Telekom darf IP-Adressen 7 Tage lang speichern - BGH fällt finales Urteil

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Die deutsche Telekom hat einen Rechtsstreit, der bis vor den Bundesgerichtshof getragen wurde, gewonnen. Die Provider in Deutschland dürfen die IP-Adressen ihrer Kunden weiterhin gut 7 Tage lang speichern. Das Gericht begründet diese Entscheidung mit notwendigen Schutzmaßnahmen für die Infrastruktur der Anbieter.

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AW: Telekom darf IP-Adressen 7 Tage lang speichern - BGH fällt finales Urteil

Es geht im dem Fall um die interne Verwendung und nicht um die Herausgabe an Dritte. Was du meinst ist die Vorratsdatenspeicherung und mit der kannst du jedem deiner Abmahnanwälte kommen. Die gibts nicht mehr ;)
 
AW: Telekom darf IP-Adressen 7 Tage lang speichern - BGH fällt finales Urteil

Der Grund scheint mir vom Bundesgerichtshof nicht trifftig.
 
AW: Telekom darf IP-Adressen 7 Tage lang speichern - BGH fällt finales Urteil

Das Speichern der IP ist wohl nicht das Problem. Jedoch die Herausgabe - und da traue ich Telekom und Co nicht mehr. Da waren die in der Vergangenheit auch nicht
vertrauenswürdig.
 
AW: Telekom darf IP-Adressen 7 Tage lang speichern - BGH fällt finales Urteil

Grad mal überflogen.

Darf man sich wünschen, fähige Gutachter und Richter zu haben, die sich mit der Materie auskennen?

Wie schaffen es bloß kleine Webseitenbetreiber, Firmen und Ein-Mann-Server nur zu überleben??
Und solche Probleme innerhalb von Stunden zu lösen?
 
AW: Telekom darf IP-Adressen 7 Tage lang speichern - BGH fällt finales Urteil

Ich bin sehr gegen das automatische Anlegen und Verweisen von logfiles auf Webservern aber wenn es ums Geld oder Menschenleben geht, würde ich es genauso machen. 7 Tage sind sogar zu wenig. Bei sprichwörtlich Mord und Totschlag oder Schäden an der Firmen-Infrastruktur ist es eine sinnvolle Sache. Wenn es um sogenannte "Optimierung des Service" oder die Unterhöhlung der Grundrechte geht, dann ganz klar Mittelfinger zum Mützen- oder Schlipsträger zum Schutz der Kunden!
 
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