Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Telekom darf IP-Adressen 7 Tage lang speichern - BGH fällt finales Urteil
Die deutsche Telekom hat einen Rechtsstreit, der bis vor den Bundesgerichtshof getragen wurde, gewonnen. Die Provider in Deutschland dürfen die IP-Adressen ihrer Kunden weiterhin gut 7 Tage lang speichern. Das Gericht begründet diese Entscheidung mit notwendigen Schutzmaßnahmen für die Infrastruktur der Anbieter.
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Die deutsche Telekom hat einen Rechtsstreit, der bis vor den Bundesgerichtshof getragen wurde, gewonnen. Die Provider in Deutschland dürfen die IP-Adressen ihrer Kunden weiterhin gut 7 Tage lang speichern. Das Gericht begründet diese Entscheidung mit notwendigen Schutzmaßnahmen für die Infrastruktur der Anbieter.
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