Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu EU-Gutachten: Gewerblich-Öffentliche WLANs unterliegen nicht der Störerhaftung
Am Europäischen Gerichtshof ist wichtiges Gutachten zur Störerhaftung veröffentlicht worden. Dieses sieht nicht vor, dass in Nebentätigkeit betriebene WLANs der Störerhaftung unterliegen. Der Betreiber wäre also bei Rechtsverletzungen durch Dritte nicht haftbar. Sollte das Gutachten zu einem urteil werden, und davon ist auszugehen, könnte es in Deutschland öffentliche WLANs geben.
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