurch die dann kolabieren.
 
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