TheLax
PC-Selbstbauer(in)
AW: Cheat-Programme: In Südkorea drohen hohe Haft- und Geldstrafen
Alles schön und gut, aber der Kern der Diskussion bestand doch darin, dass geltendes Recht so erweitert werden soll, dass die Ansprüche der Entwickler und Publisher klarer definiert sind. Die momentane Sachlage gestaltet sich ja eben so, dass es als Entwickler kaum Möglichkeiten gibt sich gegen die Anbieter von Cheatsoftware effektiv zu wehren. Und das obwohl bereits ohne Weiteres erkennbar ist, dass Cheats sich negativ auf die Verkäufe auswirken. Wenn es sogar in Deutschland mittlerweile einen Anbieter wie die Bossland GmbH gibt, die sich mit einem Rechtstreit gegen Blizzard brüstet und gleichzeitig Behauptungen streut, dass deren Software nicht erkannt werde, dann unterstreicht das doch überdeutlich, dass es an der Zeit ist diese gesetzliche Grauzone zu versiegeln.
Wie schon sagst, der Vertrag muss gültig sein und das trifft auf die meisten EULA nicht zu. Gerade auf dem Retailmarkt nicht, da der Vertrag VOR dem Kauf bzw. Abschluss einsehbar sein muss. Online ist der Vertrag zwingend so zu verlinken, dass der Kunde ihn VOR Abschluss, ohne Probleme und Sucherei einsehen kann. Dann muss der Vertrag auch mit dem deutschen Recht konform gehen, dies wäre der Fall, wenn wir beide einen Vertrag abschließen und eindeutig die Rechte und Pflichten klären. Neben Vertragsstrafen, sind dann auch Rechtsverstöße zu beachten, aber wie gesagt, dafür müssen erst die Vorraussetzungen stimmen.
Videospiele kaufst du immer, sie sind dein Eigentum. Etwas anderes wäre es, wenn du sie Mieten würdest, eine Leihgabe ist immer kostenlos. Für das Auto gilt dann das Mietrecht, du darfst nicht ohne Genehmigung Veränderungen durchführen, es findet keine Eigentumsübertragung statt.
Also darfst mit deinem Spiel im Grunde machen was du willst, sofern kene weiteren Gesetze greifen. Du dafst es z.B. nicht verbreiten oder den Kopierschutz entfernen. Aber du darfst es modden, bei einem Online Spiel allerdings manipulierst du durch Cheats sogar die Daten die dir nicht gehören. Deinen Rang, Score, Gold, also Daten die mit deinem Account verknüpft sind rechtmäßig dem Anbieter und nicht dir gehören. Demnach ist also tatsächlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht möglich. ABER: ein Gereicht auch anerkannt, dass Cheater den Profil schmälern und ein tatsächlicher Schaden entsteht:
Das Gericht erkannte wohl zu Recht im Einsatz von Bots einen allgemein gültigen wichtigen Kündigungsgrund (nach §314 BGB). Dem Spieleanbieter ist mit dem Gericht das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar beim Einsatz von Bots: Die mit dem Bot-Einsatz einhergehende Umgehung von kostenpflichtigen Diensten „stört das ausbalancierte Spielgefüge, das nur bei regelkonformen Verhalten der Spielteilnehmer funktioniert; sie birgt die Gefahr, dass andere, ehrliche und für die Zusatzleistungen zahlende Nutzer vertrieben werden, was wiederum die Finanzierung und damit die Existenz“ von derartigen Spielen bedroht, während ein besonderes Schutzbedürfnis den Einsatz solcher Bots nicht ersichtlich ist.
Quelle: Computerspiele: Recht und Rechtsprechung, Rechtsanwalt Ferner > Rechtsanwalt Ferner (Alsdorf Aachen) > Empfohlen, IT-Recht, IT-Vertragsrecht, Softwarerecht > computerspiele, gewinnspielrecht, softwarerecht > Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
OLG Köln, 26.01.2010 - 19 W 2/10 - dejure.org
Alles schön und gut, aber der Kern der Diskussion bestand doch darin, dass geltendes Recht so erweitert werden soll, dass die Ansprüche der Entwickler und Publisher klarer definiert sind. Die momentane Sachlage gestaltet sich ja eben so, dass es als Entwickler kaum Möglichkeiten gibt sich gegen die Anbieter von Cheatsoftware effektiv zu wehren. Und das obwohl bereits ohne Weiteres erkennbar ist, dass Cheats sich negativ auf die Verkäufe auswirken. Wenn es sogar in Deutschland mittlerweile einen Anbieter wie die Bossland GmbH gibt, die sich mit einem Rechtstreit gegen Blizzard brüstet und gleichzeitig Behauptungen streut, dass deren Software nicht erkannt werde, dann unterstreicht das doch überdeutlich, dass es an der Zeit ist diese gesetzliche Grauzone zu versiegeln.