CES 2016: UHD-Logo und Mindestanforderungen vorgestellt

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu CES 2016: UHD-Logo und Mindestanforderungen vorgestellt

Auf der CES wurde das offizielle UHD-Logo der UHD Alliance vorgestellt und die Mindestanforderungen festgezurrt. Erfüllen Geräte und Zuspieler diese, wird das Logo vergeben. Allerdings würde man sich als Kunde eine klarer Line wünschen, denn der Wildwuchs bei den Bezeichnungen wird damit kein Ende finden.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: CES 2016: UHD-Logo und Mindestanforderungen vorgestellt
 
90 % P3 Farbraumabdeckung? Das halte ich aber für unkonsequent, warum nicht 90 % Rec.2020 Farbraum?
Von mir aus könnte man auch zwei Logos verwenden ...
 
Na ja, zumindest ist gleich noch HDR mit in der Spezifikation, das sorgt zumindest dafür, dass es auch genutzt wird und das Filmmaterial dafür kommt. Das hätte ich nicht erwartet.
 
Das der Standard auch HDR und 10Bit Farbtiefe umfasst ist jedenfalls sehr lobenswert! Ich halte das für mindestens genauso wichtig wie die höhere Auflösung. Hoffentlich wird sich HDR bald auch bei Spielen durchsetzen, bei Grafikkarten sickern die 10Bit ja (endlich) langsam als Standard durch.

Interessant fände ich noch ob das Logo vorsieht das 60Hz auch ohne Farbsubsampling dargestellt werden können. Wäre schön wenn es so wäre.

PCGH schrieb:
Umgangssprachlich wird wohl auch weiterhin von 4k und 8k die Rede sein, was im Detail aber nicht korrekt ist, weil es sich dabei um das Format von DCI handelt, das vor allem in Kinos verwendet wird. Seine Auflösung beträgt im 16:9-Format exakt 4.096 × 2.160, weicht in anderen Bildformaten in der Höhe aber ab. Gleiches gilt für 2k, was eigentlich 2.048 × 1.152 Pixel in 16:9 sind und nicht das bekannte Full HD darstellt.

Ganz korrekt ist das aber nicht denn 4096 × 2160 ist jeweils keine 16:9 Vormate sondern streng genommen eher 17:9. Jedenfalls mit quadratischen Pixeln und die sind hier nicht selbstverständlich. Die DCI 2k Standardauflösung beträgt in eigentlich auch 2048 × 1080 was ebenfalls 17:9 wäre.

"4k" und "2k" sind auch nicht unmittelbar offizielle DCI Begriffe auch wenn sie zuerst in der digitalen Kinotechnik verwendet wurden und aus dieser Stammen. Die Grundlage dafür ist die Vergleichbarkeit mit analogem Film dessen Auflösung -basierend auf gängigen Testverfahren- in "Linien" gemessen wird (während man die Auflösung in der analogen und folglich später auch der digitalen Fernsehtechnik eher in "Zeilen" gemessen hat; daher kommen ja auch Begriffe wie "1080p" oder "720i").

Es ist nicht wirklich falsch auch bei anderen Auflösungen als diesen DCI Auflösungen von 2k bzw. 4k zu sprechen wenn sich die (Spalten-)Auflösung in der Größenordnung bewegt und die Vergleichbarkeit mit entsprechendem analogen Film bestehen bleibt (die für heutige Heimanwender aber kaum ein Maßstab sein dürfte). UHD kann guten Gewissens als "4k" bezeichnet werden lediglich der umgekehrte Weg ist falsch da UHD ja eine einzige bestimmte Auflösung hat (bzw. 2) während "4k" eine ganze Gruppe von Auflösungen umfasst.
 
Habe zwar noch kein UHD Monitor, wird aber irgendwann angeschafft.
Wäre der LG BH16NS40 UHD fähig?
Könnte man damit die Filme angucken, wenn es die Software erlaubt?
Der Brenner unterstützt BD XL Rohlinge lesen/schreiben.
 
Gibt es jetzt eigentlich 2 Logos, also einmal dass hier gezeigte UHD-Logo und ein UHD-Premium-Logo, wie ich es heute sah?! Und wo lägen bei den Mindestanforderungen die Unterschiede? Bin schon verwirrt :-D
 
HDR - Top
10 Bit- Top
Richtiger satter Schwarzwert - Top
Für mich bleiben aber 3840x2160 das einzige "richtige" UHD.
1920x1080 hatte damals als erstes FullHD definiert und nur doch die ganzen Apple-Monitore (und dort wird ja heutzutage en vogue grafik und film bearbeitet) wurde dann daraus 1920x1200.
Was mir mehr Kopfzerbrechen bereitet ist die Tatsache was bei den UHD-Blurays an Kopierschutz mit drauf kommt. Kaum ein Receiver beherrscht den neuen Kopierschutz HDCP 2.2 und weitere 2500 Euro für einen neuen Atmos-Receiver seh ich nicht ein. Dann bleib ich lieber bei Netflix & Chill ;) und warte auf 4k Filme - Atmos gibts eh auf keiner deutschen Bluray.
 
Gibt es jetzt eigentlich 2 Logos, also einmal dass hier gezeigte UHD-Logo und ein UHD-Premium-Logo, wie ich es heute sah?! Und wo lägen bei den Mindestanforderungen die Unterschiede? Bin schon verwirrt :-D

Ich zitiere mich mal selbst :-D Nach kurzer Recherche bin ich dahinter gekommen, dass es das UHD-Siegel von Digital Europe ja schon länger gibt. Die Anforderungen hierfür sind:

UHD-Auflösung: 3.840 x 2.160 Pixel
Bildwiederholungsraten: 24 bis 60 Bilder die Sekunde
Farbtiefe: Mindestens 8 Bit
HDMI-Verbindung
Decodierung von HDCP 2.2 Verschlüsselung

Das UHD-Premium-Siegel gibt es dann bei Erfüllung der im Artikel genannten Kriterien (inkl. HDR)!

Ist das so korrekt?
 
Zurück