EU-Gutachten: Gewerblich-Öffentliche WLANs unterliegen nicht der Störerhaftung

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Am Europäischen Gerichtshof ist wichtiges Gutachten zur Störerhaftung veröffentlicht worden. Dieses sieht nicht vor, dass in Nebentätigkeit betriebene WLANs der Störerhaftung unterliegen. Der Betreiber wäre also bei Rechtsverletzungen durch Dritte nicht haftbar. Sollte das Gutachten zu einem urteil werden, und davon ist auszugehen, könnte es in Deutschland öffentliche WLANs geben.

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AW: EU-Gutachten: Gewerblich-Öffentliche WLANs unterliegen nicht der Störerhaftung

Das wäre doch mal ein guter Beschluss! Vielleicht schafft es Deutschland dann auch endlich mal was, zumindest in Bezug auf den Breitbandausbau und öffentliche Internetzugänge. Gibt's ja alles schon in anderen Ländern, aber "komischerweise" hat es Deutschland bisher nicht geschafft und hängt ziemlich hinterher.
 
AW: EU-Gutachten: Gewerblich-Öffentliche WLANs unterliegen nicht der Störerhaftung

Wenn man was erreichen will muss man eben Anreize schaffen und es nicht deutscher Korinthenkackerei nieder knüppeln. Wird wirklich Zeit das der alte Muff aus dem K.... kommt
 
AW: EU-Gutachten: Gewerblich-Öffentliche WLANs unterliegen nicht der Störerhaftung

Schon traurig, dass sich diese Frage überhaupt stellt.
Hat jemals jemand gefragt, ob der Staat als Besitzer aller Straßen denn für meine Verkehrsdelikte verantwortlich ist? Nein.

Trotzdem gut dass das nun mal festgehalten wird. Besser spät als nie ...
 
AW: EU-Gutachten: Gewerblich-Öffentliche WLANs unterliegen nicht der Störerhaftung

Allerdings hätten die Münchener Richter die Option, dem Betreiber aufzuerlegen, dass er die Urheberrechtsverletzungen unterbindet. Dabei darf die Maßnahme aber nicht so weit gehen, dass sie das Recht auf Informationsfreiheit einschränkt. Bedeutet im Klartext: Eine Abschaltung des WLANs oder die Verschlüsselung mit Passwort gingen nicht, ebenso wenig wie die Überwachung.

Dass man damit kaum noch Optionen hat, ist jedem Beteiligten klar. Am EuGH will man sich damit aber nicht auseinandersetzen. Es sei Sache des nationalen Gerichts, sich darüber Gedanken zu machen, wie eine Unterbindung aussehen kann. Das Landgericht wird da wahrscheinlich nicht viel finden.
Also ich hätte da eine relativ einfache Lösung: Über das öffentliche WLAN nicht die komplette Bandbreite zur Verfügung stellen, sondern eben nur so viel, dass es zum "normalen Surfen" reicht. Dazu braucht man nämlich keine 10 MB/s Downstream. Oder man überwacht die Zugänge bzw. deren Bandbreite und sobald einer zu viel verbraucht wird der Zugang gedrosselt/deaktiviert. Ich sehe da eigentlich kein Problem...
 
AW: EU-Gutachten: Gewerblich-Öffentliche WLANs unterliegen nicht der Störerhaftung

Also ich hätte da eine relativ einfache Lösung: Über das öffentliche WLAN nicht die komplette Bandbreite zur Verfügung stellen, sondern eben nur so viel, dass es zum "normalen Surfen" reicht. Dazu braucht man nämlich keine 10 MB/s Downstream. Oder man überwacht die Zugänge bzw. deren Bandbreite und sobald einer zu viel verbraucht wird der Zugang gedrosselt/deaktiviert. Ich sehe da eigentlich kein Problem...

Scherzkeks!

Es geht um das Grundsätzliche Problem, mag sein das es mit 1MBit/sec äußerst unkomfortabel wird ein 50GB Spiel zu saugen, ein 5MB MP3 ist jedoch schnell übertragen. Ich denke es geht wohl um Portsperren oä..
 
EU-Gutachten: Gewerblich-Öffentliche WLANs unterliegen nicht der Störerhaftung

Allerdings ist sie das. Hoffentlich fällt das Urteil im Sinne der WLAN Betreiber aus.
 
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