Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Google: Vollständig automatisierte Support-E-Mail-Adresse rechtswidrig
Das Landgericht Berlin (Urt. v. 28.08.2014, Az.: 52 O 135/13) stellte fest, dass die vollständig automatisierte Support-E-Mail-Adresse von Google rechtswidrig sei. Es müsse zwar nicht jede eingehende E-Mail von einem Mitarbeiter individuell geprüft werden, doch müsse zumindest Kommunikation stattfinden können.
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Das Landgericht Berlin (Urt. v. 28.08.2014, Az.: 52 O 135/13) stellte fest, dass die vollständig automatisierte Support-E-Mail-Adresse von Google rechtswidrig sei. Es müsse zwar nicht jede eingehende E-Mail von einem Mitarbeiter individuell geprüft werden, doch müsse zumindest Kommunikation stattfinden können.
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